Auch Schweizer Hilfsgelder in Jelzins Familienschatulle?
- ShortId
-
99.1127
- Id
-
19991127
- Updated
-
24.06.2025 23:27
- Language
-
de
- Title
-
Auch Schweizer Hilfsgelder in Jelzins Familienschatulle?
- AdditionalIndexing
-
organisiertes Verbrechen;Präsident/in eines Staates;Russland;Korruption;Unterschlagung;Verwendung der Hilfe
- 1
-
- L05K1001040210, Verwendung der Hilfe
- L05K0301040201, Russland
- L05K0501020104, Korruption
- L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
- L05K0806020302, Präsident/in eines Staates
- L06K050102010206, Unterschlagung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Engagement des Bundes in Russland belief sich vom Beginn der Zusammenarbeit im Jahre 1992 bis Ende 1998 auf 115 Millionen Franken. Damit wurden einerseits bilaterale Projekte der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den russischen Organisationen im Umfang von 89 Millionen Franken unterstützt, andererseits Schweizer Kofinanzierungen an Projekte internationaler Organisationen in Russland im Umfang von 26 Millionen Franken gewährt. Für diese Kofinanzierungen in Russland sind primär die internationalen Entwicklungsbanken (Weltbank und Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, EBRD) sowie Uno-Organisationen Partner der Schweiz. Nebst den kofinanzierten Projekten sind die internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen in Russland insbesondere auch mit eigenen Vorhaben tätig, die sie aus ihren allgemeinen Mitteln finanzieren. Die Schweiz ist daran mittelbar über ihre Kapitaleinlagen und ihre allgemeinen Beiträge beteiligt. </p><p>Im Zeitraum von 1994 bis 1999 wurden, zusätzlich zur technischen und finanziellen Hilfe, Kreditgarantien im Umfang von 72 Millionen Franken für Schweizer Exporte nach Russland gewährt. Im laufenden Jahr sind etwa 8 Millionen Franken für die technische und etwa 15 Millionen Franken für die finanzielle Zusammenarbeit mit Russland vorgesehen.</p><p>2. Die Zusammenarbeit mit Russland ist Teil der Ostzusammenarbeit, die auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas beruht. Gemäss Artikel 2 sind "die Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie der Aufbau oder die Festigung des demokratischen Systems, namentlich stabiler politischer Institutionen" sowie "die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, auf der Grundlage von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, welche die wirtschaftliche Stabilität, die kulturelle Entwicklung, das Wachstum des Einkommens und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung begünstigt und dabei zum Schutz der Umwelt und zur rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen beiträgt" die Ziele der Zusammenarbeit. Die aktuelle Zusammenarbeit der Schweiz mit Russland findet im Rahmen der Botschaft vom 19. August 1998 über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS (3. Rahmenkredit) statt. </p><p>Um die Mittel effizient zu verwenden und zwischen den einzelnen Projekten Synergien schaffen zu können, werden innerhalb des Landesprogrammes Russland sektorielle und geografische Prioritäten gesetzt. </p><p>Im Bereich der technischen Zusammenarbeit konzentriert sich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) auf:</p><p>- die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmungen; </p><p>- die Förderung des politischen Transformationsprozesses mit Projekten im Bereich Menschenrechte und Justizreform;</p><p>- den Aufbau von Institutionen im Bereich Umwelt und nukleare Sicherheit.</p><p>Im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit konzentrieren sich die Arbeiten des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) vor allem auf:</p><p>- Ausrüstungsgüter in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Kataster (der Sektor Gesundheit wird im Rahmen einer Neuaufteilung der Kompetenzen auf Beginn des Jahres 2000 vom Seco an die Deza übergehen);</p><p>- Kreditgarantien für Schweizer Exportgeschäfte;</p><p>- Handels- und Investitionsförderung.