A10 Hauptstrasse Entlebuch

ShortId
99.3106
Id
19993106
Updated
10.04.2024 12:19
Language
de
Title
A10 Hauptstrasse Entlebuch
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Hauptstrasse;Kantonsstrasse;Subvention;Strassenunterhalt;Luzern (Kanton)
1
  • L05K1803010204, Kantonsstrasse
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0301010110, Luzern (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die subventionsberechtigten Hauptstrassen sind Kantonsstrassen. Es liegt darum in erster Linie in der Verantwortung der Kantone, für einen leistungsfähigen und sicheren Bau bzw. Ausbau dieser Verkehrsverbindungen zu sorgen. Die Kantone setzen denn auch die Prioritäten in dieser Hinsicht. Der Bund unterstützt jedoch die Kantone. Er prüft die Subventionswürdigkeit anhand der einschlägigen Bestimmungen und sichert die Beiträge objektbezogen zu. Grundlage derartiger Subventionen bilden sogenannte Mehrjahresprogramme, in denen der Bundesrat die gesamthaft verfügbaren Mittel den Kantonen nach sachlicher und zeitlicher Dringlichkeit der Projekte zuteilt.</p><p>Jener Abschnitt der Hauptstrasse Nr. 10, der als A-Strasse (Alpenstrasse) klassiert ist, misst 45 Kilometer. Davon entfallen 35 Kilometer auf Luzerner und 10 Kilometer auf Berner Kantonsgebiet. In den Ausbau der A 10 flossen in den letzten zehn Jahren 15 Millionen Franken Bundesbeiträge.</p><p>Aufgrund dieser allgemeinen Hinweise lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Vor kurzem wurden 3 Millionen Franken für Projekte auf dem Abschnitt Schüpfheim-Hasle zugesichert, und zwar für die Erstellung von Rad- und Gehwegen, die Zusammenfassung von Erschliessungen und die Sanierung von Niveauübergängen. Nächstens wird ein Antrag auf Zusicherung eines Bundesbeitrags von 17,5 Millionen Franken für das Projekt Wiggen-Escholzmatt gestellt. Dieses Projekt ist im gültigen Mehrjahresprogramm 1995-1999 enthalten. Vorgemerkt sind weitere 2 Millionen Franken für die Schliessung von Radweglücken zwischen Escholzmatt und Schüpfheim. Alle diese Projekte konnten bzw. können in dem vom Kanton gewünschten zeitlichen Rahmen durch den Bund mitfinanziert werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat letztmals 1996 das Hauptstrassennetz angepasst. Er wird daran in nächster Zeit keine weiteren Änderungen, namentlich Auf- und/oder Deklassierungen, vornehmen. Das Projekt "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" sieht jedoch auch für die Hauptstrassen eine Neuregelung vor. Es lässt sich heute jedoch nicht voraussagen, wie die neue Lösung aussehen wird und welchen Einfluss sie allgemein auf die Klassierung bestehender Hauptstrassen haben wird.</p><p>3. Die Beitragssätze für A-Strassen sind u. a. abhängig von der Grösse des Projekts. Sie liegen für den Kanton Luzern zurzeit zwischen 65 und 74 Prozent der anrechenbaren Kosten. Nach dem Inkrafttreten des im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm geänderten Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer betragen sie zwischen 55 und höchstens 65 Prozent.</p><p>4. Unter einer "Rückstufung der SBB-Linie Bern-Langnau-Luzern zu einer Regionallinie" wird wohl eine Einstellung der Schnellzugsverbindungen durchs Entlebuch verstanden. Derartige Pläne bestehen aber nicht. Sowohl aus den Netzgrafiken zu "Bahn 2000" wie auch aus der Netzübersicht in der Botschaft über die Leistungsvereinbarung mit den SBB (BBl 1998 5209) geht hervor, dass die Schnellzüge Bern-Langnau-Luzern Bestandteil des Fernverkehrsnetzes sind. Die vom UVEK demnächst den SBB zu erteilende Personenverkehrskonzession wird eine Betriebspflicht für diese Linie im heutigen Umfang (mindestens Zweistundentakt) auf acht Jahre festschreiben. Da die Überlegungen der Kantone dahin gehen, dieses Fernverkehrsangebot mit beschleunigten Regionalzügen zu ergänzen, kann sogar eine Verbesserung des Bahnangebotes auf dieser Linie eintreten. Mindestens der heutige Bestand ist aber gesichert. Von einer "Rückstufung" kann daher keine Rede sein.</p><p>5. Den Angaben unter Ziffer 1 hiervor ist hinzuzufügen, dass der Kanton für das nächste Mehrjahresprogramm 2000-2003 das Bauvorhaben "Schwanderholzstutz" angemeldet hat. Verständlicherweise kann hier dem Entscheid des Bundesrates über das kommende Programm nicht vorgegriffen werden.