AHV. Ausgleichsfonds
- ShortId
-
99.3060
- Id
-
19993060
- Updated
-
10.04.2024 13:00
- Language
-
de
- Title
-
AHV. Ausgleichsfonds
- AdditionalIndexing
-
Gemeinde;Darlehen;AHV;Fonds;Kapitalanlage
- 1
-
- L05K0104010101, AHV
- L04K11090203, Fonds
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- L05K1104030101, Darlehen
- L06K080701020106, Gemeinde
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Zinsniveau, das auf dem Kapitalmarkt herrscht, ist für die Finanzen der Gemeinwesen zwar günstig, wirkt sich aber insofern negativ aus, als die grossen Versicherungsgesellschaften, traditionelle Kreditgeber, entschieden haben, in diesem Bereich nicht mehr anzulegen. Es reichte, dass eine einzige Gemeinde Gefahr lief, zahlungsunfähig zu sein, damit die Kreditvergabe für alle Schweizer Gemeinden heikel erschien.</p><p>Laut Angaben der Kreditgeber verfolgt der Markt sehr aufmerksam die Entwicklungen in der nächsten Zeit. Die Meinung des Bundesrats zu diesem Thema ist somit von grosser Bedeutung, da die Schweizer Gemeinden, die auf dem Kapitalmarkt Anleihen machen, spürbar höhere Zinsen zu bezahlen haben könnten, obwohl sie im Vergleich Bund und Kantonen insgesamt weniger verschuldet sind.</p>
- <p>1. In den letzten dreissig Jahren lag die Rendite der gesamten Vermögensanlagen des Ausgleichsfonds der AHV entgegen den Annahmen des Interpellanten nie unter vier Prozent. Seit 1991 überstieg die durchschnittliche Rendite auf Verfall ohne Ausnahme 5,5 Prozent pro Jahr. Hätte der AHV-Fonds in der Vergangenheit die Möglichkeit gehabt, in Aktien zu investieren, dann hätte die Performance wesentlich gesteigert werden können.</p><p>Mit dem Inkrafttreten der 10. AHV-Revision am 1. Januar 1997 erhielt der AHV-Fonds die Möglichkeit, Gelder in Aktien schweizerischer Unternehmen anzulegen. Dies veranlasste den Verwaltungsrat des AHV-Fonds, eine auf ein modernes Portfolio-Management ausgerichtete Anlagestrategie zu formulieren, deren Umsetzung über mehrere Jahre erfolgen wird. Sie sieht im wesentlichen den Aufbau von Anlagen im Bereich der Aktien und der Fremdwährungsobligationen und den Abbau von illiquiden festen Darlehen vor. Dieser Strategiewechsel steht in keinem Zusammenhang mit den Finanzproblemen einer Walliser Gemeinde.</p><p>2. Der AHV-Ausgleichsfonds gewährt Darlehen zu Marktbedingungen. Als Richtlinie gelten die Swap-Sätze. An Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohner gewährt der AHV-Fonds keine Darlehen.</p><p>3. Die Umsetzung der neuen Anlagestrategie des AHV-Ausgleichsfonds wird rund sechs Jahre in Anspruch nehmen, was den Gemeinden eine Refinanzierung der vom AHV-Fonds nicht mehr erneuerten Darlehen erleichtern dürfte.</p><p>4. Für die Pflege der Bonität ist jeder einzelne Schuldner selber verantwortlich. Das gilt auch für die öffentlichen Gemeinwesen. Sie haben es in der Hand, mit einer gesunden Haushaltspolitik ihre hohe Kreditwürdigkeit zu erhalten.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zahlungsschwierigkeiten einer Walliser Gemeinde die Kreditwürdigkeit anderer Gemeinwesen auf dem Kapitalmarkt in Mitleidenschaft ziehen könnten. Er gibt deshalb seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Probleme rasch und verantwortungsvoll gelöst werden können.</p><p>5. Der Bundesrat verfügt im Gegensatz zu den Banken über keine Erhebungen über Verluste, welche die Gemeinwesen ihren Geldgebern verursacht haben. Soweit ihm bekannt ist, sind solche Verluste äusserst selten. Der Ausgleichsfonds der AHV ist in einem einzigen Fall mit Unregelmässigkeiten im Schuldendienst eines Gemeinwesens konfrontiert: Seit 1995 sind die Zinszahlungen auf Darlehen des AHV-Fonds im Betrag von 6 Millionen Franken an die Bürgergemeinde Olten - aufgrund der Schwierigkeiten ihrer EKO-Bank - gestundet.