Zulassung der Abtreibungspille RU 486?
- ShortId
-
99.3124
- Id
-
19993124
- Updated
-
10.04.2024 10:16
- Language
-
de
- Title
-
Zulassung der Abtreibungspille RU 486?
- AdditionalIndexing
-
Abtreibung;Stellung der Frau;pharmazeutisches Erzeugnis;IKS
- 1
-
- L05K0103020101, Abtreibung
- L04K01050301, pharmazeutisches Erzeugnis
- L05K0804011001, IKS
- L03K010104, Stellung der Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. RU 486 (Mifegyne) ist in Frankreich zugelassen (der Beipackzettel ist bei der IKS vorhanden):</p><p>- zusammen mit Prostaglandin für den frühzeitigen Schwangerschaftsabbruch (bis 49 Tage nach der letzten Periode);</p><p>- zur Aufweichung und Erweiterung des Muttermundes (anstelle von Prostaglandin):</p><p>a. vor therapeutischen Schwangerschaftsabbrüchen bis etwa 14 Wochen mit der Absaugmethode;</p><p>b. für Abbrüche im zweiten Trimester mit Prostaglandin;</p><p>- Auslösung der Fehlgeburt bei abgestorbenem Fötus ("fetal death in utero").</p><p>In der Schweiz ist die Zulassung für dieselben Indikationen beantragt.</p><p>Im Rahmen von Artikel 120 Absatz 1 des Strafgesetzbuches ist der Schwangerschaftsabbruch auf ärztliche Indikation hin straflos. Beim Zulassungsverfahren des Heilmittels RU 486 geht es nicht um die Frage: "Schwangerschaftsabbruch, ja oder nein?", sondern einzig um die Prüfung einer alternativen Methode für einen gesetzlich zulässigen Eingriff, so wie seinerzeit die Saugmethode die konventionelle Curettage ersetzt hat oder wie für Spätabbrüche Prostaglandin eingeführt wurde anstelle von Salzlösung oder Kaiserschnitt.</p><p>2. In Grossbritannien gilt seit 1968 eine ähnliche gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs wie in der Schweiz: Es braucht eine sozialmedizinische Indikation, die von einem zweiten Arzt gestellt werden muss. Es handelt sich nicht um eine Fristenlösung.</p><p>Es trifft nicht zu, dass RU 486 den Schwangerschaftsabbruch banalisiert. Vielmehr wird die Frau, wie der Interpellant unter Ziffer 6 selber festhält, dadurch stärker in die eigene Verantwortung genommen, als wenn der Eingriff durch einen Arzt oder eine Ärztin durchgeführt wird. Der Entschluss zum Schwangerschaftsabbruch verlangt, unabhängig von der angewandten Methode, eine psychische Verarbeitung. Die Zahlen aus Frankreich, Grossbritannien und Schweden beweisen, dass es wegen RU 486 nicht zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen gekommen ist (Quelle: Europarat, Ined):</p><p>- Frankreich: 1983: 182 860 Abbrüche; 1985: 173 300; 1988 (Einführung von RU 486 Ende 1988): 166 500; 1989: 163 100; 1990: 170 400; 1991: 172 150; 1992: 167 460; 1993: 166 830; 1994: 163 180; 1995: 167 170; 1996: 163 270.</p><p>- Grossbritannien: 1990: 197 100 Abbrüche; 1991 (Einführung von RU 486): 190 600; 1992: 182 900; 1993: 179 800; 1994: 178 300; 1995: 174 780; 1996: 189 470; 1997: 191 800.</p><p>- Schweden im Jahre 1991: 35 790 Abbrüche; 1992 (Einführung von RU 486): 34 850; 1993: 34 170; 1994: 32 300; 1995: 31 400; 1996: 32 120; 1997: 31 300.</p><p>Die IKS ist eine gemeinsame Prüf- und Registrierstelle der Kantone, die selbständig über die Zulassung von Heilmitteln in der Schweiz entscheidet. Der Bundesrat hat keinen Einfluss auf die Prüfung und Zulassung von Heilmitteln.</p><p>3. Diese Erklärung wurde am 23. November 1995 durch die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz abgegeben. Sie hat die Herstellerfirma aufgefordert, das Zulassungsgesuch zu stellen.</p><p>4. Wie bereits unter Ziffer 2 dargelegt, haben die Schwangerschaftsabbrüche in Frankreich, Grossbritannien und Schweden nach der Einführung von RU 486 nicht zugenommen.</p><p>5. Sowohl in Grossbritannien als auch in Frankreich schreibt das Gesetz vor, dass Schwangerschaftsabbrüche generell nur in zugelassenen Kliniken vorgenommen werden dürfen. Das hat mit RU 486 nichts zu tun.