Gehalt der Ex-Generaldirektorin von Expo.01

ShortId
99.1143
Id
19991143
Updated
24.06.2025 22:20
Language
de
Title
Gehalt der Ex-Generaldirektorin von Expo.01
AdditionalIndexing
Lohn;höhere Führungskraft;Expo.02;Unternehmensleiter/in
1
  • L06K070202020401, höhere Führungskraft
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0703040103, Unternehmensleiter/in
  • L05K0106030301, Expo.02
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Anstellungsverhältnis von Frau Jacqueline Fendt als Generaldirektorin ist vom Comité stratégique des Vereins Expo.01 eingegangen und von ihm am 5. August 1999 gekündigt worden. Der Bundesrat hatte aufgrund der Strukturen und Verantwortlichkeiten weder beim Abschluss noch bei der Auflösung des Vertrages die Kompetenz einzugreifen. Es ist auch jetzt Angelegenheit des zuständigen Organs des Vereins Expo.01, über allfällige Massnahmen im Sinne der Fragen 3 und 4 zu befinden.</p><p>Auf die Fragen 1 und 2 erteilt der Verein Expo.01 folgende Antworten:</p><p>1. Das vereinbarte Gehalt von Frau Jacqueline Fendt beträgt 330 000 Franken pro Jahr zuzüglich einer jährlichen Entschädigung von 36 000 Franken.</p><p>2. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Der Vertrag ist somit per 29. Februar 2000 aufgelöst worden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Angesichts der jüngsten - überraschenden und dramatischen - Entwicklungen rund um die Expo.01 ersuche ich den Bundesrat, die folgenden vier Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch war das Gehalt - einschliesslich allfälliger Entschädigungen -, das die frühere Generaldirektorin der Expo.01, Jacqueline Fendt, bezog?</p><p>2. Erhält sie dieses Gehalt nach wie vor?</p><p>3. Wenn ja, gedenkt der Bundesrat, einzugreifen und die Auszahlungen an Frau Jacqueline Fendt sofort, wenn möglich rückwirkend, einstellen zu lassen?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, alle Massnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Verjährung einer Verantwortlichkeitsklage zu verhindern?</p>
  • Gehalt der Ex-Generaldirektorin von Expo.01
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Anstellungsverhältnis von Frau Jacqueline Fendt als Generaldirektorin ist vom Comité stratégique des Vereins Expo.01 eingegangen und von ihm am 5. August 1999 gekündigt worden. Der Bundesrat hatte aufgrund der Strukturen und Verantwortlichkeiten weder beim Abschluss noch bei der Auflösung des Vertrages die Kompetenz einzugreifen. Es ist auch jetzt Angelegenheit des zuständigen Organs des Vereins Expo.01, über allfällige Massnahmen im Sinne der Fragen 3 und 4 zu befinden.</p><p>Auf die Fragen 1 und 2 erteilt der Verein Expo.01 folgende Antworten:</p><p>1. Das vereinbarte Gehalt von Frau Jacqueline Fendt beträgt 330 000 Franken pro Jahr zuzüglich einer jährlichen Entschädigung von 36 000 Franken.</p><p>2. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Der Vertrag ist somit per 29. Februar 2000 aufgelöst worden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Angesichts der jüngsten - überraschenden und dramatischen - Entwicklungen rund um die Expo.01 ersuche ich den Bundesrat, die folgenden vier Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch war das Gehalt - einschliesslich allfälliger Entschädigungen -, das die frühere Generaldirektorin der Expo.01, Jacqueline Fendt, bezog?</p><p>2. Erhält sie dieses Gehalt nach wie vor?</p><p>3. Wenn ja, gedenkt der Bundesrat, einzugreifen und die Auszahlungen an Frau Jacqueline Fendt sofort, wenn möglich rückwirkend, einstellen zu lassen?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat, alle Massnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Verjährung einer Verantwortlichkeitsklage zu verhindern?</p>
    • Gehalt der Ex-Generaldirektorin von Expo.01

Back to List