Stellung der Eidgenössischen Forstdirektion
- ShortId
-
99.3030
- Id
-
19993030
- Updated
-
10.04.2024 11:53
- Language
-
de
- Title
-
Stellung der Eidgenössischen Forstdirektion
- AdditionalIndexing
-
Holzindustrie;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Waldwirtschaft;Jagd;Waldschutz;Naturgefahren
- 1
-
- L03K140107, Waldwirtschaft
- L03K070504, Holzindustrie
- L05K1401070108, Waldschutz
- L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
- L04K01010107, Jagd
- L05K0601030202, Naturgefahren
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Bedeutung der Stellung der Eidgenössischen Forstdirektion wird laufend abgebaut. 1876 wurde die Eidgenössische Forstdirektion geschaffen. Bis 1989 hatten die Belange des Waldes, bevor diese ins Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) eingegliedert wurden, ein eigenes Bundesamt. Mit der vorgesehenen Reorganisation des Buwal sollen neu zwei Vizedirektorenstellen geschaffen werden, wobei über die organisatorische Eingliederung der Eidgenössischen Forstdirektion erst auf den Zeitpunkt der Pensionierung des derzeitigen Forstdirektors auf Ende August 1999 definitiv entschieden werden soll. Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck, dass die Belange des Waldes unterschätzt werden. Die jüngsten Naturereignisse haben indessen mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass nur eine profilierte Waldpolitik langfristig die vielfältigen Belange des Waldes abzudecken vermag. Der Wald nimmt mehr als ein Viertel der schweizerischen Landesfläche ein und liefert einen der wenigen einheimischen Rohstoffe. Durch die Nutzung und Pflegearbeiten betreibt die Wald- und Forstwirtschaft flächendeckend Natur- und Landschaftsschutz. Die Erhaltung der Gebirgswälder schützt zudem die Menschen in weiten Teilen unseres Landes. Aufgrund dieser verantwortungsvollen Aufgabe des Leiters des eidgenössischen Forstwesens ist es angemessen, dass dieser direkt dem Vorsteher des Buwal unterstellt wird.</p>
- <p>Das Forstwesen ist sowohl in ökonomischer als auch in ökologischer Hinsicht für unser Land von grosser Bedeutung. Der Forstpolitik ist daher sowohl unter dem Gesichtspunkt der Schutzwirkung als auch der nachhaltigen Nutzung des Waldes ein hoher Stellenwert einzuräumen. Im besonderen verdient die Holzwirtschaft unsere ungeteilte Aufmerksamkeit, sowohl in ihrer Funktion für den Arbeitsmarkt als auch für die Bewirtschaftung einer unserer wenigen natürlichen Ressourcen.</p><p>Die Reorganisation des Buwal stellt sich dieser politischen Wertung keineswegs entgegen. Die Eidgenössische Forstdirektion geniesst im Buwal denn auch zu Recht im Rahmen ihres Leitbildes und der Amtsstrategie einen bemerkenswerten Handlungsspielraum. Sie wird von der Amtsleitung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt und spielt keineswegs eine Aussenseiterrolle. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Die Eidgenössische Forstdirektion ist vor kurzem reorganisiert worden und bildet heute eine klar definierte Einheit, die von einer dreiköpfigen Geschäftsleitung unter dem Vorsitz des Forstdirektors geführt wird. Im Zusammenhang mit der Reorganisation des Buwal und dem baldigen, altersbedingten Weggang des Forstdirektors ist eine Verkleinerung der Geschäftsleitung auf zwei Personen vorgesehen. Es wird dadurch aber weder der Titel des Forstdirektors bzw. einer Forstdirektorin noch die Struktur dieser Einheit in Frage gestellt.</p><p>Durch die im Buwal erfolgte Zusammenfassung der Kernprozesse in drei Führungsbereiche wird eine massive Reduktion der Führungsspanne erreicht, was die Führungsfähigkeit auf Direktionsstufe verbessert. Die Grobstruktur der drei Führungsbereiche besteht aus den beiden Fachbereichen "Natur-/Landschaftsschutz, Wald und Wasser" und "Emissionen" sowie aus dem Koordinationsbereich. Damit werden insbesondere Integration und Vernetzung der amtsinternen Fachkompetenzen gefördert.</p><p>Der Bundesrat hatte in den letzten Jahren mehrmals die Gelegenheit, die Frage der organisatorischen Zuordnung des Forstwesens in der Bundesverwaltung zu prüfen. Nach der Zusammenführung des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz mit dem Bundesamt für Umweltschutz im Jahre 1988 lehnte er die organisatorische Trennung von Schutz- und Nutzungsfunktionen im Forstwesen 1994 ausdrücklich ab. Dies geschah mit dem Hinweis auf das Erfordernis der nachhaltigen Entwicklung, welche nach Integration und nicht nach Separation der Schutz- und Nutzungsansprüche rufe. Dieser Prozess solle im Rahmen der bestehenden Organisationsstruktur gefördert und verstärkt werden. Im September 1997 hat der Bundesrat beschlossen, das Forstwesen im Buwal zu belassen und nicht ins Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zu transferieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Auskunft zu geben, ob er bereit ist, der Eidgenössischen Forstdirektion als verantwortlicher Behörde für den Bereich der Wald- und Holzwirtschaft, der Jagd und den dazugehörigen Bereich der Naturgefahren innerhalb der eidgenössischen Verwaltung jenen hierarchischen Stellenwert einzuräumen, der der Bedeutung der Aufgaben angemessen ist.</p>
