Swisscom. Erhaltung von Arbeitsplätzen in Randregionen
- ShortId
-
99.3019
- Id
-
19993019
- Updated
-
10.04.2024 09:37
- Language
-
de
- Title
-
Swisscom. Erhaltung von Arbeitsplätzen in Randregionen
- AdditionalIndexing
-
Randregion;regionales Gefälle;Swisscom;wirtschaftliche Disparität;Erhaltung von Arbeitsplätzen;benachteiligtes Gebiet
- 1
-
- L05K1202020107, Swisscom
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- L07K08070102010704, Randregion
- L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
- L05K0704030202, regionales Gefälle
- L05K0704020112, wirtschaftliche Disparität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat und das Parlament haben die schrittweise Liberalisierung von Swisscom beschlossen, um besser auf die zukünftigen Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten reagieren zu können und um eine schärfere Konkurrenzsituation im Bereich des Fernmeldewesens zu fördern.</p><p>Die Reorganisation des Unternehmens findet unter den neuen Rahmenbedingungen des freien Marktes statt. Die Abmagerungskur kostet Arbeitsstellen. Swisscom baut um die 4000 Stellen ab, das heisst, der Personalbestand des Unternehmens geht von 22'000 auf etwa 18'000 zurück.</p><p>Auch wenn diese Restrukturierung notwendig ist, so wollten weder Bundesrat noch Parlament, dass dadurch die Randregionen in Mitleidenschaft gezogen werden.</p><p>Diese, insbesondere das Wallis, das Tessin und Graubünden, zeigen sich über die Absicht von Swisscom, ihre Hauptaktivitäten auf die grossen Schweizer Zentren zu konzentrieren, äusserst besorgt.</p><p>Im Wallis könnte die Zahl der Angestellten von 800 auf 200 zurückgehen. Ob dieser düsteren Perspektiven ist man im Wallis und in den anderen Randregionen der Schweiz stark beunruhigt.</p><p>Das Wallis, von dem bereits bestimmte regionale Dienstleistungen angeboten werden (Help Phone Region (Nr. 175), SCR (Service Center Reperatur), nationaler Auskunftsdienst (Nr. 111) sowie ein dezentralisierter Informatikstützpunkt), ist bereit, neue Dienstleistungen anzubieten, die einem Konzept der "dezentralisierten Zentralisation" unterliegen würde. Wir denken dabei vor allem an die Kundendienste (Customer Care), an den Auskunftsdienst (Nr. 111), an das Help Phone (Nr. 175) sowie an das SCR. Ausserdem verfügt Swisscom im Wallis über qualifiziertes zweisprachiges Personal, über genügend Land und über Gebäude, die für eine Weiterentwicklung des Unternehmens perfekt ausgerüstet sind.</p><p>Wir sind der Meinung, dass zwei wesentliche Gründe den Einbezug der Randregionen in den Umstrukturierungsprozess von Swisscom rechtfertigen:</p><p>In bestimmten Zweigen des Fernmeldewesens bieten die Randregionen der Schweiz Swisscom optimale Bedingungen für wirtschaftliche Rentabilität. Dass dem so ist, beweisen die positiven Ergebnisse erfolgreicher Regionalisierungsbemühungen. Wer wirtschaftlich denkt, muss einsehen, dass bestimmte Aktivitäten in diesen Regionen weiterentwickelt werden müssen.</p><p>Der Bund hält noch immer die Mehrheit an Swisscom. Zu seinen Aufgaben gehört es, gegen die regionalen Disparitäten zu kämpfen. Die neuen Unternehmen auf dem Fernmeldemarkt, die neue Stellen schaffen, konzentrieren ihre Tätigkeiten ebenfalls auf die grossen Agglomerationen wie z. Bsp. Genf, Lausanne, Bern oder Zürich. Sollte man von Swisscom nicht erwarten dürfen, dass sie ein besonderes Augenmerk auf die grossen Schwierigkeiten richtet, mit denen die Randregionen unseres Landes konfrontiert werden? Ist es nicht auch Aufgabe des Bundes oder seiner Unternehmen, gegenüber den Randregionen unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses solidarisch zu handeln?</p>
