Zusatzprotokoll zur UNO-Folterkonvention. Mitwirkung der Schweiz
- ShortId
-
99.3048
- Id
-
19993048
- Updated
-
10.04.2024 09:00
- Language
-
de
- Title
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Zusatzprotokoll zur UNO-Folterkonvention. Mitwirkung der Schweiz
- AdditionalIndexing
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Protokoll zu einem Abkommen;internationale Verhandlungen;Konvention UNO;Folter
- 1
-
- L06K100202020501, Konvention UNO
- L04K04030102, Folter
- L05K1002020106, Protokoll zu einem Abkommen
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Arbeitsgruppe der UNO-Menschenrechtskommission berät seit einigen Jahren die Einführung eines Zusatzprotokolls zur UNO-Folterkonvention, durch die Schaffung eines universellen Instruments, das Experten jeder Zeit Zutritt zu allen Haftorten in den Unterzeichnerstaaten gewährt, etwa nach dem Muster der Europäischen Konvention zur Verhütung der Folter. Die Arbeiten gehen auf einen Vorschlag von zwei regierungsunabhängigen Organisationen zurück, des "Comité Suisse contre la Torture" (heute Association pour la prévention de la torture) und der Internationalen Juristenkommission; er wurde formell von Costa Rica eingereicht und wird vom EDA seit Jahren aktiv gefördert. Die Realisierung dieses Projektes zur Folterprävention wäre in der Tat ein beispielhaftes Stück schweizerischer Aussenpolitik in einem ihrer prioritären Bereiche, demjenigen der Menschenrechte. Nachdem die Vorarbeiten während einiger Jahre verhältnismässig zügig vorankamen, scheinen derzeit diejenigen Teilnehmerstaaten in der Arbeitsgruppe Aufwind zu haben, welche an einem Scheitern des Projektes interessiert sind und die Arbeiten durch mannigfaltige Formalitäten zu blockieren versuchen. Ein Scheitern des Projektes wäre für die Aussenpolitik unseres Landes ein Rückschlag, den es zu vermeiden gilt. Daher sind die Anstrengungen des EDA im Zusammenhang mit den Verhandlungen der Arbeitsgruppe erheblich zu verstärken, beispielsweise durch Interventionen in den am Erfolg (aber auch am Misserfolg) aktiv interessierten Staaten und durch Einsatz vermehrter personeller und materieller Ressourcen durch das zuständige Departement.</p><p>Eine mögliche Alternative wäre beispielsweise, nach dem Beispiel Kanadas in der Bekämpfung der Landminen, die rasche Ausarbeitung und Vorlage zur Unterzeichnung - beispielsweise in Genf - einer universellen Konvention zur Folterprävention.</p>
- <p>Das Projekt des Protokolls geht auf eine schweizerische Privatinitiative zurück und erhält seit der Annahme des UNO-Übereinkommens gegen Folter im Jahre 1984 die volle Unterstützung der Bundesbehörden, welche sich auch in der Form regelmässiger materieller Hilfe an die APT manifestiert. Diese Organisation entfaltet auf regionaler und globaler Ebene wichtige Aktivitäten, insbesondere in der Sensibilisierung bezüglich der Folterprävention, aber auch in der Koordination der Bemühungen jener Staaten, die sich für einen Präventionsmechanismus einsetzen. Aus diesem Grunde ist die APT von allen NGOs, die sich der Verteidigung der Menschenrechte verschrieben haben und in der Schweiz ansässig sind, diejenige Organisation, welche gegenwärtig von der Abteilung Menschenrechts- und humanitäre Politik des EDA den höchsten Finanzbeitrag erhält.</p><p>Mitte der 80-er Jahre war es nicht möglich gewesen, eine ausreichende Anzahl von Ländern für die Idee eines globalen Präventionsmechanismus gegen die Folter zu gewinnen. Die Schweiz übernahm deshalb im Europarat eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung des 1987 verabschiedeten Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Erst im Jahre 1992, nach der Beseitigung des Ost-West-Konfliktes und infolge des Drucks aller grossen NGOs, zeitigten die Bemühungen der Schweiz und Costa Ricas ein erstes Ergebnis. Im Nachgang zu einer Rede, welche Bundespräsident René Felber im März 1992 in Genf vor der Menschenrechtskommission hielt, entschied diese, gestützt auf einen ursprünglich von der Schweiz und Costa Rica ausgehenden Vorschlag, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche ein solches Protokoll ausarbeiten und auf seine Annahme hinwirken sollte. Im Juni 1993 empfahl die Weltmenschenrechtskonferenz in Wien - überwiegend auf Drängen der Schweiz -, die Bemühungen zur Beseitigung der Folter auf Präventionsmassnahmen zu konzentrieren und das fakultative Protokoll schnellstmöglich anzunehmen.