Bundesverwaltung. Zusammenfassung der Raumordnungsfachstellen
- ShortId
-
99.3146
- Id
-
19993146
- Updated
-
10.04.2024 17:17
- Language
-
de
- Title
-
Bundesverwaltung. Zusammenfassung der Raumordnungsfachstellen
- AdditionalIndexing
-
Raumplanung;Regionalplanung;Verwaltungsreform;Bundesamt für Raumentwicklung;Landschaftsschutz;Regionalpolitik
- 1
-
- L03K010204, Raumplanung
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L04K01020410, Regionalplanung
- L04K08040703, Bundesamt für Raumentwicklung
- L04K08060108, Verwaltungsreform
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Stellung der Raumordnung innerhalb der Bundesverwaltung war Gegenstand der Untersuchungen im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (Analysegruppe 3 "Umwelt und Raumordnung"). Die im Postulat vorgeschlagenen strukturellen Anpassungen wurden dabei ebenfalls untersucht.</p><p>Der Bundesrat entschied sich im Februar 1997 für ein eigenständiges Bundesamt für Raumplanung (BRP) unter Verzicht auf die Integration weiterer Sachbereiche. Ausschlaggebend war die Tatsache, dass die Abteilung Regionalpolitik bedeutende Schnittstellen zur Wirtschaftspolitik aufweist.</p><p>Die bisher mit dieser Lösung gemachten Erfahrungen geben vorläufig keinen Anlass, den Entscheid in Frage zu stellen. Mit der gestärkten Raumordnungskonferenz und dem Rat für Raumordnung wurde ein geeignetes Gefäss zur Umsetzung der Grundzüge der Raumordnung Schweiz geschaffen. Die Zusammenarbeit des BRP mit der Abteilung Regionalpolitik und mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft ist sehr gut eingespielt und effizient.</p><p>Auch haben sich bisher die Rahmenbedingungen nicht derart verändert, dass eine Neuprüfung der Situation umgehend notwendig wäre. Die Fusion des Bundesamtes für Aussenwirtschaft und des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit ändert nichts an der Stellung der Regionalpolitik im Bereich der Wirtschaftspolitik. Der kritischen Grösse des BRP infolge des Transfers der Eidgenössischen Vermessungsdirektion zum Bundesamt für Landestopographie im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport will der Bundesrat vorläufig nicht mit organisatorischen, sondern mit anderen geeigneten Massnahmen begegnen (vgl. Empfehlung Hofmann, 99.3055, und gleichlautendes Postulat Durrer vom 19. März 1999, 99.3145, "Stärkung der Bundesraumordnungspolitik").</p><p>Die Raumordnung ist eine typische Querschnittsaufgabe; sie hat Berührungspunkte zu vielen Politikbereichen. Das BRP weist deshalb Schnittstellen zu allen raumrelevant tätigen Ämtern auf. Ein Transfer der Regionalpolitik und des Landschaftsschutzes würde zwar die bestehenden Schnittstellen zur Raumordnung beseitigen. Dafür würden neue, nicht weniger wichtige Schnittstellen zur Wirtschaftspolitik und zur Umweltpolitik entstehen; die Zusammenarbeit müsste neu institutionalisiert werden. Der Synergiegewinn auf der einen Seite müsste mit einem Synergieverlust auf der anderen Seite erkauft werden.</p><p>Mit Zusammenlegungen allein kann diesen Anliegen kaum Rechnung getragen werden. Der Bundesrat legt deshalb das Schwergewicht eher auf übergreifende, vernetzte Zusammenarbeit statt auf blosse organisatorisch-strukturelle Massnahmen. Er verfolgt damit das Ziel, das BRP in seiner Funktion als Querschnittamt politisch zu stärken und zu unterstützen. Er beobachtet die weitere Entwicklung der Raumordnungspolitik aktiv, überprüft bei Bedarf die getroffenen organisatorischen Lösungen kritisch und wird bei veränderten Rahmenbedingungen auch in Zukunft von sich aus rechtzeitig die erforderlichen Massnahmen treffen.</p><p>Obwohl das Postulat grundsätzlich in die richtige Richtung zielt, so erscheint es dem Bundesrat in seiner einseitigen Ausrichtung auf organisatorische Massnahmen - und selbst hier, in seiner abschliessenden Beschränkung auf die Bereiche "Regionalpolitik" und "Landschaftsschutz" - zu eng gefasst zu sein. Der Bundesrat möchte sämtliche Möglichkeiten ausloten, um die Raumordnungspolitik auf Bundesebene zu stärken, und sich bei der Prüfung nicht allein auf organisatorische Aspekte beschränken müssen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die raumordnungspolitischen Aufgaben des Bundes im Gleichschritt mit der weiterlaufenden Reorganisation der Bundesverwaltung in einer kompetenten Bundesfachstelle zusammenzufassen.</p><p>1. Die anstehende Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (BWA) und des Bundesamtes für Aussenwirtschaft legt es nahe, die Abteilung Regionalpolitik des BWA mit ihren raumordnungspolitischen Aufgaben zusammen mit dem Bundesamt für Raumplanung in einem neuen "Bundesamt für Raumordnung" zu konzentrieren. Da sich die Aufgabenstellungen, insbesondere im Bereich der Umsetzung der Grundzüge der Raumordnung Schweiz sowie der Interreg-Förderprogramme, zum Teil überschneiden, verspricht eine Zusammenlegung erhebliche Synergien in Form verbesserter Koordination und optimierten Personaleinsatzes.</p><p>2. Auch die Landschaftsschutzpolitik des Bundes, die aufgrund der ausschlaggebenden kantonalen Kompetenzen über das Landschaftskonzept und insbesondere über die kantonalen Richtpläne koordiniert werden muss, ist in einem "Bundesamt für Raumordnung" zu konzentrieren. Diese Forderung unterstützt die Stossrichtung der überwiesenen Motion Maissen (95.3312).</p>
