Abfallverbrennung. Übergangslösungen

ShortId
99.3195
Id
19993195
Updated
10.04.2024 08:42
Language
de
Title
Abfallverbrennung. Übergangslösungen
AdditionalIndexing
Abfallwirtschaft;Abfallbeseitigung;Freiburg (Kanton)
1
  • L03K060102, Abfallwirtschaft
  • L04K06010202, Abfallbeseitigung
  • L05K0301010105, Freiburg (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Moment werden die Siedlungsabfälle zum grossen Teil in der Reaktordeponie Sorval in Châtel-Saint-Denis gelagert. Dieses Unternehmen betreibt, in Anwendung der Bestimmungen der TVA, eine Anlage zur Verwertung von Siedlungsabfällen und schafft etwa dreissig Arbeitsplätze für die Region. 1993 wurden die ersten Abklärungen zur definitiven Stilllegung dieser Reaktordeponie in Angriff genommen; am 19. Januar 1999 hat Sorval die Bau- und Betriebsbewilligung erhalten. Auf Grund der strengen Anforderungen des kantonalen Umweltschutzamtes, die für den optimalen Abfluss des Regenwassers ein Gefälle von 6 Prozent verlangen, musste das Ablagerungsvolumen erhöht werden; das noch freie Volumen beträgt jetzt 170 000 Kubikmeter, was etwa 220 000 Tonnen entspricht.</p><p>Wird der in der TVA genannte Endtermin für die Lagerung brennbarer Abfälle strikt eingehalten und wird die Lieferung von Abfällen plötzlich eingestellt, so kann sich die definitive Schliessung der Deponie um fünfzehn oder zwanzig Jahre verzögern, was aus ästhetischer und ökologischer Sicht höchst bedauerlich wäre. Das Buwal hat vorgeschlagen, die Deponien mit Schlacke zu füllen, aber dieser Vorschlag ist angesichts der Schlackenmenge, die in der Schweiz von Verbrennungsanlagen produziert wird, nicht realisierbar. Ihr Transport würde ausserdem Umweltbelastungen und schwer finanzierbare Kosten mit sich bringen.</p><p>Der Direktor des Buwal, Herr Philippe Roch, hat selbst erklärt, dass die Übergangslösungen den berechtigten Interessen der verschiedenen Regionen Rechnung tragen müssen.</p><p>Für den Kanton Freiburg wäre es aus ökologischen und finanziellen Gründen untragbar, 75 000 Tonnen Abfälle in den KVA-Pool Zürich/Thurgau/St. Gallen zu transportieren. Ein Transport dieser Abfälle während achtzehn Monaten würde bedingen, dass eine entsprechende Infrastruktur geschaffen und betrieben würde; es entstünden Kosten, die in keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen würden.</p><p>Ökologisch betrachtet steht diese Übergangslösung in klarem Widerspruch zur Notwendigkeit, Menschen und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen der Abfallentsorgung zu schützen; sie entspricht auch nicht den hier genannten Bedürfnissen der Region.</p><p>Mit dieser Interpellation ersuche ich den Bundesrat, die Lagerung der Abfälle in der Deponie Sorval zu bewilligen, bis die neue Anlage in Châtillon in Betrieb genommen wird. Diese Deponie erfüllt nicht nur alle Anforderungen der TVA, sie entspricht auch den besonderen Bedingungen, die in Artikel 53a Absatz 2 genannt sind (Ablagerung von Rückständen aus der biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen).</p><p>Der Bundesrat ist auch eingeladen, seine Position mit Bezug auf die Kantone Tessin, Obwalden und Nidwalden, die mit dem gleichen Problem konfrontiert sind, zu überprüfen.</p>
  • <p>Der Bund verfolgt bereits seit der Publikation des "Leitbildes für die schweizerische Abfallwirtschaft" im Jahre 1986 das Ziel, alle brennbaren Abfälle thermisch zu behandeln. 1990 schrieb der Bundesrat in der TVA die Verbrennung der nicht verwertbaren brennbaren Abfälle vor. Allerdings erlaubte die damalige Fassung in der TVA in gewissen Ausnahmefällen noch die Deponierung. 1996 hat der Bundesrat die Ausnahmebestimmungen aufgehoben und auf den 1. Januar 2000 die Ablagerung brennbarer Abfälle untersagt. Er hat in der Zwischenzeit in verschiedenen Antworten auf parlamentarische Vorstösse das Ablagerungsverbot bekräftigt. Da die zur Verfügung stehende Verbrennungskapazität ausreicht, um alle brennbaren Abfälle zu entsorgen, kann das Verbot nach Ansicht des Bundesrates auf den vorgesehenen Zeitpunkt umgesetzt werden. Allerdings müssen einzelne Regionen, welche noch nicht über eigene Verbrennungsanlagen verfügen, zumindest während einer Übergangszeit ihre Abfälle in ausserregionalen KVA entsorgen.