Schaffung einer Schweizer "National Guard" im Zuge der Armeereform XXI
- ShortId
-
99.3152
- Id
-
19993152
- Updated
-
25.06.2025 02:25
- Language
-
de
- Title
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Schaffung einer Schweizer "National Guard" im Zuge der Armeereform XXI
- AdditionalIndexing
-
Armeeeinsatz;Armeereform;öffentliche Ordnung
- 1
-
- L04K04020306, Armeereform
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Unsere Armee ist in erster Linie noch immer auf den Auftrag der Kriegsverhinderung und der Verteidigung ausgerichtet. Die beiden anderen Aufträge, jene der Friedensförderung und der Existenzsicherung, sind ihm faktisch nachgeordnet. Dies zeigt sich sowohl hinsichtlich der Truppenzahl und ihrer Organisation als auch hinsichtlich der Einsatzdoktrin, der Ausrüstung und der Ausbildung.</p><p>2. Die Ereignisse der vergangenen Jahre und Monate - Notlage im Asylwesen, Schutzbedarf für ausländische Vertretungen - hingegen zeigen deutlich, dass subsidiäre Einsätze zugunsten der zivilen Behörden rasch und häufig nötig werden können. Denkbar und jederzeit möglich sind subsidiäre Einsätze aller Art bei Natur- und Zivilisationskatastrophen, Unterstützungseinsätze bei Migration, Schutz und Sicherung von wichtigen zivilen Einrichtungen und Anlagen sowie Hilfeleistungen aller Art zugunsten der Behörden und der Zivilbevölkerung. Demgegenüber rechnen wir heute für kriegerische Bedrohungen mit Warnzeiten von mindestens mehreren Jahren.</p><p>3. Unsere Armee ist für diese Unterstützungseinsätze noch zu wenig vorbereitet. Dafür vorgesehen sind heute die Territorialtruppen (Rettungstruppen, Sanität, Territorialinfanterie), welche jedoch nur in geringer Zahl vorhanden sind. So sind allein für die Einsätze des BFF (Sicherung und Betreuung von Asylnotunterkünften) alle kurspflichtigen Territorialregimenter des ganzen Jahres 1999 absorbiert; im Rahmen der normalen Dienstleistungen sind keine Territorialregimenter mehr verfügbar.</p><p>4. Denkweise, Ausrüstung und Ausbildung unterscheiden diese Truppen von den Kampftruppen grundlegend. Während die Kampftruppen ihr Ziel in erster Linie durch den Einsatz von Gewaltmitteln und Waffen erreichen, wenden die Territorialtruppen nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit möglichst wenig Gewalt an; der Waffeneinsatz ist das letzte Mittel. Entsprechend dem Auftrag und dem Einsatz sind auch die Ausrüstung und die Ausbildung wesentlich anders zu gestalten.</p><p>5. Im Zuge der Armeereform sind daher die Territorialtruppen als "National Guard" zu verstärken, auszurüsten und auszubilden. Die nötige Zahl ist zu evaluieren, doch dürfte dafür eine erheblich höhere Anzahl von Armeeangehörigen (von Männern und Frauen) als heute nötig sein. Demgegenüber wird der Bedarf an Kampftruppen wesentlich kleiner als heute sein. Wenn sich die positive Entwicklung fortsetzt, Europa immer mehr zu einem einzigen Sicherheitsraum zusammenwächst und die Schweiz ebenfalls an der europäischen Sicherheitsarchitektur mitarbeitet, können auch wir die Truppenstärke dem benachbarten Ausland anpassen. Unterstützungseinsätze hingegen sind in erster Linie von der Schweiz allein und weniger in Kooperation mit dem Ausland zu leisten.</p><p>6. Unterstützungsaufgaben zugunsten der Behörden und der Zivilbevölkerung sollen aus mehreren Gründen nur im Notfall den Kampftruppen übertragen werden: Zum einen sind die Denkweise und das Verhältnis zur Gewaltanwendung bei Kampftruppen und "National Guard" völlig anders. Zudem kann in der Milizarmee eine Truppe nicht in beiden Bereichen genügend ausgebildet werden. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die verschiedenen Denkweisen in der Regel nicht von der gleichen Person gelebt und gut umgesetzt werden können. Und schliesslich müssen Kampftruppen im Falle einer militärischen Bedrohung in erster Linie ihren Kriegsverhinderungs- und Verteidigungsauftrag wahrnehmen; sie wären gar nicht mehr für die zivilen Behörden und die Bevölkerung verfügbar.</p><p>7. Hinsichtlich der Organisation sind für die Subsidiäreinsätze besondere Strukturen zu schaffen, so dass für die einzelnen Einsätze massgeschneiderte Elemente aufgeboten und eingesetzt werden können. Der Einsatz ganzer Regimenter für relativ kleine Aufgaben, wie er in den laufenden Asyleinsätzen praktiziert wird, erweist sich als zu aufwendig.</p><p>8. Eine klarere Trennung zwischen Kampftruppen und Territorialtruppen als "National Guard" wird auch positive Auswirkungen auf die Bereitschaft vieler Jugendlicher - Männer und Frauen - haben, sich für gemeinschaftliche Aufgaben einzusetzen. Unterstützungseinsätze als "Dienstleistung von Bürgern für Bürger" haben erfahrungsgemäss besondere Motivationskraft.</p><p>9. Der Ordnungsdienst als letztes Mittel zur Aufrechterhaltung der zivilen Ordnung hingegen ist nicht Sache der "National Guard" nach schweizerischem Verständnis und soll wie heute von Subsidiäreinsätzen klar getrennt werden.</p>