- Bundesverwaltung. Zusammenfassung der Raumordnungsfachstellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Stellung der Raumordnung innerhalb der Bundesverwaltung war Gegenstand der Untersuchungen im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (Analysegruppe 3 "Umwelt und Raumordnung"). Die im Postulat vorgeschlagenen strukturellen Anpassungen wurden dabei ebenfalls untersucht.</p><p>Der Bundesrat entschied sich im Februar 1997 für ein eigenständiges Bundesamt für Raumplanung (BRP) unter Verzicht auf die Integration weiterer Sachbereiche. Ausschlaggebend war die Tatsache, dass die Abteilung Regionalpolitik bedeutende Schnittstellen zur Wirtschaftspolitik aufweist.</p><p>Die bisher mit dieser Lösung gemachten Erfahrungen geben vorläufig keinen Anlass, den Entscheid in Frage zu stellen. Mit der gestärkten Raumordnungskonferenz und dem Rat für Raumordnung wurde ein geeignetes Gefäss zur Umsetzung der Grundzüge der Raumordnung Schweiz geschaffen. Die Zusammenarbeit des BRP mit der Abteilung Regionalpolitik und mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft ist sehr gut eingespielt und effizient.</p><p>Auch haben sich bisher die Rahmenbedingungen nicht derart verändert, dass eine Neuprüfung der Situation umgehend notwendig wäre. Die Fusion des Bundesamtes für Aussenwirtschaft und des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit ändert nichts an der Stellung der Regionalpolitik im Bereich der Wirtschaftspolitik. Der kritischen Grösse des BRP infolge des Transfers der Eidgenössischen Vermessungsdirektion zum Bundesamt für Landestopographie im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport will der Bundesrat vorläufig nicht mit organisatorischen, sondern mit anderen geeigneten Massnahmen begegnen (vgl. Empfehlung Hofmann, 99.3055, und gleichlautendes Postulat Durrer vom 19. März 1999, 99.3145, "Stärkung der Bundesraumordnungspolitik").</p><p>Die Raumordnung ist eine typische Querschnittsaufgabe; sie hat Berührungspunkte zu vielen Politikbereichen. Das BRP weist deshalb Schnittstellen zu allen raumrelevant tätigen Ämtern auf. Ein Transfer der Regionalpolitik und des Landschaftsschutzes würde zwar die bestehenden Schnittstellen zur Raumordnung beseitigen. Dafür würden neue, nicht weniger wichtige Schnittstellen zur Wirtschaftspolitik und zur Umweltpolitik entstehen; die Zusammenarbeit müsste neu institutionalisiert werden. Der Synergiegewinn auf der einen Seite müsste mit einem Synergieverlust auf der anderen Seite erkauft werden.</p><p>Mit Zusammenlegungen allein kann diesen Anliegen kaum Rechnung getragen werden. Der Bundesrat legt deshalb das Schwergewicht eher auf übergreifende, vernetzte Zusammenarbeit statt auf blosse organisatorisch-strukturelle Massnahmen. Er verfolgt damit das Ziel, das BRP in seiner Funktion als Querschnittamt politisch zu stärken und zu unterstützen. Er beobachtet die weitere Entwicklung der Raumordnungspolitik aktiv, überprüft bei Bedarf die getroffenen organisatorischen Lösungen kritisch und wird bei veränderten Rahmenbedingungen auch in Zukunft von sich aus rechtzeitig die erforderlichen Massnahmen treffen.</p><p>Obwohl das Postulat grundsätzlich in die richtige Richtung zielt, so erscheint es dem Bundesrat in seiner einseitigen Ausrichtung auf organisatorische Massnahmen - und selbst hier, in seiner abschliessenden Beschränkung auf die Bereiche "Regionalpolitik" und "Landschaftsschutz" - zu eng gefasst zu sein. Der Bundesrat möchte sämtliche Möglichkeiten ausloten, um die Raumordnungspolitik auf Bundesebene zu stärken, und sich bei der Prüfung nicht allein auf organisatorische Aspekte beschränken müssen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die raumordnungspolitischen Aufgaben des Bundes im Gleichschritt mit der weiterlaufenden Reorganisation der Bundesverwaltung in einer kompetenten Bundesfachstelle zusammenzufassen.</p><p>1. Die anstehende Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (BWA) und des Bundesamtes für Aussenwirtschaft legt es nahe, die Abteilung Regionalpolitik des BWA mit ihren raumordnungspolitischen Aufgaben zusammen mit dem Bundesamt für Raumplanung in einem neuen "Bundesamt für Raumordnung" zu konzentrieren. Da sich die Aufgabenstellungen, insbesondere im Bereich der Umsetzung der Grundzüge der Raumordnung Schweiz sowie der Interreg-Förderprogramme, zum Teil überschneiden, verspricht eine Zusammenlegung erhebliche Synergien in Form verbesserter Koordination und optimierten Personaleinsatzes.</p><p>2. Auch die Landschaftsschutzpolitik des Bundes, die aufgrund der ausschlaggebenden kantonalen Kompetenzen über das Landschaftskonzept und insbesondere über die kantonalen Richtpläne koordiniert werden muss, ist in einem "Bundesamt für Raumordnung" zu konzentrieren. Diese Forderung unterstützt die Stossrichtung der überwiesenen Motion Maissen (95.3312).</p>
- Bundesverwaltung. Zusammenfassung der Raumordnungsfachstellen
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