</p><p>6. Dem Kanton Luzern wurden in den letzten drei Jahren unter dem Titel "Hauptstrassen" zwischen 1,1 und 3,5 Millionen Franken ausgerichtet. Diese Zahlen zeigen - nicht zuletzt mit Blick auf die oben aufgelisteten Projekte -, dass Angaben über jährliche Tranchen nicht aussagekräftig sind. Massgebend bleiben die Mittelzuteilung durch den Bundesrat im Rahmen des Mehrjahresprogramms 2000-2003 sowie der Planungsstand und der Baufortschritt der einzelnen Projekte.</p><p>7. Wie erwähnt, liegt es am Kanton, die Prioritäten zu setzen. Es entzieht sich also der Kenntnis des Bundesrates, bis wann die Sanierung der gesamten A 10 beendet sein wird.</p><p>8. Auch der Bundesrat misst der A 10 eine hohe Bedeutung zu. Die oben beschriebenen Beitragszusicherungen belegen dies. Dabei erhält die Trennung der Verkehrsarten ein besonderes Gewicht, was die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität verbessert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die A 10 durchs Entlebuch entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandard von Hauptstrassen. Der Strassenabschnitt von Wolhusen bis zur Kantonsgrenze Bern befindet sich in einem sehr prekären Zustand. Eine umfassende Sanierung ist dringend nötig. Verschiedene Planvarianten liegen seit langer Zeit zur Realisierung bereit.</p><p>1. Welche Mittel und Möglichkeiten stehen dem Bundesrat zur Verfügung, um gemeinsam mit dem Kanton Luzern dem obigen Anliegen endlich nachzukommen und die Sanierung zu realisieren?</p><p>2. Bleibt diese Hauptstrasse nach wie vor als Alpenstrasse eingestuft?</p><p>3. Wie hoch sind die Beitragssätze?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, den Zeitpunkt einer allfälligen Rückstufung der SBB-Linie Bern-Langnau-Luzern zu einer Regionallinie so lange hinauszuschieben, bis die prekären Hauptstrassenabschnitte der A 10 einen zeitgemässen Ausbaustandard aufweisen?</p><p>5. Auf welchen Zeitpunkt hin ist der Bundesrat bereit, die nötigen Finanzmittel für die Strassensanierung A 10 zur Verfügung zu stellen?</p><p>6. Wie hoch sind die jährlichen Tranchen?</p><p>7. In welchem Jahr ist mit der Fertigstellung dieser Sanierung zu rechnen?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, dahin zu wirken, dass die Kantone die Hauptstrassenverbindung Luzern-Bern auf den gleichen Ausbaustandard ausrichten (Strasse mit richtungsgetrennten Radwegen)?</p>
  • A10 Hauptstrasse Entlebuch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die subventionsberechtigten Hauptstrassen sind Kantonsstrassen. Es liegt darum in erster Linie in der Verantwortung der Kantone, für einen leistungsfähigen und sicheren Bau bzw. Ausbau dieser Verkehrsverbindungen zu sorgen. Die Kantone setzen denn auch die Prioritäten in dieser Hinsicht. Der Bund unterstützt jedoch die Kantone. Er prüft die Subventionswürdigkeit anhand der einschlägigen Bestimmungen und sichert die Beiträge objektbezogen zu. Grundlage derartiger Subventionen bilden sogenannte Mehrjahresprogramme, in denen der Bundesrat die gesamthaft verfügbaren Mittel den Kantonen nach sachlicher und zeitlicher Dringlichkeit der Projekte zuteilt.</p><p>Jener Abschnitt der Hauptstrasse Nr. 10, der als A-Strasse (Alpenstrasse) klassiert ist, misst 45 Kilometer. Davon entfallen 35 Kilometer auf Luzerner und 10 Kilometer auf Berner Kantonsgebiet. In den Ausbau der A 10 flossen in den letzten zehn Jahren 15 Millionen Franken Bundesbeiträge.</p><p>Aufgrund dieser allgemeinen Hinweise lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Vor kurzem wurden 3 Millionen Franken für Projekte auf dem Abschnitt Schüpfheim-Hasle zugesichert, und zwar für die Erstellung von Rad- und Gehwegen, die Zusammenfassung von Erschliessungen und die Sanierung von Niveauübergängen. Nächstens wird ein Antrag auf Zusicherung eines Bundesbeitrags von 17,5 Millionen Franken für das Projekt Wiggen-Escholzmatt gestellt. Dieses Projekt ist im gültigen Mehrjahresprogramm 1995-1999 enthalten. Vorgemerkt sind weitere 2 Millionen Franken für die Schliessung von Radweglücken zwischen Escholzmatt und Schüpfheim. Alle diese Projekte konnten bzw. können in dem vom Kanton gewünschten zeitlichen Rahmen durch den Bund mitfinanziert werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat letztmals 1996 das Hauptstrassennetz angepasst. Er wird daran in nächster Zeit keine weiteren Änderungen, namentlich Auf- und/oder Deklassierungen, vornehmen. Das Projekt "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" sieht jedoch auch für die Hauptstrassen eine Neuregelung vor. Es lässt sich heute jedoch nicht voraussagen, wie die neue Lösung aussehen wird und welchen Einfluss sie allgemein auf die Klassierung bestehender Hauptstrassen haben wird.