Raserei im Tessin
- ShortId
-
99.1162
- Id
-
19991162
- Updated
-
24.06.2025 23:04
- Language
-
de
- Title
-
Raserei im Tessin
- AdditionalIndexing
-
Überwachung des Verkehrs;Sicherheit im Strassenverkehr;Tessin;Verkehrsunfall
- 1
-
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L04K18020407, Überwachung des Verkehrs
- L05K0301010117, Tessin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Kanton Tessin macht in einer Stellungnahme zur vorliegenden Einfachen Anfrage geltend, dass die finanziellen und personellen Mittel begrenzt seien und daher die Kontrollen nicht im wünschbaren Umfang vorgenommen werden könnten.</p><p>Die Streichung der Beiträge an die Verkehrsüberwachung auf Nationalstrassen resultiert aus der Aufhebung der entsprechenden Bestimmung im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer, die 1993 vom Parlament im Zusammenhang mit der Sanierung der Bundesfinanzen beschlossen worden ist. Der Bundesrat hat seither keine generelle Möglichkeit mehr, den Kantonen oder Polizeibehörden finanzielle oder personelle Mittel für die Verkehrskontrollen zur Verfügung zu stellen. </p><p>Geltendes Recht ist einzuhalten. Dies gilt auch für die Höchstgeschwindigkeitsvorschriften sowie generell für die Strassenverkehrsvorschriften. Gemäss Artikel 106 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) fallen jedoch der Vollzug des Strassenverkehrsgesetzes und damit auch die Strassenverkehrskontrollen in die alleinige Kompetenz der Kantone. Der Bund fordert sie auf, solche Kontrollen durchzuführen und wünscht, dass interkantonal koordinierte Aktionen im Rahmen des Möglichen durchgeführt werden.</p><p>2. Die Statistik ist zwar auffällig. Aus den genannten Zahlen kann indessen nicht automatisch der Schluss gezogen werden, dass im Kanton Tessin dem Strassenverkehrsgesetz weniger Nachachtung verschafft wird als in anderen Kantonen. Statistiken können nur aussagekräftig sein, wenn möglichst viele Parameter und zweckmässige Bezugspunkte herangezogen werden. Bezogen auf das Unfallgeschehen müssten sicher auch Aspekte wie Fahrleistung, Länge und Zustand des Strassennetzes wie auch des Netzes des öffentlichen Verkehrs, Motorisierungsgrad, Anteil ausländischer Verkehrsteilnehmer, Durchschnittsalter der Verkehrsteilnehmer usw. berücksichtigt werden.</p><p>Gerade auch der Vergleich mit der Unfallstatistik anderer Kantone zeigt, dass die näheren Umstände abgeklärt werden müssen, um den Gehalt der Statistik abschätzen und verlässliche Aussagen machen zu können: Im Kanton Bern z. B. ereigneten sich 1998 weniger Unfälle als im Kanton Tessin, bei denen jedoch mehr als doppelt so viele Personen getötet worden sind (Bern: 7691 Unfälle, 74 Getötete). Ähnlich stellt sich die Situation in Bezug auf den Kanton Waadt dar (8667 Unfälle, 60 Getötete).</p><p>Die Unfallstatistik bezieht sich im Übrigen auf das ganze Kantonsgebiet. Wie sich die Situation auf den Autobahnen verhält, kann aufgrund der Statistik nicht abgeschätzt werden.</p><p>Laut Angaben der Radarinfozentrale, die ihre Informationen allerdings von Verkehrsteilnehmenden erhält, werden in keinem anderen Kanton so viele Radarkontrollen durchgeführt wie im Kanton Tessin.</p><p>3. Ab dem kommenden Jahr wird bekanntlich die LSVA erhoben werden. Ein Drittel des entsprechenden Reinertrages wird den Kantonen für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zugewiesen. Damit haben diese eine neue Einnahmequelle, um die Verkehrskontrollen zu finanzieren.</p><p>Was den Schwerverkehr betrifft, müssen ab dem 1. Januar 1998 in Übereinstimmung mit den Vorschriften der EU auch in unserem Land alle seit dem 1. Januar 1988 erstmals immatrikulierten Lastwagen mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgerüstet sein. Mit diesen Vorrichtungen wird die Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge auf maximal 90 Stundenkilometer begrenzt. Dadurch kann, insbesondere auf Autobahnen und Autostrassen, ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit realisiert werden. </p><p>Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU beschloss das Parlament im Verkehrsverlagerungsgesetz, das Schwerverkehrsabgabegesetz mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach der Bund den Kantonen Beiträge an Schwerverkehrskontrollen entrichtet. Damit kann der Bund einen Beitrag zur besseren Beachtung der Verkehrsvorschriften leisten. Der finanzielle Beitrag ist jedoch lediglich für den zusätzlichen Kontrollaufwand