Operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund

ShortId
99.3198
Id
19993198
Updated
25.06.2025 02:23
Language
de
Title
Operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund
AdditionalIndexing
Bundespolizei;öffentliche Ordnung;Polizei
1
  • L05K0804040501, Bundespolizei
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K04030304, Polizei
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die kantonalen Polizeitruppen sind aufgrund der Entwicklung (Kurden, Kosovo) mit ihren Kontingenten an den Rand ihrer Kapazitäten geraten. In den Städten Zürich, Bern und Genf sind Armee-Einheiten bereits in diverse Objektschutzaufträge eingebunden. Gleichzeitig sind weitere Armee-Einheiten im Betreuungsdienst für Asylsuchende engagiert. Zudem wurden sie bei den Lawinenniedergängen im Februar beansprucht. Das Kurstableau 1999 musste kurzfristig umgestellt werden, damit genügend Truppen zur Verfügung stehen, denn aufgrund der kurzen WK-Dauer von drei Wochen und der erforderlichen Überlappung der Ablösungen ist der Personalbedarf sehr hoch. Zudem zeichnet sich ab, dass bald keine Truppen mehr zur Verfügung stehen, weil die im letzten Jahr eingesetzten Einheiten erst wieder im nächsten Jahr Dienst leisten. Die für solche Fälle vorgesehene Verfügung des Assistenzdienstes ist jedoch nach wie vor problematisch, da einerseits die Verfügbarkeit unserer Milizsoldaten aus wirtschaftlichen Gründen eingeschränkt ist und andererseits die Anrechnung der Diensttage über das WK-Mass hinaus immer noch nicht geregelt ist.</p><p>Die Häufung der Ereignisse hat gezeigt, dass</p><p>a. die Notwendigkeit für den subsidiären Einsatz der Armee sehr rasch erfolgen kann;</p><p>b. diese Einheiten aufgrund des WK-Rhythmus jedoch nicht beliebig verfügbar sind und dadurch ein "Ausbildungs- und Trainingsloch" von vier Jahren in Kauf nehmen müssen;</p><p>c. geeignete Truppen nicht à fond zur Verfügung stehen. Bereits musste auf Kampftruppen zurückgegriffen werden, da die Territorialtruppen nicht mehr im Dienst sind.</p><p>Deshalb muss eine Lösung gefunden werden, die es erlaubt, rasch und zu jeder Zeit auf geeignete Formationen zurückgreifen zu können, die die kantonalen Polizeikorps bei Schutzaufgaben verstärken können. (Für die Unterstützung bei Interventionsaufgaben sind nur spezielle Teile der Kampftruppen aus Profil- und Ausbildungsgründen geeignet, die primär für Interventionen im Kriegsfall ausgebildet werden, aber auch für Interventionsaufgaben zugunsten der Kantone und bei Evakuationen im Ausland eingesetzt werden können. Sie werden hier ausgeklammert.)</p><p>Denkbar wäre etwa ein Reservemodell, bei dem in jedem einzelnen Kanton zusätzliche Reserven der Kantonspolizei gebildet werden und sich der Bund an den Kosten sowie an der Koordination der Ausbildung beteiligt. Eine andere Variante geht von der Bildung einer neuen Truppe auf Stufe Bund aus, deren Kern z. B. aus geeigneten Armee-Einheiten oder durch ein entsprechend weiterentwickeltes Festungswachtkorps gebildet werden könnte.</p>
  • <p>Die Problematik der beschränkten Kapazität der kantonalen Polizeikorps für Schutzaufgaben zugunsten der Eidgenossenschaft ist dem Bund seit längerem bewusst. Aus diesem Grund unterstützt er den Kanton Genf und die Stadt Bern, indem er ein in die Kantonspolizei bzw. Stadtpolizei integriertes Bewachungskorps von je dreissig Personen finanziert. Während das Korps in Genf bereits im Einsatz steht, ist dasjenige in Bern noch im Aufbau begriffen. Auch bei voller Einsatzfähigkeit beider Bewachungskorps wären die Polizeitruppen jedoch nicht in der Lage, die aufgrund des Prozesses gegen den Kurdenführer Öcalan gegenwärtig vom Bund verlangten Schutzmassnahmen zugunsten gefährdeter Einrichtungen durchzuführen. Der Bundesrat hat deshalb nicht gezögert, den Hilfeersuchen der Kantone und der Städte nachzukommen und Truppen zu ihrer Unterstützung zu gewähren.</p><p>Zurzeit sind im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Arbeiten am Reformprozess "Armee XXI" in vollem Gange. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement seinerseits ist daran, eine Projektorganisation zur Überprüfung des Gesamtsystems Innere Sicherheit der Schweiz zusammen mit interessierten Stellen von Bund und Kantonen zu konzipieren. Es wäre nicht sinnvoll, diesen Überprüfungen vorzugreifen und zum jetzigen Zeitpunkt eine Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund zu verankern. Indessen soll im Rahmen der laufenden Reformphase "Armee XXI" und des in Planung begriffenen Projektes Usis (Überprüfung System innere Sicherheit) die vom Motionär verlangte operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund als Variante geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf nationaler Stufe zu schaffen, die rasch und, wenn nötig, für längere Dauer den kantonalen Behörden zur Unterstützung ihrer Polizeikorps bei Schutzaufträgen zur Verfügung gestellt werden kann.</p>
  • Operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die kantonalen Polizeitruppen sind aufgrund der Entwicklung (Kurden, Kosovo) mit ihren Kontingenten an den Rand ihrer Kapazitäten geraten. In den Städten Zürich, Bern und Genf sind Armee-Einheiten bereits in diverse Objektschutzaufträge eingebunden. Gleichzeitig sind weitere Armee-Einheiten im Betreuungsdienst für Asylsuchende engagiert. Zudem wurden sie bei den Lawinenniedergängen im Februar beansprucht. Das Kurstableau 1999 musste kurzfristig umgestellt werden, damit genügend Truppen zur Verfügung stehen, denn aufgrund der kurzen WK-Dauer von drei Wochen und der erforderlichen Überlappung der Ablösungen ist der Personalbedarf sehr hoch. Zudem zeichnet sich ab, dass bald keine Truppen mehr zur Verfügung stehen, weil die im letzten Jahr eingesetzten Einheiten erst wieder im nächsten Jahr Dienst leisten. Die für solche Fälle vorgesehene Verfügung des Assistenzdienstes ist jedoch nach wie vor problematisch, da einerseits die Verfügbarkeit unserer Milizsoldaten aus wirtschaftlichen Gründen eingeschränkt ist und andererseits die Anrechnung der Diensttage über das WK-Mass hinaus immer noch nicht geregelt ist.</p><p>Die Häufung der Ereignisse hat gezeigt, dass</p><p>a. die Notwendigkeit für den subsidiären Einsatz der Armee sehr rasch erfolgen kann;</p><p>b. diese Einheiten aufgrund des WK-Rhythmus jedoch nicht beliebig verfügbar sind und dadurch ein "Ausbildungs- und Trainingsloch" von vier Jahren in Kauf nehmen müssen;</p><p>c. geeignete Truppen nicht à fond zur Verfügung stehen. Bereits musste auf Kampftruppen zurückgegriffen werden, da die Territorialtruppen nicht mehr im Dienst sind.</p><p>Deshalb muss eine Lösung gefunden werden, die es erlaubt, rasch und zu jeder Zeit auf geeignete Formationen zurückgreifen zu können, die die kantonalen Polizeikorps bei Schutzaufgaben verstärken können. (Für die Unterstützung bei Interventionsaufgaben sind nur spezielle Teile der Kampftruppen aus Profil- und Ausbildungsgründen geeignet, die primär für Interventionen im Kriegsfall ausgebildet werden, aber auch für Interventionsaufgaben zugunsten der Kantone und bei Evakuationen im Ausland eingesetzt werden können. Sie werden hier ausgeklammert.)</p><p>Denkbar wäre etwa ein Reservemodell, bei dem in jedem einzelnen Kanton zusätzliche Reserven der Kantonspolizei gebildet werden und sich der Bund an den Kosten sowie an der Koordination der Ausbildung beteiligt. Eine andere Variante geht von der Bildung einer neuen Truppe auf Stufe Bund aus, deren Kern z. B. aus geeigneten Armee-Einheiten oder durch ein entsprechend weiterentwickeltes Festungswachtkorps gebildet werden könnte.</p>
    • <p>Die Problematik der beschränkten Kapazität der kantonalen Polizeikorps für Schutzaufgaben zugunsten der Eidgenossenschaft ist dem Bund seit längerem bewusst. Aus diesem Grund unterstützt er den Kanton Genf und die Stadt Bern, indem er ein in die Kantonspolizei bzw. Stadtpolizei integriertes Bewachungskorps von je dreissig Personen finanziert. Während das Korps in Genf bereits im Einsatz steht, ist dasjenige in Bern noch im Aufbau begriffen. Auch bei voller Einsatzfähigkeit beider Bewachungskorps wären die Polizeitruppen jedoch nicht in der Lage, die aufgrund des Prozesses gegen den Kurdenführer Öcalan gegenwärtig vom Bund verlangten Schutzmassnahmen zugunsten gefährdeter Einrichtungen durchzuführen. Der Bundesrat hat deshalb nicht gezögert, den Hilfeersuchen der Kantone und der Städte nachzukommen und Truppen zu ihrer Unterstützung zu gewähren.</p><p>Zurzeit sind im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Arbeiten am Reformprozess "Armee XXI" in vollem Gange. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement seinerseits ist daran, eine Projektorganisation zur Überprüfung des Gesamtsystems Innere Sicherheit der Schweiz zusammen mit interessierten Stellen von Bund und Kantonen zu konzipieren. Es wäre nicht sinnvoll, diesen Überprüfungen vorzugreifen und zum jetzigen Zeitpunkt eine Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund zu verankern. Indessen soll im Rahmen der laufenden Reformphase "Armee XXI" und des in Planung begriffenen Projektes Usis (Überprüfung System innere Sicherheit) die vom Motionär verlangte operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund als Variante geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf nationaler Stufe zu schaffen, die rasch und, wenn nötig, für längere Dauer den kantonalen Behörden zur Unterstützung ihrer Polizeikorps bei Schutzaufträgen zur Verfügung gestellt werden kann.</p>
    • Operationelle Sicherheitspolizeitruppe auf Stufe Bund

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