</p><p></p><p>Die sich als schwierig gestaltenden Verhandlungen zu diesem ehrgeizigen Projekt wurden 1992 aufgenommen und finden jeweils jährlich anlässlich einer zweiwöchigen Session statt. Im Verlauf der zweiten Lesung, und insbesondere anlässlich der letzten Session im Oktober 1998, hegten die Schweiz, eine Anzahl weiterer Staaten und die APT die Hoffnung, dass dies die letzte Runde der siebenjährigen Bemühungen sei könnte. Der Arbeitsgruppe gelang es jedoch nicht, grundlegende Schwierigkeiten zu überwinden. Es handelt sich um zentrale Fragen wie das Besuchsprinzip an sich, die Besuchsmodalitäten sowie das Verbot von Vorbehalten zum Protokoll.</p><p>Das Protokoll soll ein juristisches Instrumentarium präventiver Diplomatie und damit eine Vertrauensmassnahme darstellen, die auf dem Dialog und der Zusammenarbeit zwischen den Behörden des besuchten Landes und den internationalen Experten basiert. Schliesslich geht es nicht darum, einen Staat öffentlich an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr diesem auf vertraulicher Basis technische Unterstützung zukommen zu lassen, mit welcher Folterungen in dessen Haftanstalten verhindert werden können. Dessen ungeachtet lehnt eine geringe Zahl von Ländern selbst die fundamentalste Voraussetzung des Projektes ab: die Idee, allen Ländern die Möglichkeit einzuräumen, sich im Rahmen einer universellen Regelung freiwillig zu verpflichten, die von internationalen Experten in allen der Rechtsprechung des jeweiligen Landes unterstellten Haftanstalten durchgeführten Besuche zu akzeptieren. Für diese Länder bedeutet bereits die Tatsache, dass andere Staaten ein solches Prinzip akzeptieren könnten, eine virtuelle Bresche in die Konzepte nationaler Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten. Angesichts fehlender demokratischer Legitimität, Rechtstaatlichkeit und/oder Respektierung von Menschenrechten schaffen diese Konzepte nämlich die Basis dafür, dass sich solche Regime an der Macht halten können.</p><p>Im Frühling und Sommer dieses Jahres werden intersessionelle Konsultationen zwischen der neuen Präsidentin der Arbeitsgruppe, Frau Odio-Benito, Vizepräsidentin von Costa Rica, und jenen Staaten stattfinden, die Schwierigkeiten bekunden, die Prinzipien des Projektes zu akzeptieren. Die Schweiz wird ebenfalls ihre bilateralen Konsultationen auf politischer und technischer Ebene mit den entsprechenden Staaten fortführen, um so die intensiven Verhandlungen zu vereinfachen, die zweifelsohne anlässlich der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe zustande kommen werden. Im übrigen wird Ende Juni 1999 in Genf auf Initiative der APT ein internationales Seminar über multilaterale Präventionsmassnahmen (welche in den Bereichen Atomenergie, militärische Sicherheit, Humanitäres und Menschenrechte bereits akzeptiert sind) durchgeführt werden.</p><p>Das EDA wird sich weiterhin unablässig darum bemühen, einem wirksamen, fakultativen Protokoll noch in diesem Jahr oder im Jahr 2000 zum Durchbruch zu verhelfen (wie dies u.a. auch am 6. Oktober 1996 von verschiedensten NGOs anlässlich einer von Amnesty International in Stockholm organisierten "Weltkonferenz über die Folter" verlangt wurde). Vor diesem Hintergrund ist es aber bedauerlich, dass die Schweiz nicht Mitglied der Vereinten Nationen ist. Dies beraubt sie nämlich wichtiger institutioneller Voraussetzungen, die es ihr ermöglichten, sich unter bestmöglichen Bedingungen für dieses Projekt einzusetzen. Sollte sich schliesslich herausstellen, dass ein solches Projekt nicht innerhalb der UNO realisiert werden kann, so wird sorgfältig geprüft werden müssen, inwiefern eine Initiative ausserhalb dieses Rahmens mit anderen Staaten ergriffen werden kann, um das Ziel der Entwicklung eines universellen Instrumentes trotzdem zu realisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Welches ist der Stand der Verhandlungen in der von der Uno-Menschenrechtskommission eingesetzten Arbeitsgruppe für ein Zusatzprotokoll zur Uno-Folterkonvention?</p><p>2. Welche Mittel gedenkt der Bundesrat einzusetzen, um dieses Projekt vermehrt zu fördern und einer raschen Realisierung zuzuführen? Gibt es Alternativen für den Fall, dass die Blockierung der Vorarbeiten anhalten sollte?</p>
