Polizeiaufgaben für die Armee

ShortId
99.3053
Id
19993053
Updated
10.04.2024 12:49
Language
de
Title
Polizeiaufgaben für die Armee
AdditionalIndexing
Armeeeinsatz;ausländische Vertretung in der Schweiz;öffentliche Ordnung
1
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L06K100201020101, ausländische Vertretung in der Schweiz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die militärische Sicherheitslage in Europa hat sich - abgesehen vom Nato-Militäreinsatz gegen Jugoslawien - weitgehend entspannt, doch ist gleichzeitig eine markante Verschlechterung der innenpolitischen Sicherheitslage in den einzelnen Staaten zu verzeichnen; so beschäftigt die Kurdenproblematik die europäischen Länder schon seit mehreren Jahren und die Festnahme des PKK-Führers Öcalan hat zu zahlreichen Demonstrationen und Drohungen auch in der Schweiz geführt. Der bevorstehende Prozess gegen den Kurdenführer und insbesondere das zu erwartende Urteil dürften erneut zu einer Welle der Gewalt auch in europäischen Städten führen. </p><p></p><p>Die Nato-Luftangriffe gegen Jugoslawien hatten in mehreren europäischen Ländern, darunter auch die Schweiz, zahlreiche Demonstrationen mit teilweise gewalttätigen Ausschreitungen, Sachbeschädigungen, Verletzten und sogar Toten zur Folge.</p><p></p><p>Die ausländischen Vertretungen und die internationalen Organisationen in der Schweiz waren bis vor einigen Jahren kaum gefährdet. Seit Beginn der 90-iger Jahre (u.a. Vorfall bei der türkischen Botschaft in Bern) hat sich die Gefährdungslage jedoch deutlich verschärft. Insbesondere ausländische oppositionelle Gruppen tragen ihre innerstaatlichen Konflikte zunehmend in der Schweiz aus. Heute können koordinierte Aktionen mittels schneller Alarmierungsmöglichkeiten (TV-Sender via Satellit, Internet, Natel) gleichzeitig in verschiedenen Staaten durchgeführt werden. Dies hat wesentlich zum veränderten Bedrohungsbild für die ausländischen Vertretungen und die internationalen Organisationen beigetragen. </p><p></p><p>Aufgrund mehrerer Vorfälle (u.a. drei gewaltsame Besetzungen des Palais des Nations in Genf) haben diplomatische Vertreter der Vereinten Nationen und verschiedener europäischer Staaten die Schweiz um eine sofortige Verstärkung der Schutzmassnahmen ersucht. Dabei hat sich ziemlich rasch gezeigt, dass die Kräfte der betroffenen Polizeikorps für einen länger dauernden Schutzeinsatz nicht ausreichen. Die gegenwärtigen Bestände sind auf einen normalen Betrieb und kurze Spitzen, aber nicht auf einen anhaltenden Bewachungseinsatz ausgerichtet. Bei der Bewältigung mehrerer zeitlich zusammenfallender Grossereignisse stossen die Korps rasch an ihre Kapazitätsgrenzen.</p><p></p><p>Um weiteren Gewaltakten vorzubeugen, hat der Bundesrat am 1. März 1999 auf Ersuchen der Genfer Kantonsregierung und im Hinblick auf mögliche weitere kantonale Gesuche beschlossen, überlastete kantonale oder städtische Polizeikorps beim Schutz gefährdeter Objekte in Bundesverantwortung durch die Truppen zu unterstützen (Botschaften, Konsulate und Residenzen von ausländischen Staaten sowie internationale Organisationen). </p><p></p><p>Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Armee nicht für einen Bewachungsdienst aufgedrängt hat, sondern die Anfragen des Kantons Genf sowie der Städte Bern und Zürich Auslöser für diese Hilfeleistung seitens des Bundes waren.