für den Schwerverkehr vorgesehen und soll in erster Linie dazu dienen, das Verlagerungsziel zu erreichen. Aus diesem Zweck ergibt sich, dass die Massnahme auf Transitstrecken Anwendung finden soll. Das Bundesamt für Strassen hat im laufenden Jahr auch mit den Kantonen Verhandlungen über eine Leistungsvereinbarung aufgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass die vermehrte Polizeipräsenz bezüglich der Einhaltung der Vorschriften auch positive Auswirkungen auf die übrigen Verkehrsteilnehmer haben wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Kanton Tessin ereigneten sich 1998 8557 Unfälle mit 36 Toten, im Kanton Zürich knapp doppelt so viele (15 991 Unfälle, 68 Tote); das Tessin zählt jedoch viermal weniger Einwohner.</p><p>Die überproportionalen Unfallzahlen im Tessin haben vielerlei Ursachen, in besonderer Relation aber stehen sie zu Tempoüberschreitungen. Mit Geschwindigkeitskontrollen und entsprechenden Ahndungen könnte wirksam Prävention betrieben werden. Stationäre Radargeräte jedoch sind - wenn überhaupt - eine absolute Rarität im Tessin, und fliegende Kontrollen sind selten. Offensichtlich wissen die Einheimischen, dass solche Kontrollen kaum je vorkommen; entsprechend wird gerast, was der Motor hergibt.</p><p>Insbesondere auf den Autobahnen sind zunehmend Raserei, gepaart mit gefährlichen Manövern, zu beobachten. Für die A2 - so ein Medienbericht - habe der Chef der Verkehrspolizei nur gerade fünf Leute zur Verfügung; diese seien zudem meist mit Routinearbeiten beschäftigt.</p><p>Eine Mitschuld an dieser Situation habe der Bund, so die Kantonsregierung: Der Bund habe vor fünf Jahren 9 Millionen Franken Beiträge an die Überwachung der Autobahnen gestrichen; dadurch hätten 40 Prozent des Personals der Verkehrspolizei abgebaut werden müssen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Fühlt er sich mitschuldig an der ungenügenden Überwachung der Autobahnen im Tessin?</p><p>2. Falls ja, wie gedenkt er, Sühne zu leisten? Falls nein, was gedenkt er zu tun, damit dem Strassenverkehrsgesetz auch im Kanton Tessin die gleiche Nachachtung verschafft wird, wie in anderen Kantonen?</p><p>3. Sollte er dem Geschehen auf der Transitachse Nord-Süd - als besonders vom Schweizervolk beäugtes Biotop im Verkehrsdschungel - auch aus politischen Gründen nicht spezielle Aufmerksamkeit schenken?</p>
- Raserei im Tessin
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Kanton Tessin macht in einer Stellungnahme zur vorliegenden Einfachen Anfrage geltend, dass die finanziellen und personellen Mittel begrenzt seien und daher die Kontrollen nicht im wünschbaren Umfang vorgenommen werden könnten.</p><p>Die Streichung der Beiträge an die Verkehrsüberwachung auf Nationalstrassen resultiert aus der Aufhebung der entsprechenden Bestimmung im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer, die 1993 vom Parlament im Zusammenhang mit der Sanierung der Bundesfinanzen beschlossen worden ist. Der Bundesrat hat seither keine generelle Möglichkeit mehr, den Kantonen oder Polizeibehörden finanzielle oder personelle Mittel für die Verkehrskontrollen zur Verfügung zu stellen. </p><p>Geltendes Recht ist einzuhalten. Dies gilt auch für die Höchstgeschwindigkeitsvorschriften sowie generell für die Strassenverkehrsvorschriften. Gemäss Artikel 106 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) fallen jedoch der Vollzug des Strassenverkehrsgesetzes und damit auch die Strassenverkehrskontrollen in die alleinige Kompetenz der Kantone. Der Bund fordert sie auf, solche Kontrollen durchzuführen und wünscht, dass interkantonal koordinierte Aktionen im Rahmen des Möglichen durchgeführt werden.</p><p>2. Die Statistik ist zwar auffällig. Aus den genannten Zahlen kann indessen nicht automatisch der Schluss gezogen werden, dass im Kanton Tessin dem Strassenverkehrsgesetz weniger Nachachtung verschafft wird als in anderen Kantonen. Statistiken können nur aussagekräftig sein, wenn möglichst viele Parameter und zweckmässige Bezugspunkte herangezogen werden. Bezogen auf das Unfallgeschehen müssten sicher auch Aspekte wie Fahrleistung, Länge und Zustand des Strassennetzes wie auch des Netzes des öffentlichen Verkehrs, Motorisierungsgrad, Anteil ausländischer Verkehrsteilnehmer, Durchschnittsalter der Verkehrsteilnehmer usw. berücksichtigt werden.