Kehrichtverbrennung im Tessin
- ShortId
-
99.3047
- Id
-
19993047
- Updated
-
10.04.2024 08:18
- Language
-
de
- Title
-
Kehrichtverbrennung im Tessin
- AdditionalIndexing
-
Abfallbeseitigung;Tessin;Abfalllagerung
- 1
-
- L04K06010202, Abfallbeseitigung
- L05K0301010117, Tessin
- L04K06010203, Abfalllagerung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Realisierung der Anlage zur thermischen Abfallbehandlung in Giubiasco</p><p>Der Kanton Tessin hat dem Konsortium Thermoselect/Badenerwerke AG die Konzession für die kantonale Anlage zur thermischen Abfallbehandlung erteilt. Sie wurde am 19. Dezember 1997 genehmigt.</p><p>Das Konsortium ist nun daran, das für den Standort der Anlage bestimmte Land zu erwerben sowie das Baugesuch und den Umweltverträglichkeitsbericht zu erarbeiten.</p><p>Nach Zeitplan sollte die Baubewilligung noch vor dem 31. Oktober 1999 erteilt werden können. Dies ist der äusserste Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Bundeszuschüsse.</p><p>Angesichts der für das Bauverfahren (einschliesslich der Entscheide über allfällige Rekurse) und den Bau (18 Monate) notwendigen Zeit kann die Anlage frühestens im Sommer 2001 in Betrieb genommen werden.</p><p>2. Übergangslösungen für die Abfallbeseitigung</p><p>Momentan werden die Siedlungsabfälle in den Reaktordeponien abgelagert, für deren Realisierung grosse Investitionen nötig waren. Die Deponien Valle della Motta (ESR), Pizzante 2 (CIR) und Nivo (CNU) wurden in Absprache mit den Bundesbehörden und gemäss den Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung realisiert.</p><p>Die Deponie Nivo wird Ende 1999 gefüllt sein. In den Deponien Pizzante 2 und Valle della Motta gäbe es aber noch Raum für Siedlungsabfälle bis in die ersten Monate des Jahres 2001 (CIR) und bis Anfang 2002 (ESR).</p><p>Dieser kann allerdings seit der Änderung der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) nicht mehr genutzt werden. Denn der 1996 in Kraft getretene Artikel 53a verbietet ab 1. Januar 2000 die Ablagerung von neu anfallenden Abfällen in der ganzen Schweiz. Der Kanton Tessin muss darum mit der Bundesbehörde darüber verhandeln, ob der von der TVA vorgeschriebene Termin nicht flexibler gehandhabt werden kann. Ist dies nicht möglich, so müsste der Kanton bis zur Inbetriebnahme der fraglichen Anlage seine Abfälle auf die Alpennordseite transportieren. Dies hätte unannehmbare Auswirkungen.</p><p>Die Bundesbehörde hat dem Tessin und den anderen Kantonen (namentlich Freiburg, Obwalden und Nidwalden), die mit dem gleichen Problem konfrontiert sind, bislang noch kein Entgegenkommen signalisiert.</p><p>Das oben erwähnte Problem hat natürlich auch finanzielle, beschäftigungspolitische und operative Auswirkungen.</p><p>Aus finanzieller Sicht hat eine erste Evaluierung der beiden möglichen Lösungen (Ablagerung im Tessin zu den aktuellen Bedingungen oder Transport gemäss Angebote der Kantone Zürich und Thurgau) und der damit verbundenen Kosten ergeben, dass die Variante "Abfallexport" für die Jahre 2000 und 2001 das Tessin um jährlich rund 10 Millionen Franken teurer zu stehen käme.</p><p>Die Differenz ist zurückzuführen auf die verschiedenen Entsorgungstarife, die höheren Transportkosten sowie die Passivzinsen der bereits getätigten Investitionen (Deponien), die noch zu amortisieren sind.</p><p>Auch die Auswirkungen auf das Personal des ESR und des CIR sind von Bedeutung, wird doch die Zahl der Angestellten angesichts des geringeren Arbeitsvolumens zurückgehen.</p><p>Der vorübergehende Abfallexport in die Deutschschweiz würde auf operativer Ebene den Aufbau und Betrieb einer Infrastruktur für Umladen und Transport bedingen. Dabei handelt es sich aber nur um eine Übergangslösung, denn zu einem späteren Zeitpunkt ändert sich der logistische Betrieb des Transports und des Umladens der Abfälle ohnehin.</p><p>Aus den oben genannten Gründen zieht der Staatsrat des Kantons Tessin die erste Variante (Ablagerung der Abfälle in den Deponien in Abweichung von der TVA) der zweiten (vorübergehender Transport in die Deutschschweiz) natürlich bei weitem vor.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, die Ablagerung von neu anfallenden Abfällen in den Deponien Pizzante 2 und Valle della Motta, in Abweichung von der TVA, bis spätestens am 1. Juli 2001 zu bewilligen.</p>
- <p>Der seit 1996 geltende Art. 53a der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) verbietet ab 01.01.2000 die Ablagerung von neu anfallenden Abfällen in der ganzen Schweiz.</p><p>Das Bauverfahren für die kantonale Anlage zur thermischen Abfallbehandlung ist in vollem Gange. Ihre Inbetriebnahme ist auf Mitte des Jahres 2001 geplant. Der Bundesrat wird darum gebeten,</p><p>- in Abweichung von der TVA die Ablagerung von neu anfallenden Abfällen auf den Deponien Pizzante 2 und Valle della Motta bis zum 01.07.2001 zu bewilligen;</p><p>- den Kanton Tessin nicht zu verpflichten, seine Abfälle ab 01.01.2000 nach Zürich zu transportieren, da dies den Kanton finanziell stark belasten würde.</p>
