Vollzugsverbesserungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) und bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)

ShortId
99.3003
Id
19993003
Updated
25.06.2025 02:21
Language
de
Title
Vollzugsverbesserungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) und bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
AdditionalIndexing
Arbeitslose/r;Arbeitsbeschaffungsprogramm;Vollzug von Beschlüssen;Qualitätssicherung;regionales Arbeitsvermittlungszentrum;Arbeitslosenversicherung;Sprachunterricht;Integration der Zuwanderer;berufliche Eignung
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K070202030402, regionales Arbeitsvermittlungszentrum
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L06K070203030101, Arbeitsbeschaffungsprogramm
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L06K070202010401, Arbeitslose/r
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L04K13020102, Sprachunterricht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in den Jahren 1999 und 2000 namentlich durch folgende Massnahmen zu verbessern:</p><p>1. Das Ausbildungskonzept (Aus- und Weiterbildung) für die Personalvermittler der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ist zu verbessern sowie das Anforderungsprofil auf die Vorbildung abzustimmen.</p><p>2. Sämtliche Ausbildungsmassnahmen und Kursangebote für arbeitsmarktliche Massnahmen sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) zu zertifizieren.</p><p>3. Wer besondere Taggelder bezieht (über 150 bzw. 250/400 Tage), hat in der Regel aktive Massnahmen zu absolvieren. Nötigenfalls sind die sinnvollen Beschäftigungsprogramme in einzelnen Kantonen aufzustocken.</p><p>4. Um die Ausländerintegration zu fördern, ist das Konzept der arbeitsmarktlichen Massnahmen folgendermassen anzupassen:</p><p>- Die Vermittlung von Grundwissen und der Sprachunterricht sollen zu den Aktivmassnahmen gehören.</p><p>- Der Arbeitsmarkt- und die Migrationsentscheide sind auf allen Ebenen zu koordinieren.</p><p>5. Vermehrt sind Pilotmodelle (z. B. Rückkehrhilfen für Ausländer und -innen) durchzuführen.</p><p>6. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe (mit Vertretern des BWA, des Bundesamtes für Sozialversicherung, des BBT und der kantonalen Sozialhilfe) ist zur Ausschaffung eines Konzeptes für einen Komplementärarbeitsmarkt und eines Konzeptes für Langzeitarbeitslose, für Ausgesteuerte und für Erwerbsbehinderte einzusetzen.</p>
  • Vollzugsverbesserungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) und bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in den Jahren 1999 und 2000 namentlich durch folgende Massnahmen zu verbessern:</p><p>1. Das Ausbildungskonzept (Aus- und Weiterbildung) für die Personalvermittler der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ist zu verbessern sowie das Anforderungsprofil auf die Vorbildung abzustimmen.</p><p>2. Sämtliche Ausbildungsmassnahmen und Kursangebote für arbeitsmarktliche Massnahmen sind vom Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) zu zertifizieren.</p><p>3. Wer besondere Taggelder bezieht (über 150 bzw. 250/400 Tage), hat in der Regel aktive Massnahmen zu absolvieren. Nötigenfalls sind die sinnvollen Beschäftigungsprogramme in einzelnen Kantonen aufzustocken.</p><p>4. Um die Ausländerintegration zu fördern, ist das Konzept der arbeitsmarktlichen Massnahmen folgendermassen anzupassen:</p><p>- Die Vermittlung von Grundwissen und der Sprachunterricht sollen zu den Aktivmassnahmen gehören.</p><p>- Der Arbeitsmarkt- und die Migrationsentscheide sind auf allen Ebenen zu koordinieren.</p><p>5. Vermehrt sind Pilotmodelle (z. B. Rückkehrhilfen für Ausländer und -innen) durchzuführen.</p><p>6. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe (mit Vertretern des BWA, des Bundesamtes für Sozialversicherung, des BBT und der kantonalen Sozialhilfe) ist zur Ausschaffung eines Konzeptes für einen Komplementärarbeitsmarkt und eines Konzeptes für Langzeitarbeitslose, für Ausgesteuerte und für Erwerbsbehinderte einzusetzen.</p>
    • Vollzugsverbesserungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) und bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)

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