</p><p>Jede Aktivität in Russland, die vom Bund im Rahmen der bilateralen und der multilateralen Projektzusammenarbeit unterstützt wird, beruht auf einem sorgfältig erarbeiteten Projektdokument, das Ziele, Partner, Aktivitäten und den Zeitplan des Projektes begründet. Gelder werden sodann nur aufgrund eines Vertrages ausbezahlt, der die Zweckbestimmung der schweizerischen Mittel, Rechte und Pflichten der Partner ebenso wie die Zielerreichung des Projektes verbindlich regelt.</p><p>Was die allgemeinen Mittel der internationalen Finanzierungsinstitute (Weltbank, EBRD, IWF) anbelangt, verfügt die Schweiz proportional zu ihren Kapitalbeteiligungen über Stimmrechte und entscheidet via ihre Exekutivdirektoren über sämtliche Investitionen mit. </p><p>3. Um die Veruntreuung von schweizerischen Geldern in Russland zu verhindern, werden in der Zusammenarbeit die folgenden Prinzipien angewendet: </p><p>- Die schweizerische Zusammenarbeit mit Russland konzentriert sich einerseits auf die Vermittlung von Know-how durch schweizerische Experten (technische Zusammenarbeit), andererseits auf die Lieferung von schweizerischen Ausrüstungsgütern (finanzielle Zusammenarbeit) nach Russland. </p><p>- Im Rahmen der nicht rückzahlbaren Finanzhilfe bleiben die zur Verfügung stehenden Gelder in der Schweiz, da die Hilfe an Leistungen schweizerischer Herkunft gebunden ist. Jede Zahlung ist an eine Konsulentenleistung oder eine Materiallieferung gebunden. Diese Vorkehrungen führen dazu, dass keine Gelder direkt an russische Behörden überwiesen werden. </p><p>- Im Rahmen der technischen Hilfe gelangt nur ein geringer Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel als Gelder nach Russland. Insbesondere fliessen sehr wenig Mittel direkt an staatliche russische Stellen. Die russischen Partner der technischen Zusammenarbeit stammen zu einem grossen Teil aus Nichtregierungsorganisationen und privaten Stiftungen. Die Deza misst der sorgfältigen Auswahl von kompetenten Partnern grössten Wert bei und regelt jede Zusammenarbeit vertraglich.</p><p>- Sämtliche Projekte der technischen und finanziellen Zusammenarbeit werden durch den Schweizer Koordinator und seine Mitarbeiter in Moskau sowie Konsulenten eng begleitet. Die direkten und regelmässigen Kontakte mit den Projektpartnern, ergänzt durch Missionen der Deza und des Seco nach Russland, bilden im Zusammenhang mit Korruptionsversuchen ein effizientes Frühwarnsystem. </p><p>- Die Zusammenarbeit der Deza und des Seco mit Russland wird laufend intern und extern überprüft. Der jüngste Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom Juli 1999 über "Die Inspektion beim Koordinationsbüro in Moskau sowie von ausgewählten Projekten der Osthilfe in Russland" stellt der schweizerischen Zusammenarbeit mit Russland ein gutes Zeugnis aus und hält u. a. fest, dass "die finanzielle Abwicklung beim Kobü und den Projekten .... ordnungsgemäss erfolgte" sowie dass "die Mittel korrekt verwendet" wurden. </p><p>- Was die Kreditgarantien betrifft, hat das Seco einen externen Konsulenten mit einem Mandat betraut, dessen Aufgabe es ist, jedes unterbreitete Projekt genau zu prüfen, auch unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsfähigkeit. Im Mandat inbegriffen ist die Prüfung der technischen und industriellen Aspekte, die Analyse der technischen und ökonomischen Risiken, die Definition von Elementen, die einer zusätzlichen Klärung bedürfen, die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen sowie die Analyse praktischer Aspekte, die im Zusammenhang mit Kreditgarantien stehen. Im Rahmen dieses Instrumentes werden ausschliesslich Garantien zugebilligt; keine Gelder werden an russische Behörden direkt überwiesen. Im Schadensfall würden die Ursachen und die Tragweite des Schadens einer detaillierten Untersuchung unterzogen.