Revision des Militärgesetzes
- ShortId
-
99.3043
- Id
-
19993043
- Updated
-
25.06.2025 02:24
- Language
-
de
- Title
-
Revision des Militärgesetzes
- AdditionalIndexing
-
Armeeeinsatz;im Ausland stationierte Streitkräfte;militärische Ausbildung;friedenserhaltende Mission
- 1
-
- L04K04010303, friedenserhaltende Mission
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Im Rahmen der vorzeitigen Teilrevision des Militärgesetzes bitten wir den Bundesrat, folgende Formulierung von Artikel 66 zu prüfen:</p><p>Abs. 1</p><p>Friedensförderungsdienst oder Friedenserhaltungsdienst im internationalen Rahmen können nur Schweizer Personen oder Schweizer Truppen leisten, die eigens dafür ausgebildet sind.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Anmeldung für die Teilnahme an einer friedensfördernden oder friedenserhaltenden Operation ist freiwillig.</p><p>Abs. 3</p><p>Der Bundesrat legt im Einzelfall fest, wie weit Massnahmen zum Schutz der eingesetzten Personen und Truppen zu treffen sind.</p>
- Revision des Militärgesetzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Im Rahmen der vorzeitigen Teilrevision des Militärgesetzes bitten wir den Bundesrat, folgende Formulierung von Artikel 66 zu prüfen:</p><p>Abs. 1</p><p>Friedensförderungsdienst oder Friedenserhaltungsdienst im internationalen Rahmen können nur Schweizer Personen oder Schweizer Truppen leisten, die eigens dafür ausgebildet sind.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Anmeldung für die Teilnahme an einer friedensfördernden oder friedenserhaltenden Operation ist freiwillig.</p><p>Abs. 3</p><p>Der Bundesrat legt im Einzelfall fest, wie weit Massnahmen zum Schutz der eingesetzten Personen und Truppen zu treffen sind.</p>
- Revision des Militärgesetzes
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