Öcalan. PKK und die innere Sicherheit der Schweiz
- ShortId
-
99.3029
- Id
-
19993029
- Updated
-
10.04.2024 13:04
- Language
-
de
- Title
-
Öcalan. PKK und die innere Sicherheit der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Türkei;öffentliche Ordnung;Kurdistan-Frage;Menschenrechte
- 1
-
- L05K0401020102, Kurdistan-Frage
- L04K03010508, Türkei
- L03K050202, Menschenrechte
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der oft schwierigen Situation der kurdischen Bevölkerung in der Türkei sowie in den Staaten Irak, Syrien und Iran seit Jahren bewusst. Wegen der regionalen Dimension der Kurdenfrage ist die Entwicklung von politischen Lösungsansätzen ausserordentlich anspruchsvoll, und sie bedarf einer breiten internationalen Abstützung.</p><p>Im Fall der Türkei, wo die zahlenmässig grösste kurdische Bevölkerungsgruppe lebt, erweist sich eine Lösung der Kurdenfrage nicht zuletzt wegen des vorherrschenden Konzeptes des laizistischen Einheitsstaates als besonders schwierig. Um auf die Türkei in dieser Problematik Einfluss nehmen zu können, ist die Mitwirkung der internationalen Staatengemeinschaft unerlässlich. Die Schweiz hat deshalb in den letzten Jahren wiederholt in der OSZE und im Europarat Vorstösse unternommen, um die Türkei zur Anerkennung gewisser Minderheitenrechte zugunsten der Kurden sowie zur Respektierung der Menschenrechte anzuhalten. Viel Unterstützung hat sie dabei bei anderen Mitgliedstaaten dieser Organisationen jeweils nicht gefunden. Trotzdem wird der Bundesrat weiterhin diesen multilateralen Handlungsrahmen benützen, um sich dort zugunsten einer verbesserten Stellung der kurdischen Bevölkerung einzusetzen. Der Bundesrat wird im Sinn der Guten Dienste auch die Unterstützung geeigneter internationaler Initiativen für eine politische Lösung der Kurdenfrage sorgfältig prüfen. Dieses Angebot hat er auch in seiner Erklärung vom 17. Februar 1999 bekräftigt, als er zu den Aktionen der Kurden Stellung nahm.</p><p>2. Die vom Bundesrat formulierten Erwartungen bezüglich des Prozesses gegen Öcalan wurden am 23. Februar 1999 der türkischen Geschäftsträgerin in Bern zur Kenntnis gebracht. Sowohl in Bern als auch in Ankara werden die zuständigen Stellen des Bundes den Behörden der Türkei ihre Anliegen mit Nachdruck in Erinnerung rufen. Auch die Ständige Vertretung der Schweiz beim Europarat ist angewiesen worden, sich zugunsten eines Tätigwerdens des Europarates in der Sache Öcalan zu verwenden. Eine Folge davon bildete der Besuch des Antifolter-Komitees des Europarates im Gefängnis Öcalans, welcher am 2. März 1999 erfolgte. Die Schweiz befürwortet im weiteren eine Präsenz von Europaratsvertretern beim Öcalan-Prozess.</p><p>3. Vieles - so u. a. die begleitende Berichterstattung im kurdischen Fernsehen MED-TV sowie die zeitliche Abstimmung der Gewalttaten - deutete darauf hin, dass die Besetzungs- und Geiselnahmeaktionen vom 16. Februar 1999 und den darauf folgenden Tagen zentral gesteuert wurden. Das Zentralkomitee der PKK hat, laut dem Kurdistan-Informationszentrum in Köln, die Aktionen in den verschiedenen Staaten als Generalmobilmachung der Kurden in Europa bezeichnet. Die PKK hat mit diesen zentral gesteuerten Ausschreitungen in ganz Europa bewiesen, dass sie für alle betroffenen Staaten ein erhebliches Bedrohungspotential darstellt.</p><p>Bei dieser Ausgangslage ist es klar, dass einer solchen internationalen Bedrohung nur durch eine internationale Zusammenarbeit der zuständigen Sicherheitsbehörden wirkungsvoll begegnet werden kann. Dies gilt vorab für den gegenseitigen Informationsaustausch. Zwar sind schweizerische Sicherheitsbehörden in mehreren internationalen Gremien vertreten und pflegen eine enge Zusammenarbeit auch unter den Nachrichtendiensten, doch die Nichtmitgliedschaft unseres Landes in der Europäischen Union auferlegt - wie der Bundesrat bereits mehrfach ausgeführt hat - einer vollwertigen Teilnahme an der europäischen Sicherheitszusammenarbeit enge Schranken. Deshalb muss die