Rindfleisch aus den USA. Importverbot

ShortId
99.3209
Id
19993209
Updated
25.06.2025 02:20
Language
de
Title
Rindfleisch aus den USA. Importverbot
AdditionalIndexing
Einfuhrbeschränkung;Deklarationspflicht;Gesundheitsrisiko;Lebensmitteldeklaration;Gesundheitszustand;Nahrungsmittelverseuchung;Hormonpräparat;Rindfleisch;USA
1
  • L05K1402050108, Rindfleisch
  • L04K03050305, USA
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K0105030103, Hormonpräparat
  • L04K06020310, Nahrungsmittelverseuchung
  • L04K01050523, Gesundheitszustand
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zwei Laboratorien der Europäischen Gemeinschaft haben Stichproben von aus den USA eingeführtem Rindfleisch untersucht: Von den 258 Proben wiesen 12 bzw. 20 Prozent synthetische Hormone auf, deren Einsatz in der Europäischen Union, ja gar in den USA verboten ist, wie Melengestrol.</p><p>Dieses Ergebnis zeigt, dass die amerikanischen Kontrollsysteme wirkungslos sind. Sie erlauben es nicht, die Einhaltung der europäischen Vorschriften sicherzustellen. Sie können nicht einmal garantieren, dass die nationale Gesetzgebung durchgesetzt wird. Wegen dieser Mängel hat die Europäische Kommission am 21. April 1999 die Einfuhr von amerikanischem Rindfleisch ab dem 15. Juni 1999 untersagt.</p><p>Trotz dieses Entscheids der EU-Länder hat das Bundesamt für Veterinärwesen in einem ebenso lapidaren wie ungenügenden Pressecommuniqué festgehalten, es bestehe kein Anlass, Massnahmen zu ergreifen. Die 1000 Tonnen Rindfleisch aus den USA würden nur selten überprüft, und selbst wenn sich herausstellen würde, dass dieses Fleisch Hormone enthält, sei dies kein Grund, die Einfuhr zu untersagen. Dies um so mehr, als die WTO-Vorschriften ein solches Einfuhrverbot gar nicht zulassen würden.</p><p>Ist das denn menschenmöglich! Das Bundesamt für Veterinärwesen zeigt auf jeden Fall einmal mehr (nach der Rinderwahnsinn-Episode), dass Information und Übernahme von Verantwortung nicht zu seinen Stärken gehört.</p><p>Sein Verhalten den Produzenten gegenüber ist nicht eben ehrlich. Das Bundesamt für Veterinärwesen fordert von ihnen die weltweit strengsten tierschutz- und tierhaltungskonformen Produktionsmethoden. Es schreibt den Produzenten die Verwendung natürlicher Futtermittel ohne leistungssteigernde Zusätze, ohne Antibiotika und Hormone, vor. Jegliche Art von medikamentösen Zusätzen ist in der Schweiz verboten. Im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten halten sich die Produzenten daran. Dadurch verteuert sich aber die Fütterung der Tiere und damit auch die inländische Produktion. Daraus ergibt sich eine unhaltbare Verzerrung zwischen unserer eigenen Produktion und der Einfuhr hormonhaltigen Fleisches.</p><p>Dieses Verhalten ist aber auch nicht ehrlich gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten. Wie kann man es wagen zu sagen, die Kontrollen seien selten und man könne wegen des WTO-Übereinkommens ohnehin nichts machen, auch wenn man in diesem Fleisch Hormone finden würde? Ein solcher Mangel an Konsequenz des Amtes, das in diesem Land zuständig ist für die Volksgesundheit, ist unhaltbar. Ich beauftrage deshalb den Bundesrat, die erwähnten Massnahmen zu ergreifen und für eine kohärentere Informationspolitik zu sorgen.</p>
  • <p>1. Die Importe von Rindfleisch aus den USA betragen zurzeit rund 1,4 Prozent des schweizerischen Rindfleischkonsums. In die Schweiz darf nur Fleisch importiert werden, das keine gesundheitsschädigenden Hormonrückstände aufweist. Um die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, werden beim Fleischimport Grenzkontrollen durchgeführt. Die Verabreichung von Hormonen bei der Mast hinterlässt in der Regel keine nachweisbaren Rückstände. Sicherheit, dass kein Fleisch von hormonbehandelten Tieren importiert wird, liesse sich deshalb nur erzielen, wenn ausschliesslich Importe aus kontrollierten Betrieben zugelassen würden. Ein vollständiges Importverbot von Fleisch aus Ländern, welche die Hormonmast