Zukunft der Lötschbergachse
- ShortId
-
99.3148
- Id
-
19993148
- Updated
-
10.04.2024 09:46
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft der Lötschbergachse
- AdditionalIndexing
-
Hochgeschwindigkeitsverkehr;kombinierter Transport;Schienenverkehr;Privatbahn;Schienennetz;Kunstbauwerk;Bern (Kanton);NEAT
- 1
-
- L04K18030207, Schienennetz
- L03K180302, Schienenverkehr
- L05K1802020201, Kunstbauwerk
- L04K18010303, kombinierter Transport
- L05K1803020701, NEAT
- L05K1801021102, Privatbahn
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die BLS ist gegenüber dem Bund mit einem bedingt rückzahlbaren und faktisch unverzinsten Darlehen von heute über 900 Millionen Franken verschuldet. Dieses Darlehen wird auf über eine Milliarde Franken ansteigen. Die BLS vermag es weder zu verzinsen noch zu amortisieren.</p><p>Für die Realisierung des Gütertransitverkehrs am Lötschberg sind neben dem Tunnelbau neue Investitionen in die Betriebsinfrastruktur für Rollmaterial, Ladewagen und Lokomotiven in dreistelliger Millionenhöhe nötig. Die BLS ist aus eigener Kraft nicht in der Lage, diese Investitionen ohne Garantieleistungen des Kantons Bern oder des Bundes zu finanzieren.</p><p>Es liegt langfristig nicht im Interesse des Kantons Bern, selber den internationalen Gütertransitverkehr zu betreiben oder zu finanzieren. Hingegen ist er an der Anbindung des Personenverkehrs an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz interessiert.</p><p>Ein neues, zukunftsgerichtetes Leitbild für die BLS könnte wie folgt aussehen:</p><p>1. Die BLS wird zu einer Betriebsgesellschaft für die gesamte Berner S-Bahn und für die bernischen Regionalbahnen sowie für den Schiffsverkehr auf dem Thuner- und Brienzersee. Sie behält die Infrastruktur für den Regionalverkehr und die S-Bahn, soweit diese nicht zum nationalen SBB-Netz gehört. Es kann eine Netzarrondierung im Regionalverkehr hinzukommen, indem die BLS bisherige SBB-Strecken übernimmt (z. B. Interlaken-Brünig, Bern-Langnau-Luzern usw.). Durch diese integrale Regionalisierung der BLS behält der Kanton Bern seinen Einfluss auf den Agglomerations- und Regionalverkehr.</p><p>2. Die Lötschbergachse - und damit auch der international ausgerichtete Bereich - wird von der BLS jedoch abgegeben und vom Bund auf die gleiche Art verwaltet und betrieben wie das SBB-Netz nach der Bahnreform.</p><p>3. Die bisherigen Bundesdarlehen an die BLS von rund einer Milliarde Franken werden abgelöst. Gleichzeitig wird durch die Übernahme des Lötschberg-Basistunnels durch den Bund die BLS auch von der Übernahme der Restschuld des Neat-Baus befreit.</p><p>4. Der Gütertransitverkehr Nord-Süd über die Lötschberg-Simplon-Achse wird entweder von einer getrennten Gütertransitgesellschaft (losgelöst von der BLS) oder von der SBB AG abgewickelt.</p><p>5. Im Gegenzug erhält der Kanton Bern durch einen langfristigen Vertrag mit dem Bund den dauernden Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz im Personenverkehr zugesichert. Mit festgelegten Taktfahrplänen sollen Direktverbindungen von Bern nach Lyon, Paris, Strassburg-Brüssel, Mailand und ins deutsche Rheingebiet sichergestellt werden. Ein solcher Vertrag zwischen Kanton Bern und Bund oder Kanton Bern und SBB AG würde im gleichen Paket, mit der Bahnrestrukturierung, verabschiedet.</p>