</p><p></p><p>Der Truppeneinsatz erfolgt primär zur Entlastung der Polizei von Bewachungsaufgaben zum Schutz der vom Bund bezeichneten Objekte in Bundesverantwortung. Die Truppen sind den zivilen Polizeikorps zugewiesen und den Kommandanten der jeweiligen Territorialdivision einsatzunterstellt. </p><p></p><p>Der Bewachungsauftrag an die Truppen ist vergleichbar mit dem Wachtdienst im Wiederholungskurs (WK) und wird bewaffnet durchgeführt. Jeder Schweizer Soldat wird bereits in der Rekrutenschule (RS) im Wachtdienst ausgebildet. Auf diesen Grundkenntnissen basiert die vertiefte, einsatzbezogene Ausbildung von 3 Tagen im WK. Ausserdem erhalten die Soldaten vor ihrem Bewachungseinsatz eine kurze Ausbildung in den Bereichen Psychologie, Kommunikation, Brandbekämpfung und Erste Hilfe. </p><p></p><p>Bei auftauchenden Problemen oder in Notfällen müssen die Armee-Angehörigen die Interventionsgruppen der Polizei alarmieren. Die Waffen dürfen nur zum Eigenschutz eingesetzt werden. Interventionen (Personenkontrollen, Personenanhaltungen und Festnahmen) erfolgen ausschliesslich durch die zivilen Polizeikräfte. Die Armee übt somit keine Polizeiaufgaben aus, für die sie nicht ausgebildet ist.</p><p></p><p>Weil es sich bei der gegenwärtigen Bedrohung um ein flächendeckendes Problem handelt und mit gleichzeitigen Aktionen gewalttätiger Extremisten gerechnet werden muss, fällt ein interkantonaler Polizeieinsatz ausser Betracht. Ein solcher hätte unweigerlich eine Schwächung der Sicherheitsdispositive derjenigen Kantone zur Folge, die Polizeikräfte beisteuern müssten. Ausserdem dürfen Polizeikräfte nicht schwergewichtig für Bewachungsaufgaben eingesetzt werden, weil gesamtschweizerisch eine ausreichende Einsatzreserve für allfällige Interventionen vorhanden sein muss. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat von einem interkantonalen Polizeieinsatz abgesehen. </p><p></p><p>Gemäss den Wiener Übereinkommen über diplomatische bzw. konsularische Beziehungen und nach den Bestimmungen der Sitzabkommen haben die unter völkerrechtlichem Schutz stehenden Objekte ein Recht auf besonderen Schutz. Grundsätzlich ist der Empfangsstaat für die Schutzmassnahmen ausserhalb des Areals der ausländischen Vertretungen und internationalen Organisationen verantwortlich. Für die Sicherheit innerhalb der Umfriedung und der Gebäude haben die einzelnen Staaten selber zu sorgen. So entscheiden sie in jedem Fall selber darüber, ob Angehörige der Polizei diesen Bereich betreten und gegen allfällige Demonstranten vorgehen dürfen. Mit dem UNO-Generalsekretariat in Genf ist ein entsprechendes Sicherheitsdispositiv abgesprochen. Auch haben mehrere Stellen der Bundesverwaltung Gespräche mit der UNO geführt, um die Sicherheit zu erhöhen. Vor allem im baulichen Bereich sind bis heute verschiedene Sicherheitsmassnahmen realisiert worden. </p><p></p><p>Sorgt sich die Schweiz nicht oder nur ungenügend um die Sicherheit von ausländischen Vertretungen und internationalen Organisationen, könnte dies auf die Dauer auch ihrer traditionellen Rolle als Gastland für grosse internationale Konferenzen zu humanitären und wirtschaftlichen Fragen schaden.</p><p></p><p>Der Generaldirektor der UNO hat der Ständigen Mission der Schweiz bei den internationalen Organisationen in Genf seinen Dank dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat die militärische Unterstützung zugunsten des Kantons Genf bewilligt hat. Weiter haben die für die Sicherheit zuständigen Stellen der UNO mehrmals ihre Zufriedenheit hinsichtlich des Sicherheitsdispositivs und der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Genf und den Truppen geäussert. </p><p></p><p>Gemäss Art. 24 BWIS (SR 120) wird der Vollzug völkerrechtlicher Schutzpflichten