Personalbestände bei den Zoll- und Grenzwachtorganen
- ShortId
-
99.3144
- Id
-
19993144
- Updated
-
10.04.2024 08:38
- Language
-
de
- Title
-
Personalbestände bei den Zoll- und Grenzwachtorganen
- AdditionalIndexing
-
Stellenbewirtschaftung;Zollkontrolle;Grenzwachtkorps;Unternehmensgrösse;Personenkontrolle an der Grenze
- 1
-
- L04K07030603, Unternehmensgrösse
- L05K0702010212, Stellenbewirtschaftung
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L06K070104040203, Zollkontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine effektive Grenzkontrolle wird im In- und Ausland erwartet. Die Grenzkontrolle ist ein "Kriminalfilter", dessen Wirksamkeit auch in der Zahl der gefassten Täter zum Ausdruck kommt. So konnten 1998 an der Schweizer Grenze, gestützt auf Fahndungsunterlagen, rund 29 000 Personen der Polizei übergeben werden.</p><p>Die Zahl der Kontrollen sowie der personelle Einsatz während den Kontrollen müssen so hoch sein, dass sich ein Versuch, illegal über die Grenze zu kommen oder Waren im grösseren Stil zu schmuggeln, kaum mehr lohnt. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung hat aufgrund der Vorgaben von Nove-due einen Bericht vorgelegt, der u. a. einen Abbau der Kontrolldichte in Zügen vorschlägt. Bereits heute können aber nur ungefähr 10 Prozent der aus Italien eintreffenden Züge kontrolliert werden, und nur 30 der 600 befahrbaren Grenzübergänge sind rund um die Uhr besetzt.</p>
- <p>1. Insgesamt verfügt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) über einen bewilligten Personalbestand von 4497 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Davon sind 2606 im zivilen Betriebs- und Verwaltungsdienst sowie 1891 im uniformierten und bewaffneten Grenzwachtkorps (GWK) eingesetzt.</p><p>Die Hauptaufgabe des zivilen Zolldienstes besteht in der Abfertigung der Handelswaren für die Ein-, Aus- und Durchfuhr, diejenige des GWK in der Personenkontrolle an den Strassengrenzübergängen, dem Abgabenbezug im Reisendenverkehr, der allgemeinen Schmuggelbekämpfung und der Überwachung der grünen Grenze.</p><p>2. Die seit Jahren knapp bemessenen Personalbestände haben zu einer zunehmenden Beschränkung der Kontrolltätigkeiten geführt. Lückenlose Personenkontrollen sind praktisch nur auf den internationalen Flughäfen möglich, wo die Personenkontrolle Sache der Kantonspolizei ist. Die Personenkontrollen an den Grenzübergängen im Strassenverkehr werden dagegen durch das GWK im Rahmen des gesetzlichen Auftrages stichprobenweise wahrgenommen und nach den tatsächlichen Risiken ausgerichtet. Die Überwachung der grünen Grenze konzentriert sich auf das Schlüsselgelände. Eine flächendeckende, lückenlose Überwachung wäre auch mit einer massiven Aufstockung der Personalbestände im GWK nicht möglich. Dem legitimen Anspruch des Bürgers auf öffentliche Sicherheit und Ordnung steht zudem die Akzeptanz von Grenzkontrollen bei langen Wartezeiten gegenüber. Letztlich verlangen internationale Abmachungen, die Wirtschaft und die Öffentlichkeit einen möglichst ungehinderten Grenzübertritt.</p><p>3. Der Gesetzgeber hat der EZV Aufgaben aus vielen Rechtserlassen zum Vollzug an der Grenze übertragen. Die seit Jahren knapp bemessenen Personalbestände haben zu einer zunehmenden Beschränkung der Kontrolltätigkeiten auf Stichproben geführt. Diese stützen sich auf Risikobeurteilungen.</p><p>Gegenüber den ursprünglichen Zollaufgaben des GWK haben die grenzpolizeilichen Aufgaben im Laufe der Zeit ständig an Bedeutung gewonnen. Insbesondere die sicherheitspolizeilichen Aufgaben wurden mit der Zunahme der transnationalen Kriminalität und des organisierten Verbrechens sowie der zunehmenden Migration immer bedeutsamer und beanspruchen heute rund zwei Drittel der Ressourcen des GWK.