Trennung des Grenzwachtkorps (GWK) vom Zollwesen

ShortId
99.3142
Id
19993142
Updated
25.06.2025 02:24
Language
de
Title
Trennung des Grenzwachtkorps (GWK) vom Zollwesen
AdditionalIndexing
Zollkontrolle;Grenzwachtkorps
1
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
  • L06K070104040203, Zollkontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das GWK ist zurzeit mit dem Zoll verbunden und dem Eidgenössischen Finanzdepartement unterstellt. Diese Regelung entstammt einer Zeit, in der Grenzkontrollen im wesentlichen mit Zollaufgaben verknüpft waren und Migrantenströme, Kriminaltourismus und organisierte Kriminalität noch kein Problem bildeten. Die Situation hat sich inzwischen grundlegend verändert. Das GWK ist heute im EFD ein Fremdkörper. Materiell und personell äusserst gefordert, muss sich das GWK heute Herausforderungen stellen, die es in die Nähe der Sicherheitsorgane rücken. Die Vermischung von Zoll- und Grenzwachtfunktionen wirkt sowohl für die Zollorgane als auch für das GWK behindernd. Eine Trennung der beiden Organe drängt sich deshalb auf.</p><p>Es ist zu prüfen, ob mit der Trennung sinnvollerweise das GWK in ein anderes Departement verlegt werden sollte. Mit einem Departementswechsel könnten eventuell Synergien besser genutzt, Doppelspurigkeiten verhindert und ein optimaler Einsatz der Mittel im Interesse der inneren Sicherheit ermöglicht werden.</p><p>Die Verlegung des GWK ins EJPD erscheint sinnvoll, nachdem die meisten Amtspartner (BFF, BFA, BAP, Bupo) dem EJPD unterstellt sind.</p><p>Eine Verlegung ins VBS wiederum könnte eine Optimierung der Zusammenarbeit mit dem Festungswachtkorps und anderen Einheiten der Armee bewirken.</p>
  • <p>Dem GWK als bewaffnetem und uniformiertem Teil der Zollverwaltung obliegt der grenzpolizeiliche Schutz, soweit nicht ein Kanton Aufgaben des grenzpolizeilichen Dienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt. Im wesentlichen obliegen ihm sicherheitspolizeiliche Aufgaben (Personenkontrolle, Vollzug der Grenzfahndung), fremdenpolizeiliche Aufgaben (Kontrolle der Einreisevoraussetzungen, Ausstellung von Ausnahmevisa, Verhinderung der unerlaubten Einreise ausserhalb der Grenzübergänge) sowie die Mitwirkung beim Vollzug des Asylgesetzes. Nach wie vor nimmt das GWK zollpolizeiliche Aufgaben (Überwachung der Zollgrenze, Bekämpfung des Schmuggels) und den Abgabenbezug im Reisendenverkehr wahr. Hinzu kommen zahlreiche wirtschafts-, handels- und gewerbepolizeiliche Aufgaben sowie verkehrspolizeiliche Kontrollen. Insbesondere landwirtschaftliche Kreise haben in der jüngsten Vergangenheit Wert auf möglichst weitgehende Zollkontrollen im Reisendenverkehr gelegt. Allerdings haben die grenzpolizeilichen Aufgaben im Laufe der Zeit ständig an Bedeutung gewonnen und beanspruchen heute etwa zwei bis drei Ressourcen des GWK.</p><p>Im Gegensatz zu den meisten europäischen Staaten werden die grenzpolizeilichen und zolldienstlichen Kontrollen an den Strassengrenzübergängen und an der grünen Grenze durch die gleiche Behörde vorgenommen. Im internationalen Flug- und Bahnverkehr wird die Personenkontrolle durch die Kantonspolizei vorgenommen.</p><p>Vor diesem Hintergrund hatte eine Analysegruppe im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform 93 die Departementszugehörigkeit des GWK zu prüfen. Da die fiskalischen und nicht zollrechtlichen Erlasse immer noch von Bedeutung sind und an der Grenze vollzogen werden müssen, kam die Analysegruppe zum Schluss, dass der Status quo vorläufig die effizienteste und effektivste Lösung sei. Die Kontrollen in allen Aufgabenbereichen laufen in einem Prozess ab, womit auch ein entsprechender Synergieeffekt erreicht wird.