Altersvorsorge. Pflegekosten

ShortId
99.3194
Id
19993194
Updated
10.04.2024 14:13
Language
de
Title
Altersvorsorge. Pflegekosten
AdditionalIndexing
Krankenversicherung;Spital;Kosten des Gesundheitswesens;Dritte Säule;älterer Mensch
1
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L05K0104010103, Dritte Säule
  • L05K0105051101, Spital
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0107010201, älterer Mensch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Weil die Kosten der medizinischen Versorgung und Pflege mit dem Alter deutlich wachsen, werden die Kosten der Pflegeversicherung noch stärker steigen als diejenigen der Sozialversicherung. Eine Lösungsmöglichkeit könnte in einer Vorfinanzierung der gesundheitsbedingten Alterskosten durch ein obligatorisches Sparsystem mit individuell geführten Konten gesucht werden.</p><p>Die investierten Kapitalien würden via Anlagefonds beispielsweise in Aktien oder Obligationen investiert. Der Kapitalstock wird im Zeitpunkt der Pensionierung zum Kauf einer Altersrente verwendet. Diese wird nur ausbezahlt, wenn die betreffende Person pflegebedürftig wird. Tritt keine Pflegebedürftigkeit ein, fällt der angesparte Kapitalstock ins Erbe.</p><p>Wegen des Kapitalisierungseffektes könnten mit individuell geführten Konten deutlich höhere Leistungen finanziert werden als bei einer Finanzierung im Moment des Bedarfs.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im Januar 1999 den Bericht über die Sicherung und Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit - Postulat SGK-N (92.442) "AHV plus", 93.3530 - verabschiedet. Bei dieser Gelegenheit hat er die Langzeitpflege bei Betagten als Lebensrisiko anerkannt, das an Bedeutung gewinnt und nicht ohne finanzielle Folgen für Individuum und Gemeinwesen bleibt. Im Bericht werden verschiedene theoretische Modelle und ausländische Systeme vorgestellt, wobei jedoch keines auf dem vom Motionär vorgeschlagenen Modell beruht.</p><p>Der Bundesrat bringt gegenüber einem obligatorischen Sparsystem mit individuell geführten Konten folgende Vorbehalte an:</p><p>1. Die demographische Alterung wird in den kommenden Jahrzehnten, bis ins Jahr 2035, noch zunehmen. Danach stagniert der Anteil der älteren Bevölkerung und nimmt später wieder ab (Szenario "Trend" des BFS). Der Aufbau eines Systems, das auf Kapitaldeckung basiert, vollzieht sich jedoch nur langsam. Das System ist erst nach langer Zeit voll wirksam. Ein gesetzliches Sparsystem, das heute in Kraft gesetzt würde, würde die volle Wirkung gegen das Jahr 2040 entfalten, d. h. erst nach der kritischen Phase der demographischen Entwicklung.</p><p>2. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung wird im Alter pflegebedürftig. Zieht man den Aufenthalt in Institutionen als Indikator heran, so lebten 1990 lediglich 8,4 Prozent aller Personen ab 65 Jahren in einem Heim. In der Altersklasse von 65 bis 79 Jahren waren es 3,7 Prozent, bei den 80jährigen und älteren 21,8 Prozent (Bericht der Eidgenössischen Kommission für Altersfragen: "Altern in der Schweiz", Bern, 1995). Ein grosser Teil dieser Personen vermag die Kosten für den Heimaufenthalt aus eigenen Mitteln (Renteneinkommen, Vermögen) zu bestreiten. Auf rund 80 000 Heimplätze kommen 45 bis 50 Prozent Heimbewohner im AHV-Alter, die Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen. Die ausbezahlten monatlichen EL-Beträge an Heimbewohner im AHV-Alter sind zudem stark unterschiedlich: Bei 25 Prozent lag 1997 der Betrag unter 1026 Franken pro Monat (1. Quartil), bei der Hälfte unter 1754 Franken (Median). Ein Viertel (4. Quartil) war auf monatliche Leistungen von 2374 Franken oder mehr angewiesen. Ferner beanspruchen rund 8,5 Prozent der 65-Jährigen und älteren (Kranken-)Pflegeleistungen zu Hause (rund 90 000 Personen im Jahr 1997), was, je nach Gesundheitszustand, ebenfalls sehr kostspielig ist.</p><p>Gestützt auf Untersuchungen, die in den achtziger Jahren unter der 65-Jährigen und älteren Bevölkerung durchgeführt wurden, kann der Anteil der stark oder ganzheitlich pflegebedürftigen Personen auf zwischen 8 bis 14 Prozent geschätzt werden. Rund ein Drittel weist eine Pflegebedürftigkeit leichten oder mittleren Grades auf.