- <p>Das Parlament hat vor wenigen Jahren mit der Totalrevision des Fernmeldegesetzes den Telekommunikationsmarkt vollständig geöffnet. Gleichzeitig wurde die Swisscom in eine selbständige Aktiengesellschaft umgewandelt und teilprivatisiert. Seit dem Herbst 1998 ist die Swisscom an den Börsen von Zürich und New York kotiert. Für die unternehmerischen Entscheide sind gemäss dem Telekommunikations-Unternehmensgesetz (TUG) ausschliesslich der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom verantwortlich. Der Bundesrat gibt der Unternehmung für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des Mehrheitsaktionärs vor. Darüber hinaus nimmt der Bund mit einem Staatsvertreter im Verwaltungsrat Einsitz. </p><p>Die breite Marktöffnung erzeugte, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, einen hohen Wettbewerbsdruck. Die neuen Konkurrenten zwingen die Swisscom, wenn sie sich auf dem Markt längerfristig behaupten will, ihre Preise zu senken, ihre Arbeitsabläufe tiefgreifend zu restrukturieren und eine beträchtliche Anzahl von Arbeitsplätzen abzubauen. Konkret plant die Unternehmensleitung bis Ende 2000 einen Netto-Abbau von 4000 Stellen. Durch die Marktöffnung wurden aber auch eine Reihe von neuen Arbeitsplätzen geschaffen. Gemäss ersten groben Schätzungen entstanden im Gefolge der Liberalisierung bei den Konkurrenten der Swisscom bis Ende 1998 bereits über 2000 neue Stellen, und in den kommenden Jahren dürften noch zahlreiche weitere neue Arbeitsplätze hinzukommen. Die Marktöffnung führt überdies auch zu einer beträchtlichen Zahl von neuen Stellen ausserhalb des eigentlichen Telekom-Sektors (Lieferanten, Distribution, Internet-Dienste usw.).</p><p>Der Bundesrat setzte der Swisscom bezüglich der Umsetzung des geplanten Stellenabbaus enge Grenzen:</p><p>* Der Stellenabbau der Swisscom muss gemäss den strategischen Vorgaben des Bundesrates für die Jahre 1998 - 2001 sozialverträglich erfolgen. Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen sind bis Ende 2000 ausgeschlossen. Die Unternehmensleitung und die Personalverbände haben sich vor kurzem auf ein umfangreiches Massnahmenpaket geeinigt, welches den vom Bundesrat geforderten sozialverträglichen Stellenabbau weitgehend garantiert.</p><p>* Von Seiten des Bundes wurde gegenüber der Swisscom die Erwartung unterstrichen, dass die Unternehmung im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze gebührend berücksichtigt. Der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom sind sich bewusst, dass sie eine grosse volkswirtschaftliche und regionalwirtschaftliche Verantwortung zu tragen haben. </p><p>Gewisse Zielkonflikte zwischen den betriebswirtschaftlichen und den volkswirtschaftlichen Vorgaben des Bundesrates an die Swisscom sind unvermeidbar. Hinsichtlich der Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Randregionen erwartet der Bundesrat, dass die Unternehmung im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten dem volkswirtschaftlichen Anspruch nach einer regional angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze gebührend Rechnung trägt. Er unterstützt auch die Bemühungen der Unternehmensleitung, die einzelnen Kantone und Regionen frühzeitig in die Suche nach akzeptablen Lösungen miteinzubeziehen. Für weitergehende Interventionen sieht der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keine Veranlassung. Selbstverständlich wird er die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beabsichtigt der Bundesrat, durch seine Mitglieder im Verwaltungsrat der Swisscom im Rahmen des laufenden Restrukturierungsprozesses zu intervenieren, damit verhindert werden kann, dass Randregionen wie das Wallis, das Tessin oder Graubünden schwere wirtschaftliche Nachteile erleiden?</p><p>Die Swisscom, deren Hauptaktionär der Bund ist, muss innovative Fähigkeit und Mut beweisen, indem sie nicht wie die multinationalen Firmen handelt, die die Randregionen aus kurzfristigen wirtschaftlichen Überlegungen übergehen.</p>
