Massnahmen zur Sicherung lawinengefährderter Siedlungen und Verkehrswege

ShortId
99.3017
Id
19993017
Updated
25.06.2025 02:20
Language
de
Title
Massnahmen zur Sicherung lawinengefährderter Siedlungen und Verkehrswege
AdditionalIndexing
Lawinenverbauung;Berggebiet;Subvention;Katastrophe;Naturgefahren
1
  • L04K06020206, Katastrophe
  • L05K0601030202, Naturgefahren
  • L06K060103020201, Lawinenverbauung
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die aussergewöhnlichen Schneefälle vom Februar 1999 haben zahlreiche Dörfer gefährdet, wichtige Verkehrswege unterbrochen und teilweise verheerende Schäden angerichtet. Leider waren auch Menschenopfer zu beklagen. Selbst Wohngebiete, die als sicher galten, mussten evakuiert werden. Verbindungen zu wichtigen Talschaften und Touristenzentren waren tagelang unterbrochen. Zusätzlich zum menschlichen Leid entstanden erhebliche Einnahmenausfälle für das gesamte Berggebiet.</p><p>Die intensive, gutgemeinte, aber undifferenzierte Medienberichterstattung hat in breiten Bevölkerungskreisen Angst und Panik verbreitet. So entstand, insbesondere in Deutschland und in Holland, der Eindruck, der gesamte Alpenraum sei gefährdet. Diese negative Botschaft wird viele Touristen davon abhalten, ihre Ferien im Alpenraum zu verbringen. Die in den letzten Tagen erfolgten Annulationen nehmen ein enormes Ausmass an und werden der gesamten Schweizer Tourismusbranche einen nicht mehr zu kompensierenden Rückschlag bringen. Diese negative Stimmungsmacherei wird auch langfristige negative Folgen für den Wintertourismus haben.</p><p>Die Ereignisse haben aber auch gezeigt, dass unser Alpenraum als relativ sicher gilt und dass wir über ein ausgezeichnet ausgebautes und funktionierendes Netz von Lawinenorganisationen auf kommunaler und kantonaler Ebene verfügen. Die damit beauftragten Personen haben hervorragende Leistungen erbracht, die unseren Dank und unsere Anerkennung verdienen. Die erheblichen Mittel, die in den letzten Jahrzehnten in Schutzbauten und Waldprojekte eingesetzt wurden, haben sich bewährt und sind als sehr wertvolle Investitionen zu betrachten.</p><p>Aufgrund der schlechten Finanzlage des Bundes mussten in den letzten Jahren die Mittel für Schutzbauten und Waldprojekte gekürzt werden. Gestützt auf die Vorkommnisse dieses Winters, ist es notwendig - zusammen mit den kantonalen und kommunalen Fachstellen -, sofort eine Bestandesaufnahme vorzunehmen, um festzustellen, wo kritische Gefahrenstellen bestehen, die nach Sofortmassnahmen rufen, um Leib und Leben zu schützen. Gestützt darauf soll ein Massnahmenpaket für dringliche Schutz- und Verbauungsmassnahmen gefährdeter Siedlungen und Verkehrswege erarbeitet und realisiert werden. Sofern die bewilligten Budgetkredite für 1999 nicht ausreichen, wird der Bundesrat ersucht, dem Parlament die Erteilung der entsprechenden Nachtragskredite zu beantragen. Ferner sind im Budget 2000 die für die dringenden Sicherungsmassnahmen erforderlichen Kredite vorzusehen.</p><p>Ich bin mir bewusst, dass diese Massnahmen gewisse Konflikte mit dem Stabilisierungsprogramm bringen. Dabei muss man aber bedenken, dass es sich um einen aussergewöhnlichen Katastrophenfall handelt, der absolute Priorität haben muss.</p>
  • <p>Die Schneefälle und die Lawinenabgänge vom Februar 1999 haben mit Gewalt gezeigt, dass selbst in unserer hochtechnisierten und hochorganisierten Zeit nicht alles machbar und auch nicht alles vermeidbar ist. Sie haben vor Augen geführt, dass sich das Risiko einer Naturkatastrophe - unabhängig vom Entwicklungsstand der Notfallvorsorge - nie völlig eliminieren lässt.</p><p>Bei der Bewältigung des Lawinenereignisses 1999 kann es deshalb nicht nur darum gehen, die entstandenen Schäden sowie die im Lawinenschutz entdeckten Lücken so rasch als möglich zu beheben. Ebenso wichtig ist zu wissen, dass es Anzeichen für einen Zusammenhang zwischen Erderwärmung und Naturkatastrophen gibt und deshalb in erster Linie eine weitsichtige grenzüberschreitende Klimapolitik gefordert ist.