- Zusatzprotokoll zur UNO-Folterkonvention. Mitwirkung der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine Arbeitsgruppe der UNO-Menschenrechtskommission berät seit einigen Jahren die Einführung eines Zusatzprotokolls zur UNO-Folterkonvention, durch die Schaffung eines universellen Instruments, das Experten jeder Zeit Zutritt zu allen Haftorten in den Unterzeichnerstaaten gewährt, etwa nach dem Muster der Europäischen Konvention zur Verhütung der Folter. Die Arbeiten gehen auf einen Vorschlag von zwei regierungsunabhängigen Organisationen zurück, des "Comité Suisse contre la Torture" (heute Association pour la prévention de la torture) und der Internationalen Juristenkommission; er wurde formell von Costa Rica eingereicht und wird vom EDA seit Jahren aktiv gefördert. Die Realisierung dieses Projektes zur Folterprävention wäre in der Tat ein beispielhaftes Stück schweizerischer Aussenpolitik in einem ihrer prioritären Bereiche, demjenigen der Menschenrechte. Nachdem die Vorarbeiten während einiger Jahre verhältnismässig zügig vorankamen, scheinen derzeit diejenigen Teilnehmerstaaten in der Arbeitsgruppe Aufwind zu haben, welche an einem Scheitern des Projektes interessiert sind und die Arbeiten durch mannigfaltige Formalitäten zu blockieren versuchen. Ein Scheitern des Projektes wäre für die Aussenpolitik unseres Landes ein Rückschlag, den es zu vermeiden gilt. Daher sind die Anstrengungen des EDA im Zusammenhang mit den Verhandlungen der Arbeitsgruppe erheblich zu verstärken, beispielsweise durch Interventionen in den am Erfolg (aber auch am Misserfolg) aktiv interessierten Staaten und durch Einsatz vermehrter personeller und materieller Ressourcen durch das zuständige Departement.</p><p>Eine mögliche Alternative wäre beispielsweise, nach dem Beispiel Kanadas in der Bekämpfung der Landminen, die rasche Ausarbeitung und Vorlage zur Unterzeichnung - beispielsweise in Genf - einer universellen Konvention zur Folterprävention.</p>
- <p>Das Projekt des Protokolls geht auf eine schweizerische Privatinitiative zurück und erhält seit der Annahme des UNO-Übereinkommens gegen Folter im Jahre 1984 die volle Unterstützung der Bundesbehörden, welche sich auch in der Form regelmässiger materieller Hilfe an die APT manifestiert. Diese Organisation entfaltet auf regionaler und globaler Ebene wichtige Aktivitäten, insbesondere in der Sensibilisierung bezüglich der Folterprävention, aber auch in der Koordination der Bemühungen jener Staaten, die sich für einen Präventionsmechanismus einsetzen. Aus diesem Grunde ist die APT von allen NGOs, die sich der Verteidigung der Menschenrechte verschrieben haben und in der Schweiz ansässig sind, diejenige Organisation, welche gegenwärtig von der Abteilung Menschenrechts- und humanitäre Politik des EDA den höchsten Finanzbeitrag erhält.</p><p>Mitte der 80-er Jahre war es nicht möglich gewesen, eine ausreichende Anzahl von Ländern für die Idee eines globalen Präventionsmechanismus gegen die Folter zu gewinnen. Die Schweiz übernahm deshalb im Europarat eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung des 1987 verabschiedeten Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Erst im Jahre 1992, nach der Beseitigung des Ost-West-Konfliktes und infolge des Drucks aller grossen NGOs, zeitigten die Bemühungen der Schweiz und Costa Ricas ein erstes Ergebnis. Im Nachgang zu einer Rede, welche Bundespräsident René Felber im März 1992 in Genf vor der Menschenrechtskommission hielt, entschied diese, gestützt auf einen ursprünglich von der Schweiz und Costa Rica ausgehenden Vorschlag, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche ein solches Protokoll ausarbeiten und auf seine Annahme hinwirken sollte. Im Juni 1993 empfahl die Weltmenschenrechtskonferenz in Wien - überwiegend auf Drängen der Schweiz -, die Bemühungen zur Beseitigung der Folter auf Präventionsmassnahmen zu konzentrieren und das fakultative Protokoll schnellstmöglich anzunehmen.