</p><p>Die kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren haben an einer Besprechung vom 28. Januar 1999 in Bern ihre Absicht bekräftigt, die Ablagerung von unbehandelten brennbaren Abfällen einzustellen. Mit Ausnahme der Kantone Obwalden, Nidwalden, Tessin und Graubünden, welche Fristverlängerungen um maximal zwei Jahre beantragten, forderten die Kantone ein fristgerechtes Umsetzen der Verbrennungspflicht auf den 1. Januar 2000. Sie hielten insbesondere fest, dass fehlende Verbrennungsanlagen im eigenen Kanton, ungenutzte Deponiereserven oder Mehrkosten wegen der nötigen Transporte keine Rechtfertigungsgründe für eine verspätete Umsetzung darstellen. Sie anerkannten aber auch, dass die Regionen, welche ihre Abfälle während der Übergangszeit exportieren müssen, auf günstige Entsorgungspreise angewiesen sind, um das Ablagerungsverbot erfolgreich umsetzen zu können.</p><p>Eine Ausnahme vom Ablagerungsverbot, wie sie die Interpellantin beantragt, erfordert eine Änderung der bundesrätlichen Verordnung. Angesichts der klar erklärten Absicht der überwiegenden Mehrheit der Kantone, das Ablagerungsverbot umzusetzen, würde ein Entscheid für eine Fristverlängerung wohl kaum verstanden.</p><p>Bei einem Zugeständnis an den Kanton Freiburg stünde zu befürchten, dass weitere Kantone um eine Ausnahmebewilligung nachsuchen würden. Dies wäre gegenüber denjenigen Kantonen, welche in der Vergangenheit grosse Anstrengungen unternommen haben, um das Ablagerungsverbot fristgerecht umzusetzen, ungerecht und würde die bundesrätliche Abfallpolitik gefährden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die langjährigen Anstrengungen des Kantons Freiburg für den Aufbau einer eigenen Entsorgungslösung. Gemäss den aktuellen Plänen soll bis im Sommer 2001 in Posieux eine KVA den Betrieb aufnehmen. Daher wird der Kanton Freiburg aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt seine brennbaren Abfälle in Kantone mit freien Verbrennungskapazitäten zu exportieren. Dem Kanton Freiburg stehen heute verschiedene preislich interessante Angebote sowohl in der Romandie als auch in der Ostschweiz offen, die mit der Lösung des Sensebezirkes vergleichbar sind. Dieser exportiert seine Abfälle bereits seit mehreren Jahren in die KVA Limmattal (ZH).</p><p>Aus denselben Gründen hat der Staatsrat des Kantons Freiburg im Übrigen eine Anfrage betreffend eine Fristverlängerung für die Ablagerung brennbarer Abfälle auf der Deponie Sorval im Juni 1999 abschlägig beantwortet (Question écrite Claudia Cotting, concernant la décharge Sorval à Châtel-Saint-Denis, 717.99)</p><p>Der Bundesrat hält im Übrigen fest, dass das Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle nicht mit der Schliessung der bestehenden Deponien gleichzusetzen ist. Nicht brennbare Abfälle, wie z. B. Schlacke aus Verbrennungsprozessen oder nicht verwertbare mineralische Bauabfälle, müssen weiterhin abgelagert werden. Dies ermöglicht auch künftig finanzielle Einnahmen und die Schliessung der Deponien in einem vernünftigen Zeitrahmen.</p><p>Um das Ablagerungsverbot auf den vorgesehenen Zeitpunkt umzusetzen, fordert der Bundesrat die freiburgischen Behörden auf, die laufenden Verhandlungen mit den anderen Kantonen zum Abschluss zu bringen. Der Bund wird sich seinerseits in den anstehenden Verhandlungen dafür einsetzen, dass die ausserregionale Entsorgung zu günstigen Preisen erfolgen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach der neuesten Änderung von Artikel 53a der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) können unbehandelte Haushaltsabfälle, Klärschlamm, brennbare Bauabfälle und andere brennbare Abfälle ab Januar 2000 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Alle Regionen des Landes müssen bis zum festgesetzten Termin die Forderungen gleichermassen erfüllen.</p><p>Die Kantone haben daher begonnen, den Bau von Verbrennungsanlagen zu planen. Dank ihrer Zusammenarbeit konnte auf sechs Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verzichtet werden, wodurch 1,5 Milliarden Franken gespart werden konnten. Der Kanton Freiburg hat sein ursprüngliches Projekt etwas eingeschränkt und will nun die KVA in Châtillon im Juli 2001 in Betrieb nehmen. Die kantonalen Behörden sind daher gezwungen, Übergangslösungen für eine ökologische Entsorgung der Abfälle zu finden.</p>
