Atommüllexporte nach Russland
- ShortId
-
99.3021
- Id
-
19993021
- Updated
-
14.11.2025 07:12
- Language
-
de
- Title
-
Atommüllexporte nach Russland
- AdditionalIndexing
-
Ausfuhr von Abfällen;Lagerung radioaktiver Abfälle;Bewilligung;Elektrizitätsindustrie;Russland;radioaktiver Abfall
- 1
-
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L05K0301040201, Russland
- L04K06010103, Ausfuhr von Abfällen
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die schweizerische Nuklearindustrie hat Gespräche mit russischen Regierungsstellen im Hinblick auf die "Entsorgung" von Abfällen der schweizerischen AKW in Russland geführt. Gemäss Pressemeldungen soll Russland eine Gesetzesänderung planen, um die Einfuhr radioaktiver Abfälle zu ermöglichen. Angesichts der Tatsache, dass Russland grösste Schwierigkeiten bei der Bewältigung des eigenen Atommülls hat, wirft ein derartiges Projekt viele Fragen ökonomischer, ökologischer und sicherheitspolitischer Art auf. Für die geplante Ausfuhr von Abfällen aus Kernanlagen braucht es eine Bewilligung des Bundes. Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von diesen Gesprächen der schweizerischen Energieindustrie? Weiss er, ob solche Gespräche immer noch im Gange sind und welches gegebenenfalls der Stand der Verhandlungen ist?</p><p>2. Hat die schweizerische Energieindustrie im Hinblick auf die Erteilung der Ausfuhrbewilligung mit Bundesstellen Kontakt aufgenommen? Wenn ja mit welchen, und welches war die Stellungnahme der angefragten Stellen?</p><p>3. Gemäss Art. 15 Abs. 1 Bst. a AtV ist das Bundesamt für Energie für die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen zuständig. Gemäss Art. 15 Abs. 2 AtV sind weitere Bundesstellen am Entscheid über "Gesuche von besonderer politischer oder wirtschaftlicher Bedeutung" zu beteiligen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Bundesrat. Falls das Bundesamt für Energie über die Verhandlungen informiert wurde, hat es die Koordination mit den anderen relevanten Bundesstellen gesucht? Fällt nach Ansicht des Bundesrates die geplante Endlagerung in Russland unter Art. 15 Abs. 2 AtV?</p><p>4. Hält der Bundesrat unter den gegebenen Umständen die Lagerung von Abfällen aus schweizerischen Kernanlagen in Russland für vertretbar? Würde gegebenenfalls eine Bewilligung erteilt?</p><p>5. Die Lagerung in Russland würde bestimmten Kreisen in diesem Land exorbitante Einnahmen verschaffen. Dass auf russischer Seite ein Interesse an einem solchen Vertrag besteht, zeigt sich an der bereits erwähnten geplanten Gesetzesänderung. Der Druck auf die Duma ist entsprechend gross. Wenn ein Vertrag zwischen der schweizerischen Energieindustrie und Russland zustande käme, wäre es für die schweizerischen Behörden aussenpolitisch recht schwierig, eine Ausfuhrbewilligung abzulehnen. Wie beurteilt er die Gefahr, dass durch die "Privatdiplomatie" der Energieindustrie die Schweiz in eine aussenpolitisch schwierige Lage gebracht wird?</p><p>6. Wurde er vor den Medienveröffentlichungen über die Verhandlungen der Energieindustrie informiert?</p><p>Wenn ja, wie hat er reagiert?</p><p>Wenn nein, wurden überhaupt keine Bundesbehörden informiert oder wurde die Information von den informierten Bundesstellen nicht nach oben weiter gegeben?</p><p>7. Falls keine Bundesstellen informiert wurden: Ist er bereit, den entsprechenden Kreisen der Privatwirtschaft deutlich zu erklären, dass er eine solche "Privatdiplomatie" nicht dulden kann, wenn wesentliche Belange der schweizerischen Politik berührt werden?</p>
- Atommüllexporte nach Russland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die schweizerische Nuklearindustrie hat Gespräche mit russischen Regierungsstellen im Hinblick auf die "Entsorgung" von Abfällen der schweizerischen AKW in Russland geführt. Gemäss Pressemeldungen soll Russland eine Gesetzesänderung planen, um die Einfuhr radioaktiver Abfälle zu ermöglichen. Angesichts der Tatsache, dass Russland grösste Schwierigkeiten bei der Bewältigung des eigenen Atommülls hat, wirft ein derartiges Projekt viele Fragen ökonomischer, ökologischer und sicherheitspolitischer Art auf. Für die geplante Ausfuhr von Abfällen aus Kernanlagen braucht es eine Bewilligung des Bundes. Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von diesen Gesprächen der schweizerischen Energieindustrie? Weiss er, ob solche Gespräche immer noch im Gange sind und welches gegebenenfalls der Stand der Verhandlungen ist?</p><p>2. Hat die schweizerische Energieindustrie im Hinblick auf die Erteilung der Ausfuhrbewilligung mit Bundesstellen Kontakt aufgenommen? Wenn ja mit welchen, und welches war die Stellungnahme der angefragten Stellen?</p><p>3. Gemäss Art. 15 Abs. 1 Bst. a AtV ist das Bundesamt für Energie für die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen zuständig. Gemäss Art. 15 Abs. 2 AtV sind weitere Bundesstellen am Entscheid über "Gesuche von besonderer politischer oder wirtschaftlicher Bedeutung" zu beteiligen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Bundesrat. Falls das Bundesamt für Energie über die Verhandlungen informiert wurde, hat es die Koordination mit den anderen relevanten Bundesstellen gesucht? Fällt nach Ansicht des Bundesrates die geplante Endlagerung in Russland unter Art. 15 Abs. 2 AtV?</p><p>4. Hält der Bundesrat unter den gegebenen Umständen die Lagerung von Abfällen aus schweizerischen Kernanlagen in Russland für vertretbar? Würde gegebenenfalls eine Bewilligung erteilt?</p><p>5. Die Lagerung in Russland würde bestimmten Kreisen in diesem Land exorbitante Einnahmen verschaffen. Dass auf russischer Seite ein Interesse an einem solchen Vertrag besteht, zeigt sich an der bereits erwähnten geplanten Gesetzesänderung. Der Druck auf die Duma ist entsprechend gross. Wenn ein Vertrag zwischen der schweizerischen Energieindustrie und Russland zustande käme, wäre es für die schweizerischen Behörden aussenpolitisch recht schwierig, eine Ausfuhrbewilligung abzulehnen. Wie beurteilt er die Gefahr, dass durch die "Privatdiplomatie" der Energieindustrie die Schweiz in eine aussenpolitisch schwierige Lage gebracht wird?</p><p>6. Wurde er vor den Medienveröffentlichungen über die Verhandlungen der Energieindustrie informiert?</p><p>Wenn ja, wie hat er reagiert?</p><p>Wenn nein, wurden überhaupt keine Bundesbehörden informiert oder wurde die Information von den informierten Bundesstellen nicht nach oben weiter gegeben?</p><p>7. Falls keine Bundesstellen informiert wurden: Ist er bereit, den entsprechenden Kreisen der Privatwirtschaft deutlich zu erklären, dass er eine solche "Privatdiplomatie" nicht dulden kann, wenn wesentliche Belange der schweizerischen Politik berührt werden?</p>
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