tolerieren, wäre gemäss WTO-Regeln nur zulässig, wenn sich wissenschaftlich nachweisen liesse, dass Fleisch von hormonbehandelten Tieren gesundheitsschädigend und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht anders abwendbar ist. Die EU konnte dies im Streitfall mit den USA bisher nicht nachweisen. Der Bundesrat hat aufgrund der "Hormonfleisch-Problematik" veranlasst, die Grenzkontrollen bei Fleischimporten zu intensivieren, und beabsichtigt per 1. Januar 2000 die Deklaration von Fleisch von hormonbehandelten Tieren in Kraft zu setzen. Im Rahmen dieser Grenzkontrollen sind in sieben von 26 Proben von Rindfleisch amerikanischer Herkunft Rückstände der Hormone Diethylstilboestrol (DES) bzw. Melengestrol (MGA) gefunden worden. DES ist als Wachstumsförderer sowohl in den USA als auch in der Schweiz verboten. Das Anwendungsverbot gilt in der Schweiz auch für MGA und andere Hormone. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat Massnahmen gegen den betroffenen Lieferanten in den USA getroffen und die amerikanischen Behörden aufgerufen, ihrerseits Massnahmen zu ergreifen. Die amerikanischen Behörden haben daraufhin den Export von Rindfleisch in die Schweiz gestoppt. Die entsprechenden Exportpapiere werden erst dann wieder ausgestellt, wenn die Exportbetriebe anhand entsprechender Analyseergebnisse nachweisen können, dass das für den Export in die Schweiz bestimmte Rindfleisch keine Hormonrückstände aufweist.</p><p>2. Das Produktionssystem "Feedlots", in welchem eine grosse Anzahl von Mastvieh in Koppeln gehalten und intensiv gefüttert wird, existiert in der Schweiz nicht. Der Bundesrat hat Kenntnis von wenigen, teilweise sehr allgemeinen Angaben über Feedlots. Der Food Safety and Inspection Service (FSIS) des United States Departement of Agriculture beschreibt beispielsweise in einer Information zuhanden der Konsumentinnen und Konsumenten, wie Mastvieh in den USA aufgezogen und gefüttert wird. Rund drei Viertel des Mastviehs wird demnach in den letzten drei Monaten vor der Schlachtung in Feedlots mit Mais und/oder Getreide intensiv ausgemästet. Dabei werden teilweise mittels Implantaten an den Ohren der Tiere natürliche und synthetische Hormone zur Förderung der Mastleistung verabreicht. Konkrete Angaben über die Verbreitung des Hormoneinsatzes in den USA sind zurzeit nicht bekannt. Der Bundesrat wird weitere Abklärungen treffen und gegebenenfalls in einem Bericht die Ergebnisse veröffentlichen.</p><p>3. Die Europäische Kommission hat im Mai den Bericht des Scientific Comittee on Veterinary Measures relating to Public Health (SCVPH) über die Bewertung von potentiellen Risiken von Hormonrückständen im Rindfleisch und Rindfleischprodukten für die menschliche Gesundheit veröffentlicht. Dieser Bericht sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit Konsumentenfragen sind auf der Internet-Homepage des Generaldirektorats XXIV der Europäischen Kommission publiziert: http://www.europa.eu.int/comm/dg24/. Zwischen den Internet-Homepages der betroffenen Ämter (z. B. BVET und BLW) wird so rasch wie möglich eine Verbindung zur oben genannten Homepage bzw. zu diesem Bericht eingerichtet. Die erwähnten Ämter können den Bericht auf Verlangen von Interessierten auch schriftlich zur Verfügung stellen. Von einem zweiten Bericht zu exakt demselben Thema hat der Bundesrat keine Kenntnis. </p><p>4. Die Umsetzung von Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG, SR 910.1) wurde im Dezember 1998 durch den Bundesrat aufgeschoben, um den Abschluss der bilateralen Verträge mit der EU nicht zusätzlich zu belasten. In der Folge wurde die Motion Binder vom 18. Dezember 1998 (98.3664, Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes. Deklaration) mit 108 Mitunterzeichnenden eingereicht, welche die Umsetzung bis zum 1. Januar 2000 verlangt. Der Bundesrat hat sich am 1. März 1999 bereit erklärt, die Motion entgegenzunehmen. Der Erstrat hat sie in der Frühjahrssession überwiesen. Ein Verordnungsentwurf