</p><p>- Was die Finanzflüsse und Projekte der internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen anbelangt, bei denen die Schweiz Mitglied ist, so nimmt der Bund die Kontrolle über seine Vertretung in den Verwaltungsräten (z. B. Exekutivdirektoren) wahr. Daneben verfügen die Institutionen selbstverständlich über eigene interne Aufsichts- und Kontrollmechanismen. </p><p>4./5. Angesichts der klaren Zweckbindung der schweizerischen Unterstützung in Russland sowie der engen und auf verschiedenen Ebenen institutionalisierten Kontrollen der Geldflüsse kann der Bundesrat bestätigen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel dem angestrebten Zweck zugute kamen und kommen. Er kann mit grösster Wahrscheinlichkeit ausschliessen, dass Gelder in falsche Taschen gelangt sind. </p><p>Das Risiko der Korruption kann in der Zusammenarbeit allerdings nie absolut ausgeschlossen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist bekannt geworden, dass sich der russische Präsident Jelzin bzw. seine Familie aus internationalen Geldern bereichert haben sollen, die als Kredite bzw. als Hilfsgelder an die Russische Föderation geleistet wurden. Nachdem auch die Schweiz in umfassendem Masse Gelder zur Hilfe und Entwicklung für das Land zur Verfügung stellte, wird der Bundesrat eingeladen, zu den nachstehenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. In welchem Umfang und unter welchen Formen wurden in den vergangenen zehn Jahren Leistungen der Schweiz an die Russische Föderation ausgerichtet?</p><p>2. Mit welchen Zweckbestimmungen wurden die Mittel zur Verfügung gestellt?</p><p>3. In welcher Art erfolgten die Kontrollen über einen effizienten, im Sinne unseres Landes liegenden Einsatz der Gelder?</p><p>4. Kann er bestätigen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel im Sinne der Zweckbestimmung verwendet wurden?</p><p>5. Kann ausgeschlossen werden, dass Schweizer Gelder von der Mafia abgezweigt wurden oder dass sie in den privaten Schatullen von Präsident Jelzin oder dessen Clan gelandet sind?</p>
- Auch Schweizer Hilfsgelder in Jelzins Familienschatulle?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Engagement des Bundes in Russland belief sich vom Beginn der Zusammenarbeit im Jahre 1992 bis Ende 1998 auf 115 Millionen Franken. Damit wurden einerseits bilaterale Projekte der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den russischen Organisationen im Umfang von 89 Millionen Franken unterstützt, andererseits Schweizer Kofinanzierungen an Projekte internationaler Organisationen in Russland im Umfang von 26 Millionen Franken gewährt. Für diese Kofinanzierungen in Russland sind primär die internationalen Entwicklungsbanken (Weltbank und Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, EBRD) sowie Uno-Organisationen Partner der Schweiz. Nebst den kofinanzierten Projekten sind die internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen in Russland insbesondere auch mit eigenen Vorhaben tätig, die sie aus ihren allgemeinen Mitteln finanzieren. Die Schweiz ist daran mittelbar über ihre Kapitaleinlagen und ihre allgemeinen Beiträge beteiligt. </p><p>Im Zeitraum von 1994 bis 1999 wurden, zusätzlich zur technischen und finanziellen Hilfe, Kreditgarantien im Umfang von 72 Millionen Franken für Schweizer Exporte nach Russland gewährt. Im laufenden Jahr sind etwa 8 Millionen Franken für die technische und etwa 15 Millionen Franken für die finanzielle Zusammenarbeit mit Russland vorgesehen.