</p><p>6. Die Nationalbank verfügt über keine gesetzliche Grundlage, die ihr eine Mitwirkung bei der Finanzierung der Gemeinden erlauben würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der aus dem Vermögen des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gewonnene Ertrag wurde als ungenügend angesehen (weniger als 4 Prozent). Darum erneuert der Ausgleichsfonds seit einiger Zeit nicht mehr seine den Gemeinwesen gewährten Darlehen, deren Laufzeit zu Ende geht. Diese Politik ist eng verknüpft mit den Folgen der von den traditionellen Kreditgebern, namentlich den grossen Versicherungsgesellschaften, getroffenen Entscheide, ihre Anlagepolitik neu auszurichten, nachdem eine Gemeinde im Wallis in grosse finanzielle Schwierigkeiten geraten war.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, auf folgende Fragen zu antworten:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass die ungenügende Rentabilität des AHV-Ausgleichsfonds auf die zu vorteilhaften Kreditbedingungen zurückzuführen ist, die den Gemeinwesen der Schweiz gewährt wurden?</p><p>2. Wenn ja, welches sind dann die Bedingungen, die gewährt wurden und die nicht marktüblich waren?</p><p>3. Ist er sich bewusst, welche Probleme auf die Gemeinden zukämen, wenn die neue Anlagestrategie des AHV-Ausgleichsfonds zu schnell umgesetzt würde?</p><p>4. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Gemeinden weiterhin als gute Schuldner angesehen werden?</p><p>5. Wie hoch sind die Verluste, welche die Gemeinwesen in den letzten Jahren ihren Geldgebern verursacht haben?</p><p>6. Ist es möglich, dass die Schweizerische Nationalbank auf irgendeine Art in die Finanzierung der Gemeinden eingreift?</p>
- AHV. Ausgleichsfonds
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Zinsniveau, das auf dem Kapitalmarkt herrscht, ist für die Finanzen der Gemeinwesen zwar günstig, wirkt sich aber insofern negativ aus, als die grossen Versicherungsgesellschaften, traditionelle Kreditgeber, entschieden haben, in diesem Bereich nicht mehr anzulegen. Es reichte, dass eine einzige Gemeinde Gefahr lief, zahlungsunfähig zu sein, damit die Kreditvergabe für alle Schweizer Gemeinden heikel erschien.</p><p>Laut Angaben der Kreditgeber verfolgt der Markt sehr aufmerksam die Entwicklungen in der nächsten Zeit. Die Meinung des Bundesrats zu diesem Thema ist somit von grosser Bedeutung, da die Schweizer Gemeinden, die auf dem Kapitalmarkt Anleihen machen, spürbar höhere Zinsen zu bezahlen haben könnten, obwohl sie im Vergleich Bund und Kantonen insgesamt weniger verschuldet sind.</p>
- <p>1. In den letzten dreissig Jahren lag die Rendite der gesamten Vermögensanlagen des Ausgleichsfonds der AHV entgegen den Annahmen des Interpellanten nie unter vier Prozent. Seit 1991 überstieg die durchschnittliche Rendite auf Verfall ohne Ausnahme 5,5 Prozent pro Jahr. Hätte der AHV-Fonds in der Vergangenheit die Möglichkeit gehabt, in Aktien zu investieren, dann hätte die Performance wesentlich gesteigert werden können.</p><p>Mit dem Inkrafttreten der 10. AHV-Revision am 1. Januar 1997 erhielt der AHV-Fonds die Möglichkeit, Gelder in Aktien schweizerischer Unternehmen anzulegen. Dies veranlasste den Verwaltungsrat des AHV-Fonds, eine auf ein modernes Portfolio-Management ausgerichtete Anlagestrategie zu formulieren, deren Umsetzung über mehrere Jahre erfolgen wird. Sie sieht im wesentlichen den Aufbau von Anlagen im Bereich der Aktien und der Fremdwährungsobligationen und den Abbau von illiquiden festen Darlehen vor. Dieser Strategiewechsel steht in keinem Zusammenhang mit den Finanzproblemen einer Walliser Gemeinde.