Sammelstiftungen und Gemeinschaftsstiftungen

ShortId
99.3067
Id
19993067
Updated
25.06.2025 02:20
Language
de
Title
Sammelstiftungen und Gemeinschaftsstiftungen
AdditionalIndexing
Kontrolle;Berufliche Vorsorge;Stiftung;Gesetz;Versicherungsrecht
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L04K11100119, Versicherungsrecht
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Sammelstiftungen erscheinen im Stiftungsrecht nicht. Trotzdem versichern die 280 Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen heute mehr als die Hälfte aller Versicherten. Die Aufsicht ist unklar geregelt und obliegt teilweise eidgenössischen Instanzen. In den Sammelstiftungen kam es bisher zu den grössten Verlusten (z. B. Vera/Pevos), und die Frage, ob das BSV seine Aufsichtspflichten wirklich wahrgenommen hat, ist derzeit Gegenstand von Gerichtsverfahren (Verantwortlichkeit, Schadenersatz). Die paritätische Verwaltung auf der Ebene Stiftungsrat ist zumeist nicht gegeben; die Interessenwahrnehmung der Versicherten ist nicht gegeben (Verteilung von Überschüssen, Verwaltungsmandate usw.).</p>
  • <p>Bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen handelt es sich um Institutionen, die sich in der Praxis entwickelt haben, um die Durchführung der Vorsorge für Arbeitgebende mit wenigen Arbeitnehmenden zu vereinfachen. Laut Pensionskassenstatistik 1996 sind rund 267 000 Unternehmen Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen angeschlossen. Diese Einrichtungen versichern knapp die Hälfte aller Versicherten in der Schweiz.</p><p>Die Regelung im BVG geht noch vom Gedanken der Einzeleinrichtung aus. Es besteht daher zur Schaffung einer grösseren Rechtssicherheit ein Bedürfnis nach einer gesetzlichen Regelung. Entsprechende Vorarbeiten sind bereits an die Hand genommen worden. Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung zur 1. BVG-Revision darauf hingewiesen, dass die Problematik der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen aufgrund des näheren Sachzusammenhanges im Rahmen der Gesamtkodifikation der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, welche Bestandteil der Revision des Stiftungsrechtes bildet, zu behandeln ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Status der Sammelstiftungen und Gemeinschaftsstiftungen in der beruflichen Vorsorge gesetzlich zu regeln.</p>
  • Sammelstiftungen und Gemeinschaftsstiftungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Sammelstiftungen erscheinen im Stiftungsrecht nicht. Trotzdem versichern die 280 Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen heute mehr als die Hälfte aller Versicherten. Die Aufsicht ist unklar geregelt und obliegt teilweise eidgenössischen Instanzen. In den Sammelstiftungen kam es bisher zu den grössten Verlusten (z. B. Vera/Pevos), und die Frage, ob das BSV seine Aufsichtspflichten wirklich wahrgenommen hat, ist derzeit Gegenstand von Gerichtsverfahren (Verantwortlichkeit, Schadenersatz). Die paritätische Verwaltung auf der Ebene Stiftungsrat ist zumeist nicht gegeben; die Interessenwahrnehmung der Versicherten ist nicht gegeben (Verteilung von Überschüssen, Verwaltungsmandate usw.).</p>
    • <p>Bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen handelt es sich um Institutionen, die sich in der Praxis entwickelt haben, um die Durchführung der Vorsorge für Arbeitgebende mit wenigen Arbeitnehmenden zu vereinfachen. Laut Pensionskassenstatistik 1996 sind rund 267 000 Unternehmen Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen angeschlossen. Diese Einrichtungen versichern knapp die Hälfte aller Versicherten in der Schweiz.</p><p>Die Regelung im BVG geht noch vom Gedanken der Einzeleinrichtung aus. Es besteht daher zur Schaffung einer grösseren Rechtssicherheit ein Bedürfnis nach einer gesetzlichen Regelung. Entsprechende Vorarbeiten sind bereits an die Hand genommen worden. Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung zur 1. BVG-Revision darauf hingewiesen, dass die Problematik der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen aufgrund des näheren Sachzusammenhanges im Rahmen der Gesamtkodifikation der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, welche Bestandteil der Revision des Stiftungsrechtes bildet, zu behandeln ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Status der Sammelstiftungen und Gemeinschaftsstiftungen in der beruflichen Vorsorge gesetzlich zu regeln.</p>
    • Sammelstiftungen und Gemeinschaftsstiftungen

Back to List