Asylpolitik

ShortId
99.3216
Id
19993216
Updated
14.11.2025 07:05
Language
de
Title
Asylpolitik
AdditionalIndexing
Asylpolitik;Kosovo;politische Zusammenarbeit;öffentliche Ordnung;Flüchtlingshilfe im Ausland
1
  • L03K010801, Asylpolitik
  • L04K10010701, Flüchtlingshilfe im Ausland
  • L06K030102040101, Kosovo
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K10010212, politische Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Für den Bundesrat hat die Hilfe vor Ort nach wie vor prioritäre Bedeutung. Bisher stand die Leistung humanitärer Hilfe in Albanien, Mazedonien und in Jugoslawien im Vordergrund. Ziel ist es, den Flüchtlingen Schutz zu geben, Leben zu retten, Leid zu lindern und die Weiterwanderung nach Möglichkeit zu unterbinden. Durch den Bau von Flüchtlingslagern wurde eine Bleibe auf Zeit geschaffen. Sobald jedoch eine Rückkehr der Flüchtlinge in Kosovo möglich wird, sind zusätzliche mittelfristige Rehabilitations- und Wiederaufbaumassnahmen in grösserem Umfange unabdingbar. Die Schweiz hat sich für die erste Unterbringung in Zeltcamps bereits sehr stark engagiert. So sind Zehntausende von Flüchtlingen allein in Albanien in aus der Schweiz gelieferten Zelten untergebracht. Vor allem mit dem Programm "Cash for shelter" soll während des Winters die menschenwürdige Unterbringung von mindestens zehntausend Flüchtlingen bei Gastfamilien, schwergewichtig in Albanien, sichergestellt werden. Das angelaufene Programm könnte erweitert werden. Vorbehalten bleibt die noch nicht gesicherte Finanzierung mit den Mitteln der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza). Daneben muss auch die Rückkehr nach Kosovo eingeplant werden, was eine Unterbringung weiterer Flüchtlinge in Kosovo selbst notwendig macht.</p><p>4. Für die humanitäre Hilfe in Konfliktgebieten ist die Sicherheit der Akteure von zentraler Bedeutung. Besondere Massnahmen im Vergleich zu anderen Konflikten drängen sich nicht auf. Die Deza arbeitet sehr eng mit den Uno-Organisationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zusammen. Fallweise wurden die Angehörigen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps vorübergehend aus Pristina evakuiert.</p><p>5. Es ist davon auszugehen, dass ein Grossteil der unkontrolliert einreisenden Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien über Italien in die Schweiz gelangt. Die Schweiz und Italien haben am 10. September 1998 ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Dieses sieht neben der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger auch die Rückübernahme von illegal eingereisten Drittstaatangehörigen vor. Während die eidgenössischen Räte das Abkommen mit Italien in der Frühlingssession 1999 genehmigt haben, steht in Italien das parlamentarische Genehmigungsverfahren noch aus. Dieses Jahr kann voraussichtlich nicht mehr mit dem Inkrafttreten des Abkommens gerechnet werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die italienischen Behörden weiterhin lediglich alleinstehende Männer, welche von Italien unrechtmässig in die Schweiz eingereist sind, zurücknehmen. Diese bilden jedoch nur einen Bruchteil aller illegal über die Südgrenze in die Schweiz eingereisten Personen. Die von der Schweiz vor Ort geleistete Hilfe erfolgt im Rahmen einer internationalen Hilfsoperation, an der auch Italien beteiligt ist.</p><p>6. Der Bundesrat hat sich am 31. Mai 1999 anlässlich einer umfassenden Lagebeurteilung des Kosovo-Konfliktes und seiner Auswirkungen auf die Schweiz insbesondere auch mit der Frage der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der in den kommenden Monaten vermutlich zahlreich eintreffenden Kriegsvertriebenen befasst. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen und in Absprache mit den kantonalen Partnern ausserordentliche Massnahmen gemäss Artikel 9 des Asylgesetzes vorzubereiten und dem Bundesrat die Ergebnisse noch vor den Sommerferien zu unterbreiten. Bei diesen Bestimmungen stehen der verstärkte Einbezug privater Aufnahmekapazitäten und die Schaffung neuer Strukturen für die Unterbringung im Vordergrund. Danach müssten überzählige Personen warten, bis sie in das Asylsystem aufgenommen werden können. Zudem sollen die Beschränkung des Zuganges zum Arbeitsmarkt sowie die Leistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich von den zuständigen Departementen geprüft werden. Eine erste Sitzung mit Vertretern der zuständigen kantonalen Regierungskonferenzen ist bereits anberaumt. In der Zwischenzeit sind alle Möglichkeiten im Rahmen der jetzigen Asylgesetzgebung auszuschöpfen. Der Inhalt dieser Massnahmen ist zurzeit Gegenstand intensiver Abklärungen und Überlegungen.</p><p>7. Der Bundesrat zählt die innere Sicherheit zu den prioritären staatspolitischen Zielen. Das Territorium der Schweiz darf ebenso wenig zum Austragungsort gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen auslandorientierten gewaltextremistischen Gruppen werden, wie gewaltextremistische Aktivitäten gegen Schweizer, schweizerische Einrichtungen oder Interessen oder Gewaltakte gegen Flüchtlinge oder Aylsuchende geduldet werden dürfen. Die gewaltextremistischen Potentiale und deren Strukturen müssen deshalb laufend festgestellt und durch geeignete Massnahmen überwacht, befriedet und im Falle von Ausländern möglichst von der Schweiz ferngehalten oder aus der Schweiz weggewiesen werden. Die bereits in Kraft stehenden Massnahmen für einen verstärkten Staatsschutz und die angeordneten Sicherheits- und Schutzmassnahmen, namentlich für bedrohte Objekte in Bundeszuständigkeit, sind lageorientiert weiterzuführen. Daneben ist weiterhin durch Gespräche und geeignete Kontakte mässigend auf die organisierten Ausländergruppen einzuwirken. Im Falle begangener Gewalttätigkeiten sind die Schuldigen rasch zu eruieren und zur Verantwortung zu ziehen. Es gibt keine politische oder sonstige Rechtfertigung für Gewaltakte. Der Rechtsstaat kann nur bestehen, wenn widerrechtliche Handlungen konsequent geahndet werden.</p><p>8. Der Bundesrat erachtet eine umfassende und kontinuierliche Information über den Balkan-Konflikt und die Auswirkungen auf unser Land als äusserst wichtig. Deshalb haben der Bundesrat wie auch die betroffenen Departemente und Bundesämter bisher laufend aktiv und transparent über die Entwicklungen in der Krisenregion sowie über die getroffenen Massnahmen und Entscheidungen in der Schweiz orientiert. Zudem hat der Bundesrat am 26. Mai 1999 beschlossen, die Öffentlichkeit mit einem wöchentlichen Bulletin über die Situation in Kosovo zu informieren. Dieses "Balkan-Bulletin" wird vom Eidgenössischen für auswärtige Angelegenheiten, vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verfasst und jeweils am Freitag den Medien zur Verfügung gestellt.</p><p>9. Der Entscheid über eine allfällige Teilnahme der Schweiz an einer internationalen Friedenstruppe für Kosovo hängt von der Vorlage einer politisch und völkerrechtlich tragfähigen Grundlage ab. Voraussetzung dafür wäre die Zustimmung der Konfliktparteien in Kosovo sowie ein Mandat des Sicherheitsrates der Uno. Der Einsatz von Kampftruppen oder von mit schweren Waffen oder Kollektivwaffen ausgerüsteten Logistik- oder anderen Unterstützungstruppen wäre für die Schweiz aber aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Im Vordergrund stünden ein gemischtes Detachement bestehend aus Rettungs- und Genietruppen mit besonderer Befähigung für Strom- und Wasserversorgung, eine Transporteinheit mit Fahrzeugen und ein kleines Luftwaffen-/Heli-Detachement. Gleich wie bei der Hilfe vor Ort (vgl. dazu Antwort zu Frage 5) kann ein allfälliger Einsatz der Schweiz in einer internationalen Friedenstruppe unter Umständen zusammen mit Italien sowie anderen westeuropäischen Staaten erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat ist eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wo setzt der Bundesrat die Prioritäten beim Umgang mit den Flüchtlingen aus Kosovo? Vor Ort? In der Schweiz?