9-stellige Telefonnummern

ShortId
99.3103
Id
19993103
Updated
10.04.2024 10:39
Language
de
Title
9-stellige Telefonnummern
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Telefonnummer;Telefon;Telekommunikation;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L05K1202020108, Telefon
  • L04K12020201, Telekommunikation
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss dem neuen Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG) liegt die Genehmigung der nationalen Numerierungspläne in der Zuständigkeit der Comcom. Der Gesetzgeber hat dieser verwaltungsunabhängigen Behörde im Fernmeldebereich somit die Verantwortung für die wichtigen Entscheide auf dem Gebiet der Adressierungselemente übertragen (Art. 28, 56 und 57 FMG, SR 784.10).</p><p>Dies gilt auch für den Entscheid, die Nummernstruktur in der Schweiz per 12. April 2001 grundlegend zu ändern. Diese Umnumerierung stützt sich auf den Numerierungsplan E.164/2001, der bereits am 9. Dezember 1997 von der Comcom genehmigt wurde.</p><p>Die einzelnen Fragen der Interpellation wurden an die Comcom übermittelt, die dazu wie folgt Stellung genommen hat:</p><p>1. Der Entscheid zur Änderung des Numerierungsplans per 12. April 2001 wurde hauptsächlich durch die Notwendigkeit begründet, allen mit der Liberalisierung entstandenen neuen Dienstanbieterinnen den gleichberechtigten Zugang zu den Nummernressourcen zu gewährleisten. Zusätzlich steigt der Nummernbedarf durch die ständige Entwicklung neuer Dienste im sehr dynamischen Telekommunikationsbereich laufend an. Die heutige Nummernstruktur diskriminiert die neuen Betreiberinnen. Zudem erlaubt sie es - insbesondere in der Netzgruppe 01 - nicht, sich den neuen Herausforderungen im Telekommunikationsbereich zu stellen. Unter diesen Umständen kann die Zuteilung ganzer Nummernblöcke an Grossunternehmen nicht sichergestellt werden. Zudem müssten zahlreiche Private und Unternehmen ihre Telefonnummern ändern, wenn die Rückgabe bestimmter Nummernblöcke verlangt würde.</p><p>2. Der neue Numerierungsplan entspricht den europäischen Empfehlungen in diesem Bereich, die im Rahmen der Europäischen Konferenz für Post- und Fernmeldewesen (CEPT) entwickelt worden sind. Gemäss jüngsten Daten ist eine erneute Änderung der neuen Nummernstruktur infolge einer hypothetischen Einführung eines einheitlichen Numerierungsplans in Europa kurz- bis mittelfristig kaum denkbar. Auch wenn ein solcher Plan langfristig tatsächlich realisiert werden sollte, bestände das wahrscheinlichste Szenario darin, dass vor den bestehenden Länderkennzahlen eine zusätzliche Ziffer als Vorwahl für Europa eingefügt würde. Die Struktur der nationalen Numerierungspläne bliebe dadurch unverändert.</p><p>3. Durch die rechtzeitige Ankündigung und Durchführung der nötigen Massnahmen können die Kosten der Umnumerierung, deren Höhe schwer zu schätzen ist, minimiert werden. Diese Kosten entstehen auf jeden Fall, unabhängig vom Zeitpunkt des Nummernwechsels. Bei einer Verschiebung des Umstellungstermins ist das Risiko gross, dass die neuen Dienstanbieterinnen gegenüber der Swisscom aufgrund des Nummernengpasses - insbesondere im Raum Zürich - benachteiligt würden. Der Comcom ist zudem keine Studie bekannt, welche von Kosten in Milliardenhöhe spricht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 12. April 2001 sollen gemäss Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) alle Telefonnummern in der Schweiz geändert werden.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Ist die Notwendigkeit, bereits per 12. April 2001, also schon fünf Jahre nach Abschluss der Umstellung auf die siebenstellige Telefonnumerierung, auf neunstellige Telephonnummern zu wechseln, aufgrund der neuesten Erkenntnisse ausgewiesen? Besteht ein Mangel an ganzen Nummernblöcken für Grossfirmen? Könnte dieser Mangel nicht durch Rückgabe der ungebrauchten in Reserve gehaltenen Nummernblöcke beseitigt werden?</p><p>- Ist es nicht infolge internationaler Harmonisierungsbestrebungen (z. B. einheitlicher Telekommunikationsraum Europa) angebracht, sich mit der Umstellung in zeitlicher Hinsicht zurückzuhalten?</p><p>- Erachtet der Bundesrat die frühzeitige Umstellung trotz Nachwehen des Millenium-Computerproblems und der für die Schweizer Volkswirtschaft entstehenden Milliardenkosten kurz nach den im Zusammenhang mit dem Jahr 2000 entstandenen aussergewöhnlichen Aufwendungen als richtig? Drängt sich aufgrund einer Gesamtanalyse der Situation nicht eine um zwei oder drei Jahre spätere Nummernumstellung auf?</p>