</p><p></p><p>Die sich als schwierig gestaltenden Verhandlungen zu diesem ehrgeizigen Projekt wurden 1992 aufgenommen und finden jeweils jährlich anlässlich einer zweiwöchigen Session statt. Im Verlauf der zweiten Lesung, und insbesondere anlässlich der letzten Session im Oktober 1998, hegten die Schweiz, eine Anzahl weiterer Staaten und die APT die Hoffnung, dass dies die letzte Runde der siebenjährigen Bemühungen sei könnte. Der Arbeitsgruppe gelang es jedoch nicht, grundlegende Schwierigkeiten zu überwinden. Es handelt sich um zentrale Fragen wie das Besuchsprinzip an sich, die Besuchsmodalitäten sowie das Verbot von Vorbehalten zum Protokoll.</p><p>Das Protokoll soll ein juristisches Instrumentarium präventiver Diplomatie und damit eine Vertrauensmassnahme darstellen, die auf dem Dialog und der Zusammenarbeit zwischen den Behörden des besuchten Landes und den internationalen Experten basiert. Schliesslich geht es nicht darum, einen Staat öffentlich an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr diesem auf vertraulicher Basis technische Unterstützung zukommen zu lassen, mit welcher Folterungen in dessen Haftanstalten verhindert werden können. Dessen ungeachtet lehnt eine geringe Zahl von Ländern selbst die fundamentalste Voraussetzung des Projektes ab: die Idee, allen Ländern die Möglichkeit einzuräumen, sich im Rahmen einer universellen Regelung freiwillig zu verpflichten, die von internationalen Experten in allen der Rechtsprechung des jeweiligen Landes unterstellten Haftanstalten durchgeführten Besuche zu akzeptieren. Für diese Länder bedeutet bereits die Tatsache, dass andere Staaten ein solches Prinzip akzeptieren könnten, eine virtuelle Bresche in die Konzepte nationaler Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten. Angesichts fehlender demokratischer Legitimität, Rechtstaatlichkeit und/oder Respektierung von Menschenrechten schaffen diese Konzepte nämlich die Basis dafür, dass sich solche Regime an der Macht halten können.</p><p>Im Frühling und Sommer dieses Jahres werden intersessionelle Konsultationen zwischen der neuen Präsidentin der Arbeitsgruppe, Frau Odio-Benito, Vizepräsidentin von Costa Rica, und jenen Staaten stattfinden, die Schwierigkeiten bekunden, die Prinzipien des Projektes zu akzeptieren. Die Schweiz wird ebenfalls ihre bilateralen Konsultationen auf politischer und technischer Ebene mit den entsprechenden Staaten fortführen, um so die intensiven Verhandlungen zu vereinfachen, die zweifelsohne anlässlich der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe zustande kommen werden. Im übrigen wird Ende Juni 1999 in Genf auf Initiative der APT ein internationales Seminar über multilaterale Präventionsmassnahmen (welche in den Bereichen Atomenergie, militärische Sicherheit, Humanitäres und Menschenrechte bereits akzeptiert sind) durchgeführt werden.</p><p>Das EDA wird sich weiterhin unablässig darum bemühen, einem wirksamen, fakultativen Protokoll noch in diesem Jahr oder im Jahr 2000 zum Durchbruch zu verhelfen (wie dies u.a. auch am 6. Oktober 1996 von verschiedensten NGOs anlässlich einer von Amnesty International in Stockholm organisierten "Weltkonferenz über die Folter" verlangt wurde). Vor diesem Hintergrund ist es aber bedauerlich, dass die Schweiz nicht Mitglied der Vereinten Nationen ist. Dies beraubt sie nämlich wichtiger institutioneller Voraussetzungen, die es ihr ermöglichten, sich unter bestmöglichen Bedingungen für dieses Projekt einzusetzen. Sollte sich schliesslich herausstellen, dass ein solches Projekt nicht innerhalb der UNO realisiert werden kann, so wird sorgfältig geprüft werden müssen, inwiefern eine Initiative ausserhalb dieses Rahmens mit anderen Staaten ergriffen werden kann, um das Ziel der Entwicklung eines universellen Instrumentes trotzdem zu realisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Welches ist der Stand der Verhandlungen in der von der Uno-Menschenrechtskommission eingesetzten Arbeitsgruppe für ein Zusatzprotokoll zur Uno-Folterkonvention?</p><p>2. Welche Mittel gedenkt der Bundesrat einzusetzen, um dieses Projekt vermehrt zu fördern und einer raschen Realisierung zuzuführen? Gibt es Alternativen für den Fall, dass die Blockierung der Vorarbeiten anhalten sollte?</p>
- Zusatzprotokoll zur UNO-Folterkonvention. Mitwirkung der Schweiz
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