</p><p>2. Was wurde bis jetzt vor Ort vorgekehrt, und was ist geplant, damit der Flüchtlingsstrom in die Schweiz gebremst werden kann?</p><p>3. Welche Massnahmen werden insbesondere im Hinblick auf eine längere Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge (Winter) in den Nachbarstaaten von Kosovo getroffen?</p><p>4. Ist es richtig, dass für die Hilfe vor Ort teilweise auch Massnahmen zum Schutze von Helfern und Hilfsgütern notwendig sind, ebenso Massnahmen für die Sicherheit der Flüchtlinge?</p><p>5. Um den unkontrollierten Zustrom von Vertriebenen aus Kosovo zu verhindern, braucht es vor allem die Zusammenarbeit mit Italien. Wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit? Werden gemeinsame Aktionen mit Italien, z. B. bei der Hilfeleistung in Albanien, angestrebt?</p><p>6. Welche Szenarien hat der Bundesrat für die zu erwartenden Flüchtlingsströme in der Schweiz erarbeitet? Wo werden die Flüchtlinge untergebracht? Wie stellt sich der Bundesrat zur - allenfalls befristeten - Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften des Bundes? Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat bezüglich Gesundheitswesen und Sozialversicherungen?</p><p>7. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat im Bereich der inneren Sicherheit vor? Wie gedenkt er Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten ethnischen Gruppierungen zu verhindern? Wie gedenkt er vorzugehen, wenn solche Zwischenfälle geschehen?</p><p>8. Wie wird unsere Bevölkerung informiert?</p><p>9. Technisch und humanitär ist die Voraussetzung für die Rückführung von Flüchtlingen eine sichere Existenzmöglichkeit in Kosovo. Nach Meinung aller massgebenden Stellen braucht es als Minimum eine bewaffnete Friedenstruppe von 40 000 Mann. Nachdem es sich um die entscheidende Voraussetzung für die Rückführung der in der Schweiz befindlichen Vertriebenen handelt: Kann sich die Schweiz an einer derartigen Aktion beteiligen?</p><p>Die Rückführung verlangt aufgrund der geographischen Situation die Zusammenarbeit mit Nachbarländern, vor allem mit Italien: Wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit im Hinblick auf eine allfällige Rückführung?</p>
  • Asylpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19993225
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Für den Bundesrat hat die Hilfe vor Ort nach wie vor prioritäre Bedeutung. Bisher stand die Leistung humanitärer Hilfe in Albanien, Mazedonien und in Jugoslawien im Vordergrund. Ziel ist es, den Flüchtlingen Schutz zu geben, Leben zu retten, Leid zu lindern und die Weiterwanderung nach Möglichkeit zu unterbinden. Durch den Bau von Flüchtlingslagern wurde eine Bleibe auf Zeit geschaffen. Sobald jedoch eine Rückkehr der Flüchtlinge in Kosovo möglich wird, sind zusätzliche mittelfristige Rehabilitations- und Wiederaufbaumassnahmen in grösserem Umfange unabdingbar. Die Schweiz hat sich für die erste Unterbringung in Zeltcamps bereits sehr stark engagiert. So sind Zehntausende von Flüchtlingen allein in Albanien in aus der Schweiz gelieferten Zelten untergebracht. Vor allem mit dem Programm "Cash for shelter" soll während des Winters die menschenwürdige Unterbringung von mindestens zehntausend Flüchtlingen bei Gastfamilien, schwergewichtig in Albanien, sichergestellt werden. Das angelaufene Programm könnte erweitert werden. Vorbehalten bleibt die noch nicht gesicherte Finanzierung mit den Mitteln der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza). Daneben muss auch die Rückkehr nach Kosovo eingeplant werden, was eine Unterbringung weiterer Flüchtlinge in Kosovo selbst notwendig macht.</p><p>4. Für die humanitäre Hilfe in Konfliktgebieten ist die Sicherheit der Akteure von zentraler Bedeutung. Besondere Massnahmen im Vergleich zu anderen Konflikten drängen sich nicht auf. Die Deza arbeitet sehr eng mit den Uno-Organisationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zusammen. Fallweise wurden die Angehörigen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps vorübergehend aus Pristina evakuiert.