2001. Neue Telefonnummern

ShortId
99.3156
Id
19993156
Updated
10.04.2024 11:24
Language
de
Title
2001. Neue Telefonnummern
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Telefonnummer;Europakompatibilität;Eidgenössische Kommunikationskommission;Telefon;Telekommunikation;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L05K1202020108, Telefon
  • L04K08040709, Eidgenössische Kommunikationskommission
  • L04K12020201, Telekommunikation
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L04K09020206, Europakompatibilität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Januar 1996 hat das Bakom die Numerierungshoheit von der Telecom PTT übernommen. Etwa ein Jahr später erschien der neue Numerierungsplan E.164/2001. Die Begründung für diesen neuen Plan basierte auf einer Prognose der Telecom PTT von 1994, welche besonders für die Netzgruppe 01 bis zum Jahr 2000 einen Nummernengpass prognostizierte. Die Comcom hat den Numerierungsplan im Dezember 1997 erstmals gutgeheissen.</p><p>Eine nochmalige Analyse der Netzgruppe 01 im Februar 1998 ergab Resultate, wonach mit den vorhandenen Reserven und wegen des geringen Wachstums 1995 bis 1998 ein noch genügender Nummernspielraum für fünf bis zehn Jahre vorhanden sein wird. Dies selbst in einem liberalisierten Markt. Die Swisscom AG hat dem Bakom die Ergebnisse dieser neuesten Analyse im Juni 1998 mitgeteilt; ein entsprechendes Gesuch um Verschiebung des Umstellungstermins wurde von der Comcom jedoch am 25. August 1998 abgewiesen.</p><p>Im Dezember 1998 verlangte die Asut bei der Comcom erneut eine Verschiebung um zwei bis drei Jahre. Eine Aussprache zu dieser Thematik am 11. Januar 1999, an der Asut, Bakom und Comcom teilnahmen, brachte leider keine Einigung. In weiteren Treffen wurde zur Begründung der Umnumerierung immer mehr auf die bevorstehende lawinenartige Entwicklung im E164-Nummernbereich für Internetanwendungen hingewiesen. Am 3. Februar 1999 wurde der Comcom-Entscheid vom Dezember 1997 schliesslich nochmals bestätigt.</p>
  • <p>Gemäss dem neuem Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG) liegt die Genehmigung der nationalen Numerierungspläne in der Zuständigkeit der Comcom. Der Gesetzgeber hat dieser verwaltungsunabhängigen Behörde im Fernmeldebereich somit die Verantwortung für die wichtigen Entscheide auf dem Gebiet der Adressierungselemente übertragen (Art. 28, 56 und 57 FMG, SR 784.10).</p><p>Dies gilt auch für den Entscheid, die Nummernstruktur in der Schweiz per 12. April 2001 grundlegend zu ändern. Diese Umnumerierung stützt sich auf den Numerierungsplan E.164/2001, der bereits am 9. Dezember 1997 von der Comcom genehmigt wurde.</p><p>Die einzelnen Fragen der Interpellation wurden an die Comcom übermittelt, die dazu wie folgt Stellung genommen hat:</p><p>1. Der Entscheid zur Änderung des Numerierungsplans per 12. April 2001 wurde hauptsächlich durch die Notwendigkeit begründet, allen mit der Liberalisierung entstandenen neuen Dienstanbieterinnen den gleichberechtigten Zugang zu den Nummernressourcen zu gewährleisten. Zusätzlich steigt der Nummernbedarf durch die ständige Entwicklung neuer Dienste im sehr dynamischen Telekombereich laufend an. Die heutige Nummernstruktur diskriminiert die neuen Betreiberinnen. Zudem erlaubt sie es - insbesondere in der Netzgruppe 01 - nicht, sich den neuen Herausforderungen im Telekommunikationsbereich zu stellen.</p><p>Die Comcom hat die erwähnte Analyse bei der erneuten Prüfung ihres Entscheides im Anschluss an ein Wiedererwägungsgesuch der Swisscom im August 1998 natürlich berücksichtigt. Sie war jedoch der Ansicht, dass ihr Entscheid, insbesondere angesichts der mit einer Verschiebung des Umstellungstermins verbundenen Risiken, trotz der Schlussfolgerungen der betreffenden Analyse immer noch gerechtfertigt war. Im Anschluss an eine Intervention der Asut im vergangenen Januar bestätigte die Comcom ihren Entscheid, den Nummernwechsel im April 2001 durchzuführen.