- Stellung der Eidgenössischen Forstdirektion
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bedeutung der Stellung der Eidgenössischen Forstdirektion wird laufend abgebaut. 1876 wurde die Eidgenössische Forstdirektion geschaffen. Bis 1989 hatten die Belange des Waldes, bevor diese ins Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) eingegliedert wurden, ein eigenes Bundesamt. Mit der vorgesehenen Reorganisation des Buwal sollen neu zwei Vizedirektorenstellen geschaffen werden, wobei über die organisatorische Eingliederung der Eidgenössischen Forstdirektion erst auf den Zeitpunkt der Pensionierung des derzeitigen Forstdirektors auf Ende August 1999 definitiv entschieden werden soll. Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck, dass die Belange des Waldes unterschätzt werden. Die jüngsten Naturereignisse haben indessen mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass nur eine profilierte Waldpolitik langfristig die vielfältigen Belange des Waldes abzudecken vermag. Der Wald nimmt mehr als ein Viertel der schweizerischen Landesfläche ein und liefert einen der wenigen einheimischen Rohstoffe. Durch die Nutzung und Pflegearbeiten betreibt die Wald- und Forstwirtschaft flächendeckend Natur- und Landschaftsschutz. Die Erhaltung der Gebirgswälder schützt zudem die Menschen in weiten Teilen unseres Landes. Aufgrund dieser verantwortungsvollen Aufgabe des Leiters des eidgenössischen Forstwesens ist es angemessen, dass dieser direkt dem Vorsteher des Buwal unterstellt wird.</p>
- <p>Das Forstwesen ist sowohl in ökonomischer als auch in ökologischer Hinsicht für unser Land von grosser Bedeutung. Der Forstpolitik ist daher sowohl unter dem Gesichtspunkt der Schutzwirkung als auch der nachhaltigen Nutzung des Waldes ein hoher Stellenwert einzuräumen. Im besonderen verdient die Holzwirtschaft unsere ungeteilte Aufmerksamkeit, sowohl in ihrer Funktion für den Arbeitsmarkt als auch für die Bewirtschaftung einer unserer wenigen natürlichen Ressourcen.</p><p>Die Reorganisation des Buwal stellt sich dieser politischen Wertung keineswegs entgegen. Die Eidgenössische Forstdirektion geniesst im Buwal denn auch zu Recht im Rahmen ihres Leitbildes und der Amtsstrategie einen bemerkenswerten Handlungsspielraum. Sie wird von der Amtsleitung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt und spielt keineswegs eine Aussenseiterrolle. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Die Eidgenössische Forstdirektion ist vor kurzem reorganisiert worden und bildet heute eine klar definierte Einheit, die von einer dreiköpfigen Geschäftsleitung unter dem Vorsitz des Forstdirektors geführt wird. Im Zusammenhang mit der Reorganisation des Buwal und dem baldigen, altersbedingten Weggang des Forstdirektors ist eine Verkleinerung der Geschäftsleitung auf zwei Personen vorgesehen. Es wird dadurch aber weder der Titel des Forstdirektors bzw. einer Forstdirektorin noch die Struktur dieser Einheit in Frage gestellt.</p><p>Durch die im Buwal erfolgte Zusammenfassung der Kernprozesse in drei Führungsbereiche wird eine massive Reduktion der Führungsspanne erreicht, was die Führungsfähigkeit auf Direktionsstufe verbessert. Die Grobstruktur der drei Führungsbereiche besteht aus den beiden Fachbereichen "Natur-/Landschaftsschutz, Wald und Wasser" und "Emissionen" sowie aus dem Koordinationsbereich. Damit werden insbesondere Integration und Vernetzung der amtsinternen Fachkompetenzen gefördert.</p><p>Der Bundesrat hatte in den letzten Jahren mehrmals die Gelegenheit, die Frage der organisatorischen Zuordnung des Forstwesens in der Bundesverwaltung zu prüfen. Nach der Zusammenführung des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz mit dem Bundesamt für Umweltschutz im Jahre 1988 lehnte er die organisatorische Trennung von Schutz- und Nutzungsfunktionen im Forstwesen 1994 ausdrücklich ab. Dies geschah mit dem Hinweis auf das Erfordernis der nachhaltigen Entwicklung, welche nach Integration und nicht nach Separation der Schutz- und Nutzungsansprüche rufe. Dieser Prozess solle im Rahmen der bestehenden Organisationsstruktur gefördert und verstärkt werden. Im September 1997 hat der Bundesrat beschlossen, das Forstwesen im Buwal zu belassen und nicht ins Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement zu transferieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Auskunft zu geben, ob er bereit ist, der Eidgenössischen Forstdirektion als verantwortlicher Behörde für den Bereich der Wald- und Holzwirtschaft, der Jagd und den dazugehörigen Bereich der Naturgefahren innerhalb der eidgenössischen Verwaltung jenen hierarchischen Stellenwert einzuräumen, der der Bedeutung der Aufgaben angemessen ist.</p>
- Stellung der Eidgenössischen Forstdirektion
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