Sicherung der Sozialversicherungen. Klare Aussagen

ShortId
99.3041
Id
19993041
Updated
25.06.2025 02:24
Language
de
Title
Sicherung der Sozialversicherungen. Klare Aussagen
AdditionalIndexing
Versicherungsleistung;Sozialversicherung;Finanzierung;Finanzierungsplan
1
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L05K1109020103, Finanzierungsplan
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Berichte der IDA-Fiso 1 und 2 haben aufgezeigt, dass ohne leistungsseitige Reformen innert weniger Jahre drastische Beitragserhöhungen notwendig werden, um den realen Status quo des aktuellen Leistungsniveaus aufrechtzuerhalten. De facto werden die Sozialversicherungen leicht, aber stetig ausgebaut. Die Finanzlage der Sozialversicherungen wird damit verschlechtert. Vermisst wird bislang eine unmissverständlich klare Aussage des Bundesrates im Sinne eines Entscheides zugunsten eines bestimmten Szenarios.</p><p>Gemäss allen wissenschaftlichen Studien über die Bevölkerungsentwicklung der nächsten Jahrzehnte wird sich aus demographischen Gründen das Verhältnis Beitragszahler zu Rentenempfängern insbesondere bei der AHV drastisch verschlechtern. Allfällige Beitragserhöhungen kumulieren sich mit anderen geplanten oder bestehenden Steuer- und Abgabeprojekten. Die Steuerdynamik zu Lasten des Standortes Schweiz droht eher noch zuzunehmen. Aufgrund des spürbaren Steuerwiderstandes läuft die Eidgenossenschaft mittelfristig Gefahr, die Sozialversicherungen über kaum mehr kontrollierbare Defizite zu finanzieren.</p><p>Das bundesrätliche Konzept soll deshalb klar aufzeigen, welches Szenario der Bundesrat für die weitere Entwicklung der Sozialversicherungen vorsieht. Zu klären ist ebenso, mit welchen leistungs- und einnahmenseitigen Massnahmen der Bundesrat die Finanzierung der Sozialversicherungen mindestens bis im Jahr 2015 sichern will.</p>
  • <p>Gestützt auf die Ergebnisse des Berichtes der IDA-Fiso 2 hat der Bundesrat Anfang 1998 Beschlüsse über die weitere Entwicklung der schweizerischen Sozialversicherungen gefasst. Der Bundesrat hat bewusst darauf verzichtet, sich für eines der drei Leistungsszenarien auszusprechen. In der Tat sind die einzelnen Sozialversicherungszweige in Struktur und Finanzierung derart unterschiedlich, dass die undifferenzierte Umsetzung eines einzigen Szenarios nicht sinnvoll erscheint. Der Bundesrat will vielmehr bei jeder künftigen Revision der Sozialversicherungen die Rationalisierungs- und Einsparungspotentiale prüfen, deren Auswirkungen sozial tragbar sind. Er wird sich dabei grundsätzlich an der Erhaltung des heutigen Leistungsniveaus orientieren. Für den Bundesrat bedeutet dieses Vorgehen klarerweise den Übergang von der Phase des Aufbaus und der Entwicklung der Sozialversicherungen hin zur Phase der dauerhaften Konsolidierung. Gezielte Leistungsverbesserungen sind nur möglich, wenn die Finanzierungsfrage geregelt ist.</p><p>In beiden Räten wurden bereits mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht, die nähere Angaben zur heutigen und künftigen fiskalischen Belastung in der Schweiz verlangen. Nach Ansicht des Bundesrates sind die Ausarbeitung dieser Berichte und die Vorarbeiten der Bundesverwaltung zu einer Steuerreform, die auf ein ökologischeres Steuersystem zielt, Teil der unerlässlichen Vorprüfungen im Hinblick auf die neue Finanzordnung 2007 des Bundes.</p><p>Diese Arbeiten beinhalten indes zur Hauptsache reine Steuerpolitik. Für Entscheidungen im sozialpolitischen Bereich sind sie nicht unbedingt erforderlich. Solche Entscheidungen können unabhängig von einer neuen Fiskalordnung gefällt werden, sofern deren Auswirkungen auf den Finanzierungsmehrbedarf berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat in der Botschaft zur 11. AHV-Revision umfassend über den Finanzierungsbedarf der Sozialversicherungen informieren und zu verschiedenen Sozialversicherungen konkrete Finanzierungsvorschläge bis ins Jahr 2010 unterbreiten. Er wird dabei auch über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Steuererhöhungen Betrachtungen anstellen. Die Entwicklung nach 2010 wird in der Botschaft ebenfalls aufgezeigt werden. Über den Umfang der zusätzlichen finanziellen Mittel, die es braucht, um die ungünstige demographische Entwicklung aufzufangen und die heutigen Leistungen der AHV, IV, EO und einer allfälligen Mutterschaftsversicherung zu sichern, wird zu gegebener Zeit zu befinden sein.</p><p>Der Bundesrat bestreitet die Notwendigkeit einer eingehenden Überprüfung unseres Steuersystems nicht. Er ist indes der Ansicht, dass die Arbeiten der IDA-Fiso eine ausreichende Grundlage für die Entscheidfindung darstellen, wenn es darum geht, fundierte leistungs- und finanzierungsseitige Massnahmenvorschläge im Sozialversicherungsbereich zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- im Lichte der Ergebnisse der Berichte der Interdepartementalen Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA-Fiso 1 und 2);</p><p>- im Lichte der Ergebnisse des Berichtes über alle bestehenden und geplanten Steuer- und Abgabeprojekte;</p><p>eine unmissverständliche und klare Aussage zu machen, mit welchem Szenario er leistungs- und einnahmenseitig vorgehen will, damit die Sozialversicherungen bis mindestens im Jahr 2015 gesichert sind.</p>