- Swisscom. Erhaltung von Arbeitsplätzen in Randregionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat und das Parlament haben die schrittweise Liberalisierung von Swisscom beschlossen, um besser auf die zukünftigen Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten reagieren zu können und um eine schärfere Konkurrenzsituation im Bereich des Fernmeldewesens zu fördern.</p><p>Die Reorganisation des Unternehmens findet unter den neuen Rahmenbedingungen des freien Marktes statt. Die Abmagerungskur kostet Arbeitsstellen. Swisscom baut um die 4000 Stellen ab, das heisst, der Personalbestand des Unternehmens geht von 22'000 auf etwa 18'000 zurück.</p><p>Auch wenn diese Restrukturierung notwendig ist, so wollten weder Bundesrat noch Parlament, dass dadurch die Randregionen in Mitleidenschaft gezogen werden.</p><p>Diese, insbesondere das Wallis, das Tessin und Graubünden, zeigen sich über die Absicht von Swisscom, ihre Hauptaktivitäten auf die grossen Schweizer Zentren zu konzentrieren, äusserst besorgt.</p><p>Im Wallis könnte die Zahl der Angestellten von 800 auf 200 zurückgehen. Ob dieser düsteren Perspektiven ist man im Wallis und in den anderen Randregionen der Schweiz stark beunruhigt.</p><p>Das Wallis, von dem bereits bestimmte regionale Dienstleistungen angeboten werden (Help Phone Region (Nr. 175), SCR (Service Center Reperatur), nationaler Auskunftsdienst (Nr. 111) sowie ein dezentralisierter Informatikstützpunkt), ist bereit, neue Dienstleistungen anzubieten, die einem Konzept der "dezentralisierten Zentralisation" unterliegen würde. Wir denken dabei vor allem an die Kundendienste (Customer Care), an den Auskunftsdienst (Nr. 111), an das Help Phone (Nr. 175) sowie an das SCR. Ausserdem verfügt Swisscom im Wallis über qualifiziertes zweisprachiges Personal, über genügend Land und über Gebäude, die für eine Weiterentwicklung des Unternehmens perfekt ausgerüstet sind.</p><p>Wir sind der Meinung, dass zwei wesentliche Gründe den Einbezug der Randregionen in den Umstrukturierungsprozess von Swisscom rechtfertigen:</p><p>In bestimmten Zweigen des Fernmeldewesens bieten die Randregionen der Schweiz Swisscom optimale Bedingungen für wirtschaftliche Rentabilität. Dass dem so ist, beweisen die positiven Ergebnisse erfolgreicher Regionalisierungsbemühungen. Wer wirtschaftlich denkt, muss einsehen, dass bestimmte Aktivitäten in diesen Regionen weiterentwickelt werden müssen.</p><p>Der Bund hält noch immer die Mehrheit an Swisscom. Zu seinen Aufgaben gehört es, gegen die regionalen Disparitäten zu kämpfen. Die neuen Unternehmen auf dem Fernmeldemarkt, die neue Stellen schaffen, konzentrieren ihre Tätigkeiten ebenfalls auf die grossen Agglomerationen wie z. Bsp. Genf, Lausanne, Bern oder Zürich. Sollte man von Swisscom nicht erwarten dürfen, dass sie ein besonderes Augenmerk auf die grossen Schwierigkeiten richtet, mit denen die Randregionen unseres Landes konfrontiert werden? Ist es nicht auch Aufgabe des Bundes oder seiner Unternehmen, gegenüber den Randregionen unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses solidarisch zu handeln?</p>