</p><p>5. Es ist davon auszugehen, dass ein Grossteil der unkontrolliert einreisenden Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien über Italien in die Schweiz gelangt. Die Schweiz und Italien haben am 10. September 1998 ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Dieses sieht neben der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger auch die Rückübernahme von illegal eingereisten Drittstaatangehörigen vor. Während die eidgenössischen Räte das Abkommen mit Italien in der Frühlingssession 1999 genehmigt haben, steht in Italien das parlamentarische Genehmigungsverfahren noch aus. Dieses Jahr kann voraussichtlich nicht mehr mit dem Inkrafttreten des Abkommens gerechnet werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die italienischen Behörden weiterhin lediglich alleinstehende Männer, welche von Italien unrechtmässig in die Schweiz eingereist sind, zurücknehmen. Diese bilden jedoch nur einen Bruchteil aller illegal über die Südgrenze in die Schweiz eingereisten Personen. Die von der Schweiz vor Ort geleistete Hilfe erfolgt im Rahmen einer internationalen Hilfsoperation, an der auch Italien beteiligt ist.</p><p>6. Der Bundesrat hat sich am 31. Mai 1999 anlässlich einer umfassenden Lagebeurteilung des Kosovo-Konfliktes und seiner Auswirkungen auf die Schweiz insbesondere auch mit der Frage der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der in den kommenden Monaten vermutlich zahlreich eintreffenden Kriegsvertriebenen befasst. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen und in Absprache mit den kantonalen Partnern ausserordentliche Massnahmen gemäss Artikel 9 des Asylgesetzes vorzubereiten und dem Bundesrat die Ergebnisse noch vor den Sommerferien zu unterbreiten. Bei diesen Bestimmungen stehen der verstärkte Einbezug privater Aufnahmekapazitäten und die Schaffung neuer Strukturen für die Unterbringung im Vordergrund. Danach müssten überzählige Personen warten, bis sie in das Asylsystem aufgenommen werden können. Zudem sollen die Beschränkung des Zuganges zum Arbeitsmarkt sowie die Leistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich von den zuständigen Departementen geprüft werden. Eine erste Sitzung mit Vertretern der zuständigen kantonalen Regierungskonferenzen ist bereits anberaumt. In der Zwischenzeit sind alle Möglichkeiten im Rahmen der jetzigen Asylgesetzgebung auszuschöpfen. Der Inhalt dieser Massnahmen ist zurzeit Gegenstand intensiver Abklärungen und Überlegungen.</p><p>7. Der Bundesrat zählt die innere Sicherheit zu den prioritären staatspolitischen Zielen. Das Territorium der Schweiz darf ebenso wenig zum Austragungsort gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen auslandorientierten gewaltextremistischen Gruppen werden, wie gewaltextremistische Aktivitäten gegen Schweizer, schweizerische Einrichtungen oder Interessen oder Gewaltakte gegen Flüchtlinge oder Aylsuchende geduldet werden dürfen. Die gewaltextremistischen Potentiale und deren Strukturen müssen deshalb laufend festgestellt und durch geeignete Massnahmen überwacht, befriedet und im Falle von Ausländern möglichst von der Schweiz ferngehalten oder aus der Schweiz weggewiesen werden. Die bereits in Kraft stehenden Massnahmen für einen verstärkten Staatsschutz und die angeordneten Sicherheits- und Schutzmassnahmen, namentlich für bedrohte Objekte in Bundeszuständigkeit, sind lageorientiert weiterzuführen. Daneben ist weiterhin durch Gespräche und geeignete Kontakte mässigend auf die organisierten Ausländergruppen einzuwirken. Im Falle begangener Gewalttätigkeiten sind die Schuldigen rasch zu eruieren und zur Verantwortung zu ziehen. Es gibt keine politische oder sonstige Rechtfertigung für Gewaltakte. Der Rechtsstaat kann nur bestehen, wenn widerrechtliche Handlungen konsequent geahndet werden.