</p><p>2. Durch die rechtzeitige Ankündigung und Durchführung der nötigen Massnahmen können die Kosten der Umnumerierung, deren Höhe schwer zu schätzen ist, minimiert werden. Diese Kosten entstehen auf jeden Fall, unabhängig vom Zeitpunkt des Nummernwechsels. Der Comcom ist zudem keine Studie bekannt, welche von Kosten in Höhe von zwei bis drei Milliarden Franken spricht.</p><p>3. Der neue Numerierungsplan entspricht den europäischen Empfehlungen in diesem Bereich, die im Rahmen der Europäischen Konferenz für Post- und Fernmeldewesen (CEPT) entwickelt worden sind. Gemäss jüngsten Daten ist eine erneute Änderung der neuen Nummernstruktur infolge einer hypothetischen Einführung eines einheitlichen Numerierungsplans in Europa kurz- bis mittelfristig kaum denkbar. Auch wenn ein solcher Plan langfristig tatsächlich realisiert werden sollte, bestände das wahrscheinlichste Szenario darin, dass vor den bestehenden Länderkennzahlen eine zusätzliche Ziffer als Vorwahl für Europa eingefügt würde. Die Struktur der nationalen Numerierungspläne bliebe dadurch unverändert.</p><p>4. Bei einer Verschiebung des Umstellungstermins ist das Risiko gross, dass die neuen Dienstanbieterinnen gegenüber der Swisscom aufgrund des Nummernengpasses - insbesondere im Raum Zürich - noch stärker benachteiligt würden. Zudem ist es Aufgabe der Comcom, einen fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Dienstanbieterinnen sicherzustellen und eine ausreichende Nummernkapazität zu garantieren, um zu häufige Änderungen der Numerierungspläne, welche eine gewisse Stabilität und Beständigkeit aufweisen müssen, zu vermeiden.</p><p>5. Diese Gefahr ist gering, da die neue Numerierungsstruktur sehr flexibel ist und somit erlaubt, der technologischen Entwicklung im Telekommunikationsbereich Rechnung zu tragen. Im übrigen wurde für die Schweiz dieselbe Lösung gewählt wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern, die vor kurzem ihre Numerierungsstruktur geändert haben.</p><p>6. Die Asut hat keine neuen Argumente vorgebracht, welche es der Comcom ermöglicht hätten, zu einer anderen Schlussfolgerung zu gelangen als zu jener, die sie schon im Anschluss an die im August 1998 vorgenommene Wiedererwägung der Situation gezogen hatte. Damals hatte die Comcom eindeutig beschlossen, dass der Entscheid zur Umstellung per 12. April 2001 völlig begründet sei.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich möchte vom Bundesrat gerne folgende Fragen beantwortet haben:</p><p>1. Hat er Kenntnis von den neusten Entwicklungen bzw. Bedarfsanalysen, wonach der Nummernbedarf in der kritischen Netzgruppe Zürich (01) mindestens bis ins Jahr 2007 - wenn nicht noch länger - ausreicht?</p><p>2. Steht den volkswirtschaftlichen Kosten von zwei bis drei Milliarden Franken, die mit einer Umstellung auf das Jahr 2001 verbunden sind, ein entsprechender Nutzen gegenüber? (Die letzte grosse Umnumerierung wurde erst im Jahre 1996 abgeschlossen.)</p><p>3. Entsteht mit dem von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) anvisierten Zeitplan nicht die grosse Gefahr einer Insellösung (mit hohem Anpassungsbedarf in kurzer Zeit) gegenüber den "EU-Nummern-Harmonisierungen", die in ihrer Ausprägung noch zu unklar sind?</p><p>4. Welche Schwierigkeiten und Probleme würden entstehen, falls mit einer Umstellung noch zwei bis drei Jahre zugewartet wird?</p><p>5. Wie hoch schätzt er die Gefahr ein, dass mit dem von der Comcom vorgesehenen Zeitplan eine technologisch überholte Lösung eingeführt wird (Stichworte Konvergenz der Netze und der Telekommunikationsdienste), die nach kurzer Zeit bereits wieder einer Ablösung bedarf?</p><p>6. Mit welcher Argumentation hat die Comcom im Februar 1999 den Antrag des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikationsbenützer (Asut) auf Verschiebung der Umnumerierung abgelehnt?</p>
