Zukunft des Bonny-Beschlusses
- ShortId
-
99.1140
- Id
-
19991140
- Updated
-
24.06.2025 23:22
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft des Bonny-Beschlusses
- AdditionalIndexing
-
Verlängerung des Gesetzes;regionale Beihilfe;regionale Wirtschaftspolitik;Regionalpolitik;benachteiligtes Gebiet
- 1
-
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L05K0704010108, regionale Beihilfe
- L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
- L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
- L06K050301010207, Verlängerung des Gesetzes
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete wurde am 1. Juli 1996 in Kraft gesetzt. Er erlaubt die einzelbetriebliche Unterstützung von innovativen Investitionsvorhaben in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit bzw. starkem Beschäftigungsrückgang. Als Instrument zur Förderung der Strukturanpassung mit direkter Wirkung auf entscheidungsrelevante Investitionsparameter wurde der heute geltende Beschluss auf fünf Jahre befristet. Er läuft am 30. Juni 2001 aus.</p><p>In der Vergangenheit hat sich der Beschluss als wirksames und relativ kostengünstiges Instrument zur Unterstützung des Strukturanpassungsprozesses und insbesondere zur Ansiedlung ausländischer Unternehmen in den nicht zentralen Regionen der Schweiz erwiesen. Mit ihm verfügt der Bund über ein direktes Förderinstrument, das auch die Ansiedlungsanstrengungen der Kantone unmittelbar ergänzt und sinnvoll unterstützt. Zudem gehen vom Beschluss positive Auswirkungen namentlich auch auf Grenzregionen aus. Das EVD arbeitet deshalb zurzeit an Vorschlägen zur Verlängerung des Beschlusses, entweder in der heutigen oder in einer den neuen Erfordernissen angepassten Form.</p><p>Der Bundesrat wird dem Parlament nach Abschluss dieser Arbeiten fristgerecht Vorschläge zur Weiterführung des Bundesbeschlusses unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (Bonny-Beschluss) läuft am 30. Juni 2001, also in weniger als zwei Jahren, aus.</p><p>Dieser Beschluss ermöglicht die Förderung von Unternehmen insbesondere durch Bürgschaften, Zinskostenbeiträge und Steuererleichterungen. Er kommt vor allem Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit und starkem Stellenrückgang zugute und wird von ihnen entsprechend geschätzt, denn er erleichtert die Ansiedlung und die Schaffung neuer Unternehmen.</p><p>Beabsichtigt der Bundesrat, eine Verlängerung dieses Beschlusses zu beantragen, der für die Erneuerungsgebiete von grosser Bedeutung ist? Oder wird gegenwärtig eine andere Lösung geprüft?</p>
- Zukunft des Bonny-Beschlusses
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete wurde am 1. Juli 1996 in Kraft gesetzt. Er erlaubt die einzelbetriebliche Unterstützung von innovativen Investitionsvorhaben in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit bzw. starkem Beschäftigungsrückgang. Als Instrument zur Förderung der Strukturanpassung mit direkter Wirkung auf entscheidungsrelevante Investitionsparameter wurde der heute geltende Beschluss auf fünf Jahre befristet. Er läuft am 30. Juni 2001 aus.</p><p>In der Vergangenheit hat sich der Beschluss als wirksames und relativ kostengünstiges Instrument zur Unterstützung des Strukturanpassungsprozesses und insbesondere zur Ansiedlung ausländischer Unternehmen in den nicht zentralen Regionen der Schweiz erwiesen. Mit ihm verfügt der Bund über ein direktes Förderinstrument, das auch die Ansiedlungsanstrengungen der Kantone unmittelbar ergänzt und sinnvoll unterstützt. Zudem gehen vom Beschluss positive Auswirkungen namentlich auch auf Grenzregionen aus. Das EVD arbeitet deshalb zurzeit an Vorschlägen zur Verlängerung des Beschlusses, entweder in der heutigen oder in einer den neuen Erfordernissen angepassten Form.</p><p>Der Bundesrat wird dem Parlament nach Abschluss dieser Arbeiten fristgerecht Vorschläge zur Weiterführung des Bundesbeschlusses unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (Bonny-Beschluss) läuft am 30. Juni 2001, also in weniger als zwei Jahren, aus.</p><p>Dieser Beschluss ermöglicht die Förderung von Unternehmen insbesondere durch Bürgschaften, Zinskostenbeiträge und Steuererleichterungen. Er kommt vor allem Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit und starkem Stellenrückgang zugute und wird von ihnen entsprechend geschätzt, denn er erleichtert die Ansiedlung und die Schaffung neuer Unternehmen.</p><p>Beabsichtigt der Bundesrat, eine Verlängerung dieses Beschlusses zu beantragen, der für die Erneuerungsgebiete von grosser Bedeutung ist? Oder wird gegenwärtig eine andere Lösung geprüft?</p>
- Zukunft des Bonny-Beschlusses
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