</p><p>Die Komplikationsrate ist wissenschaftlich gut belegt und sehr gering. Es kam bis anhin zu einem einzigen Todesfall - nicht wegen RU 486, sondern wegen des damals in Frankreich verwendeten Prostaglandins Nalador (Sulproston). Bisher sind in Grossbritannien, Schweden und Frankreich gegen 500 000 Schwangerschaftsabbrüche mit RU 486 durchgeführt worden. Das ergibt eine sehr niedrige Mortalität, wesentlich geringer als mit anderen Methoden.</p><p>Die Versagerquote beträgt 2 bis 5 Prozent. In diesen Fällen muss die Absaugmethode nachträglich ergänzend angewandt werden. Auch bei der Absaugmethode muss manchmal ein zweites Mal curettiert werden.</p><p>Ein grauer Markt ist in der Schweiz nicht zu erwarten. RU 486 wird ausschliesslich unter strenger Rezeptpflicht und ärztlicher Aufsicht abgegeben werden. Die Gefahr eines Graumarktes besteht um so weniger, als RU 486 offiziell zugelassen sein wird. Mit Entwicklungsländern wie Pakistan und Bangladesch, die über kein ausgebautes Gesundheitsnetz verfügen und wo der Schwangerschaftsabbruch verboten ist, kann die Situation in der Schweiz wohl kaum verglichen werden.</p><p>6. Es ist richtig, dass es auch Befürworterinnen einer liberalen Regelung des Schwangerschaftsabbruches gibt, welche RU 486 ablehnen. Sie stützen sich u. a. auf eine Publikation von Renate Klein, die nachweislich wissenschaftlich in gewissen Teilen nicht haltbar ist (s. Kommentar von Jane Cottingham von der WHO). Ihre Ablehnung ist zudem häufig mit chemiekritischen Bedenken verbunden. In der Schweiz haben sich zwölf Frauenorganisationen, analog zu den USA und Frankreich, für die Zulassung von RU 486 ausgesprochen.</p><p>Die angeblichen Todesfälle infolge RU-486-Schwarzmarkt in Wien sind nach dem Kenntnisstand des Bundesrates nicht auf dieses Medikament zurückzuführen.</p><p>RU 486 ist seit über zehn Jahren in Frankreich und seit bald zehn Jahren in Grossbritannien und Schweden in Anwendung, ohne dass grosse Risiken bekannt wurden. RU 486 ist ausgiebig erforscht und wissenschaftlich untersucht. Es gibt mehrere Nachuntersuchungen von Frauen, die auch die psychologische Verträglichkeit belegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Offenbar ist das Gesuch bei der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) gestellt worden, in nächster Zeit die Einführung der Abtreibungspille RU 486 mit dem Wirkstoff Mifepriston in der Schweiz zu ermöglichen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Laut Beipackzettel der französischen Arzneimittelbehörde hat die Pille RU 486 keine andere Indikation als die Abtreibung. Der Wirkstoff Mifepriston und die weiteren Behandlungsschritte haben als einzigen bis jetzt bekannten Zweck, menschliches Leben zu vernichten. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die IKS ihrem Auftrag zuwiderhandelt, wenn sie statt einem Heilmittel ein Tötungsmittel anerkennt? Wie kann die IKS wissenschaftlich begründen, dass RU 486 ein Heilmittel ist? Hat denn die Tötung eines unschuldigen Menschen einen therapeutischen Wert?</p><p>2. In der Schweiz wird gegenwärtig die Einführung einer Fristenlösung diskutiert. In anderen Ländern, in welchen RU 486 zugelassen wurde, bestand zur Zeit der Zulassung bereits die Fristenlösung. Möchte die IKS jetzt nicht in den Gesetzgebungsprozess eingreifen und politische Signale setzen? Da die Abtreibungspille die Abtreibung weiter banalisiert, stellt sich die Frage, ob der IKS zu empfehlen sei, mit der Bewilligung so lange zuzuwarten, bis die politische Frage der Fristenlösung entschieden ist.</p><p>3. Edouard Sakiz, der Patentinhaber von RU 486, verlangte eine "moralische Bürgschaft von höchster Stelle" für die Zulassung in Deutschland. Ist nicht auch für die Schweiz eine solche Erklärung gefordert?