Schweiz auf allen Gebieten der inneren Sicherheit - vom Visumbereich über das Asylwesen bis hin zur Zusammenarbeit von Polizei und Justiz - Nachteile in Kauf nehmen. Um so mehr hat der Bundesrat die freundschaftliche Geste der deutschen EU-Präsidentschaft geschätzt, den Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) zu einem Treffen der EU-Innenminister vom 23. Februar 1999 bezüglich der kurdischen Ausschreitungen nach Bonn einzuladen. Dabei hat es sich indessen gezeigt, dass davon auch Mitgliedländer der EU überrascht worden sind, was die Grenzen der Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit aufzeigt, wenn nationale Interessen tangiert sind.</p><p>4. Um den Schaden des Abseitsstehens unseres Landes von der europäischen Sicherheitszusammenarbeit zu begrenzen, hat die Schweiz in einer ersten Phase Verhandlungen mit ihren Nachbarstaaten aufgenommen. Mit Frankreich und Italien wurden Abkommen unterzeichnet und zwischenzeitlich vom Nationalrat auch ratifiziert, welche u. a. die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit verstärken und die Rückübernahme illegal Eingereister regeln. Der Bundesrat hofft, noch in diesem Frühjahr auch mit Deutschland und Österreich Abkommen über die Polizeizusammenarbeit unterzeichnen zu können. Gewisse Probleme können indessen nur multilateral gelöst werden. Der Bundesrat hat sich seit einigen Jahren und ganz speziell im letzten Jahr sehr aktiv um eine Zusammenarbeit mit den Schengener Staaten bzw. der EU bemüht. Der Vorsteher des EJPD hat diesbezüglich mehrere aussenpolitische Initiativen ergriffen. Dabei zeigten die zuständigen Minister der Nachbarstaaten für die Anliegen der Schweiz viel Verständnis.</p><p>Trotzdem gelang es nicht, eine Annäherung der Schweiz an Schengen zu erreichen. Einzelne Schengener Staaten haben nämlich ein solches Ansinnen an der Exekutivausschuss-Sitzung im vergangenen September als "Rosinenpicken" kategorisch abgelehnt. Vordergründig wurde insbesondere auf die fehlenden aussenpolitischen Kompetenzen der Schengener Gruppe hingewiesen. Ein weiterer Grund liegt auch darin, dass der Schengener Rechtsbestand mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages in die EU integriert wird, was zur Auflösung der Schengener Gremien auf diesen Zeitpunkt hinführt.</p><p>Mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages werden u. a. die Bereiche Asyl und Visa vom dritten in den ersten Pfeiler überführt. Zudem wird der Schengener Acquis in den Unionsvertrag integriert - wobei noch nicht bestimmt wurde, welchem Pfeiler der Acquis zugeführt wird. Damit besteht auch für den Bundesrat eine neue Ausgangslage.</p><p>Der Bundesrat wird nach dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages im Laufe dieses Jahres unter Berücksichtigung des Abschlusses der bilateralen sektoriellen Verhandlungen Schweiz-EU eine Neubeurteilung der Lage vornehmen, um die Strategie zur Annäherung der Schweiz an die EU-Sicherheitskooperation allenfalls neu zu definieren. Solange die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, scheinen Zusammenarbeitsmöglichkeiten am ehesten bezüglich Abschluss eines Parallelabkommens zur Dublin- und zur Europol-Konvention zu bestehen.</p><p>5. Der Bundesrat hat bereits Massnahmen zum verbesserten Schutz bedrohter Objekte in Bundeszuständigkeit sowie solche für einen verstärkten Staatsschutz beschlossen. Es gilt, auf die Geschehnisse in angemessener und auf eine eines Rechtsstaates würdige Weise zu reagieren. Es geht nicht an, sich gegenüber Rechtsbrechern auf falsches Entgegenkommen einzulassen. Namentlich sind schnell, entschlossen, aber auch mit Augenmass die erforderlichen Strafuntersuchungen an die Hand zu nehmen und ausgesprochene Strafurteile zu vollziehen. Der Bundesrat ist überdies der Ansicht, dass die folgenden Massnahmen, gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, durch die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen konsequent anzuwenden sind:</p><p>- Gegen mutmassliche Angehörige gewaltextremistischer Organisationen, die sich im Ausland befinden, werden von den zuständigen Stellen des EJPD vermehrt Einreisesperren verhängt. Damit besteht bei einer allfälligen Missachtung der Einreisesperre gleichzeitig ein Ausschaffungshaftgrund.