</p><p>8. Der Bundesrat erachtet eine umfassende und kontinuierliche Information über den Balkan-Konflikt und die Auswirkungen auf unser Land als äusserst wichtig. Deshalb haben der Bundesrat wie auch die betroffenen Departemente und Bundesämter bisher laufend aktiv und transparent über die Entwicklungen in der Krisenregion sowie über die getroffenen Massnahmen und Entscheidungen in der Schweiz orientiert. Zudem hat der Bundesrat am 26. Mai 1999 beschlossen, die Öffentlichkeit mit einem wöchentlichen Bulletin über die Situation in Kosovo zu informieren. Dieses "Balkan-Bulletin" wird vom Eidgenössischen für auswärtige Angelegenheiten, vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport verfasst und jeweils am Freitag den Medien zur Verfügung gestellt.</p><p>9. Der Entscheid über eine allfällige Teilnahme der Schweiz an einer internationalen Friedenstruppe für Kosovo hängt von der Vorlage einer politisch und völkerrechtlich tragfähigen Grundlage ab. Voraussetzung dafür wäre die Zustimmung der Konfliktparteien in Kosovo sowie ein Mandat des Sicherheitsrates der Uno. Der Einsatz von Kampftruppen oder von mit schweren Waffen oder Kollektivwaffen ausgerüsteten Logistik- oder anderen Unterstützungstruppen wäre für die Schweiz aber aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Im Vordergrund stünden ein gemischtes Detachement bestehend aus Rettungs- und Genietruppen mit besonderer Befähigung für Strom- und Wasserversorgung, eine Transporteinheit mit Fahrzeugen und ein kleines Luftwaffen-/Heli-Detachement. Gleich wie bei der Hilfe vor Ort (vgl. dazu Antwort zu Frage 5) kann ein allfälliger Einsatz der Schweiz in einer internationalen Friedenstruppe unter Umständen zusammen mit Italien sowie anderen westeuropäischen Staaten erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat ist eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wo setzt der Bundesrat die Prioritäten beim Umgang mit den Flüchtlingen aus Kosovo? Vor Ort? In der Schweiz?</p><p>2. Was wurde bis jetzt vor Ort vorgekehrt, und was ist geplant, damit der Flüchtlingsstrom in die Schweiz gebremst werden kann?</p><p>3. Welche Massnahmen werden insbesondere im Hinblick auf eine längere Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge (Winter) in den Nachbarstaaten von Kosovo getroffen?</p><p>4. Ist es richtig, dass für die Hilfe vor Ort teilweise auch Massnahmen zum Schutze von Helfern und Hilfsgütern notwendig sind, ebenso Massnahmen für die Sicherheit der Flüchtlinge?</p><p>5. Um den unkontrollierten Zustrom von Vertriebenen aus Kosovo zu verhindern, braucht es vor allem die Zusammenarbeit mit Italien. Wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit? Werden gemeinsame Aktionen mit Italien, z. B. bei der Hilfeleistung in Albanien, angestrebt?</p><p>6. Welche Szenarien hat der Bundesrat für die zu erwartenden Flüchtlingsströme in der Schweiz erarbeitet? Wo werden die Flüchtlinge untergebracht? Wie stellt sich der Bundesrat zur - allenfalls befristeten - Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften des Bundes? Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat bezüglich Gesundheitswesen und Sozialversicherungen?</p><p>7. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat im Bereich der inneren Sicherheit vor? Wie gedenkt er Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten ethnischen Gruppierungen zu verhindern? Wie gedenkt er vorzugehen, wenn solche Zwischenfälle geschehen?</p><p>8. Wie wird unsere Bevölkerung informiert?</p><p>9. Technisch und humanitär ist die Voraussetzung für die Rückführung von Flüchtlingen eine sichere Existenzmöglichkeit in Kosovo. Nach Meinung aller massgebenden Stellen braucht es als Minimum eine bewaffnete Friedenstruppe von 40 000 Mann. Nachdem es sich um die entscheidende Voraussetzung für die Rückführung der in der Schweiz befindlichen Vertriebenen handelt: Kann sich die Schweiz an einer derartigen Aktion beteiligen?</p><p>Die Rückführung verlangt aufgrund der geographischen Situation die Zusammenarbeit mit Nachbarländern, vor allem mit Italien: Wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit im Hinblick auf eine allfällige Rückführung?</p>
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