Abschaffung der Milchkontingentierung
- ShortId
-
99.3085
- Id
-
19993085
- Updated
-
10.04.2024 09:26
- Language
-
de
- Title
-
Abschaffung der Milchkontingentierung
- AdditionalIndexing
-
Aufhebung einer Bestimmung;Deregulierung;Milchkontingentierung
- 1
-
- L05K1401040310, Milchkontingentierung
- L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
- L05K0704010205, Deregulierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit dem Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes zu Beginn dieses Jahres hat ein eigentlicher Boom im Handel mit einzelbetrieblichen Milchkontingenten begonnen. In der landwirtschaftlichen Fachpresse werden massenhaft Milchkontingente zum Verkauf (bzw. zum Tausch mit Zuckerrübenkontingenten) angeboten oder zum Kauf nachgefragt. Dabei scheinen Preise bis zu 3 Franken pro Kilogramm Milchkontingent bzw. Mietpreise um 15 Rappen pro Kilogramm Milch und Jahr gang und gäbe zu sein.</p><p>Es ist volkswirtschaftlich sehr problematisch, wenn Milchproduzenten für ihre Produktion Abgaben an sogenannte "Sofamelker" leisten müssen. Die Milchkontingente sind einzelbetriebliche Produktionsrechte, welche die Produzenten nie gekauft haben, sondern vor Jahren vom Bund zugeteilt bekamen.</p><p>Dazu kommt, dass das Schweizervolk in einer Referendumsabstimmung 1995 den Kontingentshandel deutlich abgelehnt hat. Es liegt auf der Hand, dass durch dieses ungerechte und bürokratische Milchquotensystem verhindert wird, dass sich die Milchproduktion auf die Marktbedürfnisse ausrichtet.</p><p>Es gibt eine Reihe weiterer Gründe, die für die Aufhebung der Milchkontingentierung sprechen:</p><p>- Der bürokratische Aufwand zur Kontrolle und Verschiebung der Milchkontingente wird immer grösser und steht der Forderung nach mehr Markt diagonal entgegen.</p><p>- Durch die Lockerung der Milchpreisgarantie werden die Preise sinken, und damit wird die "Schwarzkäserei" immer attraktiver und unkontrollierbarer.</p><p>- Im Hinblick auf einen allfälligen EU-Beitritt der Schweiz könnte die Ausgangslage für die Schweizer Milchproduzenten durch die rechtzeitige Aufhebung der Milchkontingentierung wesentlich verbessert werden.</p><p>- Man kann davon ausgehen, dass auch in der EU in absehbarer Zeit die Milchkontingentierung aufgehoben wird.</p><p>- Kleine und mittlere Milchproduzenten haben in Zukunft ohnehin nur betriebliche Überlebenschancen, wenn sie ihre Produkte als Spezialitäten vermarkten.</p><p>- Wegen der neuen Milchmarktordnung droht nun ein Butterberg und wird eine schwierige Kürzung der Milchkontingente erforderlich werden.</p><p>- Da Verkäufer und Vermieter von Milchkontingenten beim Wechsel auf Mutterkuhhaltung oder andere Fleischproduktion ohne Karenz von höheren Direktzahlungen profitieren, droht rasch eine Überproduktion im Fleischsektor.</p><p>Selbstverständlich sind die ökologischen und sozialen Randbedingungen bei der Gewährung der Direktzahlungen und Produktionskostenzuschüsse auch bei der Aufhebung der Milchkontingentierung beizubehalten.</p>
- <p>Am 1. Mai 1999 trat die neue Milchmarktordnung in Kraft. Sie stützt sich hauptsächlich auf das Kapitel Milchwirtschaft des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998. In Artikel 30 sind die Milchkontingentierung und damit die Fortsetzung dieser produktionslenkenden Massnahme festgeschrieben. Die folgenden Artikel 31 bis 36 öffnen das bisher relativ starre Kontingentierungssystem und überlassen den Produzenten vermehrten Spielraum in Eigenverantwortung. Insbesondere im Bereich der Kontingentsübertragung fand ein Systemwechsel hin zu flexiblen Anpassungsmöglichkeiten statt. Was die Frage der Administration anbelangt, kommen die eingeführten Neuerungen einer wesentlichen Vereinfachung der Massnahme gleich und werden eine Senkung des Aufwandes bewirken. Mit dem Inkrafttreten der neuen Milchmarktordnung sind die milchwirtschaftlichen Produktionslenkungs- und Marktstützungsmassnahmen grundlegend erneuert worden. Es wäre einer erfolgreichen Umsetzung des milchspezifischen Reformpaketes kaum förderlich und einem geordneten Übergang nicht dienlich, wenn das Parlament die beschlossenen Neuerungen praktisch im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens grundlegend in Frage stellen würde, bevor überhaupt die Erfahrung vorliegt, ob die neue Ordnung den Produzenten die erwünschte Flexibilität gebracht hat und ob sie mit dieser auch verantwortungsbewusst umgehen. Das neugeschaffene Instrumentarium soll deshalb seine Wirkung erst einmal entfalten können.