</p><p>- Angehörige gewaltextremistischer Organisationen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bzw. mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ausserhalb des Asylbereiches, die an gewalttätigen Aktionen beteiligt waren, sind weg- bzw. auszuweisen. Für den Fall, dass sich der Vollzug der Wegweisung als unzulässig erweist, hat der Vorsteher des EJPD den Kantonen empfohlen, diese Personen einzugrenzen.</p><p>- Personen, die die Flüchtlingseigenschaft erfüllen, die sich aber gewaltextremistisch betätigt haben oder einer gewaltextremistischen Organisation angehören, sind als asylunwürdig zu betrachten, und das Asyl ist ihnen zu verweigern. Liegen erhebliche Gründe dafür vor, dass sie die Sicherheit der Schweiz gefährden, können sie weggewiesen werden. Erweist sich der Vollzug infolge der völkerrechtlichen Schranke von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als unzulässig, sollen sie eingegrenzt werden.</p><p>- Flüchtlinge, denen die Schweiz Asyl gewährt hat und die sich gewaltextremistisch betätigt haben, können unter gewissen Bedingungen ausgewiesen werden, allerdings ist auch hier die völkerrechtliche Schranke von Artikel 3 EMRK zu beachten.</p><p>Ein Verbot der PKK, welches schweizerischer Tradition widerspräche, sich aus polizeilicher Sicht kaum durchsetzen liesse und Angehörige der PKK noch vermehrt in den Untergrund drängen würde, betrachtet der Bundesrat zurzeit als nicht sinnvoll. Sollten die getroffenen Massnahmen nicht zum Ziele führen, müsste es unter Umständen dennoch in Erwägung gezogen werden.</p><p>Die PKK wird im übrigen seit mehreren Jahren von den Staatsschutzbehörden beobachtet. Die Erkenntnisse der Bundespolizei über diese Organisation finden sich in den vom EJPD publizierten Staatsschutzberichten. Soweit Erkenntnisse über die Führungsstrukturen der PKK für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sind sie in diesen Berichten enthalten.</p><p>6. Wie andere Ausländergruppen, die in ihrem Heimatstaat in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, weist auch die PKK einen grossen Finanzbedarf auf. Sie finanziert ihren Parteiapparat und ihre Unterstützung des Kampfes in der Türkei im wesentlichen durch Spendengeldsammlungen, Mitgliederbeiträge und Einnahmen aus dem Verkauf von Publikationen. Die Höhe der zu sammelnden Beträge wird durch die PKK-Zentrale pro Gebiet festgelegt. Gegen Ende der Sammelperiode erfolgen die Geldsammlungen zunehmend mit Zwang, da die Geldeintreiber den für ihr Gebiet festgelegten Betrag aufgrund (nur) freiwilliger Leistungen jeweils nicht zusammenbringen. Es sind zahlreiche gewaltsame Geldbeschaffungsaktionen bekannt. Im bereits erwähnten Staatsschutzbericht der Bundespolizei (für das Jahr 1997) wird eine ganze Reihe solcher Fälle geschildert.</p><p>7. Eine vom Vorsteher des EJPD eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Kantone hat in ihrem vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen Zwischenbericht festgestellt, dass unsere föderalistische Staatsstruktur im Polizeibereich namentlich bei der internationalen Verbrechensbekämpfung und der Bewältigung der Migrationsprobleme an ihre Grenzen stösst. Das gesamte System der inneren Sicherheit und namentlich auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird deshalb im Auftrag des Vorstehers des EJPD von einer Arbeitsgruppe daraufhin überprüft, ob die heutigen Strukturen hinsichtlich der aktuellen und künftigen Bedrohungen noch zweckmässig sind. Zur Diskussion steht dabei auch die künftige Rolle des Grenzwachtkorps.