Flugpersonal. Zu alt mit 35?

ShortId
99.1148
Id
19991148
Updated
24.06.2025 23:43
Language
de
Title
Flugpersonal. Zu alt mit 35?
AdditionalIndexing
Koordinationsabzug;ältere/r Arbeitnehmer/in;Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung;Schiffs- und Flugpersonal;Arbeitserlaubnis;Teilzeitarbeit;junge/r Arbeitnehmer/in;Fremdarbeiter/in;Swissair
1
  • L05K1801020503, Schiffs- und Flugpersonal
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L07K07020502010101, Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L06K010401010203, Koordinationsabzug
  • L05K1801021104, Swissair
  • L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der am 15. November 1998 in Kraft getretenen Revision der Luftfahrtverordnung (LFV) ist die Bestimmung des bisherigen Artikels 102 Absatz 1 Buchstabe g LFV, welcher für die Anstellung von Ausländerpersonal durch schweizerische konzessionierte Fluggesellschaften eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt verlangte, ersatzlos gestrichen worden. Die Anstellung von Ausländern bedarf jedoch weiterhin einer Bewilligung durch die zuständigen Arbeitsmarkt- und Fremdenpolizeibehörden.</p><p>Das BFA hat in seinem Vorbescheid vom 15. Juni 1999 der Swissair für die Periode von Juni 1999 bis Oktober 2000 insgesamt 150 Jahresaufenthaltsbewilligungen für ausländisches Kabinenpersonal (Flight Attendants) in Aussicht gestellt. Der Vorbescheid erfolgte nach sorgfältiger Prüfung der Gesuchsunterlagen und ergänzend eingeholter Informationen sowie unter Würdigung der aktuellen branchenspezifischen arbeitsmarktlichen Gegebenheiten. Es bestand weder eine Verpflichtung noch eine Notwendigkeit, die Verbandsorganisation Kapers zu konsultieren. Zudem dürfen gewisse Verhältnismässigkeiten nicht ausser Acht gelassen werden: Die 150 in Aussicht gestellten Bewilligungen entsprechen knapp 4 Prozent des derzeitigen Bestandes an Kabinenpersonal. 1998 konnte die Swissair bei 3700 Bewerbungen von inländischen Arbeitskräften wegen fehlender Qualifikation nur 810 Flight Attendants anstellen, wovon allein deren 379 zur Deckung von Abgängen benötigt wurden. Bis Anfang November 1999 erfolgten 911 Anstellungen, bei 438 Abgängen. Die Anzahl der Flight Attendants hat demnach in diesen beiden Jahren um 904 zugenommen. Die Swissair geht auch für die nächsten Jahre von einer erheblichen Bestandeserhöhung aus. Da die Crossair ebenfalls einen grossen Bedarf an Kabinenpersonal hat und z. B. auch die deutsche Lufthansa versucht, in der Schweiz Kabinenpersonal zu rekrutieren, wird es für die Swissair zunehmend schwieriger, das zusätzlich benötigte Personal in der Schweiz zu finden. Aus diesem Grund wird die Swissair prüfen, ob in Zukunft auch über 35-jährige Flight Attendants angestellt werden sollen. Ebenso wird die heutige Beschränkung für Teilzeitarbeitende auf 120 Tage (nicht 120 Stunden) pro Jahr überprüft. Auch mit der Aufhebung dieser beiden Beschränkungen lässt sich jedoch in der Schweiz kaum genügend Personal finden, um den Bedarf zu decken. Im Übrigen macht die Swissair von der Möglichkeit zur Rekrutierung ausländischer Flight Attendants sehr restriktiv Gebrauch. Durch die Anstellung von ausländischen Flight Attendants erwachsen der Swissair keine Vorteile, werden doch diese zu den genau gleichen Bedingungen angestellt wie Schweizer und Schweizerinnen.</p><p>Es ist grundsätzlich nicht Sache des Bundesrates, in die Personalpolitik eines privatwirtschaftlich geführten Unternehmens einzugreifen oder gesamtarbeitsvertraglich vereinbarte Anstellungsbedingungen in Frage zu stellen. Mit Rücksicht auf den Vorrang der inländischen Arbeitskräfte gemäss Artikel 7 der Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer hat das BFA jedoch in seinem Vorbescheid auch auf mögliche betriebliche Massnahmen, insbesondere eine flexiblere Handhabung der Eintrittsalterslimiten, ausdrücklich hingewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die SAir Group ist ein Aushängeschild der Schweiz und sollte daher auch eine vorbildliche Arbeitgeberin sein.</p><p>Kapers, die Verbandsorganisation des Kabinenpersonals, in der 90 Prozent der rund 3000 Personen des Kabinenpersonals organisiert sind, zeigt sich besorgt über die Personalpolitik der SAir Group:</p><p>Obwohl genügend sehr gut ausgebildete Flight Attendants in der Schweiz zur Verfügung stehen und auch gerne wieder in den Beruf einsteigen würden, beantragte die Swissair beim Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) eine Anstellungsbewilligung für 150 ausländische Flight Attendants.</p><p>Zudem bekommen Teilzeitarbeitende, die mehr als 120 Stunden pro Jahr arbeiten möchten, keine entsprechenden Verträge.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Wurde vor der Erteilung der Arbeitsbewilligung für 150 ausländische Flight Attendants vom BFA Kontakt mit der Verbandsorganisation Kapers im Sinne einer sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit aufgenommen?</p><p>- Wurde überprüft, ob genügend Personal in der Schweiz rekrutiert werden könnte?</p><p>- Wurde diese Frage allenfalls verneint, weil keine über 35-jährigen Flight Attendants angestellt werden sollen?</p><p>- Teilt er die Ansicht, dass die Beschränkung der Teilzeitanstellung mit dem Koordinationsabzug für den Zugang zur Pensionskasse zusammenhängen könnte?</p><p>- Sieht er Massnahmen vor, um die SAir Group zu faireren Verträgen bezüglich Pensionskassenberechtigung anzuhalten?</p>
