Gesundheitsvorsorge für alle

ShortId
99.3071
Id
19993071
Updated
10.04.2024 13:27
Language
de
Title
Gesundheitsvorsorge für alle
AdditionalIndexing
Gesundheitsförderung;Versicherungsleistung;Prävention;Krankenversicherung;Gesundheitszustand;Gesundheitsüberwachung
1
  • L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
  • L05K0105050702, Prävention
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K01050523, Gesundheitszustand
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Botschaft vom 21. September 1998 (98.058) betreffend den Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung und die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung hat der Bundesrat eine Änderung von Artikel 64 Absatz 6 KVG beantragt. Diese sieht vor, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, einzelne Leistungen der medizinischen Prävention von der Kostenbeteiligung auszunehmen (Franchise und Selbstbehalt). Der Bundesratsvorschlag geht somit weiter als die Motion, die sich auf eine Befreiung von der Franchise beschränkt. Während der Bundesrat die Ausnahmemöglichkeiten auf gewisse Leistungen beschränken will, verlangt die Motion den Einbezug aller Präventionsmassnahmen. Wird dem Bundesrat die entsprechende Kompetenz eingeräumt, werden zu den befreiten Präventionsmassnahmen sicherlich auch jene gehören, die im Rahmen von bundesweiten oder kantonalen Kampagnen zur Früherkennung durchgeführt werden, welche die Motionärin als Beispiel angibt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben, da mit der im Parlament vorgelegten Revision das Anliegen erfüllt werden kann.
  • <p>Die Kantone lancieren eine Reihe von Präventionskampagnen. Es sind dies vor allem Kampagnen zur Früherkennung von Brustkrebs oder zur Prävention von Hepatitis. Auf diese Weise können Hunderte von Leben gerettet werden. Dank dem neuen KVG werden die Kosten von der Grundversicherung zurückgezahlt, was äusserst positiv ist.</p><p>Und dennoch können diese Kosten (im Fall der waadtländischen Kampagne zur Früherkennung von Brustkrebs sind es 140 Franken) auf Familien oder alleinstehende Personen mit bescheidenem Budget abschreckend wirken. Dieser Betrag muss nämlich von denjenigen selber berappt werden, die ihre Franchise noch nicht angegriffen haben. Für viele bedeutet dies, dass ihnen der Betrag nicht zurückgezahlt wird, so dass die Präventionsmassnahmen gerade bei denjenigen Personen nicht greifen, die jeden Franken "umdrehen" müssen.</p><p>Im Bereich der Gesundheitsprävention ist die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern Europas und Nordamerikas nicht gerade führend. Aus diesem Grund beauftrage ich den Bundesrat, eine Änderung des KVG vorzulegen des Inhalts, dass die Kosten von Präventionsmassnahmen, die von den Krankenkassen übernommen werden, nicht mehr in die Franchise fallen. Es ist dies keine grosse Forderung, da es ja immer eine Kostenbeteiligung geben wird.</p>
  • Gesundheitsvorsorge für alle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Botschaft vom 21. September 1998 (98.058) betreffend den Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung und die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung hat der Bundesrat eine Änderung von Artikel 64 Absatz 6 KVG beantragt. Diese sieht vor, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, einzelne Leistungen der medizinischen Prävention von der Kostenbeteiligung auszunehmen (Franchise und Selbstbehalt). Der Bundesratsvorschlag geht somit weiter als die Motion, die sich auf eine Befreiung von der Franchise beschränkt. Während der Bundesrat die Ausnahmemöglichkeiten auf gewisse Leistungen beschränken will, verlangt die Motion den Einbezug aller Präventionsmassnahmen. Wird dem Bundesrat die entsprechende Kompetenz eingeräumt, werden zu den befreiten Präventionsmassnahmen sicherlich auch jene gehören, die im Rahmen von bundesweiten oder kantonalen Kampagnen zur Früherkennung durchgeführt werden, welche die Motionärin als Beispiel angibt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben, da mit der im Parlament vorgelegten Revision das Anliegen erfüllt werden kann.
    • <p>Die Kantone lancieren eine Reihe von Präventionskampagnen. Es sind dies vor allem Kampagnen zur Früherkennung von Brustkrebs oder zur Prävention von Hepatitis. Auf diese Weise können Hunderte von Leben gerettet werden. Dank dem neuen KVG werden die Kosten von der Grundversicherung zurückgezahlt, was äusserst positiv ist.</p><p>Und dennoch können diese Kosten (im Fall der waadtländischen Kampagne zur Früherkennung von Brustkrebs sind es 140 Franken) auf Familien oder alleinstehende Personen mit bescheidenem Budget abschreckend wirken. Dieser Betrag muss nämlich von denjenigen selber berappt werden, die ihre Franchise noch nicht angegriffen haben. Für viele bedeutet dies, dass ihnen der Betrag nicht zurückgezahlt wird, so dass die Präventionsmassnahmen gerade bei denjenigen Personen nicht greifen, die jeden Franken "umdrehen" müssen.</p><p>Im Bereich der Gesundheitsprävention ist die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern Europas und Nordamerikas nicht gerade führend. Aus diesem Grund beauftrage ich den Bundesrat, eine Änderung des KVG vorzulegen des Inhalts, dass die Kosten von Präventionsmassnahmen, die von den Krankenkassen übernommen werden, nicht mehr in die Franchise fallen. Es ist dies keine grosse Forderung, da es ja immer eine Kostenbeteiligung geben wird.</p>
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