</p><p>Wie die jüngsten Ereignisse aufzeigen, stossen die schweizerischen Polizeikorps bei der Bewältigung mehrerer zeitlich zusammenfallender sicherheitspolizeilicher Grossereignisse an ihre Kapazitätsgrenzen, wenn sich die Notwendigkeit einer längeren Einsatzdauer ergibt. Die Arbeitsgruppe wird bei ihren Arbeiten auch diesen Umstand in ihre Prüfung einbeziehen und mögliche Lösungsvorschläge ausarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Verhaftung des Führers der kurdischen Arbeiterpartei PKK, Öcalan, hat an verschiedenen Orten in Europa, darunter auch in der Schweiz, zu heftigen Reaktionen und zu Gewalttaten seitens der Kurden geführt. Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Mit welchen politischen Massnahmen will er die unbefriedigende Situation des kurdischen Volkes durch internationalen Druck verbessern und die türkischen Behörden zur Einhaltung der Menschenrechte anhalten?</p><p>2. Was kehrt er vor, um seinen Forderungen gegenüber der Türkei nach einem fairen Prozess gegen Öcalan mit Zulassung einer internationalen Beobachterdelegation Nachdruck zu verleihen?</p><p>3. Wie funktioniert die internationale Zusammenarbeit, um derart gefährliche Herausforderungen rechtzeitig in den Griff zu bekommen? Ist die Schweiz im sicherheitspolitischen Bereich isoliert?</p><p>4. Welches sind die Absichten des Bundesrates, um die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Verhinderung von Gewaltakten im Zusammenhang mit der Situation des kurdischen Volkes zu verstärken?</p><p>5. Welche Massnahmen will er ergreifen, um durch präventives Vorgehen der Polizei weitere Gewaltakte in der Schweiz zu verhindern? Ist er insbesondere bereit, die PKK-Führungsstruktur in der Schweiz namentlich offenzulegen, die zuständigen Chefs für die Gewaltakte in Zürich, Genf, Muri bei Bern und Bern zur Verantwortung zu ziehen, entsprechend zu bestrafen und im Wiederholungsfall auszuweisen?</p><p>6. Hält er es für möglich, dass auch in der Schweiz Schutzgelder erpresst werden, um die PKK zu finanzieren?</p><p>7. Sind die Instrumente, die Bund und Kantone zur Hand haben, nicht veraltet? Entspricht ein solch träges Zusammenarbeitsmodell von Bund und Kantonen den neuen Bedrohungsformen, oder muss eine Bundessicherheitspolizei geschaffen werden?</p>
- Öcalan. PKK und die innere Sicherheit der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der oft schwierigen Situation der kurdischen Bevölkerung in der Türkei sowie in den Staaten Irak, Syrien und Iran seit Jahren bewusst. Wegen der regionalen Dimension der Kurdenfrage ist die Entwicklung von politischen Lösungsansätzen ausserordentlich anspruchsvoll, und sie bedarf einer breiten internationalen Abstützung.</p><p>Im Fall der Türkei, wo die zahlenmässig grösste kurdische Bevölkerungsgruppe lebt, erweist sich eine Lösung der Kurdenfrage nicht zuletzt wegen des vorherrschenden Konzeptes des laizistischen Einheitsstaates als besonders schwierig. Um auf die Türkei in dieser Problematik Einfluss nehmen zu können, ist die Mitwirkung der internationalen Staatengemeinschaft unerlässlich. Die Schweiz hat deshalb in den letzten Jahren wiederholt in der OSZE und im Europarat Vorstösse unternommen, um die Türkei zur Anerkennung gewisser Minderheitenrechte zugunsten der Kurden sowie zur Respektierung der Menschenrechte anzuhalten. Viel Unterstützung hat sie dabei bei anderen Mitgliedstaaten dieser Organisationen jeweils nicht gefunden. Trotzdem wird der Bundesrat weiterhin diesen multilateralen Handlungsrahmen benützen, um sich dort zugunsten einer verbesserten Stellung der kurdischen Bevölkerung einzusetzen. Der Bundesrat wird im Sinn der Guten Dienste auch die Unterstützung geeigneter internationaler Initiativen für eine politische Lösung der Kurdenfrage sorgfältig prüfen. Dieses Angebot hat er auch in seiner Erklärung vom 17. Februar 1999 bekräftigt, als er zu den Aktionen der Kurden Stellung nahm.