grundsätzlich an die Kantone delegiert. Artikel 28 Absatz 2 BWIS sieht vor, dass der Bund im Gegenzug den Kantonen, die in grossem Ausmass solche Schutzaufgaben erfüllen müssen, sowie bei ausserordentlichen Ereignissen eine angemessene Abgeltung leistet. </p><p></p><p>Demnach ist für die Sicherheit der ausländischen Vertretungen und internationalen Organisationen in Genf der Kanton zuständig. Zur Erfüllung seiner Schutzpflichten erhält er zurzeit eine jährliche Pauschalentschädigung von 5 Mio. Franken. </p><p></p><p>Zusätzlich finanziert der Bund in Genf ein spezielles, in die Kantonspolizei integriertes Bewachungskorps von maximal 30 Personen. Bis anhin wurden erst 24 der 30 Stellen besetzt. Doch auch ein Vollbestand dieser polizeilichen Bewachungseinheit wäre nicht in der Lage, die gegenwärtig notwendigen Bewachungen durchzuführen. Wie es sich mit zusätzlichen Stellen für das Bewachungskorps in Genf verhält, kann frühestens nach Erreichen des Vollbestandes und den daraus resultierenden Erfahrungen beantwortet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Obwohl die Lage total ruhig ist, schickt der Bundesrat die Armee nach Genf!</p><p>In einer Zeit, da sich die politische Situation in Europa entspannt hat und da die europäischen Länder endlich die Militärbudgets stark kürzen, hält der Bundesrat an einer überholten Konzeption fest, wonach wir immer noch eine starke Armee brauchen. Damit rechtfertigt er die Aufrechterhaltung eines völlig überrissenen Militärbudgets.</p><p>Es ist jedoch inakzeptabel, dass die Armee Polizeiaufgaben übernimmt, für die sie nicht ausgebildet ist und die nicht in ihren Aufgabenbereich fallen, nur um die übertriebenen finanziellen Mittel zu rechtfertigen, die ihr zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Ich möchte hier zwar nicht an die tragischen Folgen der Strassendemonstrationen in der Zwischenkriegszeit erinnern, jedoch darauf hinweisen, dass es Aufgabe der zivilen Behörden und der lokalen Polizei ist, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Die lokale Polizei ist dafür ausgebildet, sie ist mit der lokalen Umgebung vertraut, und sie ist der Sprache des Einsatzortes mächtig. Normalerweise sind die Bestände der lokalen Polizei in den Kantonen genügend gross.</p><p>Für die seltenen und nicht lange dauernden Grossdemonstrationen kann Unterstützung aus den anderen Kantonen angefordert werden.</p><p>Bleibt somit das Problem des Schutzes von diplomatischen Vertretungen, für den der Bundesrat sich einverstanden erklärt hat, eine polizeiliche Spezialeinheit zu finanzieren. Ebenso bleibt das Problem des Schutzes des Palais des Nations, dem europäischen Hauptsitz der Vereinten Nationen, für den die Uno wegen der Exterritorialität des Gebietes, auf dem das Gebäude steht, verantwortlich ist.</p><p>Aufgrund dieser Feststellungen bitte ich den Bundesrat, bestimmte Ereignisse nicht mehr unnötig zu dramatisieren und an Ort und Stelle eher den Dialog mit den Menschen zu suchen, die zu Recht gegen den Völkermord an ihren Landsleuten demonstrieren, als ein Repressionsdispositiv bereitzustellen, das für die zu bewältigende Aufgabe übertrieben und unangemessen ist.</p><p>Kann der Bundesrat ausserdem Auskunft darüber geben, wie hoch die wirklichen Schutzbedürfnisse der ausländischen diplomatischen Vertretungen sind, ob er diese unterschätzt hat und ob er gedenkt, die für diese Aufgabe geschaffene polizeiliche Bewachungseinheit zu ergänzen?</p><p>Hat der Bundesrat das Uno-Generalsekretariat kontaktiert, damit dieses ein angemessenes Sicherheitsdispositiv für das Gebiet des Palais des Nations in Genf bereitstellt, wo die lokale Polizei nicht eingreifen darf?</p>
