Leistungsexporte. Finanzielle Sicherung von AHV/IV
- ShortId
-
99.3096
- Id
-
19993096
- Updated
-
14.11.2025 07:50
- Language
-
de
- Title
-
Leistungsexporte. Finanzielle Sicherung von AHV/IV
- AdditionalIndexing
-
IV-Rente;Ausländer/in;Altersrentner/in;Ausland;Sozialversicherungsabkommen;Kapitalausfuhr;AHV-Rente
- 1
-
- L06K010401010102, AHV-Rente
- L05K0104010303, IV-Rente
- L05K0702030101, Altersrentner/in
- L04K05060102, Ausländer/in
- L03K100103, Ausland
- L05K1106020105, Kapitalausfuhr
- L04K01040213, Sozialversicherungsabkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gegenwärtig fliessen rund 3,5 Milliarden Franken im Jahr als Leistungsexporte und Beitragsrückerstattungen ins Ausland und verlassen damit den Kreislauf der schweizerischen Volkswirtschaft. Die volkswirtschaftlichen Implikationen dieser Transferzahlungen ins Ausland, die etwa 12 Prozent aller von AHV und IV zusammen jährlich gewährten Geldleistungen in Form von Renten, Hilflosenentschädigungen und Taggeldern ausmachen, wurden bisher kaum untersucht. Bei den einzelnen Leistungen handelt es sich im übrigen meist um Teilansprüche, deren administrative Behandlung vergleichsweise aufwendig ist.</p><p>Die Schweiz führt zurzeit mit über dreissig Ländern in und ausserhalb Europas Sozialversicherungsabkommen. Dem Vernehmen nach sind weitere solche Staatsverträge beabsichtigt, namentlich mit Staaten in Nordafrika und Südamerika sowie mit Australien. Die bi- und multilateralen Abkommen nehmen demnach stetig zu. Allein schon deshalb wird der Stellenwert des Exports von Sozialversicherungsleistungen in absehbarer Frist eher noch zunehmen.</p><p>Bundesrat und Parlament versuchen zurzeit, mit Stabilisierungsmassnahmen den Bundeshaushalt im allgemeinen und die Sozialversicherungen im besonderen in den Griff zu bekommen bzw. zu sichern. Vor diesem Hintergrund, unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung im In- und Ausland sowie bei der gegebenen Tatsache einer Vielzahl staatsvertraglicher Verpflichtungen sind die mittel- und längerfristigen Konsequenzen aus Leistungsexporten für unsere Sozialversicherungswerke und deren Durchführung heute kaum thematisiert. Im Interesse einer vorausschauenden Politik erscheint es deshalb als zweckmässig, heute diese Frage in einer ökonomisch orientierten Gesamtschau zu untersuchen, um dementsprechend die erforderlichen Dispositionen treffen zu können.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zusammen mit den finanziellen, demographischen, aussenpolitischen und durchführungstechnischen Aspekten der AHV/IV-Leistungsexporte ins Ausland vertieft zu untersuchen und zu beurteilen, dem Parlament Bericht zu erstatten und diesem Vorschläge für gesetzgeberische sowie staatsvertragliche Anpassungen zu unterbreiten.</p><p>Von besonderem Interesse sind dabei:</p><p>1. die volks- und finanzwirtschaftlichen Konsequenzen des Leistungsexports vor dem Hintergrund bestehender und geplanter Sozialversicherungsabkommen; dabei ist die demographische Entwicklung in den Partnerländern zu berücksichtigen;</p><p>2. die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz zwischen Beitragsleistungen und Leistungsbezügen ausländischer Versicherter; besonders zu berücksichtigen ist dabei die Aufenthaltsdauer ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz, ihr Beitrag am volkswirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess und ihre mittlere Lebenserwartung bzw. ihr Invaliditätsrisiko;</p><p>3. der Nachweis der Äquivalenz der Versicherungsleistungen, die aus der Schweiz für die entsprechenden ausländischen Staatsangehörigen in die Partnerländer fliessen bzw. von den Partnerländern an Schweizer im Partnerland bzw. in der Schweiz ausgerichtet werden;</p><p>4. die Kontrollen, mit denen die Anspruchsvoraussetzungen für die Ausrichtung von Leistungen an Bezüger im Ausland periodisch überprüft werden;</p><p>5. Möglichkeiten und Massnahmen, um bei der Weiterentwicklung unserer Sozialversicherungsgesetzgebung vermehrt den volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Leistungsexports Rechnung tragen zu können und der möglichst einfachen und kostengünstigen Durchführung im internationalen Umfeld grösstmögliche Beachtung zu schenken;</p><p>6. Mittel und Massnahmen, um die finanziellen Auswirkungen auf die Sozialversicherungswerke und den Verwaltungsaufwand für deren Durchführung im In- und Ausland mindestens auf mittlere Fristen zu stabilisieren.</p>