  • 2001. Neue Telefonnummern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Januar 1996 hat das Bakom die Numerierungshoheit von der Telecom PTT übernommen. Etwa ein Jahr später erschien der neue Numerierungsplan E.164/2001. Die Begründung für diesen neuen Plan basierte auf einer Prognose der Telecom PTT von 1994, welche besonders für die Netzgruppe 01 bis zum Jahr 2000 einen Nummernengpass prognostizierte. Die Comcom hat den Numerierungsplan im Dezember 1997 erstmals gutgeheissen.</p><p>Eine nochmalige Analyse der Netzgruppe 01 im Februar 1998 ergab Resultate, wonach mit den vorhandenen Reserven und wegen des geringen Wachstums 1995 bis 1998 ein noch genügender Nummernspielraum für fünf bis zehn Jahre vorhanden sein wird. Dies selbst in einem liberalisierten Markt. Die Swisscom AG hat dem Bakom die Ergebnisse dieser neuesten Analyse im Juni 1998 mitgeteilt; ein entsprechendes Gesuch um Verschiebung des Umstellungstermins wurde von der Comcom jedoch am 25. August 1998 abgewiesen.</p><p>Im Dezember 1998 verlangte die Asut bei der Comcom erneut eine Verschiebung um zwei bis drei Jahre. Eine Aussprache zu dieser Thematik am 11. Januar 1999, an der Asut, Bakom und Comcom teilnahmen, brachte leider keine Einigung. In weiteren Treffen wurde zur Begründung der Umnumerierung immer mehr auf die bevorstehende lawinenartige Entwicklung im E164-Nummernbereich für Internetanwendungen hingewiesen. Am 3. Februar 1999 wurde der Comcom-Entscheid vom Dezember 1997 schliesslich nochmals bestätigt.</p>
    • <p>Gemäss dem neuem Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG) liegt die Genehmigung der nationalen Numerierungspläne in der Zuständigkeit der Comcom. Der Gesetzgeber hat dieser verwaltungsunabhängigen Behörde im Fernmeldebereich somit die Verantwortung für die wichtigen Entscheide auf dem Gebiet der Adressierungselemente übertragen (Art. 28, 56 und 57 FMG, SR 784.10).</p><p>Dies gilt auch für den Entscheid, die Nummernstruktur in der Schweiz per 12. April 2001 grundlegend zu ändern. Diese Umnumerierung stützt sich auf den Numerierungsplan E.164/2001, der bereits am 9. Dezember 1997 von der Comcom genehmigt wurde.</p><p>Die einzelnen Fragen der Interpellation wurden an die Comcom übermittelt, die dazu wie folgt Stellung genommen hat:</p><p>1. Der Entscheid zur Änderung des Numerierungsplans per 12. April 2001 wurde hauptsächlich durch die Notwendigkeit begründet, allen mit der Liberalisierung entstandenen neuen Dienstanbieterinnen den gleichberechtigten Zugang zu den Nummernressourcen zu gewährleisten. Zusätzlich steigt der Nummernbedarf durch die ständige Entwicklung neuer Dienste im sehr dynamischen Telekombereich laufend an. Die heutige Nummernstruktur diskriminiert die neuen Betreiberinnen. Zudem erlaubt sie es - insbesondere in der Netzgruppe 01 - nicht, sich den neuen Herausforderungen im Telekommunikationsbereich zu stellen.</p><p>Die Comcom hat die erwähnte Analyse bei der erneuten Prüfung ihres Entscheides im Anschluss an ein Wiedererwägungsgesuch der Swisscom im August 1998 natürlich berücksichtigt. Sie war jedoch der Ansicht, dass ihr Entscheid, insbesondere angesichts der mit einer Verschiebung des Umstellungstermins verbundenen Risiken, trotz der Schlussfolgerungen der betreffenden Analyse immer noch gerechtfertigt war. Im Anschluss an eine Intervention der Asut im vergangenen Januar bestätigte die Comcom ihren Entscheid, den Nummernwechsel im April 2001 durchzuführen.