- <p>Der Bund hat sich im Laufe dieses Jahres mit der Zukunft der BLS vertieft auseinander gesetzt. Diese Arbeiten fanden unter Einbezug des Kantons Bern statt. Dabei wurden die vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen im Rahmen des verkehrspolitischen Umfeldes der nächsten Jahre diskutiert. Der Bundesrat ist in Absprache mit dem Kanton Bern zum Schluss gekommen, dass aus Eigentümersicht weitere Entscheide erst nach dem Jahr 2000 gefällt werden sollen. Insbesondere die Bahnreform (als rollende Reform) erfordert ein solches Vorgehen.</p><p>Aufgrund des aktuellen Arbeitsstandes kann der Bundesrat die einzelnen Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Nach Abschluss des Ausbaus auf Doppelspur am Lötschberg wird die BLS ein Bundesdarlehen von rund einer Milliarde Franken ausstehend haben, welches sie gemäss Finanzierungsvereinbarung von 1976 innerhalb von vierzig Jahren zu amortisieren hätte. Da die BLS dieser Rückzahlungspflicht ab 2001 nicht nachkommen kann, haben sich der Bund und der Kanton Bern geeinigt, den Abbau des hohen Verschuldungsgrades der BLS im Rahmen des verkehrspolitischen Umfeldes der nächsten Jahre anzugehen. Dazu gehört, dass in einer weiteren Etappe der Bahnreform u. a. eine Harmonisierung der Finanzierung im öffentlichen Verkehr vorgesehen ist, mit welcher die Gleichstellung zwischen SBB und den übrigen Privatbahnen angestrebt wird. Der Bundesrat erachtet es daher als sinnvoll, die bei der BLS hinsichtlich Finanzierung anstehenden Entscheide koordiniert mit den vorerwähnten Entwicklungen bei der Bahnreform zu lösen.</p><p>2. Zurzeit steht je eine Vereinbarung über den Bau und die Finanzierung des Lötschberg-Basistunnels mit der BLS sowie mit der BLS Alptransit AG kurz vor der Unterzeichnung. Darin wird u. a. festgelegt, dass das Eigentum in der Bauphase direkt durch die BLS Alptransit AG erworben wird. Obwohl die Betriebsphase grundsätzlich nicht Gegenstand dieser Vereinbarungen bildet, wurde die BLS im Hinblick auf weitere Schritte der Bahnreform explizit verpflichtet, die Interessen eines späteren Betreibers unpräjudiziell zu wahren. Um Nachforderungen im Falle einer Übernahme der Neat-Neubaustrecke am Lötschberg durch den Bund zur vermeiden, wurden die Gegenleistungen bereits heute fixiert. Damit ist die Handlungsfreiheit des Bundes bei einer im Rahmen der Bahnreform zu bestimmenden Neuregelung des Verhältnisses zwischen Bund und BLS sichergestellt.</p><p>3. Die Investitionen am Lötschberg für das geplante Angebot der rollenden Autobahn (RA), das auf dem Verpflichtungskredit von 1989 beruht, sind abgeschlossen. Lediglich die Arbeiten auf italienischer Seite sind noch nicht vollendet. Erst die Zukunftsperspektiven im unbegleiteten kombinierten Verkehr und die Aufnahme des Angebotes am Markt werden zeigen, ob ein weiterer Ausbau der RA-Kapazitäten und damit weitere Investitionen sinnvoll sind. Weitere Investitionen in die Bergstrecke sollten vermieden werden.</p><p>4. Durch den mit der Bahnreform gewollten freien Netzzugang ist im Güterverkehr davon auszugehen, dass sich verschiedene Unternehmungen um die Trassen des Transitverkehrs bewerben werden. Die Übernahme des Gütertransitverkehrs durch eine einzelne Trägerschaft dürfte kaum eintreten und wäre auch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Wie weit sich die Liberalisierung im Güterverkehrsmarkt auswirken wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesehen werden. Trotz der zunehmenden Konkurrenz könnte es durchaus sein, dass von den Bahnen - dort, wo sinnvoll - weiterhin Kooperationen eingegangen werden. Mit den flankierenden Massnahmen zum bilateralen Landverkehrsabkommen stehen im Hinblick auf die Umsetzung des Alpenschutzartikels weitere Subventionsbeiträge (Trassenpreissubvention und Abgeltung der ungedeckten Kosten für bestellte Verkehre) für den kombinierten Verkehr zur Verfügung. Diesbezüglich liegt sowohl die Wahl des Traktionärs als auch der allfälligen Partnerunternehmungen in der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Gesuchsteller.