  • Abfallverbrennung. Übergangslösungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Moment werden die Siedlungsabfälle zum grossen Teil in der Reaktordeponie Sorval in Châtel-Saint-Denis gelagert. Dieses Unternehmen betreibt, in Anwendung der Bestimmungen der TVA, eine Anlage zur Verwertung von Siedlungsabfällen und schafft etwa dreissig Arbeitsplätze für die Region. 1993 wurden die ersten Abklärungen zur definitiven Stilllegung dieser Reaktordeponie in Angriff genommen; am 19. Januar 1999 hat Sorval die Bau- und Betriebsbewilligung erhalten. Auf Grund der strengen Anforderungen des kantonalen Umweltschutzamtes, die für den optimalen Abfluss des Regenwassers ein Gefälle von 6 Prozent verlangen, musste das Ablagerungsvolumen erhöht werden; das noch freie Volumen beträgt jetzt 170 000 Kubikmeter, was etwa 220 000 Tonnen entspricht.</p><p>Wird der in der TVA genannte Endtermin für die Lagerung brennbarer Abfälle strikt eingehalten und wird die Lieferung von Abfällen plötzlich eingestellt, so kann sich die definitive Schliessung der Deponie um fünfzehn oder zwanzig Jahre verzögern, was aus ästhetischer und ökologischer Sicht höchst bedauerlich wäre. Das Buwal hat vorgeschlagen, die Deponien mit Schlacke zu füllen, aber dieser Vorschlag ist angesichts der Schlackenmenge, die in der Schweiz von Verbrennungsanlagen produziert wird, nicht realisierbar. Ihr Transport würde ausserdem Umweltbelastungen und schwer finanzierbare Kosten mit sich bringen.</p><p>Der Direktor des Buwal, Herr Philippe Roch, hat selbst erklärt, dass die Übergangslösungen den berechtigten Interessen der verschiedenen Regionen Rechnung tragen müssen.</p><p>Für den Kanton Freiburg wäre es aus ökologischen und finanziellen Gründen untragbar, 75 000 Tonnen Abfälle in den KVA-Pool Zürich/Thurgau/St. Gallen zu transportieren. Ein Transport dieser Abfälle während achtzehn Monaten würde bedingen, dass eine entsprechende Infrastruktur geschaffen und betrieben würde; es entstünden Kosten, die in keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen würden.</p><p>Ökologisch betrachtet steht diese Übergangslösung in klarem Widerspruch zur Notwendigkeit, Menschen und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen der Abfallentsorgung zu schützen; sie entspricht auch nicht den hier genannten Bedürfnissen der Region.</p><p>Mit dieser Interpellation ersuche ich den Bundesrat, die Lagerung der Abfälle in der Deponie Sorval zu bewilligen, bis die neue Anlage in Châtillon in Betrieb genommen wird. Diese Deponie erfüllt nicht nur alle Anforderungen der TVA, sie entspricht auch den besonderen Bedingungen, die in Artikel 53a Absatz 2 genannt sind (Ablagerung von Rückständen aus der biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen).</p><p>Der Bundesrat ist auch eingeladen, seine Position mit Bezug auf die Kantone Tessin, Obwalden und Nidwalden, die mit dem gleichen Problem konfrontiert sind, zu überprüfen.</p>
    • <p>Der Bund verfolgt bereits seit der Publikation des "Leitbildes für die schweizerische Abfallwirtschaft" im Jahre 1986 das Ziel, alle brennbaren Abfälle thermisch zu behandeln. 1990 schrieb der Bundesrat in der TVA die Verbrennung der nicht verwertbaren brennbaren Abfälle vor. Allerdings erlaubte die damalige Fassung in der TVA in gewissen Ausnahmefällen noch die Deponierung. 1996 hat der Bundesrat die Ausnahmebestimmungen aufgehoben und auf den 1. Januar 2000 die Ablagerung brennbarer Abfälle untersagt. Er hat in der Zwischenzeit in verschiedenen Antworten auf parlamentarische Vorstösse das Ablagerungsverbot bekräftigt. Da die zur Verfügung stehende Verbrennungskapazität ausreicht, um alle brennbaren Abfälle zu entsorgen, kann das Verbot nach Ansicht des Bundesrates auf den vorgesehenen Zeitpunkt umgesetzt werden. Allerdings müssen einzelne Regionen, welche noch nicht über eigene Verbrennungsanlagen verfügen, zumindest während einer Übergangszeit ihre Abfälle in ausserregionalen KVA entsorgen.