Sanierung des Bahnhofs La Praille

ShortId
99.1166
Id
19991166
Updated
24.06.2025 22:52
Language
de
Title
Sanierung des Bahnhofs La Praille
AdditionalIndexing
gefährlicher Stoff;Einkaufszentrum;SBB;Sicherheitsnorm;Bahnhof;Arbeitssicherheit;Genf (Kanton)
1
  • L06K070105010104, Einkaufszentrum
  • L05K0702050202, Arbeitssicherheit
  • L06K070601020106, Sicherheitsnorm
  • L04K06020104, gefährlicher Stoff
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K18030202, Bahnhof
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist die zuständige Behörde für den Vollzug der StFV bei Eisenbahnanlagen, auf denen gefährliche Güter transportiert werden. Gemäss StFV hat der Inhaber einer Eisenbahnanlage alle geeigneten Massnahmen zur Verminderung des Risikos zu treffen, die nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar, aufgrund seiner Erfahrung ergänzt und wirtschaftlich tragbar sind.</p><p>Im Rahmen des Vollzuges der StFV hat das BAV zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und den SBB Methoden zur quantitativen Erfassung des Risikos für Eisenbahnanlagen entwickelt. Das Schwergewicht wurde dabei auf die offenen Strecken und die Tunnels gelegt. Auf dieser Basis muss nun auch eine Methode zur Erfassung der Risiken auf Rangierbahnhöfen erarbeitet werden, damit das Risiko vom Güterbahnhof La Praille beurteilt und die erforderlichen Massnahmen angeordnet werden können. Das BAV wird dazu mit den betroffenen Stellen eine Arbeitsgruppe einberufen, zu welcher auch der Kanton Genf eingeladen ist.</p><p>Die vom Kanton Genf durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung für das Stadionprojekt La Praille beinhaltet auch eine Risikoabschätzung für das Projekt unter Berücksichtigung des Transports gefährlicher Güter auf dem Güterbahnhof La Praille. Diese Risikoabschätzung hatte in erster Linie raumplanerische Zwecke und bildete die Grundlage für die Beurteilung der Risiken durch die kantonale Kommission (Cirma). Diese Risikoabschätzung ist als Risikoermittlung im Sinne der StFV ungeeignet, da sie aus der Sicht des BAV, des Buwal und der SBB erhebliche Mängel aufweist.</p><p>Die SBB nehmen zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>"1. Den Bericht der kantonalen Kommission bzw. die darin enthaltenen Massnahmen kennen wir nicht. Wir gehen daher davon aus, dass es sich im Wesentlichen um die Massnahmen handelt, die auch in der Risikostudie aufgeführt sind.</p><p>Eine ganze Reihe der in der Risikoanalyse vorgeschlagenen Massnahmen sind bereits heute operativ. Diese Tatsache wurde im Bericht zwar erwähnt, in den Risikoberechnungen wurden die Massnahmen allerdings nicht berücksichtigt.</p><p>2. Operativ sind heute alle Massnahmen im Bereich Gleisunterhalt, Kontrolle der Züge sowie die Versorgung mit lnterventionsmitteln durch die Bahn wie Lösch- und Rettungszüge sowie Ölwehrmaterial. Zudem wurde die Geschwindigkeit der Bewegungen innerhalb des Areals des Güterbahnhofs auf die niedrigste mögliche Stufe zurückgenommen.</p><p>In den Bereichen Einsatzplanung und Alarmierung sind die SBB schweizweit daran, diese zu erstellen bzw. auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Arbeiten erfolgen in Absprache und Zusammenarbeit mit den Kantonen und berücksichtigen deren Bedürfnisse.</p><p>Die SBB sind bereit, über weitere nötige und sinnvolle Massnahmen zu diskutieren. Wenig sinnvolle Vorkehrungen, wie die vorgeschlagene Mauer um den gesamten Güterbahnhof, lehnen wir aber ab (vgl. die neuesten wissenschaftlichen Studien zum Strömungsverhalten von Gasen an der ETH Zürich).