</p><p>Ausserdem gilt es zu akzeptieren, dass mit besserer Planung oder Koordination kein vollständiger Schutz vor Lawinen gewährleistet werden kann, da der Reduktion von Naturgefahren natürliche, ökonomische und technische Grenzen gesetzt sind.</p><p>Selbstverständlich entbindet dies die Behörden nicht davon, alles Vernünftige und Gebotene, wie eine der Natur angepasste Raumnutzung, Schutzwaldpflege, Massnahmen zum integralen Lawinenschutz sowie Hochwasserschutz usw., vorzukehren, um Schäden zu vermeiden.</p><p>Bauliche Schutzmassnahmen werden auch künftig erforderlich sein. Der Bau von neuen, teuren Schutzbauten soll aber nur in den Fällen von der öffentlichen Hand unterstützt werden, wo ein Bedarf aus sicherheitstechnischer Sicht ausgewiesen und der Aufwand zur Risikoreduktion ökonomisch vertretbar ist.</p><p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft bereits beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Institut für Schnee und Lawinenforschung eine Ereignisanalyse "Lawinenereignisse 1999. Konsequenzen" durchzuführen und über deren Ergebnis Bericht zu erstatten. In einem Zwischenbericht soll das UVEK bis Juni 1999 über die ersten Analyseergebnisse und Folgerungen informiert werden. Der Schlussbericht ist dem UVEK bis Herbst 1999 abzugeben. Dieser soll nebst den Resultaten der Ereignisanalyse auch einen Massnahmenkatalog enthalten.</p><p>In der Fortsetzung der Präventionsbemühungen geht es nun darum:</p><p>- die durch die Lawinenschäden entstandenen Sicherheitslücken so rasch als möglich wieder zu schliessen;</p><p>- die von Lawinen, Hochwasser usw. ausgehenden Risiken zu erkennen und deren Berücksichtigung in der Raumnutzung noch zu intensivieren. Ein Nachholbedarf besteht insbesondere beim Schutze vor Hochwasser, Murgängen, Rutschungen und Steinschlag;</p><p>- die Tauglichkeit der bereits vorhandenen Schutzwälder und technischen Schutzbauten zum Schutz vor Naturgefahren langfristig sicherzustellen;</p><p>- die land- und alpwirtschaftliche Bewirtschaftung und Pflege der Flächen mit Schutzfunktion weiterhin zu gewährleisten;</p><p>- den Dialog über anzustrebende Schutzziele und vertretbare Restrisiken in den Berggebieten zu fördern, um daraus die zukünftige Präventionspolitik abzuleiten.</p><p>Es ist davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil der entstandenen Schäden (exklusive Ertragseinbussen) mit finanzieller Unterstützung der öffentlichen Hand, auf der Basis der bestehenden Gesetzgebungen, behoben werden kann.</p><p>Schäden in Land- und Forstwirtschaft, die nicht durch Gesetzgebungen oder Versicherungen gedeckt sind, können zumindest teilweise aus dem Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden finanziert werden.</p><p>Zu Fragen der unbürokratischen Hilfeleistung und den Finanzierungsmöglichkeiten hat sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die dringliche Interpellation Bloetzer vom 1. März 1999 sowie auf die dringliche Einfache Anfrage Burgener vom 1. März 1999 geäussert.</p><p>Bevor über die Übernahme nicht gedeckter Schäden und Sonderbotschaften an das Parlament mit Kreditbegehren entschieden werden kann, ist seitens der Kantone vorerst einmal eine Bestandesaufnahme vorzunehmen. Sodann ist zu prüfen, welche Schäden durch private Versicherungen gedeckt sind und in welchem Ausmass Entschädigungen durch den Bund aufgrund bestehender gesetzlicher Grundlagen geleistet werden können. Vorschüsse des Bundes hingegen sind nicht möglich. In Kenntnis des gesamten Schadenausmasses, der Belastungen für die Kantone und der Höhe allfälliger Deckungslücken ist zu prüfen, ob es angebracht ist, dem Parlament eine Sonderbotschaft zu unterbreiten, wie dies im Nachgang zu den Umweltschäden 1993 gemacht worden ist. Bundesseits ist die Koordination dieser Fragen dem UVEK übertragen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen - in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen -, unverzüglich die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die lawinengefährdeten Siedlungen und Verkehrswege zu sichern und den eidgenössischen Räten zu beantragen, die notwendigen Nachtrags- bzw. Budgetkredite zu gewähren.</p>