  • Polizeiaufgaben für die Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die militärische Sicherheitslage in Europa hat sich - abgesehen vom Nato-Militäreinsatz gegen Jugoslawien - weitgehend entspannt, doch ist gleichzeitig eine markante Verschlechterung der innenpolitischen Sicherheitslage in den einzelnen Staaten zu verzeichnen; so beschäftigt die Kurdenproblematik die europäischen Länder schon seit mehreren Jahren und die Festnahme des PKK-Führers Öcalan hat zu zahlreichen Demonstrationen und Drohungen auch in der Schweiz geführt. Der bevorstehende Prozess gegen den Kurdenführer und insbesondere das zu erwartende Urteil dürften erneut zu einer Welle der Gewalt auch in europäischen Städten führen. </p><p></p><p>Die Nato-Luftangriffe gegen Jugoslawien hatten in mehreren europäischen Ländern, darunter auch die Schweiz, zahlreiche Demonstrationen mit teilweise gewalttätigen Ausschreitungen, Sachbeschädigungen, Verletzten und sogar Toten zur Folge.</p><p></p><p>Die ausländischen Vertretungen und die internationalen Organisationen in der Schweiz waren bis vor einigen Jahren kaum gefährdet. Seit Beginn der 90-iger Jahre (u.a. Vorfall bei der türkischen Botschaft in Bern) hat sich die Gefährdungslage jedoch deutlich verschärft. Insbesondere ausländische oppositionelle Gruppen tragen ihre innerstaatlichen Konflikte zunehmend in der Schweiz aus. Heute können koordinierte Aktionen mittels schneller Alarmierungsmöglichkeiten (TV-Sender via Satellit, Internet, Natel) gleichzeitig in verschiedenen Staaten durchgeführt werden. Dies hat wesentlich zum veränderten Bedrohungsbild für die ausländischen Vertretungen und die internationalen Organisationen beigetragen. </p><p></p><p>Aufgrund mehrerer Vorfälle (u.a. drei gewaltsame Besetzungen des Palais des Nations in Genf) haben diplomatische Vertreter der Vereinten Nationen und verschiedener europäischer Staaten die Schweiz um eine sofortige Verstärkung der Schutzmassnahmen ersucht. Dabei hat sich ziemlich rasch gezeigt, dass die Kräfte der betroffenen Polizeikorps für einen länger dauernden Schutzeinsatz nicht ausreichen. Die gegenwärtigen Bestände sind auf einen normalen Betrieb und kurze Spitzen, aber nicht auf einen anhaltenden Bewachungseinsatz ausgerichtet. Bei der Bewältigung mehrerer zeitlich zusammenfallender Grossereignisse stossen die Korps rasch an ihre Kapazitätsgrenzen.</p><p></p><p>Um weiteren Gewaltakten vorzubeugen, hat der Bundesrat am 1. März 1999 auf Ersuchen der Genfer Kantonsregierung und im Hinblick auf mögliche weitere kantonale Gesuche beschlossen, überlastete kantonale oder städtische Polizeikorps beim Schutz gefährdeter Objekte in Bundesverantwortung durch die Truppen zu unterstützen (Botschaften, Konsulate und Residenzen von ausländischen Staaten sowie internationale Organisationen). </p><p></p><p>Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Armee nicht für einen Bewachungsdienst aufgedrängt hat, sondern die Anfragen des Kantons Genf sowie der Städte Bern und Zürich Auslöser für diese Hilfeleistung seitens des Bundes waren.