- Leistungsexporte. Finanzielle Sicherung von AHV/IV
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gegenwärtig fliessen rund 3,5 Milliarden Franken im Jahr als Leistungsexporte und Beitragsrückerstattungen ins Ausland und verlassen damit den Kreislauf der schweizerischen Volkswirtschaft. Die volkswirtschaftlichen Implikationen dieser Transferzahlungen ins Ausland, die etwa 12 Prozent aller von AHV und IV zusammen jährlich gewährten Geldleistungen in Form von Renten, Hilflosenentschädigungen und Taggeldern ausmachen, wurden bisher kaum untersucht. Bei den einzelnen Leistungen handelt es sich im übrigen meist um Teilansprüche, deren administrative Behandlung vergleichsweise aufwendig ist.</p><p>Die Schweiz führt zurzeit mit über dreissig Ländern in und ausserhalb Europas Sozialversicherungsabkommen. Dem Vernehmen nach sind weitere solche Staatsverträge beabsichtigt, namentlich mit Staaten in Nordafrika und Südamerika sowie mit Australien. Die bi- und multilateralen Abkommen nehmen demnach stetig zu. Allein schon deshalb wird der Stellenwert des Exports von Sozialversicherungsleistungen in absehbarer Frist eher noch zunehmen.</p><p>Bundesrat und Parlament versuchen zurzeit, mit Stabilisierungsmassnahmen den Bundeshaushalt im allgemeinen und die Sozialversicherungen im besonderen in den Griff zu bekommen bzw. zu sichern. Vor diesem Hintergrund, unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung im In- und Ausland sowie bei der gegebenen Tatsache einer Vielzahl staatsvertraglicher Verpflichtungen sind die mittel- und längerfristigen Konsequenzen aus Leistungsexporten für unsere Sozialversicherungswerke und deren Durchführung heute kaum thematisiert. Im Interesse einer vorausschauenden Politik erscheint es deshalb als zweckmässig, heute diese Frage in einer ökonomisch orientierten Gesamtschau zu untersuchen, um dementsprechend die erforderlichen Dispositionen treffen zu können.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zusammen mit den finanziellen, demographischen, aussenpolitischen und durchführungstechnischen Aspekten der AHV/IV-Leistungsexporte ins Ausland vertieft zu untersuchen und zu beurteilen, dem Parlament Bericht zu erstatten und diesem Vorschläge für gesetzgeberische sowie staatsvertragliche Anpassungen zu unterbreiten.</p><p>Von besonderem Interesse sind dabei:</p><p>1. die volks- und finanzwirtschaftlichen Konsequenzen des Leistungsexports vor dem Hintergrund bestehender und geplanter Sozialversicherungsabkommen; dabei ist die demographische Entwicklung in den Partnerländern zu berücksichtigen;</p><p>2. die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz zwischen Beitragsleistungen und Leistungsbezügen ausländischer Versicherter; besonders zu berücksichtigen ist dabei die Aufenthaltsdauer ausländischer Staatsangehöriger in der Schweiz, ihr Beitrag am volkswirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess und ihre mittlere Lebenserwartung bzw. ihr Invaliditätsrisiko;</p><p>3. der Nachweis der Äquivalenz der Versicherungsleistungen, die aus der Schweiz für die entsprechenden ausländischen Staatsangehörigen in die Partnerländer fliessen bzw. von den Partnerländern an Schweizer im Partnerland bzw. in der Schweiz ausgerichtet werden;</p><p>4. die Kontrollen, mit denen die Anspruchsvoraussetzungen für die Ausrichtung von Leistungen an Bezüger im Ausland periodisch überprüft werden;</p><p>5. Möglichkeiten und Massnahmen, um bei der Weiterentwicklung unserer Sozialversicherungsgesetzgebung vermehrt den volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Leistungsexports Rechnung tragen zu können und der möglichst einfachen und kostengünstigen Durchführung im internationalen Umfeld grösstmögliche Beachtung zu schenken;</p><p>6. Mittel und Massnahmen, um die finanziellen Auswirkungen auf die Sozialversicherungswerke und den Verwaltungsaufwand für deren Durchführung im In- und Ausland mindestens auf mittlere Fristen zu stabilisieren.</p>
- Leistungsexporte. Finanzielle Sicherung von AHV/IV
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