Lepra-Spende der Bundesbeamten

ShortId
99.3049
Id
19993049
Updated
10.04.2024 12:13
Language
de
Title
Lepra-Spende der Bundesbeamten
AdditionalIndexing
Hilfswerk;Bundesverwaltung;Hilfe im Gesundheitswesen;Stiftung
1
  • L04K10010410, Hilfswerk
  • L04K10010408, Hilfe im Gesundheitswesen
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die Stiftung seit der Gründung im Jahre 1961 immer sehr wohlwollend unterstützt und die kostenlose Benützung der Infrastruktur der Bundesverwaltung in verschiedener Hinsicht gewährt, so z. B.:</p><p>* kostenlose Verteilung der Spendenaufrufe an das gesamte Personal inkl. Regiebetriebe (Post, Swisscom, SBB) und Rentner.</p><p>* Gratis Papierlieferung durch die EDMZ für die Aufrufe und Mitteilungen der Stiftung.</p><p>* Übersetzen der Aufrufe in die französische und italienische Sprache.</p><p>* Sammelbestellung und Einfahren der aus den Spenden angeschafften Landrover in früheren Jahren durch das VBS.</p><p>* Abzug der freiwilligen Spenden direkt vom Lohn bzw. der Renten (bis 1995).</p><p></p><p>Anlässlich einer erneuten Anfrage der Stiftung für einen Spendenaufruf mit direktem Lohnabzug im Jahre 1996 hat das Eidg. Finanzdepartement in Absprache mit den Regiebetrieben seine Zustimmung für einen kostenlosen Versand der Unterlagen gegeben, einen direkten Abzug der Spenden vom Lohn jedoch abgelehnt und zwar aus folgenden Gründen:</p><p>* Die Prüfung der eingehenden Abzugsmeldungen, die Erfassung und Überwachung der Abzüge verursacht bei den Personaldiensten einen grossen Aufwand, der bei den immer knapperen personellen Ressourcen nicht mehr verantwortet werden kann.</p><p>* Zusätzlich hat die letzte Aktion im Jahre 1993 gezeigt, dass die Zahl der Spendenden rückläufig ist und ungefähr ein Drittel der Spender/-innen sich nur noch einen einmaligen Beitrag direkt vom Lohn abziehen liess, was den Aufwand noch weniger rechtfertigt, denn eine solche Zahlung kann auf einfachere Art direkt mit einem Einzahlungsschein erfolgen. Auch für wiederkehrende Zahlungen bieten heute Post und Banken Dauerauftragsdienste an.</p><p>* In vermehrten Masse haben wir auch Anfragen von andern Hilfswerken erhalten mit dem Antrag ebenfalls direkte Lohnabzüge zu ermöglichen, was aber immer abgelehnt wurde.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Stiftung sinnvolle Hilfe leistet und er ist auch bereit, diese nach Möglichkeit zu unterstützen. Seit 1996 erlaubt er der Stiftung jährlich dem gesamten Personal kostenlos einen Spendenaufruf mit einem Einzahlungsschein zu senden. Diese Unterstützung ist auch in Zukunft für alle Bereiche gewährleistet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es gibt eine Stiftung der Schweizer Beamten zugunsten der Leprakranken. Sie wurde 1961 als private Einrichtung gegründet und war bis 1976 als solche aktiv. Danach wurde sie in eine Stiftung umgewandelt. Stiftungspräsidentin ist die Gattin des verstorbenen Stiftungsgründers und ehemaligen Zollbeamten Willy Monnier.</p><p>Dank Spenden, die hauptsächlich von Bundesbeamten eingezahlt werden, kann die Stiftung eine ansehnliche Zahl an kleinen Projekten auf der ganzen Welt unterstützen. Die Gesamtausgaben beliefen sich zwischen 1993 und 1997 auf 3,5 Millionen Franken. Die Lepraerkrankung kann zwar heute geheilt werden, sie ist aber noch lange nicht ausgerottet.</p><p>Es entstehen keine Verwaltungskosten, da der Stiftungsrat, die Revisoren und die Berater ehrenamtlich arbeiten. Die Verwaltungsarbeit besorgt Anne-Lise Monnier, die Frau des verstorbenen Stiftungsgründers.</p><p>Die Stiftung konnte für die Spenden bisher die Logistik der Bundesverwaltung verwenden. Mit der Reorganisation der allgemeinen Verwaltung und der Staatsbetriebe wird die Tätigkeit der Stiftung aber immer problematischer.</p><p>Aus diesen Gründen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Bundesverwaltung und der Bund selber einer solchen Stiftung mehr Goodwill entgegenbringen müssten?</p><p>2. Der Bundesrat hat die Oberaufsicht über die neuen Unternehmen, die aus ehemaligen Staatsbetrieben hervorgingen. Kann er nicht die neuen Direktionen dazu auffordern, der Stiftung die Arbeit zu erleichtern?</p><p>3. Ist es nicht vernünftiger, einen Beitrag für das gute Funktionieren einer kleinen Institution zu leisten, die ohne Kosten so viele Dienste erbringen kann, als andere Institutionen zu errichten, um denselben Bedürfnissen zu entsprechen?</p>