</p><p>5. Der Kanton Bern soll optimal an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen werden. Dazu dienen vor allem die geplanten neuen Infrastrukturen, deren Finanzierung dank der Zustimmung von Volk und Ständen zur FinöV-Vorlage gesichert ist (Lötschberg-Basistunnel Richtung Süden, TGV-Anschlüsse Richtung Westen, Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist Richtung Norden und Osten). Das auf diesen Infrastrukturen verkehrende Angebot im nationalen und internationalen Verkehr liegt im unternehmerischen Bereich der Transportunternehmungen. Sowohl die SBB als auch die BLS (Lötschbergachse) besitzen für diesen selbsttragenden Verkehrsbereich eine Konzession bis zum Jahr 2007 bzw. 2010. Es ist allerdings nicht Sache des Bundes, Beiträge an eine auf den nationalen und internationalen Verkehr ausgerichtete Strategie der Unternehmungen zu leisten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, seine Haltung zum zukünftigen Verhältnis des Bundes gegenüber der BLS bekannt zu geben und insbesondere folgende Fragen zu klären:</p><p>1. Zukunft der Bundesdarlehen von rund einer Milliarde Franken an die BLS für den Doppelspurausbau der Bergstrecke am Lötschberg;</p><p>2. Übernahme und Betrieb des neuen, vom Bund finanzierten Basistunnels am Lötschberg;</p><p>3. Finanzierung der bald nötigen neuen Investitionskosten für den Betrieb der rollenden Landstrasse und später des Gütertransitverkehrs am Lötschberg;</p><p>4. Betrieb und Trägerschaft des Gütertransitverkehrs über die Lötschberg-Simplon-Achse nach deren Ausbau;</p><p>5. vertraglich gesicherte Anbindung des Kantons Bern an das internationale Hochgeschwindigkeitsnetz im Personenverkehr, wenn sich die BLS auf ihr Kerngeschäft des Agglomerations- und Regionalverkehrs zurückziehen sollte.</p>
- Zukunft der Lötschbergachse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die BLS ist gegenüber dem Bund mit einem bedingt rückzahlbaren und faktisch unverzinsten Darlehen von heute über 900 Millionen Franken verschuldet. Dieses Darlehen wird auf über eine Milliarde Franken ansteigen. Die BLS vermag es weder zu verzinsen noch zu amortisieren.</p><p>Für die Realisierung des Gütertransitverkehrs am Lötschberg sind neben dem Tunnelbau neue Investitionen in die Betriebsinfrastruktur für Rollmaterial, Ladewagen und Lokomotiven in dreistelliger Millionenhöhe nötig. Die BLS ist aus eigener Kraft nicht in der Lage, diese Investitionen ohne Garantieleistungen des Kantons Bern oder des Bundes zu finanzieren.</p><p>Es liegt langfristig nicht im Interesse des Kantons Bern, selber den internationalen Gütertransitverkehr zu betreiben oder zu finanzieren. Hingegen ist er an der Anbindung des Personenverkehrs an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz interessiert.</p><p>Ein neues, zukunftsgerichtetes Leitbild für die BLS könnte wie folgt aussehen:</p><p>1. Die BLS wird zu einer Betriebsgesellschaft für die gesamte Berner S-Bahn und für die bernischen Regionalbahnen sowie für den Schiffsverkehr auf dem Thuner- und Brienzersee. Sie behält die Infrastruktur für den Regionalverkehr und die S-Bahn, soweit diese nicht zum nationalen SBB-Netz gehört. Es kann eine Netzarrondierung im Regionalverkehr hinzukommen, indem die BLS bisherige SBB-Strecken übernimmt (z. B. Interlaken-Brünig, Bern-Langnau-Luzern usw.). Durch diese integrale Regionalisierung der BLS behält der Kanton Bern seinen Einfluss auf den Agglomerations- und Regionalverkehr.