Finanzlage der Gemeinden

ShortId
99.3059
Id
19993059
Updated
10.04.2024 14:29
Language
de
Title
Finanzlage der Gemeinden
AdditionalIndexing
Gemeinde;Kanton;Kreditpolitik;Zahlungsfähigkeit;Finanzanalyse
1
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L05K0703020204, Finanzanalyse
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
  • L03K110404, Kreditpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es genügt, dass eine einzige Gemeinde in grosse finanzielle Schwierigkeiten gerät und die Kreditgeber dadurch an der Zahlungsfähigkeit aller Schweizer Gemeinden zweifeln. Einige traditionelle Kreditgeber ziehen sich abrupt von einem Markt zurück, obwohl sie dort noch nie Verluste zu verzeichnen hatten.</p><p>In diesem Zusammenhang ist zu beobachten, dass die schweizerischen und die ausländischen Kreditgeber die wirkliche Lage der Schweizer Gemeinden überhaupt nicht kennen. Banken oder andere Geldinstitute bewerten zwar die Schuldner, doch lässt sich an der Vertrauenswürdigkeit dieser Beurteilungen (Ratings) durchaus zweifeln.</p><p>Die Gemeinden haben einen Autonomiestatus und erfüllen Aufgaben, die von Kanton zu Kanton stark variieren. Ihre Bilanzen sind daher von ihrem Gehalt und ihrem Umfang her sehr stark unterschiedlich. Es ist deshalb - um nur ein Beispiel zu nennen - absolut falsch, die Nettoverschuldung pro Einwohner als Bewertungskriterium zu verwenden, wie dies bei der Erstellung von Ratings immer wieder getan wird.</p><p>Die Pflicht der Kantone, bei Zahlungsunfähigkeit ihrer Gemeinden einzustehen, ist in den kantonalen Gesetzgebungen nicht genau geregelt. Dagegen kann eine Gemeinde einen Kredit aufnehmen, ohne dass geprüft wird, ob der Kanton dafür bürgt.</p><p>Schätzungen zufolge sind die Gemeinden mit etwa 40 Milliarden verschuldet. Würden die Zinsen für diese Schuld um 50 Basispunkte ansteigen, so entstünden zusätzliche Zinskosten von 200 Millionen pro Jahr. Eine Erhöhung von 0,5 Prozent ist schnell erreicht, wenn die Anlage für den Gläubiger ein Risiko, und sei es auch nur ein vermutetes, darstellt.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, eine neutrale und unabhängige Stelle zu schaffen oder zu finanzieren, welche die finanzielle und rechtliche Lage der Gemeinden bewerten soll. Selbstverständlich müssten nicht alle Gemeinden in diesem Sinne evaluiert werden, sondern nur diejenigen, die es wünschen. Die Aufgabe dieser Stelle könnte einem wissenschaftlichen Komitee und Forschungsinstituten für Wirtschaft übertragen werden. Ich denke zum Beispiel an das Institut de recherches économiques et régionales der Universität Neuenburg.</p>
  • <p>Die Gemeinden sind öffentlichrechtliche Körperschaften des kantonalen Rechts. Es ist nach der Bundesverfassung den Kantonen vorbehalten festzulegen, ob ihr Gebiet in Gemeinden zu gliedern sei, welche Gemeinden vorzusehen und mit welchen Aufgaben und Strukturen sie auszustatten seien. Es ist demzufolge Sache der Kantone, die finanzielle Lage ihrer Gemeinden zu verfolgen und die entsprechenden Strukturen zu schaffen. Der Bund hat schon aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, im Sinne der Motion tätig zu werden.</p><p>An den internationalen Finanzmärkten haben im Übrigen private Rating-Agenturen die Aufgabe der Bonitätsbeurteilung der Schuldner übernommen. Auch am schweizerischen Kapitalmarkt wird diese Dienstleistung zunehmend in Anspruch genommen. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, derartige, der Privatwirtschaft vorbehaltene Dienste anzubieten. Ein Rating ist ohnehin nur für die wenigen kapitalmarktfähigen Gemeinden und Städte sinnvoll. Alle übrigen Gemeinden können sich die Mittel über die Emissionszentrale der Schweizer Gemeinden (ESG) am Markt beschaffen. Die Anleihen der Emissionszentrale verfügen über eine hohe Bonität. Es liegt im Interesse aller Marktteilnehmer, dass die ESG ihre Funktion als Vermittlerin günstiger Finanzierungsmittel für die zahlreichen Gemeinden auch in Zukunft ohne Beeinträchtigung erfüllen kann.</p><p>Der Bundesrat verfolgt im Übrigen mit Besorgnis die Entwicklung der Finanzkrise in Leukerbad. Angesichts der Gefahr, dass die Zahlungsschwierigkeiten der Gemeinde sich negativ auf andere Gemeinden auswirken und damit das Ansehen öffentlicher Schuldner in Mitleidenschaft ziehen könnten, gibt der Bundesrat der Hoffnung Ausdruck, dass die zuständigen Behörden die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Probleme rasch einer Lösung zugeführt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine neutrale Stelle einzusetzen, die die Finanzlage der Schweizer Gemeinden evaluieren und feststellen soll, in welchem Mass die Gemeinden von den Kantonen finanziell unabhängig sind.</p>