  • Massnahmen zur Sicherung lawinengefährderter Siedlungen und Verkehrswege
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die aussergewöhnlichen Schneefälle vom Februar 1999 haben zahlreiche Dörfer gefährdet, wichtige Verkehrswege unterbrochen und teilweise verheerende Schäden angerichtet. Leider waren auch Menschenopfer zu beklagen. Selbst Wohngebiete, die als sicher galten, mussten evakuiert werden. Verbindungen zu wichtigen Talschaften und Touristenzentren waren tagelang unterbrochen. Zusätzlich zum menschlichen Leid entstanden erhebliche Einnahmenausfälle für das gesamte Berggebiet.</p><p>Die intensive, gutgemeinte, aber undifferenzierte Medienberichterstattung hat in breiten Bevölkerungskreisen Angst und Panik verbreitet. So entstand, insbesondere in Deutschland und in Holland, der Eindruck, der gesamte Alpenraum sei gefährdet. Diese negative Botschaft wird viele Touristen davon abhalten, ihre Ferien im Alpenraum zu verbringen. Die in den letzten Tagen erfolgten Annulationen nehmen ein enormes Ausmass an und werden der gesamten Schweizer Tourismusbranche einen nicht mehr zu kompensierenden Rückschlag bringen. Diese negative Stimmungsmacherei wird auch langfristige negative Folgen für den Wintertourismus haben.</p><p>Die Ereignisse haben aber auch gezeigt, dass unser Alpenraum als relativ sicher gilt und dass wir über ein ausgezeichnet ausgebautes und funktionierendes Netz von Lawinenorganisationen auf kommunaler und kantonaler Ebene verfügen. Die damit beauftragten Personen haben hervorragende Leistungen erbracht, die unseren Dank und unsere Anerkennung verdienen. Die erheblichen Mittel, die in den letzten Jahrzehnten in Schutzbauten und Waldprojekte eingesetzt wurden, haben sich bewährt und sind als sehr wertvolle Investitionen zu betrachten.</p><p>Aufgrund der schlechten Finanzlage des Bundes mussten in den letzten Jahren die Mittel für Schutzbauten und Waldprojekte gekürzt werden. Gestützt auf die Vorkommnisse dieses Winters, ist es notwendig - zusammen mit den kantonalen und kommunalen Fachstellen -, sofort eine Bestandesaufnahme vorzunehmen, um festzustellen, wo kritische Gefahrenstellen bestehen, die nach Sofortmassnahmen rufen, um Leib und Leben zu schützen. Gestützt darauf soll ein Massnahmenpaket für dringliche Schutz- und Verbauungsmassnahmen gefährdeter Siedlungen und Verkehrswege erarbeitet und realisiert werden. Sofern die bewilligten Budgetkredite für 1999 nicht ausreichen, wird der Bundesrat ersucht, dem Parlament die Erteilung der entsprechenden Nachtragskredite zu beantragen. Ferner sind im Budget 2000 die für die dringenden Sicherungsmassnahmen erforderlichen Kredite vorzusehen.</p><p>Ich bin mir bewusst, dass diese Massnahmen gewisse Konflikte mit dem Stabilisierungsprogramm bringen. Dabei muss man aber bedenken, dass es sich um einen aussergewöhnlichen Katastrophenfall handelt, der absolute Priorität haben muss.</p>
    • <p>Die Schneefälle und die Lawinenabgänge vom Februar 1999 haben mit Gewalt gezeigt, dass selbst in unserer hochtechnisierten und hochorganisierten Zeit nicht alles machbar und auch nicht alles vermeidbar ist. Sie haben vor Augen geführt, dass sich das Risiko einer Naturkatastrophe - unabhängig vom Entwicklungsstand der Notfallvorsorge - nie völlig eliminieren lässt.</p><p>Bei der Bewältigung des Lawinenereignisses 1999 kann es deshalb nicht nur darum gehen, die entstandenen Schäden sowie die im Lawinenschutz entdeckten Lücken so rasch als möglich zu beheben. Ebenso wichtig ist zu wissen, dass es Anzeichen für einen Zusammenhang zwischen Erderwärmung und Naturkatastrophen gibt und deshalb in erster Linie eine weitsichtige grenzüberschreitende Klimapolitik gefordert ist.</p><p>Ausserdem gilt es zu akzeptieren, dass mit besserer Planung oder Koordination kein vollständiger Schutz vor Lawinen gewährleistet werden kann, da der Reduktion von Naturgefahren natürliche, ökonomische und technische Grenzen gesetzt sind.