Schwefelarmer Dieselkraftstoff. Fiskalische Begünstigung

ShortId
99.3160
Id
19993160
Updated
10.04.2024 14:02
Language
de
Title
Schwefelarmer Dieselkraftstoff. Fiskalische Begünstigung
AdditionalIndexing
Dieselkraftstoff;Steuersenkung;Verschmutzung durch das Auto;luftverunreinigender Stoff;Luftreinhaltung;Luftverunreinigung;Steueranreiz;Lenkungsabgabe
1
  • L06K170401010103, Dieselkraftstoff
  • L04K06020309, Luftverunreinigung
  • L04K06010411, Luftreinhaltung
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L04K11070305, Steueranreiz
  • L05K0602010101, luftverunreinigender Stoff
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L04K11070307, Steuersenkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der öffentliche Verkehr hat schon einiges zur Reduktion der Schadstoffemissionen beigetragen und gilt zu Recht als umweltschonender Verkehrsträger. Trotzdem sind insbesondere in bezug auf den Einsatz von Dieselbussen weitere Massnahmen nötig und möglich. Selbst wenn die geltenden Abgasnormen eingehalten werden, emittieren Dieselbusse nämlich Stickoxid und Russ in gesundheitsschädigenden Mengen. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft beträgt der Anteil der Diesellinienbusse an den schweizerischen Innerortsverkehrsemissionen zwar nur 9 Prozent bei den NOx bzw. 14 Prozent bei den Dieselpartikeln. Entlang von Strassen mit regem Busverkehr können Dieselbusse jedoch wesentlich zur lokalen Schadstoffbelastung beitragen. Deshalb muss der Schadstoffausstoss der Dieselbusse unbedingt reduziert werden.</p><p>Für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren stehen inzwischen verschiedene Systeme zur Verfügung, die auch als Nachrüstungsmassnahme bei bestehenden Bussen eingesetzt werden können. Dazu gehören u. a. die Oxidationskatalysatoren und die Partikelfilter. Eine besonders effiziente Variante des Partikelfilters ist das sogenannte CRT-System, das die Wirkung des Partikelfilters mit der des Oxidationskatalysators kombiniert. Mit dem CRT-System kann die gesamte Masse der emittierten Russpartikel um 90 Prozent und die Zahl der Feinstpartikel im Abgas sogar bis zu 99 Prozent reduziert werden. Hinzu kommt die nahezu vollständige Eliminierung der Schadstoffe von Kohlenwasserstoff und Kohlenmonoxid sowie die Verringerung der Emission nicht limitierter Schadstoffe wie Aldehyd und Benzol. CRT-Partikelfilter sind laut Fachleuten die wirksamste und kostengünstigste Massnahme, um das Problem der gesundheitsschädigenden Partikelemissionen rasch zu lösen. Das System ist bereits stark verbreitet, beispielsweise in Schweden, wo rund 2000 Busse damit ausgerüstet sind. Anders in der Schweiz, wo die Einführung des Systems erst in den Anfängen steckt. Das hat seine Gründe:</p><p>- Das CRT-System erfordert den Einsatz von sehr schwefelarmem Diesel.</p><p>- Während in Schweden der Dieseltreibstoff mit einem Schwefelgehalt unter 10 Teilchen pro Million steuerlich gefördert wird, ist der gleiche Kraftstoff in der Schweiz 4 bis 5 Rappen pro Liter teurer als der herkömmliche Diesel.</p><p>- Zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit wäre es sinnvoll, die Verwendung von schwefelarmem Dieselkraftstoff als Voraussetzung für den Einsatz des CRT-Systems auch in der Schweiz generell zu fördern, statt mit einem deutlich höheren Dieselpreis viele Verkehrsbetriebe von der Umrüstung auf das CRT-System abzuschrecken und vorbildliche Verkehrsbetriebe für ihr umweltfreundliches Verhalten durch höhere Kosten zu bestrafen.</p>