für die Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden wurde ausgearbeitet und liegt bis zum 1. September 1999 den Interessierten zur Stellungnahme vor. Der Geltungsbereich der geplanten Verordnung erstreckt sich auf Fleisch und Konsumeier. Eingeführtes Fleisch, bei dessen Produktion Hormone oder Antibiotika zur Leistungsförderung verwendet wurden, ist zu kennzeichnen, beispielsweise: "mit Hormonen erzeugt". Die Deklarationspflicht gilt auch für importierte Konsumeier, die aus in der Schweiz verbotener Käfighaltung stammen. Die Deklaration erfolgt bei der Abgabe in Geschäften und Verpflegungsstätten. Der Verordnungsentwurf muss in den internationalen Organisationen WTO und EFTA notifiziert werden. Nach Ablauf der Vernehmlassung wird dem Bundesrat der definitive Verordnungstext unterbreitet. Die Kennzeichnung des Produktionslandes von Fleisch und Fleischerzeugnissen ist in der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 (LMV, SR 817.02) geregelt.</p> Der Bundesrat beantragt, Punkt 3 als Motion anzunehmen, die Punkte 2 und 4 der Motion als Postulat entgegenzunehmen und Punkt 1 der Motion abzulehnen.
  • <p>Ich beauftrage den Bundesrat:</p><p>1. die Vorschriften zu erlassen, die notwendig sind, um die Einfuhr von Rindfleisch aus den USA zu untersagen und damit dem Entscheid der Europäischen Kommission vom 21. April 1999 zu folgen, mit dem der Rindfleischimport auf den kommenden 15. Juni verboten wurde;</p><p>2. einen Bericht vorzulegen über die Fütterungsmethoden, die die amerikanischen Landwirte an den Futterplätzen anwenden, wo Tausende von Tieren völlig undifferenziert Hormone und andere wachstumsfördernde Substanzen erhalten;</p><p>3. den Inhalt der beiden europäischen Berichte über die in den USA verwendeten Hormone und deren Wirkungen auf die Volksgesundheit, insbesondere deren Einfluss auf die Entstehung von Krebs und Fettleibigkeit, zu veröffentlichen;</p><p>4. die Angaben über die Herkunft sowie über die Produktionsmethoden, die unseren Vorschriften nicht entsprechen, sofort als obligatorisch zu erklären und alles zu unternehmen, dass Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes unverzüglich zur Anwendung gelangt.</p>
  • Rindfleisch aus den USA. Importverbot
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zwei Laboratorien der Europäischen Gemeinschaft haben Stichproben von aus den USA eingeführtem Rindfleisch untersucht: Von den 258 Proben wiesen 12 bzw. 20 Prozent synthetische Hormone auf, deren Einsatz in der Europäischen Union, ja gar in den USA verboten ist, wie Melengestrol.</p><p>Dieses Ergebnis zeigt, dass die amerikanischen Kontrollsysteme wirkungslos sind. Sie erlauben es nicht, die Einhaltung der europäischen Vorschriften sicherzustellen. Sie können nicht einmal garantieren, dass die nationale Gesetzgebung durchgesetzt wird. Wegen dieser Mängel hat die Europäische Kommission am 21. April 1999 die Einfuhr von amerikanischem Rindfleisch ab dem 15. Juni 1999 untersagt.</p><p>Trotz dieses Entscheids der EU-Länder hat das Bundesamt für Veterinärwesen in einem ebenso lapidaren wie ungenügenden Pressecommuniqué festgehalten, es bestehe kein Anlass, Massnahmen zu ergreifen. Die 1000 Tonnen Rindfleisch aus den USA würden nur selten überprüft, und selbst wenn sich herausstellen würde, dass dieses Fleisch Hormone enthält, sei dies kein Grund, die Einfuhr zu untersagen. Dies um so mehr, als die WTO-Vorschriften ein solches Einfuhrverbot gar nicht zulassen würden.</p><p>Ist das denn menschenmöglich! Das Bundesamt für Veterinärwesen zeigt auf jeden Fall einmal mehr (nach der Rinderwahnsinn-Episode), dass Information und Übernahme von Verantwortung nicht zu seinen Stärken gehört.