Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

ShortId
99.3035
Id
19993035
Updated
10.04.2024 19:24
Language
de
Title
Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
AdditionalIndexing
Schwarzarbeit;Einbürgerung;Zuwandererkind;innergemeinschaftliche Wanderung;Saisonarbeiter/in;Aufenthalt von Ausländern/-innen;illegale Zuwanderung;Gesetz;Integration der Zuwanderer
1
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L06K010803060101, illegale Zuwanderung
  • L05K0702030211, Schwarzarbeit
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K01080307, innergemeinschaftliche Wanderung
  • L05K0702020115, Saisonarbeiter/in
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L05K0108030401, Zuwandererkind
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Zurzeit wird bereits eine Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer durch eine Expertenkommission vorbereitet. Die in der Motion festgehaltenen Anforderungen an das neue Gesetz entsprechen mit Ausnahme der Ziffern 2 und 3 grundsätzlich den Zielen des Bundesrates sowie den Empfehlungen vom August 1997 der Expertenkommission Migration.</p><p>Für den Bundesrat ist die Integration der Ausländerinnen und Ausländer ein wichtiges Anliegen. Integrationsmassnahmen sollen jedoch nur Personen zukommen, die sich noch während längerer Zeit bei uns aufhalten werden. Dabei muss bei Personen aus dem Asylbereich die Rückkehrförderung im Vordergrund stehen. Eine generelle Integration aller Ausländerinnen und Ausländer, die sich nicht nur für kurze Zeit in der Schweiz aufhalten, wird deshalb vom Bundesrat abgelehnt.</p><p>Mit der Teilrevision vom 1. November 1998 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer hat sich der Bundesrat für das duale Zulassungssystem entschieden, welches eine Neuzulassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in erster Linie aus den EU- und Efta-Staaten vorsieht. Mit diesen Staaten bestehen bereits heute sehr enge politische, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen, die mit den ausgehandelten sektoriellen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU - namentlich auch im Bereich des Personenverkehrs - noch zusätzlich vertieft werden sollen. Für die Gleichbehandlung von weiteren Staaten, die zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise ebenfalls der EU angehören werden, besteht keine ausreichende Grundlage.</p><p>Nach der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen ist der Bund im Bereich der ordentlichen Einbürgerung nur befugt, Mindestvorschriften auf Gesetzesstufe festzulegen (Art. 44 Abs. 2 der Bundesverfassung). Ein für die Kantone und Gemeinden verbindlicher Anspruch auf Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Auländern der zweiten und dritten Generation kann daher nicht durch eine Gesetzesänderung erreicht werden. Der Bundesrat hat die Absicht, in der nächsten Legislaturperiode eine entsprechende Verfassungsvorlage zu unterbreiten (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Hubmann 98.3582, "Einbürgerungen erleichtern").</p> Der Bundesrat ist bereit, die Forderungen in den Ziffern 1 und 4 als Motion entgegenzunehmen. Er beantragt, die Forderungen in den Ziffern 2, 3 und 5 abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird angesichts des Abkommens mit der EU und der Zunahme der illegalen Zuwanderung und der Schwarzarbeit beauftragt, ein neues Ausländergesetz vorzulegen, das folgenden Anforderungen genügt:</p><p>1. Stärkere Bekämpfung aller Missbräuche im schweizerischen Aufenthaltsrecht sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite;</p><p>2. Förderung der Eingliederung von Ausländern und Ausländerinnen, die nicht nur für einen Kurzaufenthalt in der Schweiz weilen;</p><p>3. Vorrang der Bürger und Bürgerinnen von EU-Staaten, EU-Beitrittskandidaten oder Efta-Mitgliedstaaten;</p><p>4. Abschaffung des Saisonnierstatuts;</p><p>5. erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten und dritten Generation (in den Übergangsbestimmungen).</p>
  • Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19970060
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit wird bereits eine Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer durch eine Expertenkommission vorbereitet. Die in der Motion festgehaltenen Anforderungen an das neue Gesetz entsprechen mit Ausnahme der Ziffern 2 und 3 grundsätzlich den Zielen des Bundesrates sowie den Empfehlungen vom August 1997 der Expertenkommission Migration.</p><p>Für den Bundesrat ist die Integration der Ausländerinnen und Ausländer ein wichtiges Anliegen. Integrationsmassnahmen sollen jedoch nur Personen zukommen, die sich noch während längerer Zeit bei uns aufhalten werden. Dabei muss bei Personen aus dem Asylbereich die Rückkehrförderung im Vordergrund stehen. Eine generelle Integration aller Ausländerinnen und Ausländer, die sich nicht nur für kurze Zeit in der Schweiz aufhalten, wird deshalb vom Bundesrat abgelehnt.</p><p>Mit der Teilrevision vom 1. November 1998 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer hat sich der Bundesrat für das duale Zulassungssystem entschieden, welches eine Neuzulassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in erster Linie aus den EU- und Efta-Staaten vorsieht. Mit diesen Staaten bestehen bereits heute sehr enge politische, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen, die mit den ausgehandelten sektoriellen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU - namentlich auch im Bereich des Personenverkehrs - noch zusätzlich vertieft werden sollen. Für die Gleichbehandlung von weiteren Staaten, die zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise ebenfalls der EU angehören werden, besteht keine ausreichende Grundlage.</p><p>Nach der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen ist der Bund im Bereich der ordentlichen Einbürgerung nur befugt, Mindestvorschriften auf Gesetzesstufe festzulegen (Art. 44 Abs. 2 der Bundesverfassung). Ein für die Kantone und Gemeinden verbindlicher Anspruch auf Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Auländern der zweiten und dritten Generation kann daher nicht durch eine Gesetzesänderung erreicht werden. Der Bundesrat hat die Absicht, in der nächsten Legislaturperiode eine entsprechende Verfassungsvorlage zu unterbreiten (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Hubmann 98.3582, "Einbürgerungen erleichtern").</p> Der Bundesrat ist bereit, die Forderungen in den Ziffern 1 und 4 als Motion entgegenzunehmen. Er beantragt, die Forderungen in den Ziffern 2, 3 und 5 abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird angesichts des Abkommens mit der EU und der Zunahme der illegalen Zuwanderung und der Schwarzarbeit beauftragt, ein neues Ausländergesetz vorzulegen, das folgenden Anforderungen genügt:</p><p>1. Stärkere Bekämpfung aller Missbräuche im schweizerischen Aufenthaltsrecht sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite;</p><p>2. Förderung der Eingliederung von Ausländern und Ausländerinnen, die nicht nur für einen Kurzaufenthalt in der Schweiz weilen;</p><p>3. Vorrang der Bürger und Bürgerinnen von EU-Staaten, EU-Beitrittskandidaten oder Efta-Mitgliedstaaten;</p><p>4. Abschaffung des Saisonnierstatuts;</p><p>5. erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten und dritten Generation (in den Übergangsbestimmungen).</p>
    • Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

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