</p><p>4. Bei der hormonellen Abtreibung steht nicht mehr das "ob", sondern das "wie" im Vordergrund. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass die Abtreibung durch RU 486 eher zum Mittel für die Geburtenregelung wird?</p><p>5. Im Ausland werden Abtreibungen durch RU 486 wegen den belegten, vielfältigen medizinischen Komplikationen bis hin zu Todesfällen und einer relativ hohen Versagerquote in speziellen Kliniken vorgenommen. Wie will man in der Schweiz nach einer allfälligen Bewilligung der problematischen Anwendung begegnen? Im Zusammenhang mit einem Todesfall durch die Anwendung von RU 486 auf dem grauen Markt wird in Wien zurzeit staatsanwaltschaftlich ermittelt. Wie können der Bundesrat und die Arzneimittelbehörde verhindern, dass ein Schwarzmarkt entsteht (ähnlich wie bei Viagra), nachdem der Hersteller von RU 486 zugegeben hat, dass in Pakistan und Bangladesch bereits ein solcher Markt besteht durch unter chinesischer Lizenz hergestellte Pillen?</p><p>6. Die physischen und besonders die psychischen Folgen einer Abtreibung mit RU 486 sind anders als bei einer operativen Abtreibung. Die Frau trägt die Verantwortung, sie wird zur aktiv Handelnden, nicht mehr der Arzt. Die Last wird grösser. Einmal die Pille genommen, gibt es kein zurück mehr, obwohl sich der Tötungsprozess über drei bis fünf Tage hinziehen kann. Das kann unter Umständen bis zur Verzweiflung der Frau führen. Todesfälle mussten auch schon registriert werden. Die Pille kann als frauenfeindlich bezeichnet werden. Das anerkennen auch Abtreibungsbefürworterinnen aus dem feministischen Lager. Deshalb drängt sich die Frage auf, ob der Bundesrat nicht veranlassen muss, dass vorgängig der Bewilligung von unabhängigen Fachleuten eine Art "Umweltverträglichkeitsbericht" erstellt werden soll, welcher die psychischen und physischen Folgen von RU 486 wissenschaftlich untersucht, und zwar unter Einbezug der kursierenden Nachricht von fünf Todesfällen in Wien.</p>
- Zulassung der Abtreibungspille RU 486?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. RU 486 (Mifegyne) ist in Frankreich zugelassen (der Beipackzettel ist bei der IKS vorhanden):</p><p>- zusammen mit Prostaglandin für den frühzeitigen Schwangerschaftsabbruch (bis 49 Tage nach der letzten Periode);</p><p>- zur Aufweichung und Erweiterung des Muttermundes (anstelle von Prostaglandin):</p><p>a. vor therapeutischen Schwangerschaftsabbrüchen bis etwa 14 Wochen mit der Absaugmethode;</p><p>b. für Abbrüche im zweiten Trimester mit Prostaglandin;</p><p>- Auslösung der Fehlgeburt bei abgestorbenem Fötus ("fetal death in utero").</p><p>In der Schweiz ist die Zulassung für dieselben Indikationen beantragt.</p><p>Im Rahmen von Artikel 120 Absatz 1 des Strafgesetzbuches ist der Schwangerschaftsabbruch auf ärztliche Indikation hin straflos. Beim Zulassungsverfahren des Heilmittels RU 486 geht es nicht um die Frage: "Schwangerschaftsabbruch, ja oder nein?", sondern einzig um die Prüfung einer alternativen Methode für einen gesetzlich zulässigen Eingriff, so wie seinerzeit die Saugmethode die konventionelle Curettage ersetzt hat oder wie für Spätabbrüche Prostaglandin eingeführt wurde anstelle von Salzlösung oder Kaiserschnitt.</p><p>2. In Grossbritannien gilt seit 1968 eine ähnliche gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs wie in der Schweiz: Es braucht eine sozialmedizinische Indikation, die von einem zweiten Arzt gestellt werden muss. Es handelt sich nicht um eine Fristenlösung.