</p><p>Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat dem GWK für die Jahre 1998 und 1999 einen Leistungsauftrag erteilt. Dieser soll die Interessen des Staates wahren, einen wirksamen Mitteleinsatz gewährleisten, eine bürgernahe und kundenfreundliche Aufgabenerfüllung sicherstellen sowie die Prioritäten der Aufgaben gestützt auf die Risikolage festhalten. Die verschiedenen Bundesämter als Auftraggeber wie auch die Polizeien der Kantone werden in diese Risikobeurteilung mit einbezogen. Der heute geltende Leistungsauftrag stellt sicher, dass sowohl für die Kontrollen an den Grenzübergängen als auch für die Überwachung des Zwischengeländes die Mittel zugunsten klarer Schwergewichte eingesetzt werden, ohne dabei die anderen Aufgaben aus den Augen zu verlieren. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, daran etwas zu ändern.</p><p>4. Der Bundesrat zählt die innere Sicherheit zu den prioritären staatspolitischen Zielen. Infolge gesellschaftlicher und sozialer Entwicklungen im In- und Ausland sowie durch die Integrationsbestrebungen verändert sich das Bedrohungsbild ständig. Die erforderlichen Massnahmen müssen deshalb der aktuellen Lage angepasst werden.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates sind Grenzkontrollen nach wie vor ein wichtiges Element zur Wahrung der inneren Sicherheit. Sie stellen dabei nur eine, wenn auch wichtige Massnahme unter zahlreichen dar. Ein Abbau der sicherheitspolizeilichen Kontrolle an der Grenze ist deshalb nicht vorgesehen.</p><p>5. Zur Erleichterung der Planung und Koordination der Kontrolltätigkeit im Bahnverkehr sollten die grenzpolizeilichen Personenkontrollen und die zolldienstlichen Kontrollen grundsätzlich durch die gleiche Behörde vollzogen werden. Innerhalb der EZV wäre das GWK geeignet, vollzieht es doch bereits heute in Personalunion grenzpolizeiliche und zolldienstliche Aufgaben an den Strassengrenzübergängen. Doppelspurigkeiten und Kompetenzkonflikte könnten vermieden werden.</p><p>Der Vollzug der Grenzkontrolle ist gemäss Bundesverfassung Aufgabe der Grenzkantone. Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung der Interpellation Fritschi Oscar vom 19. Juni 1995 (Tessiner Südgrenze und Drogenszene in Zürich; 95.3273) sowie der Motion Kunz vom 7. Oktober 1998 (Grenzpolizei an Bahnhöfen und Flughäfen; 98.3453) die Auffassung vertreten, der Vollzug der Grenzkontrollen liege im Interesse des ganzen Landes. Diese Frage wird im Rahmen des geplanten Projektes "Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auf dem Gebiet der inneren Sicherheit" zu prüfen sein.</p><p>Voraussetzung für die Zusammenlegung der Polizei- und Zollkontrollen ist indessen die Bereitschaft der betroffenen Grenzkantone und Bundesbehörden. Die Frage kann deshalb nicht losgelöst von einer umfassenden Überprüfung des gesamten Bereiches der inneren Sicherheit der Schweiz einschliesslich Aufgabenteilung Bund/Kantone entschieden werden. Dabei müssen konkrete Modelle entwickelt werden, welche die strukturellen, organisatorischen, finanziellen und personellen Konsequenzen aufzeigen.</p><p>Losgelöst von diesen grundsätzlichen Überlegungen sieht die EZV vor, die Zollkontrollen in den Zügen etappenweise vom zivilen Zolldienst auf das uniformierte GWK zu übertragen.</p><p>6. Die Wertfreigrenzen und andere Einfuhrtoleranzen können nicht nur nach betriebswirtschaftlichen Bedürfnissen der EZV festgelegt werden. Zu beachten sind insbesondere internationale Rechtspflichten und die vielfältigen Interessen inländischer Wirtschaftskreise. Von der Schaffung einer pauschal geltenden erhöhten Wertfreigrenze wären vor allem der Agrarschutz und der Detailhandel betroffen.