  • <p>1. Der öffentliche Verkehr ist gesamtheitlich betrachtet im Vergleich zum Individualverkehr ein umweltschonender Verkehrsträger. Der Bund subventioniert diesen Verkehrsträger mit einer Steuerbegünstigung für Treibstoffe, die durch Konzessionierte Transportunternehmungen (KTU) verwendet werden (Art. 17 Abs. 3 des Mineralölsteuergesetzes, SR 641.61). Der Steuersatz für solches Dieselöl beträgt Fr. 172.80 je 1000 Liter, während anderes Dieselöl mit Fr. 758.70 belastet wird. Die Steuerermässigung beläuft sich somit auf 58,59 Rappen je Liter. Im Rahmen dieser Steuerermässigung werden den KTU jährlich rund 50 Millionen Franken rückerstattet. Es ist fraglich, ob eine weitere Subventionierung der KTU das Verhalten dieses Verkehrsträgers beeinflussen würde. Vielmehr darf erwartet werden, dass die bestehenden Subventionen die KTU zu einem umweltgerechten Verhalten veranlassen.</p><p>Die Mineralölsteuer hat keine explizite Lenkungsaufgabe im Umweltschutzbereich. Die Erfüllung dieser Aufgabe wäre, wenn sie mit marktwirtschaftlichen Mitteln angegangen werden soll, mit der Einführung von Lenkungsabgaben zu vollziehen. Dabei wäre jeder Energieträger mit den Kosten zu belasten, die er verursacht. Das heisst, dass nicht derjenige Energieträger zu verbilligen ist, der weniger Umweltbelastung verursacht, sondern derjenige Energieträger zu verteuern ist, dessen Benützung zu Umweltschäden führt. Die Subventionierung eines bestimmten Treibstoffes würde dem Verursacherprinzip widersprechen und zusätzlich dazu führen, dass der Steuerzahler sowohl die Subventionen an den privilegierten Treibstoff als auch die Kosten der Behebung der Umweltschäden zu tragen hätte.</p><p>2. Grundlage für die Steuerrückerstattung an die KTU bilden einerseits die befahrenen Strecken (Linienverkehr) und andererseits die Verbräuche an Treibstoff auf diesen Fahrten. Die technische Ausrüstung der verwendeten Fahrzeuge hat keinen Einfluss. Eine zusätzliche Steuerbegünstigung von 10 Prozent für schwefelarmes Dieselöl, das in mit dem CRT-System ausgerüsteten Bussen verbraucht worden ist, würde den administrativen Aufwand auf seiten der Unternehmungen und der Verwaltung ins Unermessliche steigen lassen, müsste doch für jeden Liter festgestellt werden, ob er in einem Fahrzeug mit höherem oder niedrigerem Partikelausstoss verwendet worden ist.</p><p>Der Einbau des CRT-Systems ist somit nicht durch zusätzliche Begünstigungen bei der Mineralölsteuer zu fördern. Allenfalls sind andere Förderinstrumente zu prüfen.</p><p>3. Der Bundesrat wird die Grenzwerte für Treibstoffe in der Luftreinhalte-Verordnung im Gleichschritt mit den EU-Normen verbessern. Dadurch werden auch die Abgasemissionen im öffentlichen Verkehr sinken. Trotzdem erachtet der Bundesrat weitere Massnahmen zur Abgasverminderung als prüfenswert.</p><p>Fiskal- und ordnungspolitische Gründe sprechen gegen weitere Steuerbegünstigungen für Dieselöl. Dagegen ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu prüfen, die die Markteinführung von Partikelfiltern bei neuen Fahrzeugen bzw. das Nachrüsten im Verkehr stehender Fahrzeuge beschleunigen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Ziffer 1 der Motion abzulehnen, die Ziffern 2 und 3 in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 1996 mit folgender Zielsetzung vorzulegen:</p><p>1. Sehr schwefelarmer Diesel ist fiskalisch so weit zu begünstigen, dass der Aufpreis zum herkömmlichen Dieselkraftstoff eliminiert wird.</p><p>2. Um einen zusätzlichen Anreiz für die Anschaffung bzw. Umrüstung von Bussen auf das umwelt- und gesundheitsschonende Continuously Regenerating Trap System (CRT-System) zu schaffen, ist für eine befristete Zeit auf schwefelarmem Dieselkraftstoff ein zusätzlicher Mineralölsteuer-Rabatt von 10 Prozent zu gewähren.</p><p>3. Es sind zudem weitere fiskalische Massnahmen zu prüfen, welche den Einsatz verbesserter Treibstoffe und effiziente Technologien der Abgasverminderung im öffentlichen Verkehr fördern.</p>
