Weiterbearbeitung Familienbesteuerung

ShortId
99.3203
Id
19993203
Updated
25.06.2025 02:19
Language
de
Title
Weiterbearbeitung Familienbesteuerung
AdditionalIndexing
Steuersenkung;Familienbudget;Konkubinat;Familienstand;Steuer natürlicher Personen;Familie (speziell)
1
  • L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L03K010305, Familienstand
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L05K0704050207, Familienbudget
  • L04K01030504, Konkubinat
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Expertenkommission Locher unterbreitet in ihrem umfangreichen Bericht zur Familienbesteuerung drei Modelle der Paarbesteuerung, welche sie den politischen Instanzen zur Weiterbearbeitung empfiehlt. In jedem Modell werden Ehe- und Konkubinatspaare gleich behandelt. Alle drei Modelle wirken sich aber vor allem für alleinstehende Personen, zum Teil auch für Ehepaare ohne minderjährige Kinder massiv steuerverschärfend aus.</p><p>Sowohl das Vollsplitting wie auch die Individualbesteuerung, die vorgeschlagen werden, haben bei Paaren eine starke Progressionsmilderung zur Folge. Die Expertenkommission Locher ersetzt deshalb den heutigen Doppeltarif mit einem deutlich verschärften Einheitstarif. Bei den Paaren resultieren trotzdem Entlastungen, bei den individuell Besteuerten hingegen deutliche Mehrbelastungen. Beginnt im geltenden Recht die Maximalbelastung für Alleinstehende ab einem Einkommen von 603 000 Franken, setzt diese bei den drei neu vorgeschlagenen Modellen bei Einkommensteilen ab rund 420 000 Franken ein.</p><p>Die Folge sind neue starke Verwerfungen im Belastungsverhältnis zwischen Paaren und individuell veranlagten Steuerpflichtigen. So bezahlen Paare mit Kindern bis zu einem Einkommen von rund 70 000 Franken keine direkten Bundessteuern mehr, während ein Alleinstehender hier 1314 Franken abliefert. Nach geltendem Recht liegen die entsprechenden Zahlen bei 146 bzw. 892 Franken. Ein Einverdiener-Ehepaar ohne minderjährige Kinder zahlt heute bei 90 000 Franken Einkommen 1270 Franken, bei der Individualbesteuerung modifiziert oder beim Familiensplitting rund 1660 Franken, also ein Drittel mehr.</p><p>Angesichts dieser Auswirkungen der vorgeschlagenen Modelle drängt es sich auf, bei den weiteren Arbeiten auch die parlamentarische Initiative der WAK-S in Betracht zu ziehen; der Ständerat ist in der Märzsession 1996 auf die entsprechende Vorlage eingetreten, er hat dann aber die Beratungen ausgesetzt (AB 1996 S 120). Das Ziel der Vorlage ist ebenfalls die Behebung oder jedenfalls deutliche Milderung des Konkubinatseffektes bei der direkten Bundessteuer.</p><p>Die WAK-S schlug dafür eine Progressionsmilderung vor allem für Familien, aber in bescheidenem Ausmass auch für Alleinstehende vor. Wenn alle entlastet und niemand mehr belastet wird, resultieren Ausfälle. Diese wurden mit rund 1,65 Milliarden Franken oder 18,5 Prozent des Aufkommens aus der direkten Bundessteuer veranschlagt. Zur Kompensation wurde die Erhebung eines zusätzlichen Mehrwertsteuerprozentes vorgeschlagen.</p><p>Die verfassungsmässig notwendige Korrektur der heutigen Mängel bei der Familienbesteuerung hat ihren Preis. Sie lässt sich nur entweder mit einer deutlichen Mehrbelastung vor allem der Alleinstehenden verwirklichen oder mit einer Verflachung der zu steilen Progressionskurve für alle, vor allem für die Familien. Dies aber hat Ausfälle zur Folge.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, bei seinen weiteren Arbeiten die Frage zu prüfen und zu beantworten, zu welchen Lasten die unerlässliche Korrektur bei der Familienbesteuerung erfolgen soll und wie breit verteilt die notwendigen Kompensationen zu finden sind.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei der Weiterbearbeitung der Vorschläge zur Familienbesteuerung der Expertenkommission Locher auch die parlamentarische Initiative 95.423 vom 3. November 1995 der WAK-S ("Senkung der direkten Bundessteuer. Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes") zu berücksichtigen.</p>