</p><p>Es trifft nicht zu, dass RU 486 den Schwangerschaftsabbruch banalisiert. Vielmehr wird die Frau, wie der Interpellant unter Ziffer 6 selber festhält, dadurch stärker in die eigene Verantwortung genommen, als wenn der Eingriff durch einen Arzt oder eine Ärztin durchgeführt wird. Der Entschluss zum Schwangerschaftsabbruch verlangt, unabhängig von der angewandten Methode, eine psychische Verarbeitung. Die Zahlen aus Frankreich, Grossbritannien und Schweden beweisen, dass es wegen RU 486 nicht zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen gekommen ist (Quelle: Europarat, Ined):</p><p>- Frankreich: 1983: 182 860 Abbrüche; 1985: 173 300; 1988 (Einführung von RU 486 Ende 1988): 166 500; 1989: 163 100; 1990: 170 400; 1991: 172 150; 1992: 167 460; 1993: 166 830; 1994: 163 180; 1995: 167 170; 1996: 163 270.</p><p>- Grossbritannien: 1990: 197 100 Abbrüche; 1991 (Einführung von RU 486): 190 600; 1992: 182 900; 1993: 179 800; 1994: 178 300; 1995: 174 780; 1996: 189 470; 1997: 191 800.</p><p>- Schweden im Jahre 1991: 35 790 Abbrüche; 1992 (Einführung von RU 486): 34 850; 1993: 34 170; 1994: 32 300; 1995: 31 400; 1996: 32 120; 1997: 31 300.</p><p>Die IKS ist eine gemeinsame Prüf- und Registrierstelle der Kantone, die selbständig über die Zulassung von Heilmitteln in der Schweiz entscheidet. Der Bundesrat hat keinen Einfluss auf die Prüfung und Zulassung von Heilmitteln.</p><p>3. Diese Erklärung wurde am 23. November 1995 durch die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz abgegeben. Sie hat die Herstellerfirma aufgefordert, das Zulassungsgesuch zu stellen.</p><p>4. Wie bereits unter Ziffer 2 dargelegt, haben die Schwangerschaftsabbrüche in Frankreich, Grossbritannien und Schweden nach der Einführung von RU 486 nicht zugenommen.</p><p>5. Sowohl in Grossbritannien als auch in Frankreich schreibt das Gesetz vor, dass Schwangerschaftsabbrüche generell nur in zugelassenen Kliniken vorgenommen werden dürfen. Das hat mit RU 486 nichts zu tun.</p><p>Die Komplikationsrate ist wissenschaftlich gut belegt und sehr gering. Es kam bis anhin zu einem einzigen Todesfall - nicht wegen RU 486, sondern wegen des damals in Frankreich verwendeten Prostaglandins Nalador (Sulproston). Bisher sind in Grossbritannien, Schweden und Frankreich gegen 500 000 Schwangerschaftsabbrüche mit RU 486 durchgeführt worden. Das ergibt eine sehr niedrige Mortalität, wesentlich geringer als mit anderen Methoden.</p><p>Die Versagerquote beträgt 2 bis 5 Prozent. In diesen Fällen muss die Absaugmethode nachträglich ergänzend angewandt werden. Auch bei der Absaugmethode muss manchmal ein zweites Mal curettiert werden.</p><p>Ein grauer Markt ist in der Schweiz nicht zu erwarten. RU 486 wird ausschliesslich unter strenger Rezeptpflicht und ärztlicher Aufsicht abgegeben werden. Die Gefahr eines Graumarktes besteht um so weniger, als RU 486 offiziell zugelassen sein wird. Mit Entwicklungsländern wie Pakistan und Bangladesch, die über kein ausgebautes Gesundheitsnetz verfügen und wo der Schwangerschaftsabbruch verboten ist, kann die Situation in der Schweiz wohl kaum verglichen werden.</p><p>6. Es ist richtig, dass es auch Befürworterinnen einer liberalen Regelung des Schwangerschaftsabbruches gibt, welche RU 486 ablehnen. Sie stützen sich u. a. auf eine Publikation von Renate Klein, die nachweislich wissenschaftlich in gewissen Teilen nicht haltbar ist (s. Kommentar von Jane Cottingham von der WHO). Ihre Ablehnung ist zudem häufig mit chemiekritischen Bedenken verbunden. In der Schweiz haben sich zwölf Frauenorganisationen, analog zu den USA und Frankreich, für die Zulassung von RU 486 ausgesprochen.</p><p>Die angeblichen Todesfälle infolge RU-486-Schwarzmarkt in Wien sind nach dem Kenntnisstand des Bundesrates nicht auf dieses Medikament zurückzuführen.