  • Lepra-Spende der Bundesbeamten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die Stiftung seit der Gründung im Jahre 1961 immer sehr wohlwollend unterstützt und die kostenlose Benützung der Infrastruktur der Bundesverwaltung in verschiedener Hinsicht gewährt, so z. B.:</p><p>* kostenlose Verteilung der Spendenaufrufe an das gesamte Personal inkl. Regiebetriebe (Post, Swisscom, SBB) und Rentner.</p><p>* Gratis Papierlieferung durch die EDMZ für die Aufrufe und Mitteilungen der Stiftung.</p><p>* Übersetzen der Aufrufe in die französische und italienische Sprache.</p><p>* Sammelbestellung und Einfahren der aus den Spenden angeschafften Landrover in früheren Jahren durch das VBS.</p><p>* Abzug der freiwilligen Spenden direkt vom Lohn bzw. der Renten (bis 1995).</p><p></p><p>Anlässlich einer erneuten Anfrage der Stiftung für einen Spendenaufruf mit direktem Lohnabzug im Jahre 1996 hat das Eidg. Finanzdepartement in Absprache mit den Regiebetrieben seine Zustimmung für einen kostenlosen Versand der Unterlagen gegeben, einen direkten Abzug der Spenden vom Lohn jedoch abgelehnt und zwar aus folgenden Gründen:</p><p>* Die Prüfung der eingehenden Abzugsmeldungen, die Erfassung und Überwachung der Abzüge verursacht bei den Personaldiensten einen grossen Aufwand, der bei den immer knapperen personellen Ressourcen nicht mehr verantwortet werden kann.</p><p>* Zusätzlich hat die letzte Aktion im Jahre 1993 gezeigt, dass die Zahl der Spendenden rückläufig ist und ungefähr ein Drittel der Spender/-innen sich nur noch einen einmaligen Beitrag direkt vom Lohn abziehen liess, was den Aufwand noch weniger rechtfertigt, denn eine solche Zahlung kann auf einfachere Art direkt mit einem Einzahlungsschein erfolgen. Auch für wiederkehrende Zahlungen bieten heute Post und Banken Dauerauftragsdienste an.</p><p>* In vermehrten Masse haben wir auch Anfragen von andern Hilfswerken erhalten mit dem Antrag ebenfalls direkte Lohnabzüge zu ermöglichen, was aber immer abgelehnt wurde.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Stiftung sinnvolle Hilfe leistet und er ist auch bereit, diese nach Möglichkeit zu unterstützen. Seit 1996 erlaubt er der Stiftung jährlich dem gesamten Personal kostenlos einen Spendenaufruf mit einem Einzahlungsschein zu senden. Diese Unterstützung ist auch in Zukunft für alle Bereiche gewährleistet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es gibt eine Stiftung der Schweizer Beamten zugunsten der Leprakranken. Sie wurde 1961 als private Einrichtung gegründet und war bis 1976 als solche aktiv. Danach wurde sie in eine Stiftung umgewandelt. Stiftungspräsidentin ist die Gattin des verstorbenen Stiftungsgründers und ehemaligen Zollbeamten Willy Monnier.</p><p>Dank Spenden, die hauptsächlich von Bundesbeamten eingezahlt werden, kann die Stiftung eine ansehnliche Zahl an kleinen Projekten auf der ganzen Welt unterstützen. Die Gesamtausgaben beliefen sich zwischen 1993 und 1997 auf 3,5 Millionen Franken. Die Lepraerkrankung kann zwar heute geheilt werden, sie ist aber noch lange nicht ausgerottet.</p><p>Es entstehen keine Verwaltungskosten, da der Stiftungsrat, die Revisoren und die Berater ehrenamtlich arbeiten. Die Verwaltungsarbeit besorgt Anne-Lise Monnier, die Frau des verstorbenen Stiftungsgründers.</p><p>Die Stiftung konnte für die Spenden bisher die Logistik der Bundesverwaltung verwenden. Mit der Reorganisation der allgemeinen Verwaltung und der Staatsbetriebe wird die Tätigkeit der Stiftung aber immer problematischer.</p><p>Aus diesen Gründen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Bundesverwaltung und der Bund selber einer solchen Stiftung mehr Goodwill entgegenbringen müssten?</p><p>2. Der Bundesrat hat die Oberaufsicht über die neuen Unternehmen, die aus ehemaligen Staatsbetrieben hervorgingen. Kann er nicht die neuen Direktionen dazu auffordern, der Stiftung die Arbeit zu erleichtern?</p><p>3. Ist es nicht vernünftiger, einen Beitrag für das gute Funktionieren einer kleinen Institution zu leisten, die ohne Kosten so viele Dienste erbringen kann, als andere Institutionen zu errichten, um denselben Bedürfnissen zu entsprechen?</p>
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