</p><p>Sein Verhalten den Produzenten gegenüber ist nicht eben ehrlich. Das Bundesamt für Veterinärwesen fordert von ihnen die weltweit strengsten tierschutz- und tierhaltungskonformen Produktionsmethoden. Es schreibt den Produzenten die Verwendung natürlicher Futtermittel ohne leistungssteigernde Zusätze, ohne Antibiotika und Hormone, vor. Jegliche Art von medikamentösen Zusätzen ist in der Schweiz verboten. Im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten halten sich die Produzenten daran. Dadurch verteuert sich aber die Fütterung der Tiere und damit auch die inländische Produktion. Daraus ergibt sich eine unhaltbare Verzerrung zwischen unserer eigenen Produktion und der Einfuhr hormonhaltigen Fleisches.</p><p>Dieses Verhalten ist aber auch nicht ehrlich gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten. Wie kann man es wagen zu sagen, die Kontrollen seien selten und man könne wegen des WTO-Übereinkommens ohnehin nichts machen, auch wenn man in diesem Fleisch Hormone finden würde? Ein solcher Mangel an Konsequenz des Amtes, das in diesem Land zuständig ist für die Volksgesundheit, ist unhaltbar. Ich beauftrage deshalb den Bundesrat, die erwähnten Massnahmen zu ergreifen und für eine kohärentere Informationspolitik zu sorgen.</p>
    • <p>1. Die Importe von Rindfleisch aus den USA betragen zurzeit rund 1,4 Prozent des schweizerischen Rindfleischkonsums. In die Schweiz darf nur Fleisch importiert werden, das keine gesundheitsschädigenden Hormonrückstände aufweist. Um die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, werden beim Fleischimport Grenzkontrollen durchgeführt. Die Verabreichung von Hormonen bei der Mast hinterlässt in der Regel keine nachweisbaren Rückstände. Sicherheit, dass kein Fleisch von hormonbehandelten Tieren importiert wird, liesse sich deshalb nur erzielen, wenn ausschliesslich Importe aus kontrollierten Betrieben zugelassen würden. Ein vollständiges Importverbot von Fleisch aus Ländern, welche die Hormonmast tolerieren, wäre gemäss WTO-Regeln nur zulässig, wenn sich wissenschaftlich nachweisen liesse, dass Fleisch von hormonbehandelten Tieren gesundheitsschädigend und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht anders abwendbar ist. Die EU konnte dies im Streitfall mit den USA bisher nicht nachweisen. Der Bundesrat hat aufgrund der "Hormonfleisch-Problematik" veranlasst, die Grenzkontrollen bei Fleischimporten zu intensivieren, und beabsichtigt per 1. Januar 2000 die Deklaration von Fleisch von hormonbehandelten Tieren in Kraft zu setzen. Im Rahmen dieser Grenzkontrollen sind in sieben von 26 Proben von Rindfleisch amerikanischer Herkunft Rückstände der Hormone Diethylstilboestrol (DES) bzw. Melengestrol (MGA) gefunden worden. DES ist als Wachstumsförderer sowohl in den USA als auch in der Schweiz verboten. Das Anwendungsverbot gilt in der Schweiz auch für MGA und andere Hormone. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat Massnahmen gegen den betroffenen Lieferanten in den USA getroffen und die amerikanischen Behörden aufgerufen, ihrerseits Massnahmen zu ergreifen. Die amerikanischen Behörden haben daraufhin den Export von Rindfleisch in die Schweiz gestoppt. Die entsprechenden Exportpapiere werden erst dann wieder ausgestellt, wenn die Exportbetriebe anhand entsprechender Analyseergebnisse nachweisen können, dass das für den Export in die Schweiz bestimmte Rindfleisch keine Hormonrückstände aufweist.</p><p>2. Das Produktionssystem "Feedlots", in welchem eine grosse Anzahl von Mastvieh in Koppeln gehalten und intensiv gefüttert wird, existiert in der Schweiz nicht. Der Bundesrat hat Kenntnis von wenigen, teilweise sehr allgemeinen Angaben über Feedlots. Der Food Safety and Inspection Service (FSIS) des United States Departement of Agriculture beschreibt beispielsweise in einer Information zuhanden der Konsumentinnen und Konsumenten, wie Mastvieh in den USA aufgezogen und gefüttert wird. Rund drei Viertel des Mastviehs wird demnach in den letzten drei Monaten vor der Schlachtung in Feedlots mit Mais und/oder Getreide intensiv ausgemästet. Dabei werden teilweise mittels Implantaten an den Ohren der Tiere natürliche und synthetische Hormone zur Förderung der Mastleistung verabreicht. Konkrete Angaben über die Verbreitung des Hormoneinsatzes in den USA sind zurzeit nicht bekannt. Der Bundesrat wird weitere Abklärungen treffen und gegebenenfalls in einem Bericht die Ergebnisse veröffentlichen.