</p><p>3. In Unkenntnis der allenfalls zu treffenden Massnahmen können wir heute selbstverständlich keine Kostenschätzungen abgeben. Tatsache ist, dass die SBB erhebliche Summen in Sicherheitsmassnahmen investieren (Festbrems- und Heissläuferortung, Tunnelnachrüstung mit Selbstrettungsmassnahmen, Zugüberwachung, Einsatzplanung, Entgleisungsdetektoren usw.), was dem Sicherheitsniveau des gesamten Netzes zugute kommt.</p><p>4. Es existiert kein Vertrag mit der Jelmoli Holding. Damit gibt es auch keine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Jelmoli Holding. Verträge wurden nur mit dem Département de l'aménagement, de l'équipement et du logement (DAEL) des Kantons Genf sowie mit der Fondation du stade de Genève abgeschlossen.</p><p>5. Der Wert wurde von einem unabhängigen Experten festgelegt und dient als Basis für die Kostenberechnungen. Im Kanton Genf wird der Preis für Industrieland vom Staat unter Vermittlung der Fondation des terrains industriels kontrolliert."</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Da die SBB im Begriff sind, mit der Jelmoli Holding einen wichtigen Baurechtsvertrag über ein Grundstück auf dem Güterbahnhof La Praille in Genf zu schliessen, unterbreite ich dem Bundesrat eine dringliche Einfache Anfrage.</p><p>Im Rahmen des Genfer Stadionprojektes La Praille und des angrenzenden grossen Geschäftszentrums, das die Jelmoli Holding erbauen möchte, führte die kantonale Kommission, die mit der Beurteilung der Risiken beauftragt wurde, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Sie gab ihren Bericht am 26. August 1999 ab; eine Ergänzung dazu folgte am 3. September 1999.</p><p>Aus dem Bericht geht hervor, dass beim Güterbahnhof La Praille (Radius von 3 Kilometern) die in der Störfallverordnung (StFV) festgelegten Toleranzwerte für kollektives Risiko weit überschritten werden. Bei einem Störfall besteht ein 20-mal höheres Risiko, dass es zu 10 Todesfällen kommt, ein 1200-mal grösseres Risiko, dass es 100 Todesfälle gibt, und ein 50 000-mal höheres Risiko, dass mit 1000 Todesfällen zu rechnen ist.</p><p>Dieses erhöhte Risiko ist auf flüssige, entzündbare und toxische Stoffe zurückzuführen, die den Güterbahnhof von La Praille durchqueren oder dort zum späteren Weitertransport gelagert werden. Das jährliche Volumen wird auf 200 000 bis 300 000 Tonnen geschätzt. Aufgrund der transportierten oder gelagerten Güter sind folgende Unfallszenarien möglich: plötzlicher Brandausbruch und Gasexplosion, Fackelbrand, Bleve (Explosion durch Dampfüberdruck einer Flüssigkeit) und Feuerball, Brand mit toxischer Rauchbildung und Giftgaswolken.</p><p>In ihrem Bericht verlangt die kantonale Kommission, dass Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte gemäss StFV getroffen werden, damit die Sicherheit von Personen auf dem zukünftigen Stadionareal und im geplanten Geschäftszentrum gewährleistet werden kann.</p><p>Werden die SBB als Eigentümer des Bahnhofes und als juristisch Verantwortliche für dessen Sanierung die von der kantonalen Kommission auferlegten dringlichen Massnahmen umsetzen?</p><p>Wenn ja, um was für Massnahmen handelt es sich, und wann kann mit deren Umsetzung gerechnet werden?</p><p>Wie teuer sind diese Massnahmen?</p><p>Haben die SBB von der Trägerschaft des Geschäftszentrums die Zustimmung erhalten, dass diese die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen übernehmen wird?</p><p>Was steht dazu im Baurechtsvertrag der SBB, in dem schon das Grundstück der SBB der Trägerschaft des Geschäftszentrums zu einem Spottpreis von 200 Franken pro Quadratmeter abgetreten wird?</p>