  • Schwefelarmer Dieselkraftstoff. Fiskalische Begünstigung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der öffentliche Verkehr hat schon einiges zur Reduktion der Schadstoffemissionen beigetragen und gilt zu Recht als umweltschonender Verkehrsträger. Trotzdem sind insbesondere in bezug auf den Einsatz von Dieselbussen weitere Massnahmen nötig und möglich. Selbst wenn die geltenden Abgasnormen eingehalten werden, emittieren Dieselbusse nämlich Stickoxid und Russ in gesundheitsschädigenden Mengen. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft beträgt der Anteil der Diesellinienbusse an den schweizerischen Innerortsverkehrsemissionen zwar nur 9 Prozent bei den NOx bzw. 14 Prozent bei den Dieselpartikeln. Entlang von Strassen mit regem Busverkehr können Dieselbusse jedoch wesentlich zur lokalen Schadstoffbelastung beitragen. Deshalb muss der Schadstoffausstoss der Dieselbusse unbedingt reduziert werden.</p><p>Für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren stehen inzwischen verschiedene Systeme zur Verfügung, die auch als Nachrüstungsmassnahme bei bestehenden Bussen eingesetzt werden können. Dazu gehören u. a. die Oxidationskatalysatoren und die Partikelfilter. Eine besonders effiziente Variante des Partikelfilters ist das sogenannte CRT-System, das die Wirkung des Partikelfilters mit der des Oxidationskatalysators kombiniert. Mit dem CRT-System kann die gesamte Masse der emittierten Russpartikel um 90 Prozent und die Zahl der Feinstpartikel im Abgas sogar bis zu 99 Prozent reduziert werden. Hinzu kommt die nahezu vollständige Eliminierung der Schadstoffe von Kohlenwasserstoff und Kohlenmonoxid sowie die Verringerung der Emission nicht limitierter Schadstoffe wie Aldehyd und Benzol. CRT-Partikelfilter sind laut Fachleuten die wirksamste und kostengünstigste Massnahme, um das Problem der gesundheitsschädigenden Partikelemissionen rasch zu lösen. Das System ist bereits stark verbreitet, beispielsweise in Schweden, wo rund 2000 Busse damit ausgerüstet sind. Anders in der Schweiz, wo die Einführung des Systems erst in den Anfängen steckt. Das hat seine Gründe:</p><p>- Das CRT-System erfordert den Einsatz von sehr schwefelarmem Diesel.</p><p>- Während in Schweden der Dieseltreibstoff mit einem Schwefelgehalt unter 10 Teilchen pro Million steuerlich gefördert wird, ist der gleiche Kraftstoff in der Schweiz 4 bis 5 Rappen pro Liter teurer als der herkömmliche Diesel.</p><p>- Zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit wäre es sinnvoll, die Verwendung von schwefelarmem Dieselkraftstoff als Voraussetzung für den Einsatz des CRT-Systems auch in der Schweiz generell zu fördern, statt mit einem deutlich höheren Dieselpreis viele Verkehrsbetriebe von der Umrüstung auf das CRT-System abzuschrecken und vorbildliche Verkehrsbetriebe für ihr umweltfreundliches Verhalten durch höhere Kosten zu bestrafen.</p>
