Einbezug der Variante Seelisberg als nördliche Zufahrt zum Gotthardbasistunnel in die langfristige Planung nach FinöV
- ShortId
-
99.1156
- Id
-
19991156
- Updated
-
14.11.2025 07:19
- Language
-
de
- Title
-
Einbezug der Variante Seelisberg als nördliche Zufahrt zum Gotthardbasistunnel in die langfristige Planung nach FinöV
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: FinöV;öffentlicher Verkehr;öffentliche Finanzierung;Luzern (Kanton);Schienennetz
- 1
-
- L04K18030207, Schienennetz
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- L04K11090209, öffentliche Finanzierung
- L05K0301010110, Luzern (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der FinöV-Vorlage wurden der Bau und die Finanzierung der vordringlich zu realisierenden Eisenbahn-Grossprojekte der nächsten rund zwanzig Jahre geregelt. Die vier Eisenbahn-Grossprojekte werden in Form von allgemein verbindlichen Bundesbeschlüssen beschlossen. Für die Neat ist dies der Alpentransitbeschluss.</p><p>Gemäss Alpentransitbeschluss Artikel 8bis stellt der Bund die Abstimmung der Vorhaben untereinander und im Gesamtzusammenhang sicher. Der Bundesrat erlässt zu diesem Zweck einen Sachplan nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes. Darin werden zumindest festgelegt (für die Gotthardachse): die Verbindungen zwischen den Basistunneln am Gotthard, am Ceneri und am Zimmerberg.</p><p>Der Bundesrat hat am 15. März 1999 den Sachplan Alptransit gutgeheissen. Darin sind festgesetzt: die Linienführung ab Arth-Goldau bis zur Kantonsgrenze Uri mit dem Urmibergtunnel und der Querung Felderboden sowie die Spange Rotkreuz (eingleisige Verbindung Cham-Risch). Im Kanton Uri ist die Beschlussfassung bis zum Abschluss des Bereinigungsverfahrens sistiert. Ferner ist als Vororientierung festgehalten, dass für die Weiterführung der Linie zwischen dem Zimmerberg-Basistunnel (ab Litti) bis nach Arth-Goldau zurzeit Varianten via Steinhausen/Baar und Rotkreuz im Vordergrund stehen. Deren Planung wird zu gegebener Zeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu konkretisieren sein.</p><p>Die im Sachplan Alptransit enthaltenen Linienführungen entsprechen nicht der Variante Seelisberg. Der vom Fragesteller angesprochene Weiterausbau im Rahmen des Neat-Konzeptes (Zufahrt zum Gotthardbasistunnel) wird zum gegebenen Zeitpunkt in separaten allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen zu regeln sein. Ob dann auch die Variante Seelisberg einbezogen wird, kann heute nicht abschliessend beantwortet werden. Fest steht, dass beim Bund in absehbarer Zeit keine entsprechenden Studien anstehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit, für den späteren Weiterausbau der im November 1998 von Volk und Ständen beschlossenen FinöV-Vorhaben eine linksufrige Zufahrt zum Gotthardbasistunnel vom Raum Zugersee West via Ebikon-Tiefbahnhof Luzern-Stans-Seelisberg in die langfristige Planung nach FinöV einzubeziehen?</p>
- Einbezug der Variante Seelisberg als nördliche Zufahrt zum Gotthardbasistunnel in die langfristige Planung nach FinöV
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der FinöV-Vorlage wurden der Bau und die Finanzierung der vordringlich zu realisierenden Eisenbahn-Grossprojekte der nächsten rund zwanzig Jahre geregelt. Die vier Eisenbahn-Grossprojekte werden in Form von allgemein verbindlichen Bundesbeschlüssen beschlossen. Für die Neat ist dies der Alpentransitbeschluss.</p><p>Gemäss Alpentransitbeschluss Artikel 8bis stellt der Bund die Abstimmung der Vorhaben untereinander und im Gesamtzusammenhang sicher. Der Bundesrat erlässt zu diesem Zweck einen Sachplan nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes. Darin werden zumindest festgelegt (für die Gotthardachse): die Verbindungen zwischen den Basistunneln am Gotthard, am Ceneri und am Zimmerberg.</p><p>Der Bundesrat hat am 15. März 1999 den Sachplan Alptransit gutgeheissen. Darin sind festgesetzt: die Linienführung ab Arth-Goldau bis zur Kantonsgrenze Uri mit dem Urmibergtunnel und der Querung Felderboden sowie die Spange Rotkreuz (eingleisige Verbindung Cham-Risch). Im Kanton Uri ist die Beschlussfassung bis zum Abschluss des Bereinigungsverfahrens sistiert. Ferner ist als Vororientierung festgehalten, dass für die Weiterführung der Linie zwischen dem Zimmerberg-Basistunnel (ab Litti) bis nach Arth-Goldau zurzeit Varianten via Steinhausen/Baar und Rotkreuz im Vordergrund stehen. Deren Planung wird zu gegebener Zeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu konkretisieren sein.</p><p>Die im Sachplan Alptransit enthaltenen Linienführungen entsprechen nicht der Variante Seelisberg. Der vom Fragesteller angesprochene Weiterausbau im Rahmen des Neat-Konzeptes (Zufahrt zum Gotthardbasistunnel) wird zum gegebenen Zeitpunkt in separaten allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen zu regeln sein. Ob dann auch die Variante Seelisberg einbezogen wird, kann heute nicht abschliessend beantwortet werden. Fest steht, dass beim Bund in absehbarer Zeit keine entsprechenden Studien anstehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit, für den späteren Weiterausbau der im November 1998 von Volk und Ständen beschlossenen FinöV-Vorhaben eine linksufrige Zufahrt zum Gotthardbasistunnel vom Raum Zugersee West via Ebikon-Tiefbahnhof Luzern-Stans-Seelisberg in die langfristige Planung nach FinöV einzubeziehen?</p>
- Einbezug der Variante Seelisberg als nördliche Zufahrt zum Gotthardbasistunnel in die langfristige Planung nach FinöV
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