</p><p>2. Der AHV-Ausgleichsfonds gewährt Darlehen zu Marktbedingungen. Als Richtlinie gelten die Swap-Sätze. An Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohner gewährt der AHV-Fonds keine Darlehen.</p><p>3. Die Umsetzung der neuen Anlagestrategie des AHV-Ausgleichsfonds wird rund sechs Jahre in Anspruch nehmen, was den Gemeinden eine Refinanzierung der vom AHV-Fonds nicht mehr erneuerten Darlehen erleichtern dürfte.</p><p>4. Für die Pflege der Bonität ist jeder einzelne Schuldner selber verantwortlich. Das gilt auch für die öffentlichen Gemeinwesen. Sie haben es in der Hand, mit einer gesunden Haushaltspolitik ihre hohe Kreditwürdigkeit zu erhalten.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zahlungsschwierigkeiten einer Walliser Gemeinde die Kreditwürdigkeit anderer Gemeinwesen auf dem Kapitalmarkt in Mitleidenschaft ziehen könnten. Er gibt deshalb seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Probleme rasch und verantwortungsvoll gelöst werden können.</p><p>5. Der Bundesrat verfügt im Gegensatz zu den Banken über keine Erhebungen über Verluste, welche die Gemeinwesen ihren Geldgebern verursacht haben. Soweit ihm bekannt ist, sind solche Verluste äusserst selten. Der Ausgleichsfonds der AHV ist in einem einzigen Fall mit Unregelmässigkeiten im Schuldendienst eines Gemeinwesens konfrontiert: Seit 1995 sind die Zinszahlungen auf Darlehen des AHV-Fonds im Betrag von 6 Millionen Franken an die Bürgergemeinde Olten - aufgrund der Schwierigkeiten ihrer EKO-Bank - gestundet.</p><p>6. Die Nationalbank verfügt über keine gesetzliche Grundlage, die ihr eine Mitwirkung bei der Finanzierung der Gemeinden erlauben würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der aus dem Vermögen des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gewonnene Ertrag wurde als ungenügend angesehen (weniger als 4 Prozent). Darum erneuert der Ausgleichsfonds seit einiger Zeit nicht mehr seine den Gemeinwesen gewährten Darlehen, deren Laufzeit zu Ende geht. Diese Politik ist eng verknüpft mit den Folgen der von den traditionellen Kreditgebern, namentlich den grossen Versicherungsgesellschaften, getroffenen Entscheide, ihre Anlagepolitik neu auszurichten, nachdem eine Gemeinde im Wallis in grosse finanzielle Schwierigkeiten geraten war.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, auf folgende Fragen zu antworten:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass die ungenügende Rentabilität des AHV-Ausgleichsfonds auf die zu vorteilhaften Kreditbedingungen zurückzuführen ist, die den Gemeinwesen der Schweiz gewährt wurden?</p><p>2. Wenn ja, welches sind dann die Bedingungen, die gewährt wurden und die nicht marktüblich waren?</p><p>3. Ist er sich bewusst, welche Probleme auf die Gemeinden zukämen, wenn die neue Anlagestrategie des AHV-Ausgleichsfonds zu schnell umgesetzt würde?</p><p>4. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Gemeinden weiterhin als gute Schuldner angesehen werden?</p><p>5. Wie hoch sind die Verluste, welche die Gemeinwesen in den letzten Jahren ihren Geldgebern verursacht haben?</p><p>6. Ist es möglich, dass die Schweizerische Nationalbank auf irgendeine Art in die Finanzierung der Gemeinden eingreift?</p>
- AHV. Ausgleichsfonds
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