</p><p></p><p>Der Truppeneinsatz erfolgt primär zur Entlastung der Polizei von Bewachungsaufgaben zum Schutz der vom Bund bezeichneten Objekte in Bundesverantwortung. Die Truppen sind den zivilen Polizeikorps zugewiesen und den Kommandanten der jeweiligen Territorialdivision einsatzunterstellt. </p><p></p><p>Der Bewachungsauftrag an die Truppen ist vergleichbar mit dem Wachtdienst im Wiederholungskurs (WK) und wird bewaffnet durchgeführt. Jeder Schweizer Soldat wird bereits in der Rekrutenschule (RS) im Wachtdienst ausgebildet. Auf diesen Grundkenntnissen basiert die vertiefte, einsatzbezogene Ausbildung von 3 Tagen im WK. Ausserdem erhalten die Soldaten vor ihrem Bewachungseinsatz eine kurze Ausbildung in den Bereichen Psychologie, Kommunikation, Brandbekämpfung und Erste Hilfe. </p><p></p><p>Bei auftauchenden Problemen oder in Notfällen müssen die Armee-Angehörigen die Interventionsgruppen der Polizei alarmieren. Die Waffen dürfen nur zum Eigenschutz eingesetzt werden. Interventionen (Personenkontrollen, Personenanhaltungen und Festnahmen) erfolgen ausschliesslich durch die zivilen Polizeikräfte. Die Armee übt somit keine Polizeiaufgaben aus, für die sie nicht ausgebildet ist.</p><p></p><p>Weil es sich bei der gegenwärtigen Bedrohung um ein flächendeckendes Problem handelt und mit gleichzeitigen Aktionen gewalttätiger Extremisten gerechnet werden muss, fällt ein interkantonaler Polizeieinsatz ausser Betracht. Ein solcher hätte unweigerlich eine Schwächung der Sicherheitsdispositive derjenigen Kantone zur Folge, die Polizeikräfte beisteuern müssten. Ausserdem dürfen Polizeikräfte nicht schwergewichtig für Bewachungsaufgaben eingesetzt werden, weil gesamtschweizerisch eine ausreichende Einsatzreserve für allfällige Interventionen vorhanden sein muss. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat von einem interkantonalen Polizeieinsatz abgesehen. </p><p></p><p>Gemäss den Wiener Übereinkommen über diplomatische bzw. konsularische Beziehungen und nach den Bestimmungen der Sitzabkommen haben die unter völkerrechtlichem Schutz stehenden Objekte ein Recht auf besonderen Schutz. Grundsätzlich ist der Empfangsstaat für die Schutzmassnahmen ausserhalb des Areals der ausländischen Vertretungen und internationalen Organisationen verantwortlich. Für die Sicherheit innerhalb der Umfriedung und der Gebäude haben die einzelnen Staaten selber zu sorgen. So entscheiden sie in jedem Fall selber darüber, ob Angehörige der Polizei diesen Bereich betreten und gegen allfällige Demonstranten vorgehen dürfen. Mit dem UNO-Generalsekretariat in Genf ist ein entsprechendes Sicherheitsdispositiv abgesprochen. Auch haben mehrere Stellen der Bundesverwaltung Gespräche mit der UNO geführt, um die Sicherheit zu erhöhen. Vor allem im baulichen Bereich sind bis heute verschiedene Sicherheitsmassnahmen realisiert worden. </p><p></p><p>Sorgt sich die Schweiz nicht oder nur ungenügend um die Sicherheit von ausländischen Vertretungen und internationalen Organisationen, könnte dies auf die Dauer auch ihrer traditionellen Rolle als Gastland für grosse internationale Konferenzen zu humanitären und wirtschaftlichen Fragen schaden.</p><p></p><p>Der Generaldirektor der UNO hat der Ständigen Mission der Schweiz bei den internationalen Organisationen in Genf seinen Dank dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat die militärische Unterstützung zugunsten des Kantons Genf bewilligt hat. Weiter haben die für die Sicherheit zuständigen Stellen der UNO mehrmals ihre Zufriedenheit hinsichtlich des Sicherheitsdispositivs und der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Genf und den Truppen geäussert. </p><p></p><p>Gemäss Art. 24 BWIS (SR 120) wird der Vollzug völkerrechtlicher Schutzpflichten grundsätzlich an die Kantone delegiert. Artikel 28 Absatz 2 BWIS sieht vor, dass der Bund im Gegenzug den Kantonen, die in grossem Ausmass solche Schutzaufgaben erfüllen müssen, sowie bei ausserordentlichen