</p><p>2. Die vom Bundesrat formulierten Erwartungen bezüglich des Prozesses gegen Öcalan wurden am 23. Februar 1999 der türkischen Geschäftsträgerin in Bern zur Kenntnis gebracht. Sowohl in Bern als auch in Ankara werden die zuständigen Stellen des Bundes den Behörden der Türkei ihre Anliegen mit Nachdruck in Erinnerung rufen. Auch die Ständige Vertretung der Schweiz beim Europarat ist angewiesen worden, sich zugunsten eines Tätigwerdens des Europarates in der Sache Öcalan zu verwenden. Eine Folge davon bildete der Besuch des Antifolter-Komitees des Europarates im Gefängnis Öcalans, welcher am 2. März 1999 erfolgte. Die Schweiz befürwortet im weiteren eine Präsenz von Europaratsvertretern beim Öcalan-Prozess.</p><p>3. Vieles - so u. a. die begleitende Berichterstattung im kurdischen Fernsehen MED-TV sowie die zeitliche Abstimmung der Gewalttaten - deutete darauf hin, dass die Besetzungs- und Geiselnahmeaktionen vom 16. Februar 1999 und den darauf folgenden Tagen zentral gesteuert wurden. Das Zentralkomitee der PKK hat, laut dem Kurdistan-Informationszentrum in Köln, die Aktionen in den verschiedenen Staaten als Generalmobilmachung der Kurden in Europa bezeichnet. Die PKK hat mit diesen zentral gesteuerten Ausschreitungen in ganz Europa bewiesen, dass sie für alle betroffenen Staaten ein erhebliches Bedrohungspotential darstellt.</p><p>Bei dieser Ausgangslage ist es klar, dass einer solchen internationalen Bedrohung nur durch eine internationale Zusammenarbeit der zuständigen Sicherheitsbehörden wirkungsvoll begegnet werden kann. Dies gilt vorab für den gegenseitigen Informationsaustausch. Zwar sind schweizerische Sicherheitsbehörden in mehreren internationalen Gremien vertreten und pflegen eine enge Zusammenarbeit auch unter den Nachrichtendiensten, doch die Nichtmitgliedschaft unseres Landes in der Europäischen Union auferlegt - wie der Bundesrat bereits mehrfach ausgeführt hat - einer vollwertigen Teilnahme an der europäischen Sicherheitszusammenarbeit enge Schranken. Deshalb muss die Schweiz auf allen Gebieten der inneren Sicherheit - vom Visumbereich über das Asylwesen bis hin zur Zusammenarbeit von Polizei und Justiz - Nachteile in Kauf nehmen. Um so mehr hat der Bundesrat die freundschaftliche Geste der deutschen EU-Präsidentschaft geschätzt, den Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) zu einem Treffen der EU-Innenminister vom 23. Februar 1999 bezüglich der kurdischen Ausschreitungen nach Bonn einzuladen. Dabei hat es sich indessen gezeigt, dass davon auch Mitgliedländer der EU überrascht worden sind, was die Grenzen der Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit aufzeigt, wenn nationale Interessen tangiert sind.</p><p>4. Um den Schaden des Abseitsstehens unseres Landes von der europäischen Sicherheitszusammenarbeit zu begrenzen, hat die Schweiz in einer ersten Phase Verhandlungen mit ihren Nachbarstaaten aufgenommen. Mit Frankreich und Italien wurden Abkommen unterzeichnet und zwischenzeitlich vom Nationalrat auch ratifiziert, welche u. a. die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit verstärken und die Rückübernahme illegal Eingereister regeln. Der Bundesrat hofft, noch in diesem Frühjahr auch mit Deutschland und Österreich Abkommen über die Polizeizusammenarbeit unterzeichnen zu können. Gewisse Probleme können indessen nur multilateral gelöst werden. Der Bundesrat hat sich seit einigen Jahren und ganz speziell im letzten Jahr sehr aktiv um eine Zusammenarbeit mit den Schengener Staaten bzw. der EU bemüht. Der Vorsteher des EJPD hat diesbezüglich mehrere aussenpolitische Initiativen ergriffen. Dabei zeigten die zuständigen Minister der Nachbarstaaten für die Anliegen der Schweiz viel Verständnis.</p><p>Trotzdem gelang es nicht, eine Annäherung der Schweiz an Schengen zu erreichen. Einzelne Schengener Staaten haben nämlich ein solches Ansinnen an der Exekutivausschuss-Sitzung im vergangenen September als "Rosinenpicken" kategorisch abgelehnt. Vordergründig wurde insbesondere auf die fehlenden aussenpolitischen Kompetenzen der Schengener Gruppe hingewiesen. Ein weiterer Grund liegt auch darin, dass der Schengener Rechtsbestand mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages in die EU integriert wird, was zur Auflösung der Schengener Gremien auf diesen Zeitpunkt hinführt.