</p><p>Weiter ist vorgesehen, die Massnahmen im Laufe der kommenden fünf Jahre einer Evaluation zu unterziehen, welche auf die Fragen betreffend Anpassungsbedarf eingeht. Mit ihr soll schliesslich beurteilt werden können, ob und in welchem Mass die gesteckten Ziele erreicht wurden. Insbesondere wird evaluiert werden müssen, ob die Einführung des Kontingentshandels, zusammen mit der Aufhebung der Preis- und Absatzgarantie, eine Entwicklung in Gang gesetzt hat, welche schrittweise zu einer Aufhebung der Milchkontingentierung führen kann.</p><p>Mit Artikel 187 Absatz 13 (Übergangsbestimmung) verlangt der Gesetzgeber vom Bundesrat, dass er die Massnahmen für den Sektor Milch nach fünf Jahren überprüft. Die Milchkontingentierung wird auch Gegenstand dieser Prüfung sein. Für den Bundesrat ist dies der Zeithorizont, zu dem es sinnvoll sein wird, sich erneut eingehend mit der Marktstützung und der Milchkontingentierung auseinanderzusetzen. Die eine Frage wird nicht losgelöst von der anderen behandelt werden können. Denn eine Aufhebung der Milchkontingentierung ist auch mit der Frage verknüpft, ob und wie weit der Milchpreis noch gestützt werden soll.</p><p>Wichtig im Zusammenhang mit der erwähnten Pflicht zur Prüfung der Massnahmen im Milchbereich nach fünf Jahren wird auch sein, welche Pläne die EU verfolgt. Nach heutiger Beurteilung fasst die EU ein Auslaufen ihrer Quotenregelung frühestens für das Jahr 2006 ins Auge. Vorher, d. h. im Jahr 2003, will sie mittels Berichterstattung das Vorhaben thematisieren.</p><p>Es ist aus diesen Gründen zu früh, heute schon die Aufhebung der Milchkontingentierung einzuleiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesanpassungen vorzubereiten, damit in absehbarer Zukunft die einzelbetriebliche Milchkontingentierung aufgehoben werden kann.</p>
- Abschaffung der Milchkontingentierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes zu Beginn dieses Jahres hat ein eigentlicher Boom im Handel mit einzelbetrieblichen Milchkontingenten begonnen. In der landwirtschaftlichen Fachpresse werden massenhaft Milchkontingente zum Verkauf (bzw. zum Tausch mit Zuckerrübenkontingenten) angeboten oder zum Kauf nachgefragt. Dabei scheinen Preise bis zu 3 Franken pro Kilogramm Milchkontingent bzw. Mietpreise um 15 Rappen pro Kilogramm Milch und Jahr gang und gäbe zu sein.</p><p>Es ist volkswirtschaftlich sehr problematisch, wenn Milchproduzenten für ihre Produktion Abgaben an sogenannte "Sofamelker" leisten müssen. Die Milchkontingente sind einzelbetriebliche Produktionsrechte, welche die Produzenten nie gekauft haben, sondern vor Jahren vom Bund zugeteilt bekamen.</p><p>Dazu kommt, dass das Schweizervolk in einer Referendumsabstimmung 1995 den Kontingentshandel deutlich abgelehnt hat. Es liegt auf der Hand, dass durch dieses ungerechte und bürokratische Milchquotensystem verhindert wird, dass sich die Milchproduktion auf die Marktbedürfnisse ausrichtet.</p><p>Es gibt eine Reihe weiterer Gründe, die für die Aufhebung der Milchkontingentierung sprechen:</p><p>- Der bürokratische Aufwand zur Kontrolle und Verschiebung der Milchkontingente wird immer grösser und steht der Forderung nach mehr Markt diagonal entgegen.</p><p>- Durch die Lockerung der Milchpreisgarantie werden die Preise sinken, und damit wird die "Schwarzkäserei" immer attraktiver und unkontrollierbarer.</p><p>- Im Hinblick auf einen allfälligen EU-Beitritt der Schweiz könnte die Ausgangslage für die Schweizer Milchproduzenten durch die rechtzeitige Aufhebung der Milchkontingentierung wesentlich verbessert werden.</p><p>- Man kann davon ausgehen, dass auch in der EU in absehbarer Zeit die Milchkontingentierung aufgehoben wird.