</p><p>2. Die Lötschbergachse - und damit auch der international ausgerichtete Bereich - wird von der BLS jedoch abgegeben und vom Bund auf die gleiche Art verwaltet und betrieben wie das SBB-Netz nach der Bahnreform.</p><p>3. Die bisherigen Bundesdarlehen an die BLS von rund einer Milliarde Franken werden abgelöst. Gleichzeitig wird durch die Übernahme des Lötschberg-Basistunnels durch den Bund die BLS auch von der Übernahme der Restschuld des Neat-Baus befreit.</p><p>4. Der Gütertransitverkehr Nord-Süd über die Lötschberg-Simplon-Achse wird entweder von einer getrennten Gütertransitgesellschaft (losgelöst von der BLS) oder von der SBB AG abgewickelt.</p><p>5. Im Gegenzug erhält der Kanton Bern durch einen langfristigen Vertrag mit dem Bund den dauernden Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz im Personenverkehr zugesichert. Mit festgelegten Taktfahrplänen sollen Direktverbindungen von Bern nach Lyon, Paris, Strassburg-Brüssel, Mailand und ins deutsche Rheingebiet sichergestellt werden. Ein solcher Vertrag zwischen Kanton Bern und Bund oder Kanton Bern und SBB AG würde im gleichen Paket, mit der Bahnrestrukturierung, verabschiedet.</p>
- <p>Der Bund hat sich im Laufe dieses Jahres mit der Zukunft der BLS vertieft auseinander gesetzt. Diese Arbeiten fanden unter Einbezug des Kantons Bern statt. Dabei wurden die vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen im Rahmen des verkehrspolitischen Umfeldes der nächsten Jahre diskutiert. Der Bundesrat ist in Absprache mit dem Kanton Bern zum Schluss gekommen, dass aus Eigentümersicht weitere Entscheide erst nach dem Jahr 2000 gefällt werden sollen. Insbesondere die Bahnreform (als rollende Reform) erfordert ein solches Vorgehen.</p><p>Aufgrund des aktuellen Arbeitsstandes kann der Bundesrat die einzelnen Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Nach Abschluss des Ausbaus auf Doppelspur am Lötschberg wird die BLS ein Bundesdarlehen von rund einer Milliarde Franken ausstehend haben, welches sie gemäss Finanzierungsvereinbarung von 1976 innerhalb von vierzig Jahren zu amortisieren hätte. Da die BLS dieser Rückzahlungspflicht ab 2001 nicht nachkommen kann, haben sich der Bund und der Kanton Bern geeinigt, den Abbau des hohen Verschuldungsgrades der BLS im Rahmen des verkehrspolitischen Umfeldes der nächsten Jahre anzugehen. Dazu gehört, dass in einer weiteren Etappe der Bahnreform u. a. eine Harmonisierung der Finanzierung im öffentlichen Verkehr vorgesehen ist, mit welcher die Gleichstellung zwischen SBB und den übrigen Privatbahnen angestrebt wird. Der Bundesrat erachtet es daher als sinnvoll, die bei der BLS hinsichtlich Finanzierung anstehenden Entscheide koordiniert mit den vorerwähnten Entwicklungen bei der Bahnreform zu lösen.</p><p>2. Zurzeit steht je eine Vereinbarung über den Bau und die Finanzierung des Lötschberg-Basistunnels mit der BLS sowie mit der BLS Alptransit AG kurz vor der Unterzeichnung. Darin wird u. a. festgelegt, dass das Eigentum in der Bauphase direkt durch die BLS Alptransit AG erworben wird. Obwohl die Betriebsphase grundsätzlich nicht Gegenstand dieser Vereinbarungen bildet, wurde die BLS im Hinblick auf weitere Schritte der Bahnreform explizit verpflichtet, die Interessen eines späteren Betreibers unpräjudiziell zu wahren. Um Nachforderungen im Falle einer Übernahme der Neat-Neubaustrecke am Lötschberg durch den Bund zur vermeiden, wurden die Gegenleistungen bereits heute fixiert. Damit ist die Handlungsfreiheit des Bundes bei einer im Rahmen der Bahnreform zu bestimmenden Neuregelung des Verhältnisses zwischen Bund und BLS sichergestellt.