Investitionsrisikogarantie. Reform mit sozialen und ökologischen Mindeststandards

ShortId
99.3149
Id
19993149
Updated
25.06.2025 02:19
Language
de
Title
Investitionsrisikogarantie. Reform mit sozialen und ökologischen Mindeststandards
AdditionalIndexing
Zivilgesellschaft;Sozialverträglichkeit;Investitionsrisikogarantie;Umweltverträglichkeit
1
  • L05K1109010602, Investitionsrisikogarantie
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K01090108, Zivilgesellschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nachdem das Multilaterale Investitionsabkommen vorläufig gescheitert ist, will der Bund auf Begehren der Privatwirtschaft die IRG für schweizerische Investitionen im Ausland verstärken. Dieses Instrument ist problematisch, weil es dazu dient, Risiken der Privatwirtschaft zu sozialisieren und die Arbeitsplatzverlegung ins Ausland staatlich zu fördern.</p><p>Wenn schon der Staat der Privatwirtschaft unter die Arme greift, müssen von den Investoren soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten werden.</p><p>Soziale Mindeststandards können z. B. die Kernkonventionen der ILO umfassen: Verbote der Kinderarbeit, der Zwangsarbeit, der geschlechtlichen und rassischen Diskriminierung sowie die Zulassung der Koalitionsfreiheit.</p><p>Ebenso sind ökologische Mindeststandards durch die Investoren einzuhalten, so z. B. die Übernahme der internationalen Abkommen zum Schutze der Umwelt, der Weltmeere und der Atmosphäre.</p><p>Es kommt nicht in Frage, dass Investoren staatliche Garantien beanspruchen, ohne minimale ökologische und soziale Leitplanken zu respektieren.</p><p>Um die Einhaltung solcher Normen im Projektprüfungsprozess sicherzustellen, muss im entscheidenden Gremium der IRG die Mitwirkung einer kleinen Vertretung der Zivilgesellschaft gesetzlich fixiert sein.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob im Rahmen der geplanten Revision der Investitionsrisikogarantie (IRG) des Bundes auch soziale und ökologische Mindeststandards als Bedingung für die Garantieerteilung einzuführen sind und allenfalls im Entscheidgremium der IRG eine Vertretung der Zivilgesellschaft sicherzustellen.</p>
  • Investitionsrisikogarantie. Reform mit sozialen und ökologischen Mindeststandards
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nachdem das Multilaterale Investitionsabkommen vorläufig gescheitert ist, will der Bund auf Begehren der Privatwirtschaft die IRG für schweizerische Investitionen im Ausland verstärken. Dieses Instrument ist problematisch, weil es dazu dient, Risiken der Privatwirtschaft zu sozialisieren und die Arbeitsplatzverlegung ins Ausland staatlich zu fördern.</p><p>Wenn schon der Staat der Privatwirtschaft unter die Arme greift, müssen von den Investoren soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten werden.</p><p>Soziale Mindeststandards können z. B. die Kernkonventionen der ILO umfassen: Verbote der Kinderarbeit, der Zwangsarbeit, der geschlechtlichen und rassischen Diskriminierung sowie die Zulassung der Koalitionsfreiheit.</p><p>Ebenso sind ökologische Mindeststandards durch die Investoren einzuhalten, so z. B. die Übernahme der internationalen Abkommen zum Schutze der Umwelt, der Weltmeere und der Atmosphäre.</p><p>Es kommt nicht in Frage, dass Investoren staatliche Garantien beanspruchen, ohne minimale ökologische und soziale Leitplanken zu respektieren.</p><p>Um die Einhaltung solcher Normen im Projektprüfungsprozess sicherzustellen, muss im entscheidenden Gremium der IRG die Mitwirkung einer kleinen Vertretung der Zivilgesellschaft gesetzlich fixiert sein.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob im Rahmen der geplanten Revision der Investitionsrisikogarantie (IRG) des Bundes auch soziale und ökologische Mindeststandards als Bedingung für die Garantieerteilung einzuführen sind und allenfalls im Entscheidgremium der IRG eine Vertretung der Zivilgesellschaft sicherzustellen.</p>
    • Investitionsrisikogarantie. Reform mit sozialen und ökologischen Mindeststandards

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