</p><p>- Kleine und mittlere Milchproduzenten haben in Zukunft ohnehin nur betriebliche Überlebenschancen, wenn sie ihre Produkte als Spezialitäten vermarkten.</p><p>- Wegen der neuen Milchmarktordnung droht nun ein Butterberg und wird eine schwierige Kürzung der Milchkontingente erforderlich werden.</p><p>- Da Verkäufer und Vermieter von Milchkontingenten beim Wechsel auf Mutterkuhhaltung oder andere Fleischproduktion ohne Karenz von höheren Direktzahlungen profitieren, droht rasch eine Überproduktion im Fleischsektor.</p><p>Selbstverständlich sind die ökologischen und sozialen Randbedingungen bei der Gewährung der Direktzahlungen und Produktionskostenzuschüsse auch bei der Aufhebung der Milchkontingentierung beizubehalten.</p>
- <p>Am 1. Mai 1999 trat die neue Milchmarktordnung in Kraft. Sie stützt sich hauptsächlich auf das Kapitel Milchwirtschaft des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998. In Artikel 30 sind die Milchkontingentierung und damit die Fortsetzung dieser produktionslenkenden Massnahme festgeschrieben. Die folgenden Artikel 31 bis 36 öffnen das bisher relativ starre Kontingentierungssystem und überlassen den Produzenten vermehrten Spielraum in Eigenverantwortung. Insbesondere im Bereich der Kontingentsübertragung fand ein Systemwechsel hin zu flexiblen Anpassungsmöglichkeiten statt. Was die Frage der Administration anbelangt, kommen die eingeführten Neuerungen einer wesentlichen Vereinfachung der Massnahme gleich und werden eine Senkung des Aufwandes bewirken. Mit dem Inkrafttreten der neuen Milchmarktordnung sind die milchwirtschaftlichen Produktionslenkungs- und Marktstützungsmassnahmen grundlegend erneuert worden. Es wäre einer erfolgreichen Umsetzung des milchspezifischen Reformpaketes kaum förderlich und einem geordneten Übergang nicht dienlich, wenn das Parlament die beschlossenen Neuerungen praktisch im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens grundlegend in Frage stellen würde, bevor überhaupt die Erfahrung vorliegt, ob die neue Ordnung den Produzenten die erwünschte Flexibilität gebracht hat und ob sie mit dieser auch verantwortungsbewusst umgehen. Das neugeschaffene Instrumentarium soll deshalb seine Wirkung erst einmal entfalten können.</p><p>Weiter ist vorgesehen, die Massnahmen im Laufe der kommenden fünf Jahre einer Evaluation zu unterziehen, welche auf die Fragen betreffend Anpassungsbedarf eingeht. Mit ihr soll schliesslich beurteilt werden können, ob und in welchem Mass die gesteckten Ziele erreicht wurden. Insbesondere wird evaluiert werden müssen, ob die Einführung des Kontingentshandels, zusammen mit der Aufhebung der Preis- und Absatzgarantie, eine Entwicklung in Gang gesetzt hat, welche schrittweise zu einer Aufhebung der Milchkontingentierung führen kann.</p><p>Mit Artikel 187 Absatz 13 (Übergangsbestimmung) verlangt der Gesetzgeber vom Bundesrat, dass er die Massnahmen für den Sektor Milch nach fünf Jahren überprüft. Die Milchkontingentierung wird auch Gegenstand dieser Prüfung sein. Für den Bundesrat ist dies der Zeithorizont, zu dem es sinnvoll sein wird, sich erneut eingehend mit der Marktstützung und der Milchkontingentierung auseinanderzusetzen. Die eine Frage wird nicht losgelöst von der anderen behandelt werden können. Denn eine Aufhebung der Milchkontingentierung ist auch mit der Frage verknüpft, ob und wie weit der Milchpreis noch gestützt werden soll.</p><p>Wichtig im Zusammenhang mit der erwähnten Pflicht zur Prüfung der Massnahmen im Milchbereich nach fünf Jahren wird auch sein, welche Pläne die EU verfolgt. Nach heutiger Beurteilung fasst die EU ein Auslaufen ihrer Quotenregelung frühestens für das Jahr 2006 ins Auge. Vorher, d. h. im Jahr 2003, will sie mittels Berichterstattung das Vorhaben thematisieren.</p><p>Es ist aus diesen Gründen zu früh, heute schon die Aufhebung der Milchkontingentierung einzuleiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesanpassungen vorzubereiten, damit in absehbarer Zukunft die einzelbetriebliche Milchkontingentierung aufgehoben werden kann.</p>
- Abschaffung der Milchkontingentierung
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