</p><p>Mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages werden u. a. die Bereiche Asyl und Visa vom dritten in den ersten Pfeiler überführt. Zudem wird der Schengener Acquis in den Unionsvertrag integriert - wobei noch nicht bestimmt wurde, welchem Pfeiler der Acquis zugeführt wird. Damit besteht auch für den Bundesrat eine neue Ausgangslage.</p><p>Der Bundesrat wird nach dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages im Laufe dieses Jahres unter Berücksichtigung des Abschlusses der bilateralen sektoriellen Verhandlungen Schweiz-EU eine Neubeurteilung der Lage vornehmen, um die Strategie zur Annäherung der Schweiz an die EU-Sicherheitskooperation allenfalls neu zu definieren. Solange die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, scheinen Zusammenarbeitsmöglichkeiten am ehesten bezüglich Abschluss eines Parallelabkommens zur Dublin- und zur Europol-Konvention zu bestehen.</p><p>5. Der Bundesrat hat bereits Massnahmen zum verbesserten Schutz bedrohter Objekte in Bundeszuständigkeit sowie solche für einen verstärkten Staatsschutz beschlossen. Es gilt, auf die Geschehnisse in angemessener und auf eine eines Rechtsstaates würdige Weise zu reagieren. Es geht nicht an, sich gegenüber Rechtsbrechern auf falsches Entgegenkommen einzulassen. Namentlich sind schnell, entschlossen, aber auch mit Augenmass die erforderlichen Strafuntersuchungen an die Hand zu nehmen und ausgesprochene Strafurteile zu vollziehen. Der Bundesrat ist überdies der Ansicht, dass die folgenden Massnahmen, gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, durch die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen konsequent anzuwenden sind:</p><p>- Gegen mutmassliche Angehörige gewaltextremistischer Organisationen, die sich im Ausland befinden, werden von den zuständigen Stellen des EJPD vermehrt Einreisesperren verhängt. Damit besteht bei einer allfälligen Missachtung der Einreisesperre gleichzeitig ein Ausschaffungshaftgrund.</p><p>- Angehörige gewaltextremistischer Organisationen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bzw. mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ausserhalb des Asylbereiches, die an gewalttätigen Aktionen beteiligt waren, sind weg- bzw. auszuweisen. Für den Fall, dass sich der Vollzug der Wegweisung als unzulässig erweist, hat der Vorsteher des EJPD den Kantonen empfohlen, diese Personen einzugrenzen.</p><p>- Personen, die die Flüchtlingseigenschaft erfüllen, die sich aber gewaltextremistisch betätigt haben oder einer gewaltextremistischen Organisation angehören, sind als asylunwürdig zu betrachten, und das Asyl ist ihnen zu verweigern. Liegen erhebliche Gründe dafür vor, dass sie die Sicherheit der Schweiz gefährden, können sie weggewiesen werden. Erweist sich der Vollzug infolge der völkerrechtlichen Schranke von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als unzulässig, sollen sie eingegrenzt werden.</p><p>- Flüchtlinge, denen die Schweiz Asyl gewährt hat und die sich gewaltextremistisch betätigt haben, können unter gewissen Bedingungen ausgewiesen werden, allerdings ist auch hier die völkerrechtliche Schranke von Artikel 3 EMRK zu beachten.</p><p>Ein Verbot der PKK, welches schweizerischer Tradition widerspräche, sich aus polizeilicher Sicht kaum durchsetzen liesse und Angehörige der PKK noch vermehrt in den Untergrund drängen würde, betrachtet der Bundesrat zurzeit als nicht sinnvoll. Sollten die getroffenen Massnahmen nicht zum Ziele führen, müsste es unter Umständen dennoch in Erwägung gezogen werden.</p><p>Die PKK wird im übrigen seit mehreren Jahren von den Staatsschutzbehörden beobachtet. Die Erkenntnisse der Bundespolizei über diese Organisation finden sich in den vom EJPD publizierten Staatsschutzberichten. Soweit Erkenntnisse über die Führungsstrukturen der PKK für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sind sie in diesen Berichten enthalten.