</p><p>Die EZV hat im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform Nove-due die Problematik einer Erhöhung der Wertfreigrenze in Form einer Machbarkeitsstudie geprüft. Sie kam zum Schluss, dass eine pauschal geltende Wertfreigrenze in der Höhe von mindestens 600 Franken gemeinsam mit der Aufhebung des Unterschiedes zwischen Reisenden- und Grenzverkehr spürbare Vereinfachungen im Bereich der Zollkontrollen bringen könnte. Die von der EZV vorgeschlagenen Massnahmen wurden jedoch von allen betroffenen Bundesämtern abgelehnt. Zudem zeichnete sich seitens der mitinteressierten Wirtschaftskreise, welche für die Machbarkeitsstudie noch nicht direkt mit einbezogen wurden, ebenfalls erheblicher Widerstand ab.</p><p>Eine Erhöhung der Wertfreigrenze oder anderer Einfuhrtoleranzen erachtet der Bundesrat deshalb zum heutigen Zeitpunkt als nicht realisierbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Personen sind in der Schweiz zurzeit mit fiskalischer und wie viele mit sicherheitspolizeilicher Grenzüberwachung beauftragt?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Auffassung, der jetzige Grenzschutz entspreche dem Optimum?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass im Vordergrund der Grenzkontrollen der Sicherheitsaspekt stehen sollte und nicht zollspezifische Überlegungen?</p><p>4. Welche Folgen für die innere Sicherheit hätte aus seiner Sicht der Abbau der Kontrolldichte?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die zolldienstlichen Kontrollen in den Zügen eine abhaltende Wirkung haben, wenn sie uniformiert erfolgen?</p><p>6. Wie beurteilt er die Variante, die Einfuhrtoleranz anzupassen, um zu verhindern, dass Personal unnötig durch die Deklaration von minimalen Mengen gebunden ist und sich zum Ärger der Reisenden lange Warteschlangen bilden?</p>
- Personalbestände bei den Zoll- und Grenzwachtorganen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine effektive Grenzkontrolle wird im In- und Ausland erwartet. Die Grenzkontrolle ist ein "Kriminalfilter", dessen Wirksamkeit auch in der Zahl der gefassten Täter zum Ausdruck kommt. So konnten 1998 an der Schweizer Grenze, gestützt auf Fahndungsunterlagen, rund 29 000 Personen der Polizei übergeben werden.</p><p>Die Zahl der Kontrollen sowie der personelle Einsatz während den Kontrollen müssen so hoch sein, dass sich ein Versuch, illegal über die Grenze zu kommen oder Waren im grösseren Stil zu schmuggeln, kaum mehr lohnt. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung hat aufgrund der Vorgaben von Nove-due einen Bericht vorgelegt, der u. a. einen Abbau der Kontrolldichte in Zügen vorschlägt. Bereits heute können aber nur ungefähr 10 Prozent der aus Italien eintreffenden Züge kontrolliert werden, und nur 30 der 600 befahrbaren Grenzübergänge sind rund um die Uhr besetzt.</p>
- <p>1. Insgesamt verfügt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) über einen bewilligten Personalbestand von 4497 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Davon sind 2606 im zivilen Betriebs- und Verwaltungsdienst sowie 1891 im uniformierten und bewaffneten Grenzwachtkorps (GWK) eingesetzt.</p><p>Die Hauptaufgabe des zivilen Zolldienstes besteht in der Abfertigung der Handelswaren für die Ein-, Aus- und Durchfuhr, diejenige des GWK in der Personenkontrolle an den Strassengrenzübergängen, dem Abgabenbezug im Reisendenverkehr, der allgemeinen Schmuggelbekämpfung und der Überwachung der grünen Grenze.