</p><p>3. Die Europäische Kommission hat im Mai den Bericht des Scientific Comittee on Veterinary Measures relating to Public Health (SCVPH) über die Bewertung von potentiellen Risiken von Hormonrückständen im Rindfleisch und Rindfleischprodukten für die menschliche Gesundheit veröffentlicht. Dieser Bericht sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit Konsumentenfragen sind auf der Internet-Homepage des Generaldirektorats XXIV der Europäischen Kommission publiziert: http://www.europa.eu.int/comm/dg24/. Zwischen den Internet-Homepages der betroffenen Ämter (z. B. BVET und BLW) wird so rasch wie möglich eine Verbindung zur oben genannten Homepage bzw. zu diesem Bericht eingerichtet. Die erwähnten Ämter können den Bericht auf Verlangen von Interessierten auch schriftlich zur Verfügung stellen. Von einem zweiten Bericht zu exakt demselben Thema hat der Bundesrat keine Kenntnis. </p><p>4. Die Umsetzung von Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG, SR 910.1) wurde im Dezember 1998 durch den Bundesrat aufgeschoben, um den Abschluss der bilateralen Verträge mit der EU nicht zusätzlich zu belasten. In der Folge wurde die Motion Binder vom 18. Dezember 1998 (98.3664, Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes. Deklaration) mit 108 Mitunterzeichnenden eingereicht, welche die Umsetzung bis zum 1. Januar 2000 verlangt. Der Bundesrat hat sich am 1. März 1999 bereit erklärt, die Motion entgegenzunehmen. Der Erstrat hat sie in der Frühjahrssession überwiesen. Ein Verordnungsentwurf für die Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden wurde ausgearbeitet und liegt bis zum 1. September 1999 den Interessierten zur Stellungnahme vor. Der Geltungsbereich der geplanten Verordnung erstreckt sich auf Fleisch und Konsumeier. Eingeführtes Fleisch, bei dessen Produktion Hormone oder Antibiotika zur Leistungsförderung verwendet wurden, ist zu kennzeichnen, beispielsweise: "mit Hormonen erzeugt". Die Deklarationspflicht gilt auch für importierte Konsumeier, die aus in der Schweiz verbotener Käfighaltung stammen. Die Deklaration erfolgt bei der Abgabe in Geschäften und Verpflegungsstätten. Der Verordnungsentwurf muss in den internationalen Organisationen WTO und EFTA notifiziert werden. Nach Ablauf der Vernehmlassung wird dem Bundesrat der definitive Verordnungstext unterbreitet. Die Kennzeichnung des Produktionslandes von Fleisch und Fleischerzeugnissen ist in der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 (LMV, SR 817.02) geregelt.</p> Der Bundesrat beantragt, Punkt 3 als Motion anzunehmen, die Punkte 2 und 4 der Motion als Postulat entgegenzunehmen und Punkt 1 der Motion abzulehnen.
    • <p>Ich beauftrage den Bundesrat:</p><p>1. die Vorschriften zu erlassen, die notwendig sind, um die Einfuhr von Rindfleisch aus den USA zu untersagen und damit dem Entscheid der Europäischen Kommission vom 21. April 1999 zu folgen, mit dem der Rindfleischimport auf den kommenden 15. Juni verboten wurde;</p><p>2. einen Bericht vorzulegen über die Fütterungsmethoden, die die amerikanischen Landwirte an den Futterplätzen anwenden, wo Tausende von Tieren völlig undifferenziert Hormone und andere wachstumsfördernde Substanzen erhalten;</p><p>3. den Inhalt der beiden europäischen Berichte über die in den USA verwendeten Hormone und deren Wirkungen auf die Volksgesundheit, insbesondere deren Einfluss auf die Entstehung von Krebs und Fettleibigkeit, zu veröffentlichen;</p><p>4. die Angaben über die Herkunft sowie über die Produktionsmethoden, die unseren Vorschriften nicht entsprechen, sofort als obligatorisch zu erklären und alles zu unternehmen, dass Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes unverzüglich zur Anwendung gelangt.</p>
    • Rindfleisch aus den USA. Importverbot

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