</p><p>2. Die Zusammenarbeit mit Russland ist Teil der Ostzusammenarbeit, die auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas beruht. Gemäss Artikel 2 sind "die Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie der Aufbau oder die Festigung des demokratischen Systems, namentlich stabiler politischer Institutionen" sowie "die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, auf der Grundlage von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, welche die wirtschaftliche Stabilität, die kulturelle Entwicklung, das Wachstum des Einkommens und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung begünstigt und dabei zum Schutz der Umwelt und zur rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen beiträgt" die Ziele der Zusammenarbeit. Die aktuelle Zusammenarbeit der Schweiz mit Russland findet im Rahmen der Botschaft vom 19. August 1998 über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS (3. Rahmenkredit) statt. </p><p>Um die Mittel effizient zu verwenden und zwischen den einzelnen Projekten Synergien schaffen zu können, werden innerhalb des Landesprogrammes Russland sektorielle und geografische Prioritäten gesetzt. </p><p>Im Bereich der technischen Zusammenarbeit konzentriert sich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) auf:</p><p>- die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmungen; </p><p>- die Förderung des politischen Transformationsprozesses mit Projekten im Bereich Menschenrechte und Justizreform;</p><p>- den Aufbau von Institutionen im Bereich Umwelt und nukleare Sicherheit.</p><p>Im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit konzentrieren sich die Arbeiten des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) vor allem auf:</p><p>- Ausrüstungsgüter in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Kataster (der Sektor Gesundheit wird im Rahmen einer Neuaufteilung der Kompetenzen auf Beginn des Jahres 2000 vom Seco an die Deza übergehen);</p><p>- Kreditgarantien für Schweizer Exportgeschäfte;</p><p>- Handels- und Investitionsförderung.</p><p>Jede Aktivität in Russland, die vom Bund im Rahmen der bilateralen und der multilateralen Projektzusammenarbeit unterstützt wird, beruht auf einem sorgfältig erarbeiteten Projektdokument, das Ziele, Partner, Aktivitäten und den Zeitplan des Projektes begründet. Gelder werden sodann nur aufgrund eines Vertrages ausbezahlt, der die Zweckbestimmung der schweizerischen Mittel, Rechte und Pflichten der Partner ebenso wie die Zielerreichung des Projektes verbindlich regelt.</p><p>Was die allgemeinen Mittel der internationalen Finanzierungsinstitute (Weltbank, EBRD, IWF) anbelangt, verfügt die Schweiz proportional zu ihren Kapitalbeteiligungen über Stimmrechte und entscheidet via ihre Exekutivdirektoren über sämtliche Investitionen mit. </p><p>3. Um die Veruntreuung von schweizerischen Geldern in Russland zu verhindern, werden in der Zusammenarbeit die folgenden Prinzipien angewendet: </p><p>- Die schweizerische Zusammenarbeit mit Russland konzentriert sich einerseits auf die Vermittlung von Know-how durch schweizerische Experten (technische Zusammenarbeit), andererseits auf die Lieferung von schweizerischen Ausrüstungsgütern (finanzielle Zusammenarbeit) nach Russland. </p><p>- Im Rahmen der nicht rückzahlbaren Finanzhilfe bleiben die zur Verfügung stehenden Gelder in der Schweiz, da die Hilfe an Leistungen schweizerischer Herkunft gebunden ist. Jede Zahlung ist an eine Konsulentenleistung oder eine Materiallieferung gebunden. Diese Vorkehrungen führen dazu, dass keine Gelder direkt an russische Behörden überwiesen werden. </p><p>- Im Rahmen der technischen Hilfe gelangt nur ein geringer Anteil der zur Verfügung stehenden Mittel als Gelder nach Russland. Insbesondere fliessen sehr wenig Mittel direkt an staatliche russische Stellen. Die russischen Partner der technischen Zusammenarbeit stammen zu einem grossen Teil aus Nichtregierungsorganisationen und privaten Stiftungen. Die Deza misst der sorgfältigen Auswahl von kompetenten Partnern grössten Wert bei und regelt jede Zusammenarbeit vertraglich.