Lawinen- und Schneeschäden an Kulturland und Waldgebieten

ShortId
99.3031
Id
19993031
Updated
25.06.2025 02:18
Language
de
Title
Lawinen- und Schneeschäden an Kulturland und Waldgebieten
AdditionalIndexing
Bodennutzung;Entschädigung;Katastrophe;Waldschutz;Naturgefahren;Schaden
1
  • L04K06020206, Katastrophe
  • L05K0601030202, Naturgefahren
  • L05K0507020204, Schaden
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L05K1401070108, Waldschutz
  • L04K14010201, Bodennutzung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Während die grossen Schäden, welche aufgrund der ausserordentlichen Verhältnisse und Naturereignisse der vergangenen Wochen an Bauten und Infrastrukturen entstanden sind, zu einem grossen Teil versichert sind, dürften an Kulturland und insbesondere an Wäldern massive Schäden entstanden sein, welche nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Die öffentliche Hand hat zwar auf allen Stufen (Bund, Kantone und Gemeinden) entsprechende Mittel für ausserordentliche Schäden zurückgestellt und vorgesehen, dennoch dürfte das grosse Schadenvolumen die vorgesehenen Möglichkeiten in den Kantonen und Gemeinden massiv übersteigen. Entsprechende Ergänzungen durch den Bund bei ausgewiesenen und ausserordentlichen Schäden und Härtefällen sind deshalb rasch und unbürokratisch vorzusehen.</p>
  • <p>Zu Fragen der unbürokratischen Hilfeleistung und der Finanzierungsmöglichkeiten hat sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die dringliche Interpellation Bloetzer vom 1. März 1999 (99.3023) sowie auf die dringliche Einfache Anfrage Burgener vom 1. März 1999 (99.1015) geäussert.</p><p>Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Sonderbotschaft an das Parlament ist vorgängig mit den Kantonen eine Übersicht über die entstandenen Schäden und deren Kostenfolgen zu erstellen. In Kenntnis des gesamten Schadenausmasses, der Belastungen für die Kantone und der Höhe allfälliger Deckungslücken ist zu prüfen, ob dem Parlament eine Sonderbotschaft zu unterbreiten ist, wie dies im Nachgang zu den Unwetterschäden 1993 gemacht wurde. Bundesseits ist die Koordination dieser Fragen dem UVEK übertragen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, einen Bundesbeschluss vorzulegen, aufgrund dessen Kantone und Gemeinden bei der Behebung ausserordentlicher Schäden an Waldgebieten und Kulturland durch die Naturereignisse dieses Winters materiell unterstützt werden können.</p>
  • Lawinen- und Schneeschäden an Kulturland und Waldgebieten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19993036
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während die grossen Schäden, welche aufgrund der ausserordentlichen Verhältnisse und Naturereignisse der vergangenen Wochen an Bauten und Infrastrukturen entstanden sind, zu einem grossen Teil versichert sind, dürften an Kulturland und insbesondere an Wäldern massive Schäden entstanden sein, welche nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Die öffentliche Hand hat zwar auf allen Stufen (Bund, Kantone und Gemeinden) entsprechende Mittel für ausserordentliche Schäden zurückgestellt und vorgesehen, dennoch dürfte das grosse Schadenvolumen die vorgesehenen Möglichkeiten in den Kantonen und Gemeinden massiv übersteigen. Entsprechende Ergänzungen durch den Bund bei ausgewiesenen und ausserordentlichen Schäden und Härtefällen sind deshalb rasch und unbürokratisch vorzusehen.</p>
    • <p>Zu Fragen der unbürokratischen Hilfeleistung und der Finanzierungsmöglichkeiten hat sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die dringliche Interpellation Bloetzer vom 1. März 1999 (99.3023) sowie auf die dringliche Einfache Anfrage Burgener vom 1. März 1999 (99.1015) geäussert.</p><p>Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Sonderbotschaft an das Parlament ist vorgängig mit den Kantonen eine Übersicht über die entstandenen Schäden und deren Kostenfolgen zu erstellen. In Kenntnis des gesamten Schadenausmasses, der Belastungen für die Kantone und der Höhe allfälliger Deckungslücken ist zu prüfen, ob dem Parlament eine Sonderbotschaft zu unterbreiten ist, wie dies im Nachgang zu den Unwetterschäden 1993 gemacht wurde. Bundesseits ist die Koordination dieser Fragen dem UVEK übertragen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, einen Bundesbeschluss vorzulegen, aufgrund dessen Kantone und Gemeinden bei der Behebung ausserordentlicher Schäden an Waldgebieten und Kulturland durch die Naturereignisse dieses Winters materiell unterstützt werden können.</p>
    • Lawinen- und Schneeschäden an Kulturland und Waldgebieten

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