Revision des Militärgesetzes

ShortId
99.3043
Id
19993043
Updated
25.06.2025 02:24
Language
de
Title
Revision des Militärgesetzes
AdditionalIndexing
Armeeeinsatz;im Ausland stationierte Streitkräfte;militärische Ausbildung;friedenserhaltende Mission
1
  • L04K04010303, friedenserhaltende Mission
  • L04K04020307, militärische Ausbildung
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Im Rahmen der vorzeitigen Teilrevision des Militärgesetzes bitten wir den Bundesrat, folgende Formulierung von Artikel 66 zu prüfen:</p><p>Abs. 1</p><p>Friedensförderungsdienst oder Friedenserhaltungsdienst im internationalen Rahmen können nur Schweizer Personen oder Schweizer Truppen leisten, die eigens dafür ausgebildet sind.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Anmeldung für die Teilnahme an einer friedensfördernden oder friedenserhaltenden Operation ist freiwillig.</p><p>Abs. 3</p><p>Der Bundesrat legt im Einzelfall fest, wie weit Massnahmen zum Schutz der eingesetzten Personen und Truppen zu treffen sind.</p>
  • Revision des Militärgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Im Rahmen der vorzeitigen Teilrevision des Militärgesetzes bitten wir den Bundesrat, folgende Formulierung von Artikel 66 zu prüfen:</p><p>Abs. 1</p><p>Friedensförderungsdienst oder Friedenserhaltungsdienst im internationalen Rahmen können nur Schweizer Personen oder Schweizer Truppen leisten, die eigens dafür ausgebildet sind.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Anmeldung für die Teilnahme an einer friedensfördernden oder friedenserhaltenden Operation ist freiwillig.</p><p>Abs. 3</p><p>Der Bundesrat legt im Einzelfall fest, wie weit Massnahmen zum Schutz der eingesetzten Personen und Truppen zu treffen sind.</p>
    • Revision des Militärgesetzes

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