</p><p>Der Bundesrat hat seine Grundsatzentscheide zur Verwaltungsreform Ende Februar 1997 gefällt. Demnach verbleibt das GWK einstweilen beim EFD, mit Transferoption in das EJPD oder VBS bei einer Integration der Schweiz in einen europäischen Sicherheitsraum.</p><p>Seither wurden erkannte Optimierungspotentiale des GWK als weitere wichtige Schritte realisiert. Dies betrifft insbesondere den vom Vorsteher des EFD unterzeichneten Leistungsauftrags für die Jahre 1998/99. Damit kann den Bedürfnissen der Auftraggeber besser Rechnung getragen werden.</p><p>Die Frage einer Verschiebung des GWK in ein anderes Departement kann nicht losgelöst von einer Überprüfung der übrigen Strukturen und Instrumente innerhalb des Systems der inneren Sicherheit Schweiz einschliesslich der Aufgabenteilung Bund/Kantone beantwortet werden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die vom Vorsteher des EJPD vom 12. Januar 1998 eingesetzte gemischte Arbeitsgruppe "Europäische Sicherheitszusammenarbeit". Nachdem Ende Mai 1998 ein Zwischenbericht vorgelegt worden ist, wird in einer zweiten Phase eine neue Projektorganisation unter Einbezug aller interessierten Stellen von Bund und Kantonen das System der inneren Sicherheit überprüfen. Gegenstand dieses Projektes wird auch die Zukunft des GWK sein.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Grenzwachtkorps vom Zollwesen zu trennen und zu prüfen, ob sich eine Verlegung ins Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement oder ins Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport anbietet.</p>
  • Trennung des Grenzwachtkorps (GWK) vom Zollwesen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das GWK ist zurzeit mit dem Zoll verbunden und dem Eidgenössischen Finanzdepartement unterstellt. Diese Regelung entstammt einer Zeit, in der Grenzkontrollen im wesentlichen mit Zollaufgaben verknüpft waren und Migrantenströme, Kriminaltourismus und organisierte Kriminalität noch kein Problem bildeten. Die Situation hat sich inzwischen grundlegend verändert. Das GWK ist heute im EFD ein Fremdkörper. Materiell und personell äusserst gefordert, muss sich das GWK heute Herausforderungen stellen, die es in die Nähe der Sicherheitsorgane rücken. Die Vermischung von Zoll- und Grenzwachtfunktionen wirkt sowohl für die Zollorgane als auch für das GWK behindernd. Eine Trennung der beiden Organe drängt sich deshalb auf.</p><p>Es ist zu prüfen, ob mit der Trennung sinnvollerweise das GWK in ein anderes Departement verlegt werden sollte. Mit einem Departementswechsel könnten eventuell Synergien besser genutzt, Doppelspurigkeiten verhindert und ein optimaler Einsatz der Mittel im Interesse der inneren Sicherheit ermöglicht werden.</p><p>Die Verlegung des GWK ins EJPD erscheint sinnvoll, nachdem die meisten Amtspartner (BFF, BFA, BAP, Bupo) dem EJPD unterstellt sind.</p><p>Eine Verlegung ins VBS wiederum könnte eine Optimierung der Zusammenarbeit mit dem Festungswachtkorps und anderen Einheiten der Armee bewirken.</p>