</p><p>- Sämtliche Projekte der technischen und finanziellen Zusammenarbeit werden durch den Schweizer Koordinator und seine Mitarbeiter in Moskau sowie Konsulenten eng begleitet. Die direkten und regelmässigen Kontakte mit den Projektpartnern, ergänzt durch Missionen der Deza und des Seco nach Russland, bilden im Zusammenhang mit Korruptionsversuchen ein effizientes Frühwarnsystem. </p><p>- Die Zusammenarbeit der Deza und des Seco mit Russland wird laufend intern und extern überprüft. Der jüngste Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom Juli 1999 über "Die Inspektion beim Koordinationsbüro in Moskau sowie von ausgewählten Projekten der Osthilfe in Russland" stellt der schweizerischen Zusammenarbeit mit Russland ein gutes Zeugnis aus und hält u. a. fest, dass "die finanzielle Abwicklung beim Kobü und den Projekten .... ordnungsgemäss erfolgte" sowie dass "die Mittel korrekt verwendet" wurden. </p><p>- Was die Kreditgarantien betrifft, hat das Seco einen externen Konsulenten mit einem Mandat betraut, dessen Aufgabe es ist, jedes unterbreitete Projekt genau zu prüfen, auch unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsfähigkeit. Im Mandat inbegriffen ist die Prüfung der technischen und industriellen Aspekte, die Analyse der technischen und ökonomischen Risiken, die Definition von Elementen, die einer zusätzlichen Klärung bedürfen, die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen sowie die Analyse praktischer Aspekte, die im Zusammenhang mit Kreditgarantien stehen. Im Rahmen dieses Instrumentes werden ausschliesslich Garantien zugebilligt; keine Gelder werden an russische Behörden direkt überwiesen. Im Schadensfall würden die Ursachen und die Tragweite des Schadens einer detaillierten Untersuchung unterzogen.</p><p>- Was die Finanzflüsse und Projekte der internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen anbelangt, bei denen die Schweiz Mitglied ist, so nimmt der Bund die Kontrolle über seine Vertretung in den Verwaltungsräten (z. B. Exekutivdirektoren) wahr. Daneben verfügen die Institutionen selbstverständlich über eigene interne Aufsichts- und Kontrollmechanismen. </p><p>4./5. Angesichts der klaren Zweckbindung der schweizerischen Unterstützung in Russland sowie der engen und auf verschiedenen Ebenen institutionalisierten Kontrollen der Geldflüsse kann der Bundesrat bestätigen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel dem angestrebten Zweck zugute kamen und kommen. Er kann mit grösster Wahrscheinlichkeit ausschliessen, dass Gelder in falsche Taschen gelangt sind. </p><p>Das Risiko der Korruption kann in der Zusammenarbeit allerdings nie absolut ausgeschlossen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist bekannt geworden, dass sich der russische Präsident Jelzin bzw. seine Familie aus internationalen Geldern bereichert haben sollen, die als Kredite bzw. als Hilfsgelder an die Russische Föderation geleistet wurden. Nachdem auch die Schweiz in umfassendem Masse Gelder zur Hilfe und Entwicklung für das Land zur Verfügung stellte, wird der Bundesrat eingeladen, zu den nachstehenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. In welchem Umfang und unter welchen Formen wurden in den vergangenen zehn Jahren Leistungen der Schweiz an die Russische Föderation ausgerichtet?</p><p>2. Mit welchen Zweckbestimmungen wurden die Mittel zur Verfügung gestellt?</p><p>3. In welcher Art erfolgten die Kontrollen über einen effizienten, im Sinne unseres Landes liegenden Einsatz der Gelder?</p><p>4. Kann er bestätigen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel im Sinne der Zweckbestimmung verwendet wurden?</p><p>5. Kann ausgeschlossen werden, dass Schweizer Gelder von der Mafia abgezweigt wurden oder dass sie in den privaten Schatullen von Präsident Jelzin oder dessen Clan gelandet sind?</p>
- Auch Schweizer Hilfsgelder in Jelzins Familienschatulle?
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