</p><p>2. Die seit Jahren knapp bemessenen Personalbestände haben zu einer zunehmenden Beschränkung der Kontrolltätigkeiten geführt. Lückenlose Personenkontrollen sind praktisch nur auf den internationalen Flughäfen möglich, wo die Personenkontrolle Sache der Kantonspolizei ist. Die Personenkontrollen an den Grenzübergängen im Strassenverkehr werden dagegen durch das GWK im Rahmen des gesetzlichen Auftrages stichprobenweise wahrgenommen und nach den tatsächlichen Risiken ausgerichtet. Die Überwachung der grünen Grenze konzentriert sich auf das Schlüsselgelände. Eine flächendeckende, lückenlose Überwachung wäre auch mit einer massiven Aufstockung der Personalbestände im GWK nicht möglich. Dem legitimen Anspruch des Bürgers auf öffentliche Sicherheit und Ordnung steht zudem die Akzeptanz von Grenzkontrollen bei langen Wartezeiten gegenüber. Letztlich verlangen internationale Abmachungen, die Wirtschaft und die Öffentlichkeit einen möglichst ungehinderten Grenzübertritt.</p><p>3. Der Gesetzgeber hat der EZV Aufgaben aus vielen Rechtserlassen zum Vollzug an der Grenze übertragen. Die seit Jahren knapp bemessenen Personalbestände haben zu einer zunehmenden Beschränkung der Kontrolltätigkeiten auf Stichproben geführt. Diese stützen sich auf Risikobeurteilungen.</p><p>Gegenüber den ursprünglichen Zollaufgaben des GWK haben die grenzpolizeilichen Aufgaben im Laufe der Zeit ständig an Bedeutung gewonnen. Insbesondere die sicherheitspolizeilichen Aufgaben wurden mit der Zunahme der transnationalen Kriminalität und des organisierten Verbrechens sowie der zunehmenden Migration immer bedeutsamer und beanspruchen heute rund zwei Drittel der Ressourcen des GWK.</p><p>Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat dem GWK für die Jahre 1998 und 1999 einen Leistungsauftrag erteilt. Dieser soll die Interessen des Staates wahren, einen wirksamen Mitteleinsatz gewährleisten, eine bürgernahe und kundenfreundliche Aufgabenerfüllung sicherstellen sowie die Prioritäten der Aufgaben gestützt auf die Risikolage festhalten. Die verschiedenen Bundesämter als Auftraggeber wie auch die Polizeien der Kantone werden in diese Risikobeurteilung mit einbezogen. Der heute geltende Leistungsauftrag stellt sicher, dass sowohl für die Kontrollen an den Grenzübergängen als auch für die Überwachung des Zwischengeländes die Mittel zugunsten klarer Schwergewichte eingesetzt werden, ohne dabei die anderen Aufgaben aus den Augen zu verlieren. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, daran etwas zu ändern.</p><p>4. Der Bundesrat zählt die innere Sicherheit zu den prioritären staatspolitischen Zielen. Infolge gesellschaftlicher und sozialer Entwicklungen im In- und Ausland sowie durch die Integrationsbestrebungen verändert sich das Bedrohungsbild ständig. Die erforderlichen Massnahmen müssen deshalb der aktuellen Lage angepasst werden.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates sind Grenzkontrollen nach wie vor ein wichtiges Element zur Wahrung der inneren Sicherheit. Sie stellen dabei nur eine, wenn auch wichtige Massnahme unter zahlreichen dar. Ein Abbau der sicherheitspolizeilichen Kontrolle an der Grenze ist deshalb nicht vorgesehen.</p><p>5. Zur Erleichterung der Planung und Koordination der Kontrolltätigkeit im Bahnverkehr sollten die grenzpolizeilichen Personenkontrollen und die zolldienstlichen Kontrollen grundsätzlich durch die gleiche Behörde vollzogen werden. Innerhalb der EZV wäre das GWK geeignet, vollzieht es doch bereits heute in Personalunion grenzpolizeiliche und zolldienstliche Aufgaben an den Strassengrenzübergängen. Doppelspurigkeiten und Kompetenzkonflikte könnten vermieden werden.