  • Sanierung des Bahnhofs La Praille
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist die zuständige Behörde für den Vollzug der StFV bei Eisenbahnanlagen, auf denen gefährliche Güter transportiert werden. Gemäss StFV hat der Inhaber einer Eisenbahnanlage alle geeigneten Massnahmen zur Verminderung des Risikos zu treffen, die nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar, aufgrund seiner Erfahrung ergänzt und wirtschaftlich tragbar sind.</p><p>Im Rahmen des Vollzuges der StFV hat das BAV zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und den SBB Methoden zur quantitativen Erfassung des Risikos für Eisenbahnanlagen entwickelt. Das Schwergewicht wurde dabei auf die offenen Strecken und die Tunnels gelegt. Auf dieser Basis muss nun auch eine Methode zur Erfassung der Risiken auf Rangierbahnhöfen erarbeitet werden, damit das Risiko vom Güterbahnhof La Praille beurteilt und die erforderlichen Massnahmen angeordnet werden können. Das BAV wird dazu mit den betroffenen Stellen eine Arbeitsgruppe einberufen, zu welcher auch der Kanton Genf eingeladen ist.</p><p>Die vom Kanton Genf durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung für das Stadionprojekt La Praille beinhaltet auch eine Risikoabschätzung für das Projekt unter Berücksichtigung des Transports gefährlicher Güter auf dem Güterbahnhof La Praille. Diese Risikoabschätzung hatte in erster Linie raumplanerische Zwecke und bildete die Grundlage für die Beurteilung der Risiken durch die kantonale Kommission (Cirma). Diese Risikoabschätzung ist als Risikoermittlung im Sinne der StFV ungeeignet, da sie aus der Sicht des BAV, des Buwal und der SBB erhebliche Mängel aufweist.</p><p>Die SBB nehmen zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>"1. Den Bericht der kantonalen Kommission bzw. die darin enthaltenen Massnahmen kennen wir nicht. Wir gehen daher davon aus, dass es sich im Wesentlichen um die Massnahmen handelt, die auch in der Risikostudie aufgeführt sind.</p><p>Eine ganze Reihe der in der Risikoanalyse vorgeschlagenen Massnahmen sind bereits heute operativ. Diese Tatsache wurde im Bericht zwar erwähnt, in den Risikoberechnungen wurden die Massnahmen allerdings nicht berücksichtigt.</p><p>2. Operativ sind heute alle Massnahmen im Bereich Gleisunterhalt, Kontrolle der Züge sowie die Versorgung mit lnterventionsmitteln durch die Bahn wie Lösch- und Rettungszüge sowie Ölwehrmaterial. Zudem wurde die Geschwindigkeit der Bewegungen innerhalb des Areals des Güterbahnhofs auf die niedrigste mögliche Stufe zurückgenommen.</p><p>In den Bereichen Einsatzplanung und Alarmierung sind die SBB schweizweit daran, diese zu erstellen bzw. auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Arbeiten erfolgen in Absprache und Zusammenarbeit mit den Kantonen und berücksichtigen deren Bedürfnisse.</p><p>Die SBB sind bereit, über weitere nötige und sinnvolle Massnahmen zu diskutieren. Wenig sinnvolle Vorkehrungen, wie die vorgeschlagene Mauer um den gesamten Güterbahnhof, lehnen wir aber ab (vgl. die neuesten wissenschaftlichen Studien zum Strömungsverhalten von Gasen an der ETH Zürich).