- <p>Zurzeit sind im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Arbeiten am Reformprozess "Armee XXI" in vollem Gange. Sie erfolgen nach dem Grundsatz "von der Strategie - über die Doktrin - zu den Strukturen".</p><p>Die strategische Grundlage der neuen Armee wird der im Sommer 1999 dem Bundesrat vorzulegende Sicherheitspolitische Bericht 2000 bilden. Die Doktrin- und Strukturfragen werden gestützt auf den Bericht im neuen Armeeleitbild, das im Jahre 2000 vorliegen wird, definiert werden. Anschliessend wird eine Revision des Militärgesetzes die Reform rechtlich verankern.</p><p>Zum heutigen Zeitpunkt wäre es unzweckmässig, dem laufenden Reformprozess vorzugreifen, indem die vom Motionär geforderte Schaffung einer Schweizer "National Guard" im Zuge der Armeereform XXI verankert würde, bevor die Strukturen der künftigen Armee festgelegt sind. Gewiss wird aber die Frage der Schaffung einer Schweizer "National Guard" im Rahmen der laufenden Reformphase und der Überprüfung des Systems innere Sicherheit Schweiz geprüft und mit dem Armeeleitbild beantwortet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zuge der bevorstehenden Armeereform XXI jene Truppen zu schaffen bzw. auszubauen, welche in erster Linie und stärker als heute für die Unterstützung der zivilen Behörden ausgerüstet und ausgebildet sind (Subsidiäreinsätze). Diese "National Guard" unterstützt in erster Linie die Behörden und die Bevölkerung in ihrem Herkunftsgebiet, kann aber auch in anderen Teilen der Schweiz eingesetzt werden. Grundsätzlich nicht einzusetzen ist sie hingegen für den Ordnungsdienst gegenüber der Zivilbevölkerung.</p><p>Die nötigen Anpassungen sind anlässlich der bevorstehenden Revision des Militärgesetzes für die "Armee XXI" vorzunehmen.</p>
- Schaffung einer Schweizer "National Guard" im Zuge der Armeereform XXI
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Unsere Armee ist in erster Linie noch immer auf den Auftrag der Kriegsverhinderung und der Verteidigung ausgerichtet. Die beiden anderen Aufträge, jene der Friedensförderung und der Existenzsicherung, sind ihm faktisch nachgeordnet. Dies zeigt sich sowohl hinsichtlich der Truppenzahl und ihrer Organisation als auch hinsichtlich der Einsatzdoktrin, der Ausrüstung und der Ausbildung.</p><p>2. Die Ereignisse der vergangenen Jahre und Monate - Notlage im Asylwesen, Schutzbedarf für ausländische Vertretungen - hingegen zeigen deutlich, dass subsidiäre Einsätze zugunsten der zivilen Behörden rasch und häufig nötig werden können. Denkbar und jederzeit möglich sind subsidiäre Einsätze aller Art bei Natur- und Zivilisationskatastrophen, Unterstützungseinsätze bei Migration, Schutz und Sicherung von wichtigen zivilen Einrichtungen und Anlagen sowie Hilfeleistungen aller Art zugunsten der Behörden und der Zivilbevölkerung. Demgegenüber rechnen wir heute für kriegerische Bedrohungen mit Warnzeiten von mindestens mehreren Jahren.</p><p>3. Unsere Armee ist für diese Unterstützungseinsätze noch zu wenig vorbereitet. Dafür vorgesehen sind heute die Territorialtruppen (Rettungstruppen, Sanität, Territorialinfanterie), welche jedoch nur in geringer Zahl vorhanden sind. So sind allein für die Einsätze des BFF (Sicherung und Betreuung von Asylnotunterkünften) alle kurspflichtigen Territorialregimenter des ganzen Jahres 1999 absorbiert; im Rahmen der normalen Dienstleistungen sind keine Territorialregimenter mehr verfügbar.</p><p>4. Denkweise, Ausrüstung und Ausbildung unterscheiden diese Truppen von den Kampftruppen grundlegend. Während die Kampftruppen ihr Ziel in erster Linie durch den Einsatz von Gewaltmitteln und Waffen erreichen, wenden die Territorialtruppen nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit möglichst wenig Gewalt an; der Waffeneinsatz ist das letzte Mittel. Entsprechend dem Auftrag und dem Einsatz sind auch die Ausrüstung und die Ausbildung wesentlich anders zu gestalten.