</p><p>Der Vollzug der Grenzkontrolle ist gemäss Bundesverfassung Aufgabe der Grenzkantone. Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung der Interpellation Fritschi Oscar vom 19. Juni 1995 (Tessiner Südgrenze und Drogenszene in Zürich; 95.3273) sowie der Motion Kunz vom 7. Oktober 1998 (Grenzpolizei an Bahnhöfen und Flughäfen; 98.3453) die Auffassung vertreten, der Vollzug der Grenzkontrollen liege im Interesse des ganzen Landes. Diese Frage wird im Rahmen des geplanten Projektes "Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auf dem Gebiet der inneren Sicherheit" zu prüfen sein.</p><p>Voraussetzung für die Zusammenlegung der Polizei- und Zollkontrollen ist indessen die Bereitschaft der betroffenen Grenzkantone und Bundesbehörden. Die Frage kann deshalb nicht losgelöst von einer umfassenden Überprüfung des gesamten Bereiches der inneren Sicherheit der Schweiz einschliesslich Aufgabenteilung Bund/Kantone entschieden werden. Dabei müssen konkrete Modelle entwickelt werden, welche die strukturellen, organisatorischen, finanziellen und personellen Konsequenzen aufzeigen.</p><p>Losgelöst von diesen grundsätzlichen Überlegungen sieht die EZV vor, die Zollkontrollen in den Zügen etappenweise vom zivilen Zolldienst auf das uniformierte GWK zu übertragen.</p><p>6. Die Wertfreigrenzen und andere Einfuhrtoleranzen können nicht nur nach betriebswirtschaftlichen Bedürfnissen der EZV festgelegt werden. Zu beachten sind insbesondere internationale Rechtspflichten und die vielfältigen Interessen inländischer Wirtschaftskreise. Von der Schaffung einer pauschal geltenden erhöhten Wertfreigrenze wären vor allem der Agrarschutz und der Detailhandel betroffen.</p><p>Die EZV hat im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform Nove-due die Problematik einer Erhöhung der Wertfreigrenze in Form einer Machbarkeitsstudie geprüft. Sie kam zum Schluss, dass eine pauschal geltende Wertfreigrenze in der Höhe von mindestens 600 Franken gemeinsam mit der Aufhebung des Unterschiedes zwischen Reisenden- und Grenzverkehr spürbare Vereinfachungen im Bereich der Zollkontrollen bringen könnte. Die von der EZV vorgeschlagenen Massnahmen wurden jedoch von allen betroffenen Bundesämtern abgelehnt. Zudem zeichnete sich seitens der mitinteressierten Wirtschaftskreise, welche für die Machbarkeitsstudie noch nicht direkt mit einbezogen wurden, ebenfalls erheblicher Widerstand ab.</p><p>Eine Erhöhung der Wertfreigrenze oder anderer Einfuhrtoleranzen erachtet der Bundesrat deshalb zum heutigen Zeitpunkt als nicht realisierbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Personen sind in der Schweiz zurzeit mit fiskalischer und wie viele mit sicherheitspolizeilicher Grenzüberwachung beauftragt?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Auffassung, der jetzige Grenzschutz entspreche dem Optimum?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass im Vordergrund der Grenzkontrollen der Sicherheitsaspekt stehen sollte und nicht zollspezifische Überlegungen?</p><p>4. Welche Folgen für die innere Sicherheit hätte aus seiner Sicht der Abbau der Kontrolldichte?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die zolldienstlichen Kontrollen in den Zügen eine abhaltende Wirkung haben, wenn sie uniformiert erfolgen?</p><p>6. Wie beurteilt er die Variante, die Einfuhrtoleranz anzupassen, um zu verhindern, dass Personal unnötig durch die Deklaration von minimalen Mengen gebunden ist und sich zum Ärger der Reisenden lange Warteschlangen bilden?</p>
- Personalbestände bei den Zoll- und Grenzwachtorganen
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