- Kehrichtverbrennung im Tessin
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Realisierung der Anlage zur thermischen Abfallbehandlung in Giubiasco</p><p>Der Kanton Tessin hat dem Konsortium Thermoselect/Badenerwerke AG die Konzession für die kantonale Anlage zur thermischen Abfallbehandlung erteilt. Sie wurde am 19. Dezember 1997 genehmigt.</p><p>Das Konsortium ist nun daran, das für den Standort der Anlage bestimmte Land zu erwerben sowie das Baugesuch und den Umweltverträglichkeitsbericht zu erarbeiten.</p><p>Nach Zeitplan sollte die Baubewilligung noch vor dem 31. Oktober 1999 erteilt werden können. Dies ist der äusserste Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Bundeszuschüsse.</p><p>Angesichts der für das Bauverfahren (einschliesslich der Entscheide über allfällige Rekurse) und den Bau (18 Monate) notwendigen Zeit kann die Anlage frühestens im Sommer 2001 in Betrieb genommen werden.</p><p>2. Übergangslösungen für die Abfallbeseitigung</p><p>Momentan werden die Siedlungsabfälle in den Reaktordeponien abgelagert, für deren Realisierung grosse Investitionen nötig waren. Die Deponien Valle della Motta (ESR), Pizzante 2 (CIR) und Nivo (CNU) wurden in Absprache mit den Bundesbehörden und gemäss den Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung realisiert.</p><p>Die Deponie Nivo wird Ende 1999 gefüllt sein. In den Deponien Pizzante 2 und Valle della Motta gäbe es aber noch Raum für Siedlungsabfälle bis in die ersten Monate des Jahres 2001 (CIR) und bis Anfang 2002 (ESR).</p><p>Dieser kann allerdings seit der Änderung der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) nicht mehr genutzt werden. Denn der 1996 in Kraft getretene Artikel 53a verbietet ab 1. Januar 2000 die Ablagerung von neu anfallenden Abfällen in der ganzen Schweiz. Der Kanton Tessin muss darum mit der Bundesbehörde darüber verhandeln, ob der von der TVA vorgeschriebene Termin nicht flexibler gehandhabt werden kann. Ist dies nicht möglich, so müsste der Kanton bis zur Inbetriebnahme der fraglichen Anlage seine Abfälle auf die Alpennordseite transportieren. Dies hätte unannehmbare Auswirkungen.</p><p>Die Bundesbehörde hat dem Tessin und den anderen Kantonen (namentlich Freiburg, Obwalden und Nidwalden), die mit dem gleichen Problem konfrontiert sind, bislang noch kein Entgegenkommen signalisiert.</p><p>Das oben erwähnte Problem hat natürlich auch finanzielle, beschäftigungspolitische und operative Auswirkungen.</p><p>Aus finanzieller Sicht hat eine erste Evaluierung der beiden möglichen Lösungen (Ablagerung im Tessin zu den aktuellen Bedingungen oder Transport gemäss Angebote der Kantone Zürich und Thurgau) und der damit verbundenen Kosten ergeben, dass die Variante "Abfallexport" für die Jahre 2000 und 2001 das Tessin um jährlich rund 10 Millionen Franken teurer zu stehen käme.</p><p>Die Differenz ist zurückzuführen auf die verschiedenen Entsorgungstarife, die höheren Transportkosten sowie die Passivzinsen der bereits getätigten Investitionen (Deponien), die noch zu amortisieren sind.</p><p>Auch die Auswirkungen auf das Personal des ESR und des CIR sind von Bedeutung, wird doch die Zahl der Angestellten angesichts des geringeren Arbeitsvolumens zurückgehen.</p><p>Der vorübergehende Abfallexport in die Deutschschweiz würde auf operativer Ebene den Aufbau und Betrieb einer Infrastruktur für Umladen und Transport bedingen. Dabei handelt es sich aber nur um eine Übergangslösung, denn zu einem späteren Zeitpunkt ändert sich der logistische Betrieb des Transports und des Umladens der Abfälle ohnehin.</p><p>Aus den oben genannten Gründen zieht der Staatsrat des Kantons Tessin die erste Variante (Ablagerung der Abfälle in den Deponien in Abweichung von der TVA) der zweiten (vorübergehender Transport in die Deutschschweiz) natürlich bei weitem vor.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, die Ablagerung von neu anfallenden Abfällen in den Deponien Pizzante 2 und Valle della Motta, in Abweichung von der TVA, bis spätestens am 1. Juli 2001 zu bewilligen.</p>
- <p>Der seit 1996 geltende Art. 53a der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) verbietet ab 01.01.2000 die Ablagerung von neu anfallenden Abfällen in der ganzen Schweiz.</p><p>Das Bauverfahren für die kantonale Anlage zur thermischen Abfallbehandlung ist in vollem Gange. Ihre Inbetriebnahme ist auf Mitte des Jahres 2001 geplant. Der Bundesrat wird darum gebeten,</p><p>- in Abweichung von der TVA die Ablagerung von neu anfallenden Abfällen auf den Deponien Pizzante 2 und Valle della Motta bis zum 01.07.2001 zu bewilligen;</p><p>- den Kanton Tessin nicht zu verpflichten, seine Abfälle ab 01.01.2000 nach Zürich zu transportieren, da dies den Kanton finanziell stark belasten würde.</p>
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