Schliessungen von Transplantationszentren

ShortId
99.1184
Id
19991184
Updated
24.06.2025 23:28
Language
de
Title
Schliessungen von Transplantationszentren
AdditionalIndexing
Organverpflanzung;Spital
1
  • L04K01050516, Organverpflanzung
  • L05K0105051101, Spital
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat gedenkt, sich bei seinen Entscheiden über die Transplantationszentren auf sachliche Kriterien, d. h. die Gewährleistung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und kostengünstigen Versorgung sowie die Sicherung der Qualität, abzustützen.</p><p>2. Die sechs Transplantationszentren in der Schweiz sind in die chirurgischen Abteilungen der Universitätskliniken (Bern, Genf, Lausanne, Zürich) bzw. der Kantonsspitäler (Basel, St. Gallen) integriert. Es handelt sich also nicht - wie der Sprachgebrauch vermuten liesse - um separate Kliniken, die ausschliesslich Organtransplantationen vornehmen. Transplantationen werden im Rahmen der Operationstätigkeit der Chirurgie durchgeführt. Beispielsweise werden Herztransplantationen von demselben Team durchgeführt, das in der Spitalroutine auch andere herzchirurgische Eingriffe vornimmt (z. B. Bypass-Operation). Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass nach Schliessung von einzelnen Transplantationszentren nur mit geringfügigen personellen Konsequenzen zu rechnen ist, die im Rahmen der üblichen Personalbewegung aufgefangen werden können.</p><p>3. Bezüglich allfälliger Kostenfolgen als Konsequenzen der Schliessung von Transplantationszentren ist festzuhalten, dass Organtransplantationen im Wesentlichen die gleichen Apparaturen bedingen, wie sie bei anderen chirurgischen Eingriffen von vergleichbarer Schwere üblicherweise eingesetzt werden (z. B. Überwachungsmonitore, Herz-Lungen-Maschine). Die bei Transplantationen eingesetzten Apparaturen von Transplantationszentren, die geschlossen werden, dürften somit weitgehend spitalintern weiterverwendet werden können.</p><p>Ausserdem ist die Zahl der Organtransplantationen im Vergleich zu den anderen Operationen gering, wie das Beispiel der Universitätsklinik Genf im Departement der Chirurgie zeigt:</p><p>- Operationen im Jahr 1996: Total 7538; Transplantationseinheit 61 (0,8 Prozent);</p><p>- Anzahl Betten: Total 403; Transplantationseinheit 6 (1,5 Prozent).</p><p>Der Rückgang der Benützung der Apparaturen und der Operationssäle als Folge der Schliessung von Transplantationszentren sollte daher keine nennenswerten Konsequenzen auf die Amortisation solcher Infrastrukturen haben.</p><p>4. Der Bundesrat hat in den Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf des Transplantationsgesetzes festgehalten, dass die Beschränkung auf ein bis drei Zentren von Vorteil ist, die jede Art der Transplantation machen, allenfalls ergänzt mit zusätzlichen Nierenzentren. Es ist nicht vorgesehen, betreffend Standortkantone für Transplantationszentren Prioritäten festzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anfang Dezember 1999 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum eidgenössischen Transplantationsgesetz eröffnet. Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Anzahl der Transplantationszentren für die Übertragung von Organen aus Qualitäts- und Kostengründen limitiert werden soll. Für den Betrieb eines Transplantationszentrums ist die Bewilligungspflicht vorgesehen. Angesichts der Tragweite der entsprechenden Entscheide ist der Bundesrat als Bewilligungsbehörde vorgesehen. Bei seinen Entscheiden wird der Bundesrat folgende Kriterien zu berücksichtigen haben: die Schwerpunktbildung, die Gewährleistung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und kostengünstigen Versorgung sowie die Sicherung der Qualität der Organübertragung. Im erläuternden Bericht wird festgehalten, dass im Bereich der Transplantationszentren unter der Maxime der Schwerpunktbildung eine Konzentration der Organübertragungen auf ein bis höchstens drei Zentren erfolgen soll. Ausgenommen bleiben allenfalls einige wenige ergänzende Zentren für Nierentransplantationen.</p><p>Heute existieren in der Schweiz sechs Transplantationszentren (Basel, Bern, Genf, Lausanne, St. Gallen, Zürich), wovon lediglich St. Gallen nur Nieren transplantiert. Die übrigen Transplantationszentren sind mit der notwendigen personellen und apparativen Infrastruktur zur Übertragung auch anderer transplantierbarer Organe bestückt. Das Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes wird in jedem Fall zu Schliessungen von Transplantationszentren führen, d. h. mit der Entlassung von Arbeitskräften und dem Obsoletwerden von teuren Apparaturen einhergehen. Das Gesetzesprojekt hat bereits heute zur Entstehung von Ängsten beim betroffenen Personal und bei den Behörden geführt.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Welche politischen Kriterien gedenkt er neben den im Gesetzentwurf vorgesehenen sachlichen Kriterien bei seinen zukünftigen Entscheiden über die Transplantationszentren zu berücksichtigen?</p><p>2. Wie gedenkt er mit den Ängsten des betroffenen Personals umzugehen? Sind bereits in naher Zukunft, d. h. einige Zeit vor Einführung des Transplantationsgesetzes, Informationen für diese Menschen vorgesehen?</p><p>3. Die Schliessung einzelner Transplantationszentren wird für die betroffenen Spitäler bzw. Kantone mit hohen Kostenfolgen verbunden sein, da nicht mehr amortisierbare Investitionen getätigt wurden. Wie gedenkt er mit dieser Problematik zu verfahren?</p><p>4. Hat er eher die Absicht, nur drei oder vier umfassende Transplantationszentren zu erhalten oder eher zwei bis drei Gesamtzentren und zwei bis drei Teilzentren? Sind betreffend Transplantationszentren-Kantone schon Prioritäten vorgesehen?</p>