</p><p>RU 486 ist seit über zehn Jahren in Frankreich und seit bald zehn Jahren in Grossbritannien und Schweden in Anwendung, ohne dass grosse Risiken bekannt wurden. RU 486 ist ausgiebig erforscht und wissenschaftlich untersucht. Es gibt mehrere Nachuntersuchungen von Frauen, die auch die psychologische Verträglichkeit belegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Offenbar ist das Gesuch bei der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) gestellt worden, in nächster Zeit die Einführung der Abtreibungspille RU 486 mit dem Wirkstoff Mifepriston in der Schweiz zu ermöglichen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Laut Beipackzettel der französischen Arzneimittelbehörde hat die Pille RU 486 keine andere Indikation als die Abtreibung. Der Wirkstoff Mifepriston und die weiteren Behandlungsschritte haben als einzigen bis jetzt bekannten Zweck, menschliches Leben zu vernichten. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die IKS ihrem Auftrag zuwiderhandelt, wenn sie statt einem Heilmittel ein Tötungsmittel anerkennt? Wie kann die IKS wissenschaftlich begründen, dass RU 486 ein Heilmittel ist? Hat denn die Tötung eines unschuldigen Menschen einen therapeutischen Wert?</p><p>2. In der Schweiz wird gegenwärtig die Einführung einer Fristenlösung diskutiert. In anderen Ländern, in welchen RU 486 zugelassen wurde, bestand zur Zeit der Zulassung bereits die Fristenlösung. Möchte die IKS jetzt nicht in den Gesetzgebungsprozess eingreifen und politische Signale setzen? Da die Abtreibungspille die Abtreibung weiter banalisiert, stellt sich die Frage, ob der IKS zu empfehlen sei, mit der Bewilligung so lange zuzuwarten, bis die politische Frage der Fristenlösung entschieden ist.</p><p>3. Edouard Sakiz, der Patentinhaber von RU 486, verlangte eine "moralische Bürgschaft von höchster Stelle" für die Zulassung in Deutschland. Ist nicht auch für die Schweiz eine solche Erklärung gefordert?</p><p>4. Bei der hormonellen Abtreibung steht nicht mehr das "ob", sondern das "wie" im Vordergrund. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass die Abtreibung durch RU 486 eher zum Mittel für die Geburtenregelung wird?</p><p>5. Im Ausland werden Abtreibungen durch RU 486 wegen den belegten, vielfältigen medizinischen Komplikationen bis hin zu Todesfällen und einer relativ hohen Versagerquote in speziellen Kliniken vorgenommen. Wie will man in der Schweiz nach einer allfälligen Bewilligung der problematischen Anwendung begegnen? Im Zusammenhang mit einem Todesfall durch die Anwendung von RU 486 auf dem grauen Markt wird in Wien zurzeit staatsanwaltschaftlich ermittelt. Wie können der Bundesrat und die Arzneimittelbehörde verhindern, dass ein Schwarzmarkt entsteht (ähnlich wie bei Viagra), nachdem der Hersteller von RU 486 zugegeben hat, dass in Pakistan und Bangladesch bereits ein solcher Markt besteht durch unter chinesischer Lizenz hergestellte Pillen?</p><p>6. Die physischen und besonders die psychischen Folgen einer Abtreibung mit RU 486 sind anders als bei einer operativen Abtreibung. Die Frau trägt die Verantwortung, sie wird zur aktiv Handelnden, nicht mehr der Arzt. Die Last wird grösser. Einmal die Pille genommen, gibt es kein zurück mehr, obwohl sich der Tötungsprozess über drei bis fünf Tage hinziehen kann. Das kann unter Umständen bis zur Verzweiflung der Frau führen. Todesfälle mussten auch schon registriert werden. Die Pille kann als frauenfeindlich bezeichnet werden. Das anerkennen auch Abtreibungsbefürworterinnen aus dem feministischen Lager. Deshalb drängt sich die Frage auf, ob der Bundesrat nicht veranlassen muss, dass vorgängig der Bewilligung von unabhängigen Fachleuten eine Art "Umweltverträglichkeitsbericht" erstellt werden soll, welcher die psychischen und physischen Folgen von RU 486 wissenschaftlich untersucht, und zwar unter Einbezug der kursierenden Nachricht von fünf Todesfällen in Wien.</p>
- Zulassung der Abtreibungspille RU 486?
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