</p><p>3. In Unkenntnis der allenfalls zu treffenden Massnahmen können wir heute selbstverständlich keine Kostenschätzungen abgeben. Tatsache ist, dass die SBB erhebliche Summen in Sicherheitsmassnahmen investieren (Festbrems- und Heissläuferortung, Tunnelnachrüstung mit Selbstrettungsmassnahmen, Zugüberwachung, Einsatzplanung, Entgleisungsdetektoren usw.), was dem Sicherheitsniveau des gesamten Netzes zugute kommt.</p><p>4. Es existiert kein Vertrag mit der Jelmoli Holding. Damit gibt es auch keine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Jelmoli Holding. Verträge wurden nur mit dem Département de l'aménagement, de l'équipement et du logement (DAEL) des Kantons Genf sowie mit der Fondation du stade de Genève abgeschlossen.</p><p>5. Der Wert wurde von einem unabhängigen Experten festgelegt und dient als Basis für die Kostenberechnungen. Im Kanton Genf wird der Preis für Industrieland vom Staat unter Vermittlung der Fondation des terrains industriels kontrolliert."</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Da die SBB im Begriff sind, mit der Jelmoli Holding einen wichtigen Baurechtsvertrag über ein Grundstück auf dem Güterbahnhof La Praille in Genf zu schliessen, unterbreite ich dem Bundesrat eine dringliche Einfache Anfrage.</p><p>Im Rahmen des Genfer Stadionprojektes La Praille und des angrenzenden grossen Geschäftszentrums, das die Jelmoli Holding erbauen möchte, führte die kantonale Kommission, die mit der Beurteilung der Risiken beauftragt wurde, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Sie gab ihren Bericht am 26. August 1999 ab; eine Ergänzung dazu folgte am 3. September 1999.</p><p>Aus dem Bericht geht hervor, dass beim Güterbahnhof La Praille (Radius von 3 Kilometern) die in der Störfallverordnung (StFV) festgelegten Toleranzwerte für kollektives Risiko weit überschritten werden. Bei einem Störfall besteht ein 20-mal höheres Risiko, dass es zu 10 Todesfällen kommt, ein 1200-mal grösseres Risiko, dass es 100 Todesfälle gibt, und ein 50 000-mal höheres Risiko, dass mit 1000 Todesfällen zu rechnen ist.</p><p>Dieses erhöhte Risiko ist auf flüssige, entzündbare und toxische Stoffe zurückzuführen, die den Güterbahnhof von La Praille durchqueren oder dort zum späteren Weitertransport gelagert werden. Das jährliche Volumen wird auf 200 000 bis 300 000 Tonnen geschätzt. Aufgrund der transportierten oder gelagerten Güter sind folgende Unfallszenarien möglich: plötzlicher Brandausbruch und Gasexplosion, Fackelbrand, Bleve (Explosion durch Dampfüberdruck einer Flüssigkeit) und Feuerball, Brand mit toxischer Rauchbildung und Giftgaswolken.</p><p>In ihrem Bericht verlangt die kantonale Kommission, dass Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte gemäss StFV getroffen werden, damit die Sicherheit von Personen auf dem zukünftigen Stadionareal und im geplanten Geschäftszentrum gewährleistet werden kann.</p><p>Werden die SBB als Eigentümer des Bahnhofes und als juristisch Verantwortliche für dessen Sanierung die von der kantonalen Kommission auferlegten dringlichen Massnahmen umsetzen?</p><p>Wenn ja, um was für Massnahmen handelt es sich, und wann kann mit deren Umsetzung gerechnet werden?</p><p>Wie teuer sind diese Massnahmen?</p><p>Haben die SBB von der Trägerschaft des Geschäftszentrums die Zustimmung erhalten, dass diese die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen übernehmen wird?</p><p>Was steht dazu im Baurechtsvertrag der SBB, in dem schon das Grundstück der SBB der Trägerschaft des Geschäftszentrums zu einem Spottpreis von 200 Franken pro Quadratmeter abgetreten wird?</p>
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