</p><p>Somit muss nur ein kleiner Teil der Bevölkerung damit rechnen, im Alter pflegebedürftig zu werden. Schwere Pflegebedürftigkeit ist jedoch, wenn sie eintritt, mit hohen Kosten verbunden. Die obligatorische Vorfinanzierung im Kapitaldeckungsverfahren ist für Versicherungen nicht geeignet, welche Risiken decken, die die Bevölkerung in ungleichem Masse treffen. Man muss damit rechnen, dass ein Teil der Sparer ihr Guthaben nicht benötigen wird, während andere nicht genügend Angespartes haben werden, um ihren Bedarf zum gegebenen Zeitpunkt decken zu können.</p><p>Die heutige Lösung, die darin besteht, auf die Ergänzungsleistungen zurückzugreifen, erlaubt es dagegen, nach dem Bedarfsprinzip gezielt die Deckung jedes einzelnen zu ergänzen.</p><p>3. Es ist unbestritten, dass sich die demographische Alterung vor allem auf Leistungssysteme auswirkt, die nach dem Umlageprinzip funktionieren. Mit der auf dem Dreisäulensystem gründenden Altersvorsorge lassen sich die Vorteile und Schwächen der Finanzierungsmodelle ausgleichen. Der Einkommensanteil aus der Kapitalisierung verstärkt sich, je näher der Optimierungszeitpunkt der zweiten Säule kommt. Künftig werden mehr Leute auf ihre zweite Säule zählen können, die Ergänzungsleistungen werden hingegen zur Ergänzung der Rentnerressourcen immer weniger häufig beansprucht.</p><p>4. Die Einführung eines neuen obligatorischen Sparsystems wäre für Minderbemittelte problematisch. Das vom Motionär vorgeschlagene System würde die Solidarität zwischen alten gesunden und alten kranken Menschen, Gutsituierten und Minderbemittelten verringern. Die Möglichkeit der Vererbung hätte andererseits eine begrenzte Umverteilung zur Folge: Tritt die Pflegebedürftigkeit im Alter nicht ein, fällt das Vorsorgekapital in die Hinterlassenschaft; tritt die Pflegebedürftigkeit aber ein und der angesparte Kapitalstock reicht nicht aus, hat das Gemeinwesen die Kosten zu übernehmen. Ferner darf nicht übersehen werden, dass sich die Generationenablösung und die Bedeutung des Erbens mit der steigenden Lebenserwartung ändern: Die Erben der verstorbenen Person werden häufig selber zu den älteren Personen gehören. Sie sind Rentner, die ihrerseits, für den Fall der Pflegebedürftigkeit, Kapital angespart haben.</p><p>Aus diesen Gründen hält der Bundesrat das vom Motionär vorgeschlagene System für nicht sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, darauf hinzuwirken, das System des Vorsorgesparens auf die Finanzierung der Pflegekosten auszudehnen.</p>
  • Altersvorsorge. Pflegekosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Weil die Kosten der medizinischen Versorgung und Pflege mit dem Alter deutlich wachsen, werden die Kosten der Pflegeversicherung noch stärker steigen als diejenigen der Sozialversicherung. Eine Lösungsmöglichkeit könnte in einer Vorfinanzierung der gesundheitsbedingten Alterskosten durch ein obligatorisches Sparsystem mit individuell geführten Konten gesucht werden.</p><p>Die investierten Kapitalien würden via Anlagefonds beispielsweise in Aktien oder Obligationen investiert. Der Kapitalstock wird im Zeitpunkt der Pensionierung zum Kauf einer Altersrente verwendet. Diese wird nur ausbezahlt, wenn die betreffende Person pflegebedürftig wird. Tritt keine Pflegebedürftigkeit ein, fällt der angesparte Kapitalstock ins Erbe.</p><p>Wegen des Kapitalisierungseffektes könnten mit individuell geführten Konten deutlich höhere Leistungen finanziert werden als bei einer Finanzierung im Moment des Bedarfs.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im Januar 1999 den Bericht über die Sicherung und Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit - Postulat SGK-N (92.442) "AHV plus", 93.3530 - verabschiedet. Bei dieser Gelegenheit hat er die Langzeitpflege bei Betagten als Lebensrisiko anerkannt, das an Bedeutung gewinnt und nicht ohne finanzielle Folgen für Individuum und Gemeinwesen bleibt. Im Bericht werden verschiedene theoretische Modelle und ausländische Systeme vorgestellt, wobei jedoch keines auf dem vom Motionär vorgeschlagenen Modell beruht.</p><p>Der Bundesrat bringt gegenüber einem obligatorischen Sparsystem mit individuell geführten Konten folgende Vorbehalte an:</p><p>1. Die demographische Alterung wird in den kommenden Jahrzehnten, bis ins Jahr 2035, noch zunehmen. Danach stagniert der Anteil der älteren Bevölkerung und nimmt später wieder ab (Szenario "Trend" des BFS). Der Aufbau eines Systems, das auf Kapitaldeckung basiert, vollzieht sich jedoch nur langsam. Das System ist erst nach langer Zeit voll wirksam. Ein gesetzliches Sparsystem, das heute in Kraft gesetzt würde, würde die volle Wirkung gegen das Jahr 2040 entfalten, d. h. erst nach der kritischen Phase der demographischen Entwicklung.