</p><p>6. Wie andere Ausländergruppen, die in ihrem Heimatstaat in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, weist auch die PKK einen grossen Finanzbedarf auf. Sie finanziert ihren Parteiapparat und ihre Unterstützung des Kampfes in der Türkei im wesentlichen durch Spendengeldsammlungen, Mitgliederbeiträge und Einnahmen aus dem Verkauf von Publikationen. Die Höhe der zu sammelnden Beträge wird durch die PKK-Zentrale pro Gebiet festgelegt. Gegen Ende der Sammelperiode erfolgen die Geldsammlungen zunehmend mit Zwang, da die Geldeintreiber den für ihr Gebiet festgelegten Betrag aufgrund (nur) freiwilliger Leistungen jeweils nicht zusammenbringen. Es sind zahlreiche gewaltsame Geldbeschaffungsaktionen bekannt. Im bereits erwähnten Staatsschutzbericht der Bundespolizei (für das Jahr 1997) wird eine ganze Reihe solcher Fälle geschildert.</p><p>7. Eine vom Vorsteher des EJPD eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Kantone hat in ihrem vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen Zwischenbericht festgestellt, dass unsere föderalistische Staatsstruktur im Polizeibereich namentlich bei der internationalen Verbrechensbekämpfung und der Bewältigung der Migrationsprobleme an ihre Grenzen stösst. Das gesamte System der inneren Sicherheit und namentlich auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird deshalb im Auftrag des Vorstehers des EJPD von einer Arbeitsgruppe daraufhin überprüft, ob die heutigen Strukturen hinsichtlich der aktuellen und künftigen Bedrohungen noch zweckmässig sind. Zur Diskussion steht dabei auch die künftige Rolle des Grenzwachtkorps.</p><p>Wie die jüngsten Ereignisse aufzeigen, stossen die schweizerischen Polizeikorps bei der Bewältigung mehrerer zeitlich zusammenfallender sicherheitspolizeilicher Grossereignisse an ihre Kapazitätsgrenzen, wenn sich die Notwendigkeit einer längeren Einsatzdauer ergibt. Die Arbeitsgruppe wird bei ihren Arbeiten auch diesen Umstand in ihre Prüfung einbeziehen und mögliche Lösungsvorschläge ausarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Verhaftung des Führers der kurdischen Arbeiterpartei PKK, Öcalan, hat an verschiedenen Orten in Europa, darunter auch in der Schweiz, zu heftigen Reaktionen und zu Gewalttaten seitens der Kurden geführt. Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Mit welchen politischen Massnahmen will er die unbefriedigende Situation des kurdischen Volkes durch internationalen Druck verbessern und die türkischen Behörden zur Einhaltung der Menschenrechte anhalten?</p><p>2. Was kehrt er vor, um seinen Forderungen gegenüber der Türkei nach einem fairen Prozess gegen Öcalan mit Zulassung einer internationalen Beobachterdelegation Nachdruck zu verleihen?</p><p>3. Wie funktioniert die internationale Zusammenarbeit, um derart gefährliche Herausforderungen rechtzeitig in den Griff zu bekommen? Ist die Schweiz im sicherheitspolitischen Bereich isoliert?</p><p>4. Welches sind die Absichten des Bundesrates, um die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Verhinderung von Gewaltakten im Zusammenhang mit der Situation des kurdischen Volkes zu verstärken?</p><p>5. Welche Massnahmen will er ergreifen, um durch präventives Vorgehen der Polizei weitere Gewaltakte in der Schweiz zu verhindern? Ist er insbesondere bereit, die PKK-Führungsstruktur in der Schweiz namentlich offenzulegen, die zuständigen Chefs für die Gewaltakte in Zürich, Genf, Muri bei Bern und Bern zur Verantwortung zu ziehen, entsprechend zu bestrafen und im Wiederholungsfall auszuweisen?</p><p>6. Hält er es für möglich, dass auch in der Schweiz Schutzgelder erpresst werden, um die PKK zu finanzieren?</p><p>7. Sind die Instrumente, die Bund und Kantone zur Hand haben, nicht veraltet? Entspricht ein solch träges Zusammenarbeitsmodell von Bund und Kantonen den neuen Bedrohungsformen, oder muss eine Bundessicherheitspolizei geschaffen werden?</p>
- Öcalan. PKK und die innere Sicherheit der Schweiz
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