Verwendung konfiszierter Drogengelder
- ShortId
-
99.3050
- Id
-
19993050
- Updated
-
25.06.2025 02:21
- Language
-
de
- Title
-
Verwendung konfiszierter Drogengelder
- AdditionalIndexing
-
Geld;Drogenpolitik;Drogenhandel;Beschlagnahme;eingezogene Vermögenswerte
- 1
-
- L05K0501010301, eingezogene Vermögenswerte
- L04K01010205, Drogenhandel
- L04K01050504, Drogenpolitik
- L04K05010103, Beschlagnahme
- L04K11030201, Geld
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Medienberichten wurden in den vergangenen Jahren über 500 Millionen Franken Drogengelder konfisziert.</p><p>Über die Aufteilung dieser Gelder herrscht zwischen Bund und Kantonen keine Einigkeit. In der Regel fliesst dieses Geld in die allgemeine Bundeskasse oder in die Staatskasse des entsprechenden Kantons. Über die Verwendung von Geldern aus dem illegalen Drogenbusiness bestehen nur in den Kantonen Freiburg (seit 1994), Genf (seit 1996) und Waadt (seit 1998) klare Normen. Die Gelder fliessen dort nicht vollständig in die Staatskasse, sondern sie müssen zu einem bestimmten Teil für die bisher recht dürftige Drogenprävention, für Entzugstherapien und für die Drogenbekämpfung verwendet werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten, welche - ähnlich den erwähnten kantonalen Erlassen - auch auf Bundesstufe ein solches Vorgehen sicherstellt. Ob dieser Vorschlag zu einem neuen Gesetz, zu Ergänzungen im Strafgesetz, Bundesstrafprozessrecht oder im Rechtshilfegesetz führen wird, muss erst noch entschieden werden. Wichtig scheint mir vielmehr, dass eine rasche, sinnvolle und sichere Lösung dieses Problems erreicht werden kann.</p>
- <p>Mit Entscheid vom 5. Oktober 1998 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Expertenkommission beauftragt, eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung von eingezogenen Vermögenswerten unter Kantonen, der Eidgenossenschaft und ausländischen Staaten auszuarbeiten und zu prüfen, ob und in welchem Umfang diese Mittel zweckgebunden verwendet werden sollen.</p><p>Am 3. März 1999 hat die Expertenkommission zur Frage der Zweckbindung der Einziehungserträge Hearings durchgeführt. Die Vertreter von Organisationen aus den Bereichen Suchthilfe sowie Entwicklungshilfe in den Drogenanbauländern haben eine Regelung auf Bundesebene, welche garantiert, dass ein Teil der eingezogenen Drogengelder zur Bekämpfung der Drogensucht verwendet wird (vorab für Prävention, Therapie und Hilfe in den Drogenanbauländern), grundsätzlich begrüsst. Der Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich demgegenüber zurückhaltender geäussert; er ist der Ansicht, dass die Kantone in diesem Bereich souverän bleiben müssen. Gestützt auf diese Hearings prüft die Expertenkommission derzeit, ob es den betroffenen Gemeinwesen - also auch dem Bund bezüglich seiner eigenen Anteile an den anfallenden Einziehungserlösen - überlassen sein soll, diese Frage jeweils in eigener Verantwortung zu regeln.</p><p>Der Bundesrat zieht es vor, vor einer Stellungnahme die Ergebnisse der Arbeiten der Expertenkommission abzuwarten. Diese sollte ihren Bericht Anfang August 1999 vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche sicherstellt, dass künftig ein Teil der Drogengelder für die Opfer des Drogenkonsums verwendet wird. Diese Gelder sollen namentlich für Entzugstherapien, für die Prävention und für die Drogenbekämpfung eingesetzt werden.</p>
- Verwendung konfiszierter Drogengelder
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Medienberichten wurden in den vergangenen Jahren über 500 Millionen Franken Drogengelder konfisziert.</p><p>Über die Aufteilung dieser Gelder herrscht zwischen Bund und Kantonen keine Einigkeit. In der Regel fliesst dieses Geld in die allgemeine Bundeskasse oder in die Staatskasse des entsprechenden Kantons. Über die Verwendung von Geldern aus dem illegalen Drogenbusiness bestehen nur in den Kantonen Freiburg (seit 1994), Genf (seit 1996) und Waadt (seit 1998) klare Normen. Die Gelder fliessen dort nicht vollständig in die Staatskasse, sondern sie müssen zu einem bestimmten Teil für die bisher recht dürftige Drogenprävention, für Entzugstherapien und für die Drogenbekämpfung verwendet werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten, welche - ähnlich den erwähnten kantonalen Erlassen - auch auf Bundesstufe ein solches Vorgehen sicherstellt. Ob dieser Vorschlag zu einem neuen Gesetz, zu Ergänzungen im Strafgesetz, Bundesstrafprozessrecht oder im Rechtshilfegesetz führen wird, muss erst noch entschieden werden. Wichtig scheint mir vielmehr, dass eine rasche, sinnvolle und sichere Lösung dieses Problems erreicht werden kann.</p>
- <p>Mit Entscheid vom 5. Oktober 1998 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Expertenkommission beauftragt, eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung von eingezogenen Vermögenswerten unter Kantonen, der Eidgenossenschaft und ausländischen Staaten auszuarbeiten und zu prüfen, ob und in welchem Umfang diese Mittel zweckgebunden verwendet werden sollen.</p><p>Am 3. März 1999 hat die Expertenkommission zur Frage der Zweckbindung der Einziehungserträge Hearings durchgeführt. Die Vertreter von Organisationen aus den Bereichen Suchthilfe sowie Entwicklungshilfe in den Drogenanbauländern haben eine Regelung auf Bundesebene, welche garantiert, dass ein Teil der eingezogenen Drogengelder zur Bekämpfung der Drogensucht verwendet wird (vorab für Prävention, Therapie und Hilfe in den Drogenanbauländern), grundsätzlich begrüsst. Der Vertreter der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich demgegenüber zurückhaltender geäussert; er ist der Ansicht, dass die Kantone in diesem Bereich souverän bleiben müssen. Gestützt auf diese Hearings prüft die Expertenkommission derzeit, ob es den betroffenen Gemeinwesen - also auch dem Bund bezüglich seiner eigenen Anteile an den anfallenden Einziehungserlösen - überlassen sein soll, diese Frage jeweils in eigener Verantwortung zu regeln.</p><p>Der Bundesrat zieht es vor, vor einer Stellungnahme die Ergebnisse der Arbeiten der Expertenkommission abzuwarten. Diese sollte ihren Bericht Anfang August 1999 vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche sicherstellt, dass künftig ein Teil der Drogengelder für die Opfer des Drogenkonsums verwendet wird. Diese Gelder sollen namentlich für Entzugstherapien, für die Prävention und für die Drogenbekämpfung eingesetzt werden.</p>
- Verwendung konfiszierter Drogengelder
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