- <p>Das Parlament hat vor wenigen Jahren mit der Totalrevision des Fernmeldegesetzes den Telekommunikationsmarkt vollständig geöffnet. Gleichzeitig wurde die Swisscom in eine selbständige Aktiengesellschaft umgewandelt und teilprivatisiert. Seit dem Herbst 1998 ist die Swisscom an den Börsen von Zürich und New York kotiert. Für die unternehmerischen Entscheide sind gemäss dem Telekommunikations-Unternehmensgesetz (TUG) ausschliesslich der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom verantwortlich. Der Bundesrat gibt der Unternehmung für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des Mehrheitsaktionärs vor. Darüber hinaus nimmt der Bund mit einem Staatsvertreter im Verwaltungsrat Einsitz. </p><p>Die breite Marktöffnung erzeugte, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, einen hohen Wettbewerbsdruck. Die neuen Konkurrenten zwingen die Swisscom, wenn sie sich auf dem Markt längerfristig behaupten will, ihre Preise zu senken, ihre Arbeitsabläufe tiefgreifend zu restrukturieren und eine beträchtliche Anzahl von Arbeitsplätzen abzubauen. Konkret plant die Unternehmensleitung bis Ende 2000 einen Netto-Abbau von 4000 Stellen. Durch die Marktöffnung wurden aber auch eine Reihe von neuen Arbeitsplätzen geschaffen. Gemäss ersten groben Schätzungen entstanden im Gefolge der Liberalisierung bei den Konkurrenten der Swisscom bis Ende 1998 bereits über 2000 neue Stellen, und in den kommenden Jahren dürften noch zahlreiche weitere neue Arbeitsplätze hinzukommen. Die Marktöffnung führt überdies auch zu einer beträchtlichen Zahl von neuen Stellen ausserhalb des eigentlichen Telekom-Sektors (Lieferanten, Distribution, Internet-Dienste usw.).</p><p>Der Bundesrat setzte der Swisscom bezüglich der Umsetzung des geplanten Stellenabbaus enge Grenzen:</p><p>* Der Stellenabbau der Swisscom muss gemäss den strategischen Vorgaben des Bundesrates für die Jahre 1998 - 2001 sozialverträglich erfolgen. Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen sind bis Ende 2000 ausgeschlossen. Die Unternehmensleitung und die Personalverbände haben sich vor kurzem auf ein umfangreiches Massnahmenpaket geeinigt, welches den vom Bundesrat geforderten sozialverträglichen Stellenabbau weitgehend garantiert.</p><p>* Von Seiten des Bundes wurde gegenüber der Swisscom die Erwartung unterstrichen, dass die Unternehmung im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze gebührend berücksichtigt. Der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom sind sich bewusst, dass sie eine grosse volkswirtschaftliche und regionalwirtschaftliche Verantwortung zu tragen haben. </p><p>Gewisse Zielkonflikte zwischen den betriebswirtschaftlichen und den volkswirtschaftlichen Vorgaben des Bundesrates an die Swisscom sind unvermeidbar. Hinsichtlich der Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Randregionen erwartet der Bundesrat, dass die Unternehmung im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten dem volkswirtschaftlichen Anspruch nach einer regional angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze gebührend Rechnung trägt. Er unterstützt auch die Bemühungen der Unternehmensleitung, die einzelnen Kantone und Regionen frühzeitig in die Suche nach akzeptablen Lösungen miteinzubeziehen. Für weitergehende Interventionen sieht der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keine Veranlassung. Selbstverständlich wird er die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beabsichtigt der Bundesrat, durch seine Mitglieder im Verwaltungsrat der Swisscom im Rahmen des laufenden Restrukturierungsprozesses zu intervenieren, damit verhindert werden kann, dass Randregionen wie das Wallis, das Tessin oder Graubünden schwere wirtschaftliche Nachteile erleiden?</p><p>Die Swisscom, deren Hauptaktionär der Bund ist, muss innovative Fähigkeit und Mut beweisen, indem sie nicht wie die multinationalen Firmen handelt, die die Randregionen aus kurzfristigen wirtschaftlichen Überlegungen übergehen.</p>
- Swisscom. Erhaltung von Arbeitsplätzen in Randregionen
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