</p><p>2. Durch die rechtzeitige Ankündigung und Durchführung der nötigen Massnahmen können die Kosten der Umnumerierung, deren Höhe schwer zu schätzen ist, minimiert werden. Diese Kosten entstehen auf jeden Fall, unabhängig vom Zeitpunkt des Nummernwechsels. Der Comcom ist zudem keine Studie bekannt, welche von Kosten in Höhe von zwei bis drei Milliarden Franken spricht.</p><p>3. Der neue Numerierungsplan entspricht den europäischen Empfehlungen in diesem Bereich, die im Rahmen der Europäischen Konferenz für Post- und Fernmeldewesen (CEPT) entwickelt worden sind. Gemäss jüngsten Daten ist eine erneute Änderung der neuen Nummernstruktur infolge einer hypothetischen Einführung eines einheitlichen Numerierungsplans in Europa kurz- bis mittelfristig kaum denkbar. Auch wenn ein solcher Plan langfristig tatsächlich realisiert werden sollte, bestände das wahrscheinlichste Szenario darin, dass vor den bestehenden Länderkennzahlen eine zusätzliche Ziffer als Vorwahl für Europa eingefügt würde. Die Struktur der nationalen Numerierungspläne bliebe dadurch unverändert.</p><p>4. Bei einer Verschiebung des Umstellungstermins ist das Risiko gross, dass die neuen Dienstanbieterinnen gegenüber der Swisscom aufgrund des Nummernengpasses - insbesondere im Raum Zürich - noch stärker benachteiligt würden. Zudem ist es Aufgabe der Comcom, einen fairen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Dienstanbieterinnen sicherzustellen und eine ausreichende Nummernkapazität zu garantieren, um zu häufige Änderungen der Numerierungspläne, welche eine gewisse Stabilität und Beständigkeit aufweisen müssen, zu vermeiden.</p><p>5. Diese Gefahr ist gering, da die neue Numerierungsstruktur sehr flexibel ist und somit erlaubt, der technologischen Entwicklung im Telekommunikationsbereich Rechnung zu tragen. Im übrigen wurde für die Schweiz dieselbe Lösung gewählt wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern, die vor kurzem ihre Numerierungsstruktur geändert haben.</p><p>6. Die Asut hat keine neuen Argumente vorgebracht, welche es der Comcom ermöglicht hätten, zu einer anderen Schlussfolgerung zu gelangen als zu jener, die sie schon im Anschluss an die im August 1998 vorgenommene Wiedererwägung der Situation gezogen hatte. Damals hatte die Comcom eindeutig beschlossen, dass der Entscheid zur Umstellung per 12. April 2001 völlig begründet sei.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich möchte vom Bundesrat gerne folgende Fragen beantwortet haben:</p><p>1. Hat er Kenntnis von den neusten Entwicklungen bzw. Bedarfsanalysen, wonach der Nummernbedarf in der kritischen Netzgruppe Zürich (01) mindestens bis ins Jahr 2007 - wenn nicht noch länger - ausreicht?</p><p>2. Steht den volkswirtschaftlichen Kosten von zwei bis drei Milliarden Franken, die mit einer Umstellung auf das Jahr 2001 verbunden sind, ein entsprechender Nutzen gegenüber? (Die letzte grosse Umnumerierung wurde erst im Jahre 1996 abgeschlossen.)</p><p>3. Entsteht mit dem von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) anvisierten Zeitplan nicht die grosse Gefahr einer Insellösung (mit hohem Anpassungsbedarf in kurzer Zeit) gegenüber den "EU-Nummern-Harmonisierungen", die in ihrer Ausprägung noch zu unklar sind?</p><p>4. Welche Schwierigkeiten und Probleme würden entstehen, falls mit einer Umstellung noch zwei bis drei Jahre zugewartet wird?</p><p>5. Wie hoch schätzt er die Gefahr ein, dass mit dem von der Comcom vorgesehenen Zeitplan eine technologisch überholte Lösung eingeführt wird (Stichworte Konvergenz der Netze und der Telekommunikationsdienste), die nach kurzer Zeit bereits wieder einer Ablösung bedarf?</p><p>6. Mit welcher Argumentation hat die Comcom im Februar 1999 den Antrag des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikationsbenützer (Asut) auf Verschiebung der Umnumerierung abgelehnt?</p>
    • 2001. Neue Telefonnummern

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