    • <p>Dem GWK als bewaffnetem und uniformiertem Teil der Zollverwaltung obliegt der grenzpolizeiliche Schutz, soweit nicht ein Kanton Aufgaben des grenzpolizeilichen Dienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt. Im wesentlichen obliegen ihm sicherheitspolizeiliche Aufgaben (Personenkontrolle, Vollzug der Grenzfahndung), fremdenpolizeiliche Aufgaben (Kontrolle der Einreisevoraussetzungen, Ausstellung von Ausnahmevisa, Verhinderung der unerlaubten Einreise ausserhalb der Grenzübergänge) sowie die Mitwirkung beim Vollzug des Asylgesetzes. Nach wie vor nimmt das GWK zollpolizeiliche Aufgaben (Überwachung der Zollgrenze, Bekämpfung des Schmuggels) und den Abgabenbezug im Reisendenverkehr wahr. Hinzu kommen zahlreiche wirtschafts-, handels- und gewerbepolizeiliche Aufgaben sowie verkehrspolizeiliche Kontrollen. Insbesondere landwirtschaftliche Kreise haben in der jüngsten Vergangenheit Wert auf möglichst weitgehende Zollkontrollen im Reisendenverkehr gelegt. Allerdings haben die grenzpolizeilichen Aufgaben im Laufe der Zeit ständig an Bedeutung gewonnen und beanspruchen heute etwa zwei bis drei Ressourcen des GWK.</p><p>Im Gegensatz zu den meisten europäischen Staaten werden die grenzpolizeilichen und zolldienstlichen Kontrollen an den Strassengrenzübergängen und an der grünen Grenze durch die gleiche Behörde vorgenommen. Im internationalen Flug- und Bahnverkehr wird die Personenkontrolle durch die Kantonspolizei vorgenommen.</p><p>Vor diesem Hintergrund hatte eine Analysegruppe im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform 93 die Departementszugehörigkeit des GWK zu prüfen. Da die fiskalischen und nicht zollrechtlichen Erlasse immer noch von Bedeutung sind und an der Grenze vollzogen werden müssen, kam die Analysegruppe zum Schluss, dass der Status quo vorläufig die effizienteste und effektivste Lösung sei. Die Kontrollen in allen Aufgabenbereichen laufen in einem Prozess ab, womit auch ein entsprechender Synergieeffekt erreicht wird.</p><p>Der Bundesrat hat seine Grundsatzentscheide zur Verwaltungsreform Ende Februar 1997 gefällt. Demnach verbleibt das GWK einstweilen beim EFD, mit Transferoption in das EJPD oder VBS bei einer Integration der Schweiz in einen europäischen Sicherheitsraum.</p><p>Seither wurden erkannte Optimierungspotentiale des GWK als weitere wichtige Schritte realisiert. Dies betrifft insbesondere den vom Vorsteher des EFD unterzeichneten Leistungsauftrags für die Jahre 1998/99. Damit kann den Bedürfnissen der Auftraggeber besser Rechnung getragen werden.</p><p>Die Frage einer Verschiebung des GWK in ein anderes Departement kann nicht losgelöst von einer Überprüfung der übrigen Strukturen und Instrumente innerhalb des Systems der inneren Sicherheit Schweiz einschliesslich der Aufgabenteilung Bund/Kantone beantwortet werden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die vom Vorsteher des EJPD vom 12. Januar 1998 eingesetzte gemischte Arbeitsgruppe "Europäische Sicherheitszusammenarbeit". Nachdem Ende Mai 1998 ein Zwischenbericht vorgelegt worden ist, wird in einer zweiten Phase eine neue Projektorganisation unter Einbezug aller interessierten Stellen von Bund und Kantonen das System der inneren Sicherheit überprüfen. Gegenstand dieses Projektes wird auch die Zukunft des GWK sein.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Grenzwachtkorps vom Zollwesen zu trennen und zu prüfen, ob sich eine Verlegung ins Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement oder ins Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport anbietet.</p>
    • Trennung des Grenzwachtkorps (GWK) vom Zollwesen

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