</p><p>Die kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren haben an einer Besprechung vom 28. Januar 1999 in Bern ihre Absicht bekräftigt, die Ablagerung von unbehandelten brennbaren Abfällen einzustellen. Mit Ausnahme der Kantone Obwalden, Nidwalden, Tessin und Graubünden, welche Fristverlängerungen um maximal zwei Jahre beantragten, forderten die Kantone ein fristgerechtes Umsetzen der Verbrennungspflicht auf den 1. Januar 2000. Sie hielten insbesondere fest, dass fehlende Verbrennungsanlagen im eigenen Kanton, ungenutzte Deponiereserven oder Mehrkosten wegen der nötigen Transporte keine Rechtfertigungsgründe für eine verspätete Umsetzung darstellen. Sie anerkannten aber auch, dass die Regionen, welche ihre Abfälle während der Übergangszeit exportieren müssen, auf günstige Entsorgungspreise angewiesen sind, um das Ablagerungsverbot erfolgreich umsetzen zu können.</p><p>Eine Ausnahme vom Ablagerungsverbot, wie sie die Interpellantin beantragt, erfordert eine Änderung der bundesrätlichen Verordnung. Angesichts der klar erklärten Absicht der überwiegenden Mehrheit der Kantone, das Ablagerungsverbot umzusetzen, würde ein Entscheid für eine Fristverlängerung wohl kaum verstanden.</p><p>Bei einem Zugeständnis an den Kanton Freiburg stünde zu befürchten, dass weitere Kantone um eine Ausnahmebewilligung nachsuchen würden. Dies wäre gegenüber denjenigen Kantonen, welche in der Vergangenheit grosse Anstrengungen unternommen haben, um das Ablagerungsverbot fristgerecht umzusetzen, ungerecht und würde die bundesrätliche Abfallpolitik gefährden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die langjährigen Anstrengungen des Kantons Freiburg für den Aufbau einer eigenen Entsorgungslösung. Gemäss den aktuellen Plänen soll bis im Sommer 2001 in Posieux eine KVA den Betrieb aufnehmen. Daher wird der Kanton Freiburg aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt seine brennbaren Abfälle in Kantone mit freien Verbrennungskapazitäten zu exportieren. Dem Kanton Freiburg stehen heute verschiedene preislich interessante Angebote sowohl in der Romandie als auch in der Ostschweiz offen, die mit der Lösung des Sensebezirkes vergleichbar sind. Dieser exportiert seine Abfälle bereits seit mehreren Jahren in die KVA Limmattal (ZH).</p><p>Aus denselben Gründen hat der Staatsrat des Kantons Freiburg im Übrigen eine Anfrage betreffend eine Fristverlängerung für die Ablagerung brennbarer Abfälle auf der Deponie Sorval im Juni 1999 abschlägig beantwortet (Question écrite Claudia Cotting, concernant la décharge Sorval à Châtel-Saint-Denis, 717.99)</p><p>Der Bundesrat hält im Übrigen fest, dass das Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle nicht mit der Schliessung der bestehenden Deponien gleichzusetzen ist. Nicht brennbare Abfälle, wie z. B. Schlacke aus Verbrennungsprozessen oder nicht verwertbare mineralische Bauabfälle, müssen weiterhin abgelagert werden. Dies ermöglicht auch künftig finanzielle Einnahmen und die Schliessung der Deponien in einem vernünftigen Zeitrahmen.</p><p>Um das Ablagerungsverbot auf den vorgesehenen Zeitpunkt umzusetzen, fordert der Bundesrat die freiburgischen Behörden auf, die laufenden Verhandlungen mit den anderen Kantonen zum Abschluss zu bringen. Der Bund wird sich seinerseits in den anstehenden Verhandlungen dafür einsetzen, dass die ausserregionale Entsorgung zu günstigen Preisen erfolgen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach der neuesten Änderung von Artikel 53a der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) können unbehandelte Haushaltsabfälle, Klärschlamm, brennbare Bauabfälle und andere brennbare Abfälle ab Januar 2000 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Alle Regionen des Landes müssen bis zum festgesetzten Termin die Forderungen gleichermassen erfüllen.</p><p>Die Kantone haben daher begonnen, den Bau von Verbrennungsanlagen zu planen. Dank ihrer Zusammenarbeit konnte auf sechs Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verzichtet werden, wodurch 1,5 Milliarden Franken gespart werden konnten. Der Kanton Freiburg hat sein ursprüngliches Projekt etwas eingeschränkt und will nun die KVA in Châtillon im Juli 2001 in Betrieb nehmen. Die kantonalen Behörden sind daher gezwungen, Übergangslösungen für eine ökologische Entsorgung der Abfälle zu finden.</p>
    • Abfallverbrennung. Übergangslösungen

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