</p><p>Gerade auch der Vergleich mit der Unfallstatistik anderer Kantone zeigt, dass die näheren Umstände abgeklärt werden müssen, um den Gehalt der Statistik abschätzen und verlässliche Aussagen machen zu können: Im Kanton Bern z. B. ereigneten sich 1998 weniger Unfälle als im Kanton Tessin, bei denen jedoch mehr als doppelt so viele Personen getötet worden sind (Bern: 7691 Unfälle, 74 Getötete). Ähnlich stellt sich die Situation in Bezug auf den Kanton Waadt dar (8667 Unfälle, 60 Getötete).</p><p>Die Unfallstatistik bezieht sich im Übrigen auf das ganze Kantonsgebiet. Wie sich die Situation auf den Autobahnen verhält, kann aufgrund der Statistik nicht abgeschätzt werden.</p><p>Laut Angaben der Radarinfozentrale, die ihre Informationen allerdings von Verkehrsteilnehmenden erhält, werden in keinem anderen Kanton so viele Radarkontrollen durchgeführt wie im Kanton Tessin.</p><p>3. Ab dem kommenden Jahr wird bekanntlich die LSVA erhoben werden. Ein Drittel des entsprechenden Reinertrages wird den Kantonen für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zugewiesen. Damit haben diese eine neue Einnahmequelle, um die Verkehrskontrollen zu finanzieren.</p><p>Was den Schwerverkehr betrifft, müssen ab dem 1. Januar 1998 in Übereinstimmung mit den Vorschriften der EU auch in unserem Land alle seit dem 1. Januar 1988 erstmals immatrikulierten Lastwagen mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgerüstet sein. Mit diesen Vorrichtungen wird die Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge auf maximal 90 Stundenkilometer begrenzt. Dadurch kann, insbesondere auf Autobahnen und Autostrassen, ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit realisiert werden. </p><p>Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU beschloss das Parlament im Verkehrsverlagerungsgesetz, das Schwerverkehrsabgabegesetz mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach der Bund den Kantonen Beiträge an Schwerverkehrskontrollen entrichtet. Damit kann der Bund einen Beitrag zur besseren Beachtung der Verkehrsvorschriften leisten. Der finanzielle Beitrag ist jedoch lediglich für den zusätzlichen Kontrollaufwand für den Schwerverkehr vorgesehen und soll in erster Linie dazu dienen, das Verlagerungsziel zu erreichen. Aus diesem Zweck ergibt sich, dass die Massnahme auf Transitstrecken Anwendung finden soll. Das Bundesamt für Strassen hat im laufenden Jahr auch mit den Kantonen Verhandlungen über eine Leistungsvereinbarung aufgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass die vermehrte Polizeipräsenz bezüglich der Einhaltung der Vorschriften auch positive Auswirkungen auf die übrigen Verkehrsteilnehmer haben wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Kanton Tessin ereigneten sich 1998 8557 Unfälle mit 36 Toten, im Kanton Zürich knapp doppelt so viele (15 991 Unfälle, 68 Tote); das Tessin zählt jedoch viermal weniger Einwohner.</p><p>Die überproportionalen Unfallzahlen im Tessin haben vielerlei Ursachen, in besonderer Relation aber stehen sie zu Tempoüberschreitungen. Mit Geschwindigkeitskontrollen und entsprechenden Ahndungen könnte wirksam Prävention betrieben werden. Stationäre Radargeräte jedoch sind - wenn überhaupt - eine absolute Rarität im Tessin, und fliegende Kontrollen sind selten. Offensichtlich wissen die Einheimischen, dass solche Kontrollen kaum je vorkommen; entsprechend wird gerast, was der Motor hergibt.</p><p>Insbesondere auf den Autobahnen sind zunehmend Raserei, gepaart mit gefährlichen Manövern, zu beobachten. Für die A2 - so ein Medienbericht - habe der Chef der Verkehrspolizei nur gerade fünf Leute zur Verfügung; diese seien zudem meist mit Routinearbeiten beschäftigt.</p><p>Eine Mitschuld an dieser Situation habe der Bund, so die Kantonsregierung: Der Bund habe vor fünf Jahren 9 Millionen Franken Beiträge an die Überwachung der Autobahnen gestrichen; dadurch hätten 40 Prozent des Personals der Verkehrspolizei abgebaut werden müssen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Fühlt er sich mitschuldig an der ungenügenden Überwachung der Autobahnen im Tessin?</p><p>2. Falls ja, wie gedenkt er, Sühne zu leisten? Falls nein, was gedenkt er zu tun, damit dem Strassenverkehrsgesetz auch im Kanton Tessin die gleiche Nachachtung verschafft wird, wie in anderen Kantonen?</p><p>3. Sollte er dem Geschehen auf der Transitachse Nord-Süd - als besonders vom Schweizervolk beäugtes Biotop im Verkehrsdschungel - auch aus politischen Gründen nicht spezielle Aufmerksamkeit schenken?</p>
- Raserei im Tessin
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