  • Sicherung der Sozialversicherungen. Klare Aussagen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19993037
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Berichte der IDA-Fiso 1 und 2 haben aufgezeigt, dass ohne leistungsseitige Reformen innert weniger Jahre drastische Beitragserhöhungen notwendig werden, um den realen Status quo des aktuellen Leistungsniveaus aufrechtzuerhalten. De facto werden die Sozialversicherungen leicht, aber stetig ausgebaut. Die Finanzlage der Sozialversicherungen wird damit verschlechtert. Vermisst wird bislang eine unmissverständlich klare Aussage des Bundesrates im Sinne eines Entscheides zugunsten eines bestimmten Szenarios.</p><p>Gemäss allen wissenschaftlichen Studien über die Bevölkerungsentwicklung der nächsten Jahrzehnte wird sich aus demographischen Gründen das Verhältnis Beitragszahler zu Rentenempfängern insbesondere bei der AHV drastisch verschlechtern. Allfällige Beitragserhöhungen kumulieren sich mit anderen geplanten oder bestehenden Steuer- und Abgabeprojekten. Die Steuerdynamik zu Lasten des Standortes Schweiz droht eher noch zuzunehmen. Aufgrund des spürbaren Steuerwiderstandes läuft die Eidgenossenschaft mittelfristig Gefahr, die Sozialversicherungen über kaum mehr kontrollierbare Defizite zu finanzieren.</p><p>Das bundesrätliche Konzept soll deshalb klar aufzeigen, welches Szenario der Bundesrat für die weitere Entwicklung der Sozialversicherungen vorsieht. Zu klären ist ebenso, mit welchen leistungs- und einnahmenseitigen Massnahmen der Bundesrat die Finanzierung der Sozialversicherungen mindestens bis im Jahr 2015 sichern will.</p>
    • <p>Gestützt auf die Ergebnisse des Berichtes der IDA-Fiso 2 hat der Bundesrat Anfang 1998 Beschlüsse über die weitere Entwicklung der schweizerischen Sozialversicherungen gefasst. Der Bundesrat hat bewusst darauf verzichtet, sich für eines der drei Leistungsszenarien auszusprechen. In der Tat sind die einzelnen Sozialversicherungszweige in Struktur und Finanzierung derart unterschiedlich, dass die undifferenzierte Umsetzung eines einzigen Szenarios nicht sinnvoll erscheint. Der Bundesrat will vielmehr bei jeder künftigen Revision der Sozialversicherungen die Rationalisierungs- und Einsparungspotentiale prüfen, deren Auswirkungen sozial tragbar sind. Er wird sich dabei grundsätzlich an der Erhaltung des heutigen Leistungsniveaus orientieren. Für den Bundesrat bedeutet dieses Vorgehen klarerweise den Übergang von der Phase des Aufbaus und der Entwicklung der Sozialversicherungen hin zur Phase der dauerhaften Konsolidierung. Gezielte Leistungsverbesserungen sind nur möglich, wenn die Finanzierungsfrage geregelt ist.</p><p>In beiden Räten wurden bereits mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht, die nähere Angaben zur heutigen und künftigen fiskalischen Belastung in der Schweiz verlangen. Nach Ansicht des Bundesrates sind die Ausarbeitung dieser Berichte und die Vorarbeiten der Bundesverwaltung zu einer Steuerreform, die auf ein ökologischeres Steuersystem zielt, Teil der unerlässlichen Vorprüfungen im Hinblick auf die neue Finanzordnung 2007 des Bundes.</p><p>Diese Arbeiten beinhalten indes zur Hauptsache reine Steuerpolitik. Für Entscheidungen im sozialpolitischen Bereich sind sie nicht unbedingt erforderlich. Solche Entscheidungen können unabhängig von einer neuen Fiskalordnung gefällt werden, sofern deren Auswirkungen auf den Finanzierungsmehrbedarf berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat in der Botschaft zur 11. AHV-Revision umfassend über den Finanzierungsbedarf der Sozialversicherungen informieren und zu verschiedenen Sozialversicherungen konkrete Finanzierungsvorschläge bis ins Jahr 2010 unterbreiten. Er wird dabei auch über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Steuererhöhungen Betrachtungen anstellen. Die Entwicklung nach 2010 wird in der Botschaft ebenfalls aufgezeigt werden. Über den Umfang der zusätzlichen finanziellen Mittel, die es braucht, um die ungünstige demographische Entwicklung aufzufangen und die heutigen Leistungen der AHV, IV, EO und einer allfälligen Mutterschaftsversicherung zu sichern, wird zu gegebener Zeit zu befinden sein.</p><p>Der Bundesrat bestreitet die Notwendigkeit einer eingehenden Überprüfung unseres Steuersystems nicht. Er ist indes der Ansicht, dass die Arbeiten der IDA-Fiso eine ausreichende Grundlage für die Entscheidfindung darstellen, wenn es darum geht, fundierte leistungs- und finanzierungsseitige Massnahmenvorschläge im Sozialversicherungsbereich zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- im Lichte der Ergebnisse der Berichte der Interdepartementalen Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA-Fiso 1 und 2);</p><p>- im Lichte der Ergebnisse des Berichtes über alle bestehenden und geplanten Steuer- und Abgabeprojekte;</p><p>eine unmissverständliche und klare Aussage zu machen, mit welchem Szenario er leistungs- und einnahmenseitig vorgehen will, damit die Sozialversicherungen bis mindestens im Jahr 2015 gesichert sind.</p>
    • Sicherung der Sozialversicherungen. Klare Aussagen

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