Stärkung der Bundesraumordnungspolitik

ShortId
99.3145
Id
19993145
Updated
25.06.2025 02:18
Language
de
Title
Stärkung der Bundesraumordnungspolitik
AdditionalIndexing
Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Raumplanung;Vollzug von Beschlüssen
1
  • L03K010204, Raumplanung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K08020314, Koordination
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesamt für Raumplanung durch angemessene Kapazitätsaufstockung in die Lage zu versetzen:</p><p>a. den Auftrag des Parlamentes zur besseren Erfüllung der Koordinationsaufgabe der Raumplanung auf Bundesebene und die entsprechenden Erwartungen der Kantone zu erfüllen (u. a. überwiesene Motion Bisig, 95.3272);</p><p>b. den Erwartungen der Bevölkerung in einen einheitlichen Vollzug des soeben teilrevidierten Raumplanungsgesetzes nachzukommen (Information, Beratung, Aufsicht);</p><p>c. die neu bestehenden Möglichkeiten, im Rahmen der informellen Raumordnungspolitik der EU direkten Einfluss auf einzelne, für die Schweiz wichtige Sachpolitiken nehmen zu können, voll auszuschöpfen.</p><p>1. Das Bundesamt für Raumplanung wurde in einer Zeit konzipiert, als es noch keine mit den heutigen Herausforderungen vergleichbare Raumordnungspolitik des Bundes gab. Für die berechtigten und wiederholt geäusserten Anliegen der Kantone nach vermehrter Koordination zwischen ihnen und dem Bund fehlen grösstenteils die Kapazitäten. Selbst für die Koordination innerhalb der Bundesverwaltung genügen die amtseigenen Kapazitäten nicht. Das Bundesamt für Raumplanung ist deshalb ausgehend von seinen gegenwärtig etwa 30 Mitarbeitenden personell so aufzustocken, dass es seine Kernaufgaben korrekt erfüllen kann. Die Aufstockung soll für die Bundesverwaltung insgesamt stellenneutral erfolgen.</p><p>2. Neuerdings kommt die Umsetzung der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes gemäss Volksabstimmung vom 7. Februar 1999 hinzu: Das Vertrauen und die Erwartungen der Stimmbürgerschaft in die Zusicherung nach einer Vereinheitlichung des Vollzugs ist zu honorieren. Bundesrat und Parlament stehen im Wort, die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen.</p><p>3. Die Bereitschaft der EU-Raumordnungsminister, die Schweiz weitgehend gleichberechtigt ihre Interessen im Prozess der Erarbeitung eines Europäischen Raumentwicklungskonzeptes einbringen zu lassen, muss ausgenützt werden, weil damit der Schweiz erstmals die Gelegenheit geboten wird, indirekt gewisse interessante Sachpolitiken (Verkehrspolitik, Regionalpolitik usw.) zu beeinflussen. Vom Bund wird erwartet, dass er in Zusammenarbeit mit den Kantonen an diesen Entwicklungen mit der nötigen Sorgfalt und Intensität teilnimmt. Die Kantone sind darauf angewiesen, dass der Bund hier auf kompetente Weise seine Führungsfunktion übernimmt.</p>
  • Stärkung der Bundesraumordnungspolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesamt für Raumplanung durch angemessene Kapazitätsaufstockung in die Lage zu versetzen:</p><p>a. den Auftrag des Parlamentes zur besseren Erfüllung der Koordinationsaufgabe der Raumplanung auf Bundesebene und die entsprechenden Erwartungen der Kantone zu erfüllen (u. a. überwiesene Motion Bisig, 95.3272);</p><p>b. den Erwartungen der Bevölkerung in einen einheitlichen Vollzug des soeben teilrevidierten Raumplanungsgesetzes nachzukommen (Information, Beratung, Aufsicht);</p><p>c. die neu bestehenden Möglichkeiten, im Rahmen der informellen Raumordnungspolitik der EU direkten Einfluss auf einzelne, für die Schweiz wichtige Sachpolitiken nehmen zu können, voll auszuschöpfen.</p><p>1. Das Bundesamt für Raumplanung wurde in einer Zeit konzipiert, als es noch keine mit den heutigen Herausforderungen vergleichbare Raumordnungspolitik des Bundes gab. Für die berechtigten und wiederholt geäusserten Anliegen der Kantone nach vermehrter Koordination zwischen ihnen und dem Bund fehlen grösstenteils die Kapazitäten. Selbst für die Koordination innerhalb der Bundesverwaltung genügen die amtseigenen Kapazitäten nicht. Das Bundesamt für Raumplanung ist deshalb ausgehend von seinen gegenwärtig etwa 30 Mitarbeitenden personell so aufzustocken, dass es seine Kernaufgaben korrekt erfüllen kann. Die Aufstockung soll für die Bundesverwaltung insgesamt stellenneutral erfolgen.</p><p>2. Neuerdings kommt die Umsetzung der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes gemäss Volksabstimmung vom 7. Februar 1999 hinzu: Das Vertrauen und die Erwartungen der Stimmbürgerschaft in die Zusicherung nach einer Vereinheitlichung des Vollzugs ist zu honorieren. Bundesrat und Parlament stehen im Wort, die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen.</p><p>3. Die Bereitschaft der EU-Raumordnungsminister, die Schweiz weitgehend gleichberechtigt ihre Interessen im Prozess der Erarbeitung eines Europäischen Raumentwicklungskonzeptes einbringen zu lassen, muss ausgenützt werden, weil damit der Schweiz erstmals die Gelegenheit geboten wird, indirekt gewisse interessante Sachpolitiken (Verkehrspolitik, Regionalpolitik usw.) zu beeinflussen. Vom Bund wird erwartet, dass er in Zusammenarbeit mit den Kantonen an diesen Entwicklungen mit der nötigen Sorgfalt und Intensität teilnimmt. Die Kantone sind darauf angewiesen, dass der Bund hier auf kompetente Weise seine Führungsfunktion übernimmt.</p>
    • Stärkung der Bundesraumordnungspolitik

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