</p><p>5. Im Zuge der Armeereform sind daher die Territorialtruppen als "National Guard" zu verstärken, auszurüsten und auszubilden. Die nötige Zahl ist zu evaluieren, doch dürfte dafür eine erheblich höhere Anzahl von Armeeangehörigen (von Männern und Frauen) als heute nötig sein. Demgegenüber wird der Bedarf an Kampftruppen wesentlich kleiner als heute sein. Wenn sich die positive Entwicklung fortsetzt, Europa immer mehr zu einem einzigen Sicherheitsraum zusammenwächst und die Schweiz ebenfalls an der europäischen Sicherheitsarchitektur mitarbeitet, können auch wir die Truppenstärke dem benachbarten Ausland anpassen. Unterstützungseinsätze hingegen sind in erster Linie von der Schweiz allein und weniger in Kooperation mit dem Ausland zu leisten.</p><p>6. Unterstützungsaufgaben zugunsten der Behörden und der Zivilbevölkerung sollen aus mehreren Gründen nur im Notfall den Kampftruppen übertragen werden: Zum einen sind die Denkweise und das Verhältnis zur Gewaltanwendung bei Kampftruppen und "National Guard" völlig anders. Zudem kann in der Milizarmee eine Truppe nicht in beiden Bereichen genügend ausgebildet werden. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die verschiedenen Denkweisen in der Regel nicht von der gleichen Person gelebt und gut umgesetzt werden können. Und schliesslich müssen Kampftruppen im Falle einer militärischen Bedrohung in erster Linie ihren Kriegsverhinderungs- und Verteidigungsauftrag wahrnehmen; sie wären gar nicht mehr für die zivilen Behörden und die Bevölkerung verfügbar.</p><p>7. Hinsichtlich der Organisation sind für die Subsidiäreinsätze besondere Strukturen zu schaffen, so dass für die einzelnen Einsätze massgeschneiderte Elemente aufgeboten und eingesetzt werden können. Der Einsatz ganzer Regimenter für relativ kleine Aufgaben, wie er in den laufenden Asyleinsätzen praktiziert wird, erweist sich als zu aufwendig.</p><p>8. Eine klarere Trennung zwischen Kampftruppen und Territorialtruppen als "National Guard" wird auch positive Auswirkungen auf die Bereitschaft vieler Jugendlicher - Männer und Frauen - haben, sich für gemeinschaftliche Aufgaben einzusetzen. Unterstützungseinsätze als "Dienstleistung von Bürgern für Bürger" haben erfahrungsgemäss besondere Motivationskraft.</p><p>9. Der Ordnungsdienst als letztes Mittel zur Aufrechterhaltung der zivilen Ordnung hingegen ist nicht Sache der "National Guard" nach schweizerischem Verständnis und soll wie heute von Subsidiäreinsätzen klar getrennt werden.</p>
- <p>Zurzeit sind im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Arbeiten am Reformprozess "Armee XXI" in vollem Gange. Sie erfolgen nach dem Grundsatz "von der Strategie - über die Doktrin - zu den Strukturen".</p><p>Die strategische Grundlage der neuen Armee wird der im Sommer 1999 dem Bundesrat vorzulegende Sicherheitspolitische Bericht 2000 bilden. Die Doktrin- und Strukturfragen werden gestützt auf den Bericht im neuen Armeeleitbild, das im Jahre 2000 vorliegen wird, definiert werden. Anschliessend wird eine Revision des Militärgesetzes die Reform rechtlich verankern.</p><p>Zum heutigen Zeitpunkt wäre es unzweckmässig, dem laufenden Reformprozess vorzugreifen, indem die vom Motionär geforderte Schaffung einer Schweizer "National Guard" im Zuge der Armeereform XXI verankert würde, bevor die Strukturen der künftigen Armee festgelegt sind. Gewiss wird aber die Frage der Schaffung einer Schweizer "National Guard" im Rahmen der laufenden Reformphase und der Überprüfung des Systems innere Sicherheit Schweiz geprüft und mit dem Armeeleitbild beantwortet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zuge der bevorstehenden Armeereform XXI jene Truppen zu schaffen bzw. auszubauen, welche in erster Linie und stärker als heute für die Unterstützung der zivilen Behörden ausgerüstet und ausgebildet sind (Subsidiäreinsätze). Diese "National Guard" unterstützt in erster Linie die Behörden und die Bevölkerung in ihrem Herkunftsgebiet, kann aber auch in anderen Teilen der Schweiz eingesetzt werden. Grundsätzlich nicht einzusetzen ist sie hingegen für den Ordnungsdienst gegenüber der Zivilbevölkerung.</p><p>Die nötigen Anpassungen sind anlässlich der bevorstehenden Revision des Militärgesetzes für die "Armee XXI" vorzunehmen.</p>
- Schaffung einer Schweizer "National Guard" im Zuge der Armeereform XXI
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