Einheitliche und kohärente Behandlung im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht

ShortId
99.3004
Id
19993004
Updated
25.06.2025 02:25
Language
de
Title
Einheitliche und kohärente Behandlung im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht
AdditionalIndexing
Arbeitnehmer/in;Sozialrecht;Gleichbehandlung;Vereinfachung von Verfahren;selbstständige Tätigkeit;selbstständig Erwerbstätige/r;Steuerrecht
1
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K01040212, Sozialrecht
  • L05K0702020401, Arbeitnehmer/in
  • L05K0702030212, selbstständige Tätigkeit
  • L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 1999 einen Bericht mit Anträgen ans Parlament und allenfalls eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, mit welcher eine kohärente, administrativ einfache und einheitliche Behandlung von selbständiger bzw. unselbständiger Erwerbstätigkeit im Steuerrecht, insbesondere bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer, und im Sozialversicherungs-Abgaberecht sichergestellt wird. Soweit möglich sind die Weisungen und Verordnungen selbständig anzupassen.</p><p>Insbesondere sind dabei:</p><p>- der Begriff und der Status der selbständigen Erwerbstätigkeit für alle Abgabearten einheitlich und kohärent zu regeln;</p><p>- der Tendenz zu Mischformen zwischen selbständigem und unselbständigem Erwerb Rechnung zu tragen;</p><p>- die Sozialversicherungs-Abgabepflicht für Erwerbstätige, Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerinnen mit einfachen Regeln zu klären;</p><p>- die Erwerbstätigkeit sozialversicherungsabgaberechtlich und die Wertschöpfung mehrwertsteuerrechtlich auch im Dienstleistungssektor vollständig, aber für die Abgabenpflichtigen administrativ einfach zu erfassen;</p><p>- sicherzustellen, dass Anträge auf Anerkennung als Selbständige oder Selbständiger von einer einzigen Stelle innert nützlicher Frist für alle angesprochenen Abgabebereiche behandelt werden. Die Beurteilungskriterien sind dabei zu mildern.</p>
  • Einheitliche und kohärente Behandlung im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19930461
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 1999 einen Bericht mit Anträgen ans Parlament und allenfalls eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, mit welcher eine kohärente, administrativ einfache und einheitliche Behandlung von selbständiger bzw. unselbständiger Erwerbstätigkeit im Steuerrecht, insbesondere bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer, und im Sozialversicherungs-Abgaberecht sichergestellt wird. Soweit möglich sind die Weisungen und Verordnungen selbständig anzupassen.</p><p>Insbesondere sind dabei:</p><p>- der Begriff und der Status der selbständigen Erwerbstätigkeit für alle Abgabearten einheitlich und kohärent zu regeln;</p><p>- der Tendenz zu Mischformen zwischen selbständigem und unselbständigem Erwerb Rechnung zu tragen;</p><p>- die Sozialversicherungs-Abgabepflicht für Erwerbstätige, Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerinnen mit einfachen Regeln zu klären;</p><p>- die Erwerbstätigkeit sozialversicherungsabgaberechtlich und die Wertschöpfung mehrwertsteuerrechtlich auch im Dienstleistungssektor vollständig, aber für die Abgabenpflichtigen administrativ einfach zu erfassen;</p><p>- sicherzustellen, dass Anträge auf Anerkennung als Selbständige oder Selbständiger von einer einzigen Stelle innert nützlicher Frist für alle angesprochenen Abgabebereiche behandelt werden. Die Beurteilungskriterien sind dabei zu mildern.</p>
    • Einheitliche und kohärente Behandlung im Steuer- und im Sozialversicherungsabgaberecht

Back to List