Erdbeben in der Türkei
- ShortId
-
99.1128
- Id
-
19991128
- Updated
-
24.06.2025 22:55
- Language
-
de
- Title
-
Erdbeben in der Türkei
- AdditionalIndexing
-
Wasserkraftwerk;Seismik;Katastrophe;Bauordnung;Sicherheit von Gebäuden;Naturgefahren;Kernkraftwerk
- 1
-
- L05K1601040206, Seismik
- L05K0601030202, Naturgefahren
- L05K0102030102, Bauordnung
- L04K01020307, Sicherheit von Gebäuden
- L04K06020206, Katastrophe
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K17030202, Wasserkraftwerk
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Antwort des Bundesrates vom 17. November 1999</p><p>Mit Schreiben vom 14. September 1999 hat die ausserparlamentarische Kommission Nationale Plattform Naturgefahren (Planat) des Bundes dem Departementsvorsteher des UVEK ein Konzept mit ersten Massnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit vorgelegt. Es basiert auf bereits vorhandenen Arbeiten, berücksichtigt die Studie "Katanos" (Katastrophen und Notlagen in der Schweiz) des Bundesamtes für Zivilschutz und orientiert sich an den in geltenden Erlassen und Normen vorgegebenen Schutzzielen.</p><p>Bedingt durch die fehlenden rechtlichen Grundlagen umfasst das Konzept in erster Linie Massnahmen im derzeitigen Einflussbereich des Bundes. Es handelt sich dabei um aufeinander abgestimmte Massnahmen aus den Bereichen Gefährdungsanalyse und Grundlagenbeschaffung, Rechtsetzung und Normenwesen, objektspezifische Massnahmen, Ausbildung und Information, Zivilschutz und Einsatzdienste sowie Forschung. Das Konzept muss noch verfeinert, quantifiziert und nach Prioritäten gegliedert werden.</p><p>Konkret hat Planat beantragt:</p><p>- eine Stelle für die ganzheitliche Behandlung der Naturgefahr Erdbeben zu bezeichnen;</p><p>- die im Massnahmenkonzept vorgeschlagenen Massnahmen interdepartemental zu prüfen und dem Bundesrat innert Jahresfrist Antrag zu stellen;</p><p>- die Notwendigkeit verfassungsmässiger Grundlagen im Bereich Erdbeben und die Schaffung eines Gesamtartikels betreffend Naturgefahren zu prüfen.</p><p>In Anbetracht der Aktualität, welche die Erdbebenfrage auf Grund der jüngsten Ereignisse in der Türkei und in Griechenland erhalten hat, hat der Vorsteher des UVEK bereits am 15. September 1999 das Bundesamt für Wasserwirtschaft beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesämtern das erwähnte Massnahmenkonzept - unter Miteinbezug der Erfahrungen aus den jüngsten Erdbebenkatastrophen - zu prüfen und dem Departement Antrag zu stellen. Darüber hinaus wurde die Planat ersucht, eine Schutzstrategie im Bereich Erdbeben zu erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 3. September 1999</p><p>In der Folge der jüngsten Erdbebenkatastrophe in der Türkei stellen sich auch in der Schweiz erneut Fragen nach der Sicherheit der Gebäude und spezieller Anlagen wie namentlich Atomkraftwerken und Staumauern.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 17. Februar 1999 im Anschluss an die Motionen Epiney (98.3600) bzw. Schmidhalter (95.3314) auf eine Studie der Schweizerischen Gesellschaft für Erdbeben-Ingenieurwesen und Baudynamik "Handlungsbedarf von Behörden, Hochschulen, Industrie und Privaten zur Erdbebensicherung der Bauwerke in der Schweiz" verwiesen.</p><p>Am 24. März 1999 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf eine dringliche Einfache Anfrage Burgener einen Bericht über die notwendigen Massnahmen betreffend die Überprüfung der Erdbebensicherheit "noch im laufenden Jahr" angekündigt.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Erfahrung aus der jüngsten Erdbebenkatastrophe in die Abklärungen und die notwendigen Massnahmen einzubeziehen?</p>
- Erdbeben in der Türkei
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Antwort des Bundesrates vom 17. November 1999</p><p>Mit Schreiben vom 14. September 1999 hat die ausserparlamentarische Kommission Nationale Plattform Naturgefahren (Planat) des Bundes dem Departementsvorsteher des UVEK ein Konzept mit ersten Massnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit vorgelegt. Es basiert auf bereits vorhandenen Arbeiten, berücksichtigt die Studie "Katanos" (Katastrophen und Notlagen in der Schweiz) des Bundesamtes für Zivilschutz und orientiert sich an den in geltenden Erlassen und Normen vorgegebenen Schutzzielen.</p><p>Bedingt durch die fehlenden rechtlichen Grundlagen umfasst das Konzept in erster Linie Massnahmen im derzeitigen Einflussbereich des Bundes. Es handelt sich dabei um aufeinander abgestimmte Massnahmen aus den Bereichen Gefährdungsanalyse und Grundlagenbeschaffung, Rechtsetzung und Normenwesen, objektspezifische Massnahmen, Ausbildung und Information, Zivilschutz und Einsatzdienste sowie Forschung. Das Konzept muss noch verfeinert, quantifiziert und nach Prioritäten gegliedert werden.</p><p>Konkret hat Planat beantragt:</p><p>- eine Stelle für die ganzheitliche Behandlung der Naturgefahr Erdbeben zu bezeichnen;</p><p>- die im Massnahmenkonzept vorgeschlagenen Massnahmen interdepartemental zu prüfen und dem Bundesrat innert Jahresfrist Antrag zu stellen;</p><p>- die Notwendigkeit verfassungsmässiger Grundlagen im Bereich Erdbeben und die Schaffung eines Gesamtartikels betreffend Naturgefahren zu prüfen.</p><p>In Anbetracht der Aktualität, welche die Erdbebenfrage auf Grund der jüngsten Ereignisse in der Türkei und in Griechenland erhalten hat, hat der Vorsteher des UVEK bereits am 15. September 1999 das Bundesamt für Wasserwirtschaft beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesämtern das erwähnte Massnahmenkonzept - unter Miteinbezug der Erfahrungen aus den jüngsten Erdbebenkatastrophen - zu prüfen und dem Departement Antrag zu stellen. Darüber hinaus wurde die Planat ersucht, eine Schutzstrategie im Bereich Erdbeben zu erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 3. September 1999</p><p>In der Folge der jüngsten Erdbebenkatastrophe in der Türkei stellen sich auch in der Schweiz erneut Fragen nach der Sicherheit der Gebäude und spezieller Anlagen wie namentlich Atomkraftwerken und Staumauern.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 17. Februar 1999 im Anschluss an die Motionen Epiney (98.3600) bzw. Schmidhalter (95.3314) auf eine Studie der Schweizerischen Gesellschaft für Erdbeben-Ingenieurwesen und Baudynamik "Handlungsbedarf von Behörden, Hochschulen, Industrie und Privaten zur Erdbebensicherung der Bauwerke in der Schweiz" verwiesen.</p><p>Am 24. März 1999 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf eine dringliche Einfache Anfrage Burgener einen Bericht über die notwendigen Massnahmen betreffend die Überprüfung der Erdbebensicherheit "noch im laufenden Jahr" angekündigt.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Erfahrung aus der jüngsten Erdbebenkatastrophe in die Abklärungen und die notwendigen Massnahmen einzubeziehen?</p>
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