    • <p>1. Der öffentliche Verkehr ist gesamtheitlich betrachtet im Vergleich zum Individualverkehr ein umweltschonender Verkehrsträger. Der Bund subventioniert diesen Verkehrsträger mit einer Steuerbegünstigung für Treibstoffe, die durch Konzessionierte Transportunternehmungen (KTU) verwendet werden (Art. 17 Abs. 3 des Mineralölsteuergesetzes, SR 641.61). Der Steuersatz für solches Dieselöl beträgt Fr. 172.80 je 1000 Liter, während anderes Dieselöl mit Fr. 758.70 belastet wird. Die Steuerermässigung beläuft sich somit auf 58,59 Rappen je Liter. Im Rahmen dieser Steuerermässigung werden den KTU jährlich rund 50 Millionen Franken rückerstattet. Es ist fraglich, ob eine weitere Subventionierung der KTU das Verhalten dieses Verkehrsträgers beeinflussen würde. Vielmehr darf erwartet werden, dass die bestehenden Subventionen die KTU zu einem umweltgerechten Verhalten veranlassen.</p><p>Die Mineralölsteuer hat keine explizite Lenkungsaufgabe im Umweltschutzbereich. Die Erfüllung dieser Aufgabe wäre, wenn sie mit marktwirtschaftlichen Mitteln angegangen werden soll, mit der Einführung von Lenkungsabgaben zu vollziehen. Dabei wäre jeder Energieträger mit den Kosten zu belasten, die er verursacht. Das heisst, dass nicht derjenige Energieträger zu verbilligen ist, der weniger Umweltbelastung verursacht, sondern derjenige Energieträger zu verteuern ist, dessen Benützung zu Umweltschäden führt. Die Subventionierung eines bestimmten Treibstoffes würde dem Verursacherprinzip widersprechen und zusätzlich dazu führen, dass der Steuerzahler sowohl die Subventionen an den privilegierten Treibstoff als auch die Kosten der Behebung der Umweltschäden zu tragen hätte.</p><p>2. Grundlage für die Steuerrückerstattung an die KTU bilden einerseits die befahrenen Strecken (Linienverkehr) und andererseits die Verbräuche an Treibstoff auf diesen Fahrten. Die technische Ausrüstung der verwendeten Fahrzeuge hat keinen Einfluss. Eine zusätzliche Steuerbegünstigung von 10 Prozent für schwefelarmes Dieselöl, das in mit dem CRT-System ausgerüsteten Bussen verbraucht worden ist, würde den administrativen Aufwand auf seiten der Unternehmungen und der Verwaltung ins Unermessliche steigen lassen, müsste doch für jeden Liter festgestellt werden, ob er in einem Fahrzeug mit höherem oder niedrigerem Partikelausstoss verwendet worden ist.</p><p>Der Einbau des CRT-Systems ist somit nicht durch zusätzliche Begünstigungen bei der Mineralölsteuer zu fördern. Allenfalls sind andere Förderinstrumente zu prüfen.</p><p>3. Der Bundesrat wird die Grenzwerte für Treibstoffe in der Luftreinhalte-Verordnung im Gleichschritt mit den EU-Normen verbessern. Dadurch werden auch die Abgasemissionen im öffentlichen Verkehr sinken. Trotzdem erachtet der Bundesrat weitere Massnahmen zur Abgasverminderung als prüfenswert.</p><p>Fiskal- und ordnungspolitische Gründe sprechen gegen weitere Steuerbegünstigungen für Dieselöl. Dagegen ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu prüfen, die die Markteinführung von Partikelfiltern bei neuen Fahrzeugen bzw. das Nachrüsten im Verkehr stehender Fahrzeuge beschleunigen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Ziffer 1 der Motion abzulehnen, die Ziffern 2 und 3 in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 1996 mit folgender Zielsetzung vorzulegen:</p><p>1. Sehr schwefelarmer Diesel ist fiskalisch so weit zu begünstigen, dass der Aufpreis zum herkömmlichen Dieselkraftstoff eliminiert wird.</p><p>2. Um einen zusätzlichen Anreiz für die Anschaffung bzw. Umrüstung von Bussen auf das umwelt- und gesundheitsschonende Continuously Regenerating Trap System (CRT-System) zu schaffen, ist für eine befristete Zeit auf schwefelarmem Dieselkraftstoff ein zusätzlicher Mineralölsteuer-Rabatt von 10 Prozent zu gewähren.</p><p>3. Es sind zudem weitere fiskalische Massnahmen zu prüfen, welche den Einsatz verbesserter Treibstoffe und effiziente Technologien der Abgasverminderung im öffentlichen Verkehr fördern.</p>
    • Schwefelarmer Dieselkraftstoff. Fiskalische Begünstigung

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