Ereignissen eine angemessene Abgeltung leistet. </p><p></p><p>Demnach ist für die Sicherheit der ausländischen Vertretungen und internationalen Organisationen in Genf der Kanton zuständig. Zur Erfüllung seiner Schutzpflichten erhält er zurzeit eine jährliche Pauschalentschädigung von 5 Mio. Franken. </p><p></p><p>Zusätzlich finanziert der Bund in Genf ein spezielles, in die Kantonspolizei integriertes Bewachungskorps von maximal 30 Personen. Bis anhin wurden erst 24 der 30 Stellen besetzt. Doch auch ein Vollbestand dieser polizeilichen Bewachungseinheit wäre nicht in der Lage, die gegenwärtig notwendigen Bewachungen durchzuführen. Wie es sich mit zusätzlichen Stellen für das Bewachungskorps in Genf verhält, kann frühestens nach Erreichen des Vollbestandes und den daraus resultierenden Erfahrungen beantwortet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Obwohl die Lage total ruhig ist, schickt der Bundesrat die Armee nach Genf!</p><p>In einer Zeit, da sich die politische Situation in Europa entspannt hat und da die europäischen Länder endlich die Militärbudgets stark kürzen, hält der Bundesrat an einer überholten Konzeption fest, wonach wir immer noch eine starke Armee brauchen. Damit rechtfertigt er die Aufrechterhaltung eines völlig überrissenen Militärbudgets.</p><p>Es ist jedoch inakzeptabel, dass die Armee Polizeiaufgaben übernimmt, für die sie nicht ausgebildet ist und die nicht in ihren Aufgabenbereich fallen, nur um die übertriebenen finanziellen Mittel zu rechtfertigen, die ihr zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Ich möchte hier zwar nicht an die tragischen Folgen der Strassendemonstrationen in der Zwischenkriegszeit erinnern, jedoch darauf hinweisen, dass es Aufgabe der zivilen Behörden und der lokalen Polizei ist, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Die lokale Polizei ist dafür ausgebildet, sie ist mit der lokalen Umgebung vertraut, und sie ist der Sprache des Einsatzortes mächtig. Normalerweise sind die Bestände der lokalen Polizei in den Kantonen genügend gross.</p><p>Für die seltenen und nicht lange dauernden Grossdemonstrationen kann Unterstützung aus den anderen Kantonen angefordert werden.</p><p>Bleibt somit das Problem des Schutzes von diplomatischen Vertretungen, für den der Bundesrat sich einverstanden erklärt hat, eine polizeiliche Spezialeinheit zu finanzieren. Ebenso bleibt das Problem des Schutzes des Palais des Nations, dem europäischen Hauptsitz der Vereinten Nationen, für den die Uno wegen der Exterritorialität des Gebietes, auf dem das Gebäude steht, verantwortlich ist.</p><p>Aufgrund dieser Feststellungen bitte ich den Bundesrat, bestimmte Ereignisse nicht mehr unnötig zu dramatisieren und an Ort und Stelle eher den Dialog mit den Menschen zu suchen, die zu Recht gegen den Völkermord an ihren Landsleuten demonstrieren, als ein Repressionsdispositiv bereitzustellen, das für die zu bewältigende Aufgabe übertrieben und unangemessen ist.</p><p>Kann der Bundesrat ausserdem Auskunft darüber geben, wie hoch die wirklichen Schutzbedürfnisse der ausländischen diplomatischen Vertretungen sind, ob er diese unterschätzt hat und ob er gedenkt, die für diese Aufgabe geschaffene polizeiliche Bewachungseinheit zu ergänzen?</p><p>Hat der Bundesrat das Uno-Generalsekretariat kontaktiert, damit dieses ein angemessenes Sicherheitsdispositiv für das Gebiet des Palais des Nations in Genf bereitstellt, wo die lokale Polizei nicht eingreifen darf?</p>
    • Polizeiaufgaben für die Armee

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