</p><p>3. Die Investitionen am Lötschberg für das geplante Angebot der rollenden Autobahn (RA), das auf dem Verpflichtungskredit von 1989 beruht, sind abgeschlossen. Lediglich die Arbeiten auf italienischer Seite sind noch nicht vollendet. Erst die Zukunftsperspektiven im unbegleiteten kombinierten Verkehr und die Aufnahme des Angebotes am Markt werden zeigen, ob ein weiterer Ausbau der RA-Kapazitäten und damit weitere Investitionen sinnvoll sind. Weitere Investitionen in die Bergstrecke sollten vermieden werden.</p><p>4. Durch den mit der Bahnreform gewollten freien Netzzugang ist im Güterverkehr davon auszugehen, dass sich verschiedene Unternehmungen um die Trassen des Transitverkehrs bewerben werden. Die Übernahme des Gütertransitverkehrs durch eine einzelne Trägerschaft dürfte kaum eintreten und wäre auch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Wie weit sich die Liberalisierung im Güterverkehrsmarkt auswirken wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesehen werden. Trotz der zunehmenden Konkurrenz könnte es durchaus sein, dass von den Bahnen - dort, wo sinnvoll - weiterhin Kooperationen eingegangen werden. Mit den flankierenden Massnahmen zum bilateralen Landverkehrsabkommen stehen im Hinblick auf die Umsetzung des Alpenschutzartikels weitere Subventionsbeiträge (Trassenpreissubvention und Abgeltung der ungedeckten Kosten für bestellte Verkehre) für den kombinierten Verkehr zur Verfügung. Diesbezüglich liegt sowohl die Wahl des Traktionärs als auch der allfälligen Partnerunternehmungen in der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Gesuchsteller.</p><p>5. Der Kanton Bern soll optimal an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen werden. Dazu dienen vor allem die geplanten neuen Infrastrukturen, deren Finanzierung dank der Zustimmung von Volk und Ständen zur FinöV-Vorlage gesichert ist (Lötschberg-Basistunnel Richtung Süden, TGV-Anschlüsse Richtung Westen, Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist Richtung Norden und Osten). Das auf diesen Infrastrukturen verkehrende Angebot im nationalen und internationalen Verkehr liegt im unternehmerischen Bereich der Transportunternehmungen. Sowohl die SBB als auch die BLS (Lötschbergachse) besitzen für diesen selbsttragenden Verkehrsbereich eine Konzession bis zum Jahr 2007 bzw. 2010. Es ist allerdings nicht Sache des Bundes, Beiträge an eine auf den nationalen und internationalen Verkehr ausgerichtete Strategie der Unternehmungen zu leisten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, seine Haltung zum zukünftigen Verhältnis des Bundes gegenüber der BLS bekannt zu geben und insbesondere folgende Fragen zu klären:</p><p>1. Zukunft der Bundesdarlehen von rund einer Milliarde Franken an die BLS für den Doppelspurausbau der Bergstrecke am Lötschberg;</p><p>2. Übernahme und Betrieb des neuen, vom Bund finanzierten Basistunnels am Lötschberg;</p><p>3. Finanzierung der bald nötigen neuen Investitionskosten für den Betrieb der rollenden Landstrasse und später des Gütertransitverkehrs am Lötschberg;</p><p>4. Betrieb und Trägerschaft des Gütertransitverkehrs über die Lötschberg-Simplon-Achse nach deren Ausbau;</p><p>5. vertraglich gesicherte Anbindung des Kantons Bern an das internationale Hochgeschwindigkeitsnetz im Personenverkehr, wenn sich die BLS auf ihr Kerngeschäft des Agglomerations- und Regionalverkehrs zurückziehen sollte.</p>
- Zukunft der Lötschbergachse
Back to List