</p><p>2. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung wird im Alter pflegebedürftig. Zieht man den Aufenthalt in Institutionen als Indikator heran, so lebten 1990 lediglich 8,4 Prozent aller Personen ab 65 Jahren in einem Heim. In der Altersklasse von 65 bis 79 Jahren waren es 3,7 Prozent, bei den 80jährigen und älteren 21,8 Prozent (Bericht der Eidgenössischen Kommission für Altersfragen: "Altern in der Schweiz", Bern, 1995). Ein grosser Teil dieser Personen vermag die Kosten für den Heimaufenthalt aus eigenen Mitteln (Renteneinkommen, Vermögen) zu bestreiten. Auf rund 80 000 Heimplätze kommen 45 bis 50 Prozent Heimbewohner im AHV-Alter, die Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen. Die ausbezahlten monatlichen EL-Beträge an Heimbewohner im AHV-Alter sind zudem stark unterschiedlich: Bei 25 Prozent lag 1997 der Betrag unter 1026 Franken pro Monat (1. Quartil), bei der Hälfte unter 1754 Franken (Median). Ein Viertel (4. Quartil) war auf monatliche Leistungen von 2374 Franken oder mehr angewiesen. Ferner beanspruchen rund 8,5 Prozent der 65-Jährigen und älteren (Kranken-)Pflegeleistungen zu Hause (rund 90 000 Personen im Jahr 1997), was, je nach Gesundheitszustand, ebenfalls sehr kostspielig ist.</p><p>Gestützt auf Untersuchungen, die in den achtziger Jahren unter der 65-Jährigen und älteren Bevölkerung durchgeführt wurden, kann der Anteil der stark oder ganzheitlich pflegebedürftigen Personen auf zwischen 8 bis 14 Prozent geschätzt werden. Rund ein Drittel weist eine Pflegebedürftigkeit leichten oder mittleren Grades auf.</p><p>Somit muss nur ein kleiner Teil der Bevölkerung damit rechnen, im Alter pflegebedürftig zu werden. Schwere Pflegebedürftigkeit ist jedoch, wenn sie eintritt, mit hohen Kosten verbunden. Die obligatorische Vorfinanzierung im Kapitaldeckungsverfahren ist für Versicherungen nicht geeignet, welche Risiken decken, die die Bevölkerung in ungleichem Masse treffen. Man muss damit rechnen, dass ein Teil der Sparer ihr Guthaben nicht benötigen wird, während andere nicht genügend Angespartes haben werden, um ihren Bedarf zum gegebenen Zeitpunkt decken zu können.</p><p>Die heutige Lösung, die darin besteht, auf die Ergänzungsleistungen zurückzugreifen, erlaubt es dagegen, nach dem Bedarfsprinzip gezielt die Deckung jedes einzelnen zu ergänzen.</p><p>3. Es ist unbestritten, dass sich die demographische Alterung vor allem auf Leistungssysteme auswirkt, die nach dem Umlageprinzip funktionieren. Mit der auf dem Dreisäulensystem gründenden Altersvorsorge lassen sich die Vorteile und Schwächen der Finanzierungsmodelle ausgleichen. Der Einkommensanteil aus der Kapitalisierung verstärkt sich, je näher der Optimierungszeitpunkt der zweiten Säule kommt. Künftig werden mehr Leute auf ihre zweite Säule zählen können, die Ergänzungsleistungen werden hingegen zur Ergänzung der Rentnerressourcen immer weniger häufig beansprucht.</p><p>4. Die Einführung eines neuen obligatorischen Sparsystems wäre für Minderbemittelte problematisch. Das vom Motionär vorgeschlagene System würde die Solidarität zwischen alten gesunden und alten kranken Menschen, Gutsituierten und Minderbemittelten verringern. Die Möglichkeit der Vererbung hätte andererseits eine begrenzte Umverteilung zur Folge: Tritt die Pflegebedürftigkeit im Alter nicht ein, fällt das Vorsorgekapital in die Hinterlassenschaft; tritt die Pflegebedürftigkeit aber ein und der angesparte Kapitalstock reicht nicht aus, hat das Gemeinwesen die Kosten zu übernehmen. Ferner darf nicht übersehen werden, dass sich die Generationenablösung und die Bedeutung des Erbens mit der steigenden Lebenserwartung ändern: Die Erben der verstorbenen Person werden häufig selber zu den älteren Personen gehören. Sie sind Rentner, die ihrerseits, für den Fall der Pflegebedürftigkeit, Kapital angespart haben.</p><p>Aus diesen Gründen hält der Bundesrat das vom Motionär vorgeschlagene System für nicht sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, darauf hinzuwirken, das System des Vorsorgesparens auf die Finanzierung der Pflegekosten auszudehnen.</p>
    • Altersvorsorge. Pflegekosten

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