</p><p>3. Die Beitragssätze für A-Strassen sind u. a. abhängig von der Grösse des Projekts. Sie liegen für den Kanton Luzern zurzeit zwischen 65 und 74 Prozent der anrechenbaren Kosten. Nach dem Inkrafttreten des im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm geänderten Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer betragen sie zwischen 55 und höchstens 65 Prozent.</p><p>4. Unter einer "Rückstufung der SBB-Linie Bern-Langnau-Luzern zu einer Regionallinie" wird wohl eine Einstellung der Schnellzugsverbindungen durchs Entlebuch verstanden. Derartige Pläne bestehen aber nicht. Sowohl aus den Netzgrafiken zu "Bahn 2000" wie auch aus der Netzübersicht in der Botschaft über die Leistungsvereinbarung mit den SBB (BBl 1998 5209) geht hervor, dass die Schnellzüge Bern-Langnau-Luzern Bestandteil des Fernverkehrsnetzes sind. Die vom UVEK demnächst den SBB zu erteilende Personenverkehrskonzession wird eine Betriebspflicht für diese Linie im heutigen Umfang (mindestens Zweistundentakt) auf acht Jahre festschreiben. Da die Überlegungen der Kantone dahin gehen, dieses Fernverkehrsangebot mit beschleunigten Regionalzügen zu ergänzen, kann sogar eine Verbesserung des Bahnangebotes auf dieser Linie eintreten. Mindestens der heutige Bestand ist aber gesichert. Von einer "Rückstufung" kann daher keine Rede sein.</p><p>5. Den Angaben unter Ziffer 1 hiervor ist hinzuzufügen, dass der Kanton für das nächste Mehrjahresprogramm 2000-2003 das Bauvorhaben "Schwanderholzstutz" angemeldet hat. Verständlicherweise kann hier dem Entscheid des Bundesrates über das kommende Programm nicht vorgegriffen werden.</p><p>6. Dem Kanton Luzern wurden in den letzten drei Jahren unter dem Titel "Hauptstrassen" zwischen 1,1 und 3,5 Millionen Franken ausgerichtet. Diese Zahlen zeigen - nicht zuletzt mit Blick auf die oben aufgelisteten Projekte -, dass Angaben über jährliche Tranchen nicht aussagekräftig sind. Massgebend bleiben die Mittelzuteilung durch den Bundesrat im Rahmen des Mehrjahresprogramms 2000-2003 sowie der Planungsstand und der Baufortschritt der einzelnen Projekte.</p><p>7. Wie erwähnt, liegt es am Kanton, die Prioritäten zu setzen. Es entzieht sich also der Kenntnis des Bundesrates, bis wann die Sanierung der gesamten A 10 beendet sein wird.</p><p>8. Auch der Bundesrat misst der A 10 eine hohe Bedeutung zu. Die oben beschriebenen Beitragszusicherungen belegen dies. Dabei erhält die Trennung der Verkehrsarten ein besonderes Gewicht, was die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität verbessert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die A 10 durchs Entlebuch entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandard von Hauptstrassen. Der Strassenabschnitt von Wolhusen bis zur Kantonsgrenze Bern befindet sich in einem sehr prekären Zustand. Eine umfassende Sanierung ist dringend nötig. Verschiedene Planvarianten liegen seit langer Zeit zur Realisierung bereit.</p><p>1. Welche Mittel und Möglichkeiten stehen dem Bundesrat zur Verfügung, um gemeinsam mit dem Kanton Luzern dem obigen Anliegen endlich nachzukommen und die Sanierung zu realisieren?</p><p>2. Bleibt diese Hauptstrasse nach wie vor als Alpenstrasse eingestuft?</p><p>3. Wie hoch sind die Beitragssätze?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, den Zeitpunkt einer allfälligen Rückstufung der SBB-Linie Bern-Langnau-Luzern zu einer Regionallinie so lange hinauszuschieben, bis die prekären Hauptstrassenabschnitte der A 10 einen zeitgemässen Ausbaustandard aufweisen?</p><p>5. Auf welchen Zeitpunkt hin ist der Bundesrat bereit, die nötigen Finanzmittel für die Strassensanierung A 10 zur Verfügung zu stellen?</p><p>6. Wie hoch sind die jährlichen Tranchen?</p><p>7. In welchem Jahr ist mit der Fertigstellung dieser Sanierung zu rechnen?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, dahin zu wirken, dass die Kantone die Hauptstrassenverbindung Luzern-Bern auf den gleichen Ausbaustandard ausrichten (Strasse mit richtungsgetrennten Radwegen)?</p>
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