</p><p>Selbstverständlich entbindet dies die Behörden nicht davon, alles Vernünftige und Gebotene, wie eine der Natur angepasste Raumnutzung, Schutzwaldpflege, Massnahmen zum integralen Lawinenschutz sowie Hochwasserschutz usw., vorzukehren, um Schäden zu vermeiden.</p><p>Bauliche Schutzmassnahmen werden auch künftig erforderlich sein. Der Bau von neuen, teuren Schutzbauten soll aber nur in den Fällen von der öffentlichen Hand unterstützt werden, wo ein Bedarf aus sicherheitstechnischer Sicht ausgewiesen und der Aufwand zur Risikoreduktion ökonomisch vertretbar ist.</p><p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft bereits beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Institut für Schnee und Lawinenforschung eine Ereignisanalyse "Lawinenereignisse 1999. Konsequenzen" durchzuführen und über deren Ergebnis Bericht zu erstatten. In einem Zwischenbericht soll das UVEK bis Juni 1999 über die ersten Analyseergebnisse und Folgerungen informiert werden. Der Schlussbericht ist dem UVEK bis Herbst 1999 abzugeben. Dieser soll nebst den Resultaten der Ereignisanalyse auch einen Massnahmenkatalog enthalten.</p><p>In der Fortsetzung der Präventionsbemühungen geht es nun darum:</p><p>- die durch die Lawinenschäden entstandenen Sicherheitslücken so rasch als möglich wieder zu schliessen;</p><p>- die von Lawinen, Hochwasser usw. ausgehenden Risiken zu erkennen und deren Berücksichtigung in der Raumnutzung noch zu intensivieren. Ein Nachholbedarf besteht insbesondere beim Schutze vor Hochwasser, Murgängen, Rutschungen und Steinschlag;</p><p>- die Tauglichkeit der bereits vorhandenen Schutzwälder und technischen Schutzbauten zum Schutz vor Naturgefahren langfristig sicherzustellen;</p><p>- die land- und alpwirtschaftliche Bewirtschaftung und Pflege der Flächen mit Schutzfunktion weiterhin zu gewährleisten;</p><p>- den Dialog über anzustrebende Schutzziele und vertretbare Restrisiken in den Berggebieten zu fördern, um daraus die zukünftige Präventionspolitik abzuleiten.</p><p>Es ist davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil der entstandenen Schäden (exklusive Ertragseinbussen) mit finanzieller Unterstützung der öffentlichen Hand, auf der Basis der bestehenden Gesetzgebungen, behoben werden kann.</p><p>Schäden in Land- und Forstwirtschaft, die nicht durch Gesetzgebungen oder Versicherungen gedeckt sind, können zumindest teilweise aus dem Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden finanziert werden.</p><p>Zu Fragen der unbürokratischen Hilfeleistung und den Finanzierungsmöglichkeiten hat sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die dringliche Interpellation Bloetzer vom 1. März 1999 sowie auf die dringliche Einfache Anfrage Burgener vom 1. März 1999 geäussert.</p><p>Bevor über die Übernahme nicht gedeckter Schäden und Sonderbotschaften an das Parlament mit Kreditbegehren entschieden werden kann, ist seitens der Kantone vorerst einmal eine Bestandesaufnahme vorzunehmen. Sodann ist zu prüfen, welche Schäden durch private Versicherungen gedeckt sind und in welchem Ausmass Entschädigungen durch den Bund aufgrund bestehender gesetzlicher Grundlagen geleistet werden können. Vorschüsse des Bundes hingegen sind nicht möglich. In Kenntnis des gesamten Schadenausmasses, der Belastungen für die Kantone und der Höhe allfälliger Deckungslücken ist zu prüfen, ob es angebracht ist, dem Parlament eine Sonderbotschaft zu unterbreiten, wie dies im Nachgang zu den Umweltschäden 1993 gemacht worden ist. Bundesseits ist die Koordination dieser Fragen dem UVEK übertragen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen - in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen -, unverzüglich die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die lawinengefährdeten Siedlungen und Verkehrswege zu sichern und den eidgenössischen Räten zu beantragen, die notwendigen Nachtrags- bzw. Budgetkredite zu gewähren.</p>
    • Massnahmen zur Sicherung lawinengefährderter Siedlungen und Verkehrswege

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