  • Finanzlage der Gemeinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es genügt, dass eine einzige Gemeinde in grosse finanzielle Schwierigkeiten gerät und die Kreditgeber dadurch an der Zahlungsfähigkeit aller Schweizer Gemeinden zweifeln. Einige traditionelle Kreditgeber ziehen sich abrupt von einem Markt zurück, obwohl sie dort noch nie Verluste zu verzeichnen hatten.</p><p>In diesem Zusammenhang ist zu beobachten, dass die schweizerischen und die ausländischen Kreditgeber die wirkliche Lage der Schweizer Gemeinden überhaupt nicht kennen. Banken oder andere Geldinstitute bewerten zwar die Schuldner, doch lässt sich an der Vertrauenswürdigkeit dieser Beurteilungen (Ratings) durchaus zweifeln.</p><p>Die Gemeinden haben einen Autonomiestatus und erfüllen Aufgaben, die von Kanton zu Kanton stark variieren. Ihre Bilanzen sind daher von ihrem Gehalt und ihrem Umfang her sehr stark unterschiedlich. Es ist deshalb - um nur ein Beispiel zu nennen - absolut falsch, die Nettoverschuldung pro Einwohner als Bewertungskriterium zu verwenden, wie dies bei der Erstellung von Ratings immer wieder getan wird.</p><p>Die Pflicht der Kantone, bei Zahlungsunfähigkeit ihrer Gemeinden einzustehen, ist in den kantonalen Gesetzgebungen nicht genau geregelt. Dagegen kann eine Gemeinde einen Kredit aufnehmen, ohne dass geprüft wird, ob der Kanton dafür bürgt.</p><p>Schätzungen zufolge sind die Gemeinden mit etwa 40 Milliarden verschuldet. Würden die Zinsen für diese Schuld um 50 Basispunkte ansteigen, so entstünden zusätzliche Zinskosten von 200 Millionen pro Jahr. Eine Erhöhung von 0,5 Prozent ist schnell erreicht, wenn die Anlage für den Gläubiger ein Risiko, und sei es auch nur ein vermutetes, darstellt.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, eine neutrale und unabhängige Stelle zu schaffen oder zu finanzieren, welche die finanzielle und rechtliche Lage der Gemeinden bewerten soll. Selbstverständlich müssten nicht alle Gemeinden in diesem Sinne evaluiert werden, sondern nur diejenigen, die es wünschen. Die Aufgabe dieser Stelle könnte einem wissenschaftlichen Komitee und Forschungsinstituten für Wirtschaft übertragen werden. Ich denke zum Beispiel an das Institut de recherches économiques et régionales der Universität Neuenburg.</p>
    • <p>Die Gemeinden sind öffentlichrechtliche Körperschaften des kantonalen Rechts. Es ist nach der Bundesverfassung den Kantonen vorbehalten festzulegen, ob ihr Gebiet in Gemeinden zu gliedern sei, welche Gemeinden vorzusehen und mit welchen Aufgaben und Strukturen sie auszustatten seien. Es ist demzufolge Sache der Kantone, die finanzielle Lage ihrer Gemeinden zu verfolgen und die entsprechenden Strukturen zu schaffen. Der Bund hat schon aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, im Sinne der Motion tätig zu werden.</p><p>An den internationalen Finanzmärkten haben im Übrigen private Rating-Agenturen die Aufgabe der Bonitätsbeurteilung der Schuldner übernommen. Auch am schweizerischen Kapitalmarkt wird diese Dienstleistung zunehmend in Anspruch genommen. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, derartige, der Privatwirtschaft vorbehaltene Dienste anzubieten. Ein Rating ist ohnehin nur für die wenigen kapitalmarktfähigen Gemeinden und Städte sinnvoll. Alle übrigen Gemeinden können sich die Mittel über die Emissionszentrale der Schweizer Gemeinden (ESG) am Markt beschaffen. Die Anleihen der Emissionszentrale verfügen über eine hohe Bonität. Es liegt im Interesse aller Marktteilnehmer, dass die ESG ihre Funktion als Vermittlerin günstiger Finanzierungsmittel für die zahlreichen Gemeinden auch in Zukunft ohne Beeinträchtigung erfüllen kann.</p><p>Der Bundesrat verfolgt im Übrigen mit Besorgnis die Entwicklung der Finanzkrise in Leukerbad. Angesichts der Gefahr, dass die Zahlungsschwierigkeiten der Gemeinde sich negativ auf andere Gemeinden auswirken und damit das Ansehen öffentlicher Schuldner in Mitleidenschaft ziehen könnten, gibt der Bundesrat der Hoffnung Ausdruck, dass die zuständigen Behörden die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Probleme rasch einer Lösung zugeführt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine neutrale Stelle einzusetzen, die die Finanzlage der Schweizer Gemeinden evaluieren und feststellen soll, in welchem Mass die Gemeinden von den Kantonen finanziell unabhängig sind.</p>
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