  • Weiterbearbeitung Familienbesteuerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Expertenkommission Locher unterbreitet in ihrem umfangreichen Bericht zur Familienbesteuerung drei Modelle der Paarbesteuerung, welche sie den politischen Instanzen zur Weiterbearbeitung empfiehlt. In jedem Modell werden Ehe- und Konkubinatspaare gleich behandelt. Alle drei Modelle wirken sich aber vor allem für alleinstehende Personen, zum Teil auch für Ehepaare ohne minderjährige Kinder massiv steuerverschärfend aus.</p><p>Sowohl das Vollsplitting wie auch die Individualbesteuerung, die vorgeschlagen werden, haben bei Paaren eine starke Progressionsmilderung zur Folge. Die Expertenkommission Locher ersetzt deshalb den heutigen Doppeltarif mit einem deutlich verschärften Einheitstarif. Bei den Paaren resultieren trotzdem Entlastungen, bei den individuell Besteuerten hingegen deutliche Mehrbelastungen. Beginnt im geltenden Recht die Maximalbelastung für Alleinstehende ab einem Einkommen von 603 000 Franken, setzt diese bei den drei neu vorgeschlagenen Modellen bei Einkommensteilen ab rund 420 000 Franken ein.</p><p>Die Folge sind neue starke Verwerfungen im Belastungsverhältnis zwischen Paaren und individuell veranlagten Steuerpflichtigen. So bezahlen Paare mit Kindern bis zu einem Einkommen von rund 70 000 Franken keine direkten Bundessteuern mehr, während ein Alleinstehender hier 1314 Franken abliefert. Nach geltendem Recht liegen die entsprechenden Zahlen bei 146 bzw. 892 Franken. Ein Einverdiener-Ehepaar ohne minderjährige Kinder zahlt heute bei 90 000 Franken Einkommen 1270 Franken, bei der Individualbesteuerung modifiziert oder beim Familiensplitting rund 1660 Franken, also ein Drittel mehr.</p><p>Angesichts dieser Auswirkungen der vorgeschlagenen Modelle drängt es sich auf, bei den weiteren Arbeiten auch die parlamentarische Initiative der WAK-S in Betracht zu ziehen; der Ständerat ist in der Märzsession 1996 auf die entsprechende Vorlage eingetreten, er hat dann aber die Beratungen ausgesetzt (AB 1996 S 120). Das Ziel der Vorlage ist ebenfalls die Behebung oder jedenfalls deutliche Milderung des Konkubinatseffektes bei der direkten Bundessteuer.</p><p>Die WAK-S schlug dafür eine Progressionsmilderung vor allem für Familien, aber in bescheidenem Ausmass auch für Alleinstehende vor. Wenn alle entlastet und niemand mehr belastet wird, resultieren Ausfälle. Diese wurden mit rund 1,65 Milliarden Franken oder 18,5 Prozent des Aufkommens aus der direkten Bundessteuer veranschlagt. Zur Kompensation wurde die Erhebung eines zusätzlichen Mehrwertsteuerprozentes vorgeschlagen.</p><p>Die verfassungsmässig notwendige Korrektur der heutigen Mängel bei der Familienbesteuerung hat ihren Preis. Sie lässt sich nur entweder mit einer deutlichen Mehrbelastung vor allem der Alleinstehenden verwirklichen oder mit einer Verflachung der zu steilen Progressionskurve für alle, vor allem für die Familien. Dies aber hat Ausfälle zur Folge.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, bei seinen weiteren Arbeiten die Frage zu prüfen und zu beantworten, zu welchen Lasten die unerlässliche Korrektur bei der Familienbesteuerung erfolgen soll und wie breit verteilt die notwendigen Kompensationen zu finden sind.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei der Weiterbearbeitung der Vorschläge zur Familienbesteuerung der Expertenkommission Locher auch die parlamentarische Initiative 95.423 vom 3. November 1995 der WAK-S ("Senkung der direkten Bundessteuer. Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes") zu berücksichtigen.</p>
    • Weiterbearbeitung Familienbesteuerung

Back to List