  • Flugpersonal. Zu alt mit 35?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der am 15. November 1998 in Kraft getretenen Revision der Luftfahrtverordnung (LFV) ist die Bestimmung des bisherigen Artikels 102 Absatz 1 Buchstabe g LFV, welcher für die Anstellung von Ausländerpersonal durch schweizerische konzessionierte Fluggesellschaften eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt verlangte, ersatzlos gestrichen worden. Die Anstellung von Ausländern bedarf jedoch weiterhin einer Bewilligung durch die zuständigen Arbeitsmarkt- und Fremdenpolizeibehörden.</p><p>Das BFA hat in seinem Vorbescheid vom 15. Juni 1999 der Swissair für die Periode von Juni 1999 bis Oktober 2000 insgesamt 150 Jahresaufenthaltsbewilligungen für ausländisches Kabinenpersonal (Flight Attendants) in Aussicht gestellt. Der Vorbescheid erfolgte nach sorgfältiger Prüfung der Gesuchsunterlagen und ergänzend eingeholter Informationen sowie unter Würdigung der aktuellen branchenspezifischen arbeitsmarktlichen Gegebenheiten. Es bestand weder eine Verpflichtung noch eine Notwendigkeit, die Verbandsorganisation Kapers zu konsultieren. Zudem dürfen gewisse Verhältnismässigkeiten nicht ausser Acht gelassen werden: Die 150 in Aussicht gestellten Bewilligungen entsprechen knapp 4 Prozent des derzeitigen Bestandes an Kabinenpersonal. 1998 konnte die Swissair bei 3700 Bewerbungen von inländischen Arbeitskräften wegen fehlender Qualifikation nur 810 Flight Attendants anstellen, wovon allein deren 379 zur Deckung von Abgängen benötigt wurden. Bis Anfang November 1999 erfolgten 911 Anstellungen, bei 438 Abgängen. Die Anzahl der Flight Attendants hat demnach in diesen beiden Jahren um 904 zugenommen. Die Swissair geht auch für die nächsten Jahre von einer erheblichen Bestandeserhöhung aus. Da die Crossair ebenfalls einen grossen Bedarf an Kabinenpersonal hat und z. B. auch die deutsche Lufthansa versucht, in der Schweiz Kabinenpersonal zu rekrutieren, wird es für die Swissair zunehmend schwieriger, das zusätzlich benötigte Personal in der Schweiz zu finden. Aus diesem Grund wird die Swissair prüfen, ob in Zukunft auch über 35-jährige Flight Attendants angestellt werden sollen. Ebenso wird die heutige Beschränkung für Teilzeitarbeitende auf 120 Tage (nicht 120 Stunden) pro Jahr überprüft. Auch mit der Aufhebung dieser beiden Beschränkungen lässt sich jedoch in der Schweiz kaum genügend Personal finden, um den Bedarf zu decken. Im Übrigen macht die Swissair von der Möglichkeit zur Rekrutierung ausländischer Flight Attendants sehr restriktiv Gebrauch. Durch die Anstellung von ausländischen Flight Attendants erwachsen der Swissair keine Vorteile, werden doch diese zu den genau gleichen Bedingungen angestellt wie Schweizer und Schweizerinnen.</p><p>Es ist grundsätzlich nicht Sache des Bundesrates, in die Personalpolitik eines privatwirtschaftlich geführten Unternehmens einzugreifen oder gesamtarbeitsvertraglich vereinbarte Anstellungsbedingungen in Frage zu stellen. Mit Rücksicht auf den Vorrang der inländischen Arbeitskräfte gemäss Artikel 7 der Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer hat das BFA jedoch in seinem Vorbescheid auch auf mögliche betriebliche Massnahmen, insbesondere eine flexiblere Handhabung der Eintrittsalterslimiten, ausdrücklich hingewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die SAir Group ist ein Aushängeschild der Schweiz und sollte daher auch eine vorbildliche Arbeitgeberin sein.</p><p>Kapers, die Verbandsorganisation des Kabinenpersonals, in der 90 Prozent der rund 3000 Personen des Kabinenpersonals organisiert sind, zeigt sich besorgt über die Personalpolitik der SAir Group:</p><p>Obwohl genügend sehr gut ausgebildete Flight Attendants in der Schweiz zur Verfügung stehen und auch gerne wieder in den Beruf einsteigen würden, beantragte die Swissair beim Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) eine Anstellungsbewilligung für 150 ausländische Flight Attendants.</p><p>Zudem bekommen Teilzeitarbeitende, die mehr als 120 Stunden pro Jahr arbeiten möchten, keine entsprechenden Verträge.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Wurde vor der Erteilung der Arbeitsbewilligung für 150 ausländische Flight Attendants vom BFA Kontakt mit der Verbandsorganisation Kapers im Sinne einer sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit aufgenommen?</p><p>- Wurde überprüft, ob genügend Personal in der Schweiz rekrutiert werden könnte?</p><p>- Wurde diese Frage allenfalls verneint, weil keine über 35-jährigen Flight Attendants angestellt werden sollen?</p><p>- Teilt er die Ansicht, dass die Beschränkung der Teilzeitanstellung mit dem Koordinationsabzug für den Zugang zur Pensionskasse zusammenhängen könnte?</p><p>- Sieht er Massnahmen vor, um die SAir Group zu faireren Verträgen bezüglich Pensionskassenberechtigung anzuhalten?</p>
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