  • Schliessungen von Transplantationszentren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat gedenkt, sich bei seinen Entscheiden über die Transplantationszentren auf sachliche Kriterien, d. h. die Gewährleistung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und kostengünstigen Versorgung sowie die Sicherung der Qualität, abzustützen.</p><p>2. Die sechs Transplantationszentren in der Schweiz sind in die chirurgischen Abteilungen der Universitätskliniken (Bern, Genf, Lausanne, Zürich) bzw. der Kantonsspitäler (Basel, St. Gallen) integriert. Es handelt sich also nicht - wie der Sprachgebrauch vermuten liesse - um separate Kliniken, die ausschliesslich Organtransplantationen vornehmen. Transplantationen werden im Rahmen der Operationstätigkeit der Chirurgie durchgeführt. Beispielsweise werden Herztransplantationen von demselben Team durchgeführt, das in der Spitalroutine auch andere herzchirurgische Eingriffe vornimmt (z. B. Bypass-Operation). Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass nach Schliessung von einzelnen Transplantationszentren nur mit geringfügigen personellen Konsequenzen zu rechnen ist, die im Rahmen der üblichen Personalbewegung aufgefangen werden können.</p><p>3. Bezüglich allfälliger Kostenfolgen als Konsequenzen der Schliessung von Transplantationszentren ist festzuhalten, dass Organtransplantationen im Wesentlichen die gleichen Apparaturen bedingen, wie sie bei anderen chirurgischen Eingriffen von vergleichbarer Schwere üblicherweise eingesetzt werden (z. B. Überwachungsmonitore, Herz-Lungen-Maschine). Die bei Transplantationen eingesetzten Apparaturen von Transplantationszentren, die geschlossen werden, dürften somit weitgehend spitalintern weiterverwendet werden können.</p><p>Ausserdem ist die Zahl der Organtransplantationen im Vergleich zu den anderen Operationen gering, wie das Beispiel der Universitätsklinik Genf im Departement der Chirurgie zeigt:</p><p>- Operationen im Jahr 1996: Total 7538; Transplantationseinheit 61 (0,8 Prozent);</p><p>- Anzahl Betten: Total 403; Transplantationseinheit 6 (1,5 Prozent).</p><p>Der Rückgang der Benützung der Apparaturen und der Operationssäle als Folge der Schliessung von Transplantationszentren sollte daher keine nennenswerten Konsequenzen auf die Amortisation solcher Infrastrukturen haben.</p><p>4. Der Bundesrat hat in den Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf des Transplantationsgesetzes festgehalten, dass die Beschränkung auf ein bis drei Zentren von Vorteil ist, die jede Art der Transplantation machen, allenfalls ergänzt mit zusätzlichen Nierenzentren. Es ist nicht vorgesehen, betreffend Standortkantone für Transplantationszentren Prioritäten festzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anfang Dezember 1999 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum eidgenössischen Transplantationsgesetz eröffnet. Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Anzahl der Transplantationszentren für die Übertragung von Organen aus Qualitäts- und Kostengründen limitiert werden soll. Für den Betrieb eines Transplantationszentrums ist die Bewilligungspflicht vorgesehen. Angesichts der Tragweite der entsprechenden Entscheide ist der Bundesrat als Bewilligungsbehörde vorgesehen. Bei seinen Entscheiden wird der Bundesrat folgende Kriterien zu berücksichtigen haben: die Schwerpunktbildung, die Gewährleistung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und kostengünstigen Versorgung sowie die Sicherung der Qualität der Organübertragung. Im erläuternden Bericht wird festgehalten, dass im Bereich der Transplantationszentren unter der Maxime der Schwerpunktbildung eine Konzentration der Organübertragungen auf ein bis höchstens drei Zentren erfolgen soll. Ausgenommen bleiben allenfalls einige wenige ergänzende Zentren für Nierentransplantationen.</p><p>Heute existieren in der Schweiz sechs Transplantationszentren (Basel, Bern, Genf, Lausanne, St. Gallen, Zürich), wovon lediglich St. Gallen nur Nieren transplantiert. Die übrigen Transplantationszentren sind mit der notwendigen personellen und apparativen Infrastruktur zur Übertragung auch anderer transplantierbarer Organe bestückt. Das Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes wird in jedem Fall zu Schliessungen von Transplantationszentren führen, d. h. mit der Entlassung von Arbeitskräften und dem Obsoletwerden von teuren Apparaturen einhergehen. Das Gesetzesprojekt hat bereits heute zur Entstehung von Ängsten beim betroffenen Personal und bei den Behörden geführt.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Welche politischen Kriterien gedenkt er neben den im Gesetzentwurf vorgesehenen sachlichen Kriterien bei seinen zukünftigen Entscheiden über die Transplantationszentren zu berücksichtigen?</p><p>2. Wie gedenkt er mit den Ängsten des betroffenen Personals umzugehen? Sind bereits in naher Zukunft, d. h. einige Zeit vor Einführung des Transplantationsgesetzes, Informationen für diese Menschen vorgesehen?</p><p>3. Die Schliessung einzelner Transplantationszentren wird für die betroffenen Spitäler bzw. Kantone mit hohen Kostenfolgen verbunden sein, da nicht mehr amortisierbare Investitionen getätigt wurden. Wie gedenkt er mit dieser Problematik zu verfahren?</p><p>4. Hat er eher die Absicht, nur drei oder vier umfassende Transplantationszentren zu erhalten oder eher zwei bis drei Gesamtzentren und zwei bis drei Teilzentren? Sind betreffend Transplantationszentren-Kantone schon Prioritäten vorgesehen?</p>
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