  • 9-stellige Telefonnummern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss dem neuen Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG) liegt die Genehmigung der nationalen Numerierungspläne in der Zuständigkeit der Comcom. Der Gesetzgeber hat dieser verwaltungsunabhängigen Behörde im Fernmeldebereich somit die Verantwortung für die wichtigen Entscheide auf dem Gebiet der Adressierungselemente übertragen (Art. 28, 56 und 57 FMG, SR 784.10).</p><p>Dies gilt auch für den Entscheid, die Nummernstruktur in der Schweiz per 12. April 2001 grundlegend zu ändern. Diese Umnumerierung stützt sich auf den Numerierungsplan E.164/2001, der bereits am 9. Dezember 1997 von der Comcom genehmigt wurde.</p><p>Die einzelnen Fragen der Interpellation wurden an die Comcom übermittelt, die dazu wie folgt Stellung genommen hat:</p><p>1. Der Entscheid zur Änderung des Numerierungsplans per 12. April 2001 wurde hauptsächlich durch die Notwendigkeit begründet, allen mit der Liberalisierung entstandenen neuen Dienstanbieterinnen den gleichberechtigten Zugang zu den Nummernressourcen zu gewährleisten. Zusätzlich steigt der Nummernbedarf durch die ständige Entwicklung neuer Dienste im sehr dynamischen Telekommunikationsbereich laufend an. Die heutige Nummernstruktur diskriminiert die neuen Betreiberinnen. Zudem erlaubt sie es - insbesondere in der Netzgruppe 01 - nicht, sich den neuen Herausforderungen im Telekommunikationsbereich zu stellen. Unter diesen Umständen kann die Zuteilung ganzer Nummernblöcke an Grossunternehmen nicht sichergestellt werden. Zudem müssten zahlreiche Private und Unternehmen ihre Telefonnummern ändern, wenn die Rückgabe bestimmter Nummernblöcke verlangt würde.</p><p>2. Der neue Numerierungsplan entspricht den europäischen Empfehlungen in diesem Bereich, die im Rahmen der Europäischen Konferenz für Post- und Fernmeldewesen (CEPT) entwickelt worden sind. Gemäss jüngsten Daten ist eine erneute Änderung der neuen Nummernstruktur infolge einer hypothetischen Einführung eines einheitlichen Numerierungsplans in Europa kurz- bis mittelfristig kaum denkbar. Auch wenn ein solcher Plan langfristig tatsächlich realisiert werden sollte, bestände das wahrscheinlichste Szenario darin, dass vor den bestehenden Länderkennzahlen eine zusätzliche Ziffer als Vorwahl für Europa eingefügt würde. Die Struktur der nationalen Numerierungspläne bliebe dadurch unverändert.</p><p>3. Durch die rechtzeitige Ankündigung und Durchführung der nötigen Massnahmen können die Kosten der Umnumerierung, deren Höhe schwer zu schätzen ist, minimiert werden. Diese Kosten entstehen auf jeden Fall, unabhängig vom Zeitpunkt des Nummernwechsels. Bei einer Verschiebung des Umstellungstermins ist das Risiko gross, dass die neuen Dienstanbieterinnen gegenüber der Swisscom aufgrund des Nummernengpasses - insbesondere im Raum Zürich - benachteiligt würden. Der Comcom ist zudem keine Studie bekannt, welche von Kosten in Milliardenhöhe spricht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 12. April 2001 sollen gemäss Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) alle Telefonnummern in der Schweiz geändert werden.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Ist die Notwendigkeit, bereits per 12. April 2001, also schon fünf Jahre nach Abschluss der Umstellung auf die siebenstellige Telefonnumerierung, auf neunstellige Telephonnummern zu wechseln, aufgrund der neuesten Erkenntnisse ausgewiesen? Besteht ein Mangel an ganzen Nummernblöcken für Grossfirmen? Könnte dieser Mangel nicht durch Rückgabe der ungebrauchten in Reserve gehaltenen Nummernblöcke beseitigt werden?</p><p>- Ist es nicht infolge internationaler Harmonisierungsbestrebungen (z. B. einheitlicher Telekommunikationsraum Europa) angebracht, sich mit der Umstellung in zeitlicher Hinsicht zurückzuhalten?</p><p>- Erachtet der Bundesrat die frühzeitige Umstellung trotz Nachwehen des Millenium-Computerproblems und der für die Schweizer Volkswirtschaft entstehenden Milliardenkosten kurz nach den im Zusammenhang mit dem Jahr 2000 entstandenen aussergewöhnlichen Aufwendungen als